Infobrief der Kanzlei Uhl Konrad-Adenauer-Allee 25 86150 Augsburg Telefon: 0821/3 55 30 Fax: 0821/51 26 82 E-Mail: [email protected] Homepage: www.raau.de oder www.rechtsanwalt-uhl.de Gerichtsfach Augsburg: 18/11 Datum: 06.04.2016 Gefahren durch Phishing Die Bankenwelt drängt immer mehr auf die Durchführung von Onlinegeschäfte, wobei die Filialen vor Ort aussterben, da sich die Kreditinstitute Miet- und Lohnkosten sparen wollen. Doch alles ist im Online-Banking-Bereich nicht so schön, wie vielleicht die Werbung vorgibt. Fall: So musste aktuell eine Bankkundin erfahren, dass eine kriminelle Bande sich vom Konto der Klägerin bediente, wobei sie die Forderung von 4.750.- € zuzüglich Anwaltskosten von 492,54 € samt Verzugszinsen von der beklagten Bank wieder haben wollte und… …und das Verfahren verlor und damit auch alle Gericht- und Anwaltskosten selbst bezahlen darf. Was war geschehen? Die Klägerin bekam eine eMail mit dem Logo der beklagten Bank und ging davon aus, dass dieses Mail von ihrer Bank käme. Die Telefonbanking-PIN wurde nach Drohung mit sonst anfallenden Kosten von 14,99 € in der eMail durch die Klägerin geändert. Kurz Zeit später wurde über einen Sprachcomputer mit der neuen TelefonbankingPIN an einen unbekannten Dritten 4.900.- € vom Konto der Klägerin abgebucht, wobei diese Buchung nicht von ihr in Auftrag gegeben wurde. Die Klägerin wollte ihr Geld von der Bank zurück. Urteil des Gerichts: Die Klage wird abgewiesen, da die Klägerin grob fahrlässig ihre bankvertraglichen Pflichten verletzt hatte, da sie sicherheitsrelevante Daten weitergegeben hatte. Zwar machte das streitgegenständliche eMail einen professionellen Eindruck, doch gab es keine persönliche Anrede, keinen konkreten Sachbearbeiter und sprachliche Mängel. Der Klägerin hatte bekannt sein müssen, dass seit Jahren Phishing-Angriffe gegeben sind und die eMail hätte nicht von der Klägerin mit Preisgabe ihrer Daten bearbeitet werden dürfen. Quelle: http://www.internet-law.de/wp-content/uploads/2016/04/AG_FFM_Urteil.pdf, Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24. März 2016, Az. 32 C 3377/15 (72). Ob gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird ist unbekannt. Fazit: Bitte immer sehr wachsam sein und eMails der Kreditinstitute sehr genau überprüfen und notfalls die Banken und Sparkassen anrufen, ob von dort diese eMail stammt, nicht dass es Ihnen so ergeht wie der Klägerin! Rechtsanwalt Robert Uhl
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