VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN V(nvalunlslcrkht Siumarinlen - Poiriacl, lö{2 - ?248o Srlllnannuen Sigmaringen, 24.07.2015 Rechtsanwalt Peter Lautenschläger Horazweg 4 69469 Weinheim Durchrvahl: 07 57 1 I 1821 -323 Aktenzeichen: 2 K 2675112 (Bitte bei Antwort angeben) lhr Zeichen: GRin Knappert-Hiese ./. BüM Weiß Kressbronn u.a. Venaraltungsrechtssache Gemeinderätin Martina Knappert-Hiese (GUBB) gegen Bürgermeister und Vorsitzenden des Gemeinderates u.a. wegen Feststellung organschaftlicher Rechte (Mitwirkungsrecht, Mitgliedschaftsrechte) Anlage: Abschrift der Niederschrift vom 15.04.201 5 mit Anlage Die oben genannte Abschrift der Niederschrift erhalten Sie zur Kenntnis. Auf richterliche Anordnung /)/l /'t ,.-t .'-, ..4 / r'C /-, - Böschek Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle li Karlslraße 72488 SignlaringeD I Vennitlhrn-,r 0?571 I82l-:100 07571 l82 t-333 ,^.,ircchri{t Verwaltungsgericht Sigmaringen Az.t 2 K 2675112 Niederschrift Über die öffentliche Verhandlung der 2. Kammer am Mittwoch, den 15.04.2015 in Sigmaringen in der Verwaltungsrechtssache Martina Knappert-Hiese ./. Bürgermeister u. Vorsltzender des Gemeinderates u.a. wegen Feststellung organschaftlicher Rechte (Mitwirkungsrecht, Mitgliedschaftsrechte) Beginn: 14:00 Uhr Anwesend: als Vorsitzende(r): Präsident des VG Dr. Mattes als Richter: Richterin am VG Fritsch, Richterin am LG Baudis als ehrenamtliche Richter: Frau Durach und Herr Junger mit der Niederschrift beauftragt: RinLG Baudis Bei Auiruf erscheinen: die Klägerin mit Hr. Rechtsanwalt Lautenschläger der Beklagte Ziffet I mit Hr. Rechtsanwalt Dr. Hauser, dieser zugleich für die Beklagten Ziftet 2 bis 4 sowie Hr. Oberverwaltungsrat Keppeler (Kämmerer der Gemeinde Kressbronn). Die Beteiligten vezichten auf den Vortrag des wesentlichen Akteninhalts. Die Klägerin beantragt, in Bezug auf den Beklagten zu 1. 1 festzustellen, dass der Sitzungsausschluss der Klägerin am 30. November 2011 rechtswidrig war und die Klägerin als Gemeinderätin in organschaftlichen Mitwirkungs- und Mitgliedschaftsrechten verletzt hat, 2. festzustellen, dass das Abhalten und die Teilnahme von ,,Fraktionsgesprächen", ,,Fraktionsvorsitzendensitzungen", ,,Workshops" und ,,Behördengespräche" rechtswidrig war und die Klägerin als Gemeinderätin in organschaftlichen Mitwirkungs- und Mitgliedschaftsrechten verletzt hat, 3. festzusiellen, dass der Beklagte zu 1 als Bürgermeister seine Unterrichtungspflicht gegenüber der Klägerin betreffend das Vorhaben ,,Bodan-Wertt" bzw. des heutigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan,,Bodan-Werft" verletzt hat, in Bezug auf die Beklagten zu 2 bis 4 festzustellen, dass das Abhalten und die Teilnahme von ,,Fraktionsgesprächen", ,,Fraktionsvorsitzendensitzungen", ,,Workshops" und ,,Behördengesprächen" rechtswidrig war, hilfsweise ist, und die Klägerin als Gemeinderätin in organschaftlichen Mitwirkungs- und Mitgliedschaftsrechten verletzt hat, hilfsweise verletzt. Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen. Die Beteiligten erhalten das Wort, um ihre Anträge zu begründen. Die Streitsache wjrd tatsächlich und lich erörtert. 5.3.1 04.04.2000 Verhandlungsniederschrift rechl -2Der anwesende Bürgermeister (Bekl. Zifiet 1) gibt zu Protokoll die aus der Anlage 2 zur Niederschrift ersichtliche Erklärung ab. Die Sitzung wird um 15:35 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird um 15:55 Uhr fortgesetzt. Der Klägervertreter erklärt: Die Klagen gegen die Beklagten Ziffer 2 bis 4 werden zurückgenommen. v.u.g. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Ziff. 2 - 4 stimmt den Klagerücknahmen zu. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss der Kammer, dass die Entscheidung anstelle der Verktrndung zugestellt werde. Der VorsiEende schließt die Verhandlung. Ende: 16:45 Uhr Der Vorsitzende: Die Protokollführerin: Dr. Maftes Baudis 5.3.1 04.04.2000 Verhandlungsniederschrift VERWALTUNGSGERICHT Sigmaringen, 15.04.2015 SIGMARINGEN Az.:2K2675112 Anlage zur Niederschrift in Sachen Martina Knappert-Hiese ./. Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeinderates Der Bürgermeister der Gemeinde Kressbronn erklärt zu Protokoll: Bezüglich der durch den Bürgermeister gegenüber den Gemeinderäten und den Fraktionen zu gebenden lnformationen wird der Bürgermeister künftig die Klägerin gleich behandeln wie die Fraktionen. Sofern der Bürgermeister gemeinsame Fraktionsjespräche führt, wird er die Klägerin dazu einladen. v.u.g.
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