2 K 2675-12 Protokol

VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN
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Sigmaringen, 24.07.2015
Rechtsanwalt
Peter Lautenschläger
Horazweg 4
69469 Weinheim
Durchrvahl: 07 57
1
I
1821 -323
Aktenzeichen: 2 K 2675112
(Bitte bei Antwort angeben)
lhr Zeichen: GRin Knappert-Hiese ./. BüM Weiß Kressbronn u.a.
Venaraltungsrechtssache
Gemeinderätin Martina Knappert-Hiese (GUBB)
gegen Bürgermeister und Vorsitzenden des Gemeinderates u.a.
wegen Feststellung organschaftlicher Rechte (Mitwirkungsrecht, Mitgliedschaftsrechte)
Anlage:
Abschrift der Niederschrift vom 15.04.201 5 mit Anlage
Die oben genannte Abschrift der Niederschrift erhalten Sie zur Kenntnis.
Auf richterliche Anordnung
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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Karlslraße
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07571 l82 t-333
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Verwaltungsgericht Sigmaringen
Az.t 2 K 2675112
Niederschrift
Über die öffentliche Verhandlung der 2. Kammer
am Mittwoch, den 15.04.2015 in Sigmaringen
in der Verwaltungsrechtssache
Martina Knappert-Hiese ./. Bürgermeister u. Vorsltzender des Gemeinderates u.a.
wegen Feststellung organschaftlicher Rechte (Mitwirkungsrecht, Mitgliedschaftsrechte)
Beginn: 14:00 Uhr
Anwesend:
als Vorsitzende(r): Präsident des VG Dr. Mattes
als Richter: Richterin am VG Fritsch, Richterin am LG Baudis
als ehrenamtliche Richter: Frau Durach und Herr Junger
mit der Niederschrift beauftragt: RinLG Baudis
Bei Auiruf erscheinen:
die Klägerin mit Hr. Rechtsanwalt Lautenschläger
der Beklagte Ziffet
I
mit Hr. Rechtsanwalt Dr. Hauser, dieser zugleich für die Beklagten Ziftet 2 bis 4
sowie Hr. Oberverwaltungsrat Keppeler (Kämmerer der Gemeinde Kressbronn).
Die Beteiligten vezichten auf den Vortrag des wesentlichen Akteninhalts.
Die Klägerin beantragt,
in Bezug auf den Beklagten zu
1.
1
festzustellen, dass der Sitzungsausschluss der Klägerin am 30. November 2011 rechtswidrig war und
die Klägerin als Gemeinderätin in organschaftlichen Mitwirkungs- und Mitgliedschaftsrechten verletzt
hat,
2.
festzustellen, dass das Abhalten und die Teilnahme von ,,Fraktionsgesprächen", ,,Fraktionsvorsitzendensitzungen", ,,Workshops" und ,,Behördengespräche" rechtswidrig war und die Klägerin als Gemeinderätin in organschaftlichen Mitwirkungs- und Mitgliedschaftsrechten verletzt hat,
3.
festzusiellen, dass der Beklagte zu 1 als Bürgermeister seine Unterrichtungspflicht gegenüber der
Klägerin betreffend das Vorhaben ,,Bodan-Wertt" bzw. des heutigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan,,Bodan-Werft" verletzt hat,
in Bezug auf die Beklagten zu 2 bis 4
festzustellen, dass das Abhalten und die Teilnahme von ,,Fraktionsgesprächen", ,,Fraktionsvorsitzendensitzungen", ,,Workshops" und ,,Behördengesprächen" rechtswidrig war, hilfsweise ist, und die Klägerin als Gemeinderätin in organschaftlichen Mitwirkungs- und Mitgliedschaftsrechten verletzt hat,
hilfsweise verletzt.
Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.
Die Beteiligten erhalten das Wort, um ihre Anträge zu begründen. Die Streitsache wjrd tatsächlich und
lich erörtert.
5.3.1
04.04.2000
Verhandlungsniederschrift
rechl
-2Der anwesende Bürgermeister (Bekl. Zifiet 1) gibt zu Protokoll die aus der Anlage 2 zur Niederschrift ersichtliche Erklärung ab.
Die Sitzung wird um 15:35 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 15:55 Uhr fortgesetzt.
Der Klägervertreter erklärt:
Die Klagen gegen die Beklagten Ziffer 2 bis 4 werden zurückgenommen.
v.u.g.
Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Ziff. 2 - 4 stimmt den Klagerücknahmen zu.
Der Vorsitzende verkündet den Beschluss der Kammer, dass die Entscheidung anstelle der Verktrndung
zugestellt werde.
Der VorsiEende schließt die Verhandlung.
Ende: 16:45 Uhr
Der Vorsitzende:
Die Protokollführerin:
Dr. Maftes
Baudis
5.3.1
04.04.2000
Verhandlungsniederschrift
VERWALTUNGSGERICHT
Sigmaringen, 15.04.2015
SIGMARINGEN
Az.:2K2675112
Anlage zur Niederschrift
in Sachen
Martina Knappert-Hiese ./. Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeinderates
Der Bürgermeister der Gemeinde Kressbronn erklärt zu Protokoll:
Bezüglich der durch den Bürgermeister gegenüber den Gemeinderäten und den Fraktionen zu gebenden lnformationen wird der Bürgermeister künftig die Klägerin gleich behandeln wie die Fraktionen.
Sofern der Bürgermeister gemeinsame Fraktionsjespräche führt, wird er die Klägerin dazu
einladen.
v.u.g.