Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht MMag. Dr. Barbara Kraml, Mag. Andrea Wittmann Februar 2017 Fälle zur 1. Einheit (AT I und BT) Fahrlässigkeitsdelikt und Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination 1. A fährt mit der nach den Verkehrsverhältnissen angemessenen Geschwindigkeit von 40 km/h. Da läuft hinter einem Kastenwagen – für A nicht vorhersehbar – überraschend ein Kind auf die Straße. Trotz eines sofort eingeleiteten Bremsmanövers kann A eine Kollision nicht verhindern. Das Kind wird zu Boden geschleudert und bricht sich den Arm. 2. B fährt bei Rot über die Kreuzung und stößt dadurch den Fußgänger X nieder, der bei Grün die Straße überquert. X wird mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. a) Dort erliegt X seinen schweren Verletzungen. b) Der behandelnde Arzt erkennt im verletzten X seinen Erzfeind, nützt die Gelegenheit und tötet X gezielt durch die Gabe einer Überdosis Morphium. c) Dem behandelnden Arzt unterläuft bei der Notoperation eine flüchtige Nachlässigkeit, an der X in der Folge stirbt. 3. C fährt mit 90 km/h (statt erlaubter 50 km/h) bei Nacht und regennasser Fahrbahn durch ein Ortsgebiet. Er übersieht den am Schutzweg befindlichen Fußgänger Y und überfährt ihn. a) Y stirbt sofort. b) Y ist schwer verletzt und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Dort verweigert Y eine lebensnotwendige Bluttransfusion, weil er Zeuge Jehovas ist. In der Folge stirbt Y; hätte er die Bluttransfusion zugelassen, hätte er überlebt. 4. D hat vorsätzlich einen Großbrand an einem fremden Wohnhaus verursacht (§ 169 Abs 1 StGB). Bei den Löscharbeiten ... a) ... kommt eine Berufsfeuerwehrfrau ums Leben. b) ... kommt der Hausbewohner W ums Leben, weil er in das brennende Gebäude hineinstürzt, um seinen sprechenden Papagei zu retten. 5. F fährt mit 110 km/h (statt erlaubter 100 km/h) auf der Bundesstraße. Er überholt den Radfahrer R mit zulässigem Seitenabstand. R weicht jedoch – gerade als er von F überholt wird – völlig unerwartet einer schwarzen Katze aus, die von rechts über die Straße läuft. Aus diesem Grund wird R von F niedergestoßen und verletzt. Das Sachverständigengutachten ergibt, dass R mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das gleiche zugestoßen wäre, wenn F nur 100 km/h gefahren wäre. Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht MMag. Dr. Barbara Kraml, Mag. Andrea Wittmann Februar 2017 6. Nach einem Diskobesuch muss der alkoholisierte E (1,2 Promille Blutalkoholgehalt) unerwartet das Steuer für seinen Freund übernehmen, den plötzliche Übelkeit plagt. E fährt den PKW nach Hause. Als vor ihm ein Fußgänger auf den Schutzweg tritt, um die Straße zu überqueren, reagiert E alkoholbedingt zu spät. Er kann den Wagen nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen und erfasst den Fußgänger, der sich beim dadurch verursachten Sturz Prellungen zuzieht. 7. Der Großvater G ärgert sich maßlos darüber, dass sein 2-jähriger Enkel beim Essen den gesamten Inhalt des Salzfasses in das Grießkoch geschüttet hat. Um das Kind zu einem sorgsamen Umgang mit Essen zu erziehen, zwingt G seinen Enkel dazu, das völlig versalzene Grießkoch (Salzmenge: ca 5 Esslöffel) aufzuessen. G hat keine Ahnung, dass Übermengen Salz gesundheitsgefährdend sind und für kleine Kinder schon Salzmengen von mehreren Esslöffeln tödlich sein können. Der Enkel stirbt in der Folge am Verzehr des versalzenen Grießkochs.
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