Infobrief - Rechtsanwalt Robert Uhl

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Gerichtsfach Augsburg: 18/11
Datum: 06.04.2016
Gefahren durch Phishing
Die Bankenwelt drängt immer mehr auf die Durchführung von Onlinegeschäfte,
wobei die Filialen vor Ort aussterben, da sich die Kreditinstitute Miet- und Lohnkosten
sparen wollen. Doch alles ist im Online-Banking-Bereich nicht so schön, wie vielleicht
die Werbung vorgibt.
Fall:
So musste aktuell eine Bankkundin erfahren, dass eine kriminelle Bande sich vom
Konto der Klägerin bediente, wobei sie die Forderung von 4.750.- € zuzüglich
Anwaltskosten von 492,54 € samt Verzugszinsen von der beklagten Bank wieder
haben wollte und…
…und das Verfahren verlor und damit auch alle Gericht- und Anwaltskosten selbst
bezahlen darf.
Was war geschehen?
Die Klägerin bekam eine eMail mit dem Logo der beklagten Bank und ging davon
aus, dass dieses Mail von ihrer Bank käme. Die Telefonbanking-PIN wurde nach
Drohung mit sonst anfallenden Kosten von 14,99 € in der eMail durch die Klägerin
geändert.
Kurz Zeit später wurde über einen Sprachcomputer mit der neuen TelefonbankingPIN an einen unbekannten Dritten 4.900.- € vom Konto der Klägerin abgebucht,
wobei diese Buchung nicht von ihr in Auftrag gegeben wurde.
Die Klägerin wollte ihr Geld von der Bank zurück.
Urteil des Gerichts:
Die Klage wird abgewiesen, da die Klägerin grob fahrlässig ihre bankvertraglichen
Pflichten verletzt hatte, da sie sicherheitsrelevante Daten weitergegeben hatte.
Zwar machte das streitgegenständliche eMail einen professionellen Eindruck, doch
gab es keine persönliche Anrede, keinen konkreten Sachbearbeiter und sprachliche
Mängel.
Der Klägerin hatte bekannt sein müssen, dass seit Jahren Phishing-Angriffe gegeben
sind und die eMail hätte nicht von der Klägerin mit Preisgabe ihrer Daten bearbeitet
werden dürfen.
Quelle:
http://www.internet-law.de/wp-content/uploads/2016/04/AG_FFM_Urteil.pdf,
Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24. März 2016, Az. 32 C 3377/15 (72). Ob
gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird ist unbekannt.
Fazit:
Bitte immer sehr wachsam sein und eMails der Kreditinstitute sehr genau überprüfen
und notfalls die Banken und Sparkassen anrufen, ob von dort diese eMail stammt,
nicht dass es Ihnen so ergeht wie der Klägerin!
Rechtsanwalt Robert Uhl