Positionen der Versicherungswirtschaft Reform der Altersvorsorge1/2 „ Reform Altersvorsorge 2020: ein Zukunftsprojekt für die Schweiz Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen: Die Lebenserwartung steigt, der Nachwuchs fehlt, und die Anlagerenditen sinken. Eine umfassende Reform zur Stabilisierung der Altersvorsorge ist deshalb zwingend und dringend. Dabei sollen das Leistungsniveau und die Gewichte der 1. und 2. Säule beibehalten werden. Die Reform ist auf die prioritären Massnahmen zu konzentrieren; auf Reformvorschläge, die nicht zum Erreichen des Reformzieles beitragen und/oder die Reform gefährden, ist zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die Vorschläge betreffend die Kollektivlebensversicherung. Ihre Umsetzung hätte gravierende Folgen für die den Sammeleinrichtungen angeschlossenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). “ Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen Die Altersvorsorgesysteme der Industrienationen stehen vor grossen Herausforderungen. Die Tatsache, dass die Zahl der Pensionierten im Verhältnis zur Zahl der Erwerbstätigen kontinuierlich steigt, belastet die umlagefinanzierten Systeme wie die AHV. Gleichzeitig fordern die zunehmende Lebenserwartung und die tiefen Anlagerenditen die im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Systeme wie die berufliche Vorsorge. Von diesen Entwicklungen bleibt bleibt auch das schweizerische 3-Säulen-Konzept, obwohl es vielfach und zu Recht als vorbildlich beurteilt wird, nicht verschont. Reformprozess kommt zügig voran Am 19. November 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Reform «Altersvorsorge 2020» verabschiedet. Der Ständerat hat «Altersvorsorge 2020» in der Herbstsession 2015 behandelt und am 16. September 2015 mit 28 gegen 5 Stimmen bei 10 Enthaltungen abweichend zum Botschaftsentwurf des Bundesrats angenommen. Der Nationalrat hat die Reform in der Herbstsession 2016 behandelt und am 29. September 2016 mit 106 gegen 55 Stimmen bei 35 Enthaltungen und zahlreichen Differenzen zum Ständerat angenommen. SVV unterstützt Reform «Altersvorsorge 2020» Der SVV beurteilt angesichts der einleitend erwähnten Herausforderungen die in der Reform «Altersvorsorge 2020» vorgenommene Gesamtschau als zielführend. Er befürwortet das Ziel der Stabilisierung der Altersvorsorge unter Beibehaltung des Leistungsniveaus und der Gewichte von 1. und 2. Säule. Der SVV begrüsst deshalb die bereits von beiden Räten getroffenen Entscheide zum Referenzrentenalter 65/65 und zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent, und empfiehlt, letztere durch geeignete Massnahmen innerhalb der beruflichen Vorsorge auszugleichen. Konzentration auf prioritäre Massnahmen Die Reform «Altersvorsorge 2020» ist konsequent auf die Zielsetzung «Stabilisierung der Altersvor-sorge unter Beibehaltung des Leistungsniveaus und der Gewichte von 1. und 2. Säule» auszurichten. Die wichtigsten Massnahmen – neben den bereits getroffenen Entscheiden zum Referenzrentenalter und zum BVG-Umwandlungssatz – sind dabei die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, der Ausgleich der Umwandlungssatzsenkung sowie Massnahmen für die Übergangsgeneration. Senkung des Umwandlungssatzes ist zwingend Die Senkung des Umwandlungssatzes ist der wichtigste Schritt zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge. Die durch den überhöhten Umwand- Schweizerischer Versicherungsverband SVV 8. November 2016 Positionen der Versicherungswirtschaft Reform der Altersvorsorge2/2 lungssatz verursachte systemfremde Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern wird dadurch reduziert und mit der Einführung des Rentenumwandlungsgarantiebeitrages transparent gemacht. Verzicht auf nicht-zielführende Vorschläge Um die Chancen der Reform «Altersvorsorge 2020» nicht zu verschlechtern, hat der SVV von Anfang an bewusst auf – zwar sachlich gerechtfertigte, politisch aber wenig realistische – Forderungen wie beispielsweise nach einem Umwandlungssatz von unter 6,0 Prozent verzichtet. Um die Chancen der Reform zu verbessern, sind Vorschläge, die nicht zum Erreichen des Reformzieles beitragen und/oder die Reform gefährden, abzulehnen. Dies gilt namentlich für die Vorschläge betreffend Kollektivlebensversicherung. Kollektivlebensversicherung nicht gefährden Die aktuell gültigen Bestimmungen für die Kollektivlebensversicherung haben sich bewährt. Das sorgfältig austarierte System erlaubt es den Lebensversicherern, ihre ureigene Aufgabe zu erfüllen: den Risikoausgleich und das Funktionieren der Solidaritätsgemeinschaft sicherzustellen. Mit Erleichterung hat der SVV zur Kenntnis genommen, dass nach dem Ständerat auch der Nationalrat eine Erhöhung der Mindestquote in der Kollektivlebensversicherung abgelehnt hat. Ebenso wie eine Erhöhung der Mindestquote würden auch –– die Festlegung der Risikobeiträge nach kollektiven Grundsätzen –– separate Spar-, Risiko- und Kostenüberschüsse –– die Begrenzung der Risikoprämien auf 200 Prozent des erwarteten Schadens keinen Beitrag zum Erreichen des Reformzieles leisten. Hingegen gefährden diese Vorschläge die Garantielösungen der Lebens versicherer und damit die Wahlfreiheit sowie die Rentensicherheit für KMU und deren Mitarbeitende. Sie laufen damit den Interessen der KMU, der Versicherten und der Schweizer Volkswirtschaft zuwider. Kollektivlebensversicherung bietet KMU bedarfsgerechte Sicherheit Die im Schweizerischen Versicherungsverband SVV vertretenen Lebensversicherer sind verlässliche Partner mit der Vollversicherung für über 160 000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitenden und mit der Risikoversicherung für über 50 000 Unternehmen mit rund 600 000 Mitarbeitenden. Vor allem die kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) sind vielfach auf die Garantien der Versicherer angewiesen, da sie die Risiken aus der beruflichen Vorsorge nicht selber tragen können. Die Versicherer stehen im Wettbewerb untereinander und mit anderen Vorsorgeanbietern. Der Wettbewerb funktioniert und schlägt sich in unterschiedlichen Kapitalerträgen, Risikoprämien, Überschüssen usw. nieder. Die Kollektivlebensversicherung – und damit insbesondere das Vollversicherungsmodell – kann nur funktionieren, wenn die Versicherungsunternehmen Verluste mit Eigenkapital decken, das sie dafür zur Verfügung stellen. Dies setzt voraus, dass die in guten Jahren erzielten Gewinne genügen, um das Eigenkapital angemessen zu entschädigen und so zu äufnen, dass Verluste aus schlechten Jahren innerhalb einer vernünftigen Frist ausgeglichen werden können. Bei einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen wäre diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Dies gilt umso mehr, als die Finanzmarktaufsicht (Finma) mit der Einführung des Schweizer Solvenztests (SST) die Anforderungen an die Bildung und Erhaltung des Solvenzkapitals massiv verschärft hat. Kontakt Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Adrian Gröbli (E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung. Schweizerischer Versicherungsverband SVV 8. November 2016
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