Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Alters- und Behindertenamt Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19 www.gef.be.ch [email protected] VIBEL – Pilotprojekt Unterlagen ALBA Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Informations-Merkblatt für Nicht-Bernerinnen und Nicht-Berner (Ausserkantonale)1 Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interesse an der Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts mitzuwirken. Das Pilotprojekt bietet auch Nicht-Bernerinnen und Nicht-Bernern die Möglichkeit, eine VIBEL-Bedarfsabklärung zu absolvieren. Kann ich mitmachen? Das Mitmachen ist freiwillig. Eine VIBEL-Abklärung liefert allen Beteiligten wichtige Erkenntnisse. Deshalb wird Ihre Teilnahme sehr begrüsst. Für eine VIBEL-Bedarfsabklärung können Sie sich anmelden, wenn Sie… volljährig sind, eine IV-Rente erhalten, in einer Pilot-Institution leben und/oder arbeiten und keine AHV-Rente beziehen (Ausnahme: Personen, die bereits vor Erreichen des AHVAlters in einem bewilligten IV-Wohnheim wohnten und nicht wieder austraten). Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich mitmache? Wenn Sie eine VIBEL-Bedarfsabklärung absolvieren, so erhalten Sie wertvolle Informationen zu Ihrem anerkannten behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf. Sie erhalten das Abklärungsergebnis bestehend aus: 1 Abklärungsbericht mit Ihren Einstufungen Berechnungsblatt mit Ihrer Leistungsbemessung (Anzahl Stunden, Tagestarif, Stundentarif) Dazu zählen auch Personen, welche neu ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben, deren Platz in einem Wohnheim, einer Tagesstätte oder Werkstätte jedoch gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) von einem früheren Wohnkanton finanziert wird. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Erhalte ich eine Kostengutsprache und Wahlmöglichkeiten im Leistungsbezug? Nein, Sie erhalten keine VIBEL-Kostengutsprache und haben entsprechend auch keine Möglichkeit, Ihre Unterstützungsleistungen künftig im Assistenzmodell zu beziehen. Sobald die notwendigen Rechtsgrundlagen in Kraft sind, ist es denkbar, dass Sie eine Kostengutsprache von Ihrem Heimatkanton erhalten (gestützt auf den mit VIBEL bemessenen Bedarf). Sie werden jedoch auch in Zukunft keine Assistenzleistungen im Kanton Bern beziehen können, da das interkantonale Konkordat dies nicht vorsieht. Wie ist der Ablauf für eine VIBEL-Abklärung? 1. Sie melden sich beim Kanton Bern für eine VIBEL-Abklärung an und reichen alle erforderlichen Dokumente ein. 2. Der Kanton prüft Ihre Anmeldung und bestätigt Ihnen die Zugehörigkeit zur Zielgruppe. 3. Die Abklärungsstelle IndiBe ermittelt Ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen „Wohnen/Freizeit“ und „Arbeit“. 4. Der Kanton Bern stellt Ihnen das Abklärungsergebnis zu. 5. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Ihrem anerkannten behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf. Wie wird mein Aufenthalt in der Institution künftig finanziert? Die Finanzierung Ihres Wohn- und/oder Arbeitsplatzes bleibt gesichert und wird wie bisher vom anderen Kanton finanziert. Wie geht es nun weiter? Was muss ich einschicken und bis wann? Neben diesem Informations-Merkblatt haben Sie folgende Unterlage erhalten: Anmeldeformular für VIBEL-Abklärung Dokument dient zur Erfassung Ihrer Personalien/Kontaktdaten (auch gesetzliche Vertretung) sowie zur Prüfung, ob Sie die Bedingungen für eine VIBEL-Bedarfsabklärung erfüllen. Bitte füllen Sie die Anmeldung vollständig aus. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihren Ansprechpersonen in der Institution. Ihre Fragen können Sie auch an das Alters- und Behindertenamt richten. Ihre Kontaktperson ist: Thomas Zürcher ([email protected] oder 031 633 78 32) Senden Sie die Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis Datum (gemäss Informationsanlass) an das Alters- und Behindertenamt und verwenden Sie dazu das frankierte Antwortcouvert. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Beilagen mit der Anmeldung mitschicken. Herzlichen Dank - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Seite 2 von 2
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