Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und
Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 42 83
Telefax +41 31 633 40 19
www.gef.be.ch
[email protected]
VIBEL – Pilotprojekt
Unterlagen ALBA
Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts
Informations-Merkblatt
für Nicht-Bernerinnen und Nicht-Berner (Ausserkantonale)1
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interesse an der Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts mitzuwirken. Das Pilotprojekt bietet auch Nicht-Bernerinnen und Nicht-Bernern
die Möglichkeit, eine VIBEL-Bedarfsabklärung zu absolvieren.
Kann ich mitmachen?
Das Mitmachen ist freiwillig. Eine VIBEL-Abklärung liefert allen Beteiligten wichtige Erkenntnisse. Deshalb wird Ihre Teilnahme sehr begrüsst. Für eine VIBEL-Bedarfsabklärung können
Sie sich anmelden, wenn Sie…
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volljährig sind,
eine IV-Rente erhalten,
in einer Pilot-Institution leben und/oder arbeiten und
keine AHV-Rente beziehen (Ausnahme: Personen, die bereits vor Erreichen des AHVAlters in einem bewilligten IV-Wohnheim wohnten und nicht wieder austraten).
Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich mitmache?
Wenn Sie eine VIBEL-Bedarfsabklärung absolvieren, so erhalten Sie wertvolle Informationen
zu Ihrem anerkannten behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf. Sie erhalten das Abklärungsergebnis bestehend aus:
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Abklärungsbericht mit Ihren Einstufungen
Berechnungsblatt mit Ihrer Leistungsbemessung
(Anzahl Stunden, Tagestarif, Stundentarif)
Dazu zählen auch Personen, welche neu ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben, deren
Platz in einem Wohnheim, einer Tagesstätte oder Werkstätte jedoch gestützt auf die Interkantonale
Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) von einem früheren Wohnkanton finanziert wird.
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Erhalte ich eine Kostengutsprache und Wahlmöglichkeiten im Leistungsbezug?
Nein, Sie erhalten keine VIBEL-Kostengutsprache und haben entsprechend auch keine Möglichkeit, Ihre Unterstützungsleistungen künftig im Assistenzmodell zu beziehen.
Sobald die notwendigen Rechtsgrundlagen in Kraft sind, ist es denkbar, dass Sie eine Kostengutsprache von Ihrem Heimatkanton erhalten (gestützt auf den mit VIBEL bemessenen
Bedarf). Sie werden jedoch auch in Zukunft keine Assistenzleistungen im Kanton Bern beziehen können, da das interkantonale Konkordat dies nicht vorsieht.
Wie ist der Ablauf für eine VIBEL-Abklärung?
1. Sie melden sich beim Kanton Bern für eine VIBEL-Abklärung an und reichen alle erforderlichen Dokumente ein.
2. Der Kanton prüft Ihre Anmeldung und bestätigt Ihnen die Zugehörigkeit zur Zielgruppe.
3. Die Abklärungsstelle IndiBe ermittelt Ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen „Wohnen/Freizeit“ und „Arbeit“.
4. Der Kanton Bern stellt Ihnen das Abklärungsergebnis zu.
5. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Ihrem anerkannten behinderungsbedingten
Unterstützungsbedarf.
Wie wird mein Aufenthalt in der Institution künftig finanziert?
Die Finanzierung Ihres Wohn- und/oder Arbeitsplatzes bleibt gesichert und wird wie bisher
vom anderen Kanton finanziert.
Wie geht es nun weiter? Was muss ich einschicken und bis wann?
Neben diesem Informations-Merkblatt haben Sie folgende Unterlage erhalten:
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Anmeldeformular für VIBEL-Abklärung
Dokument dient zur Erfassung Ihrer Personalien/Kontaktdaten (auch gesetzliche Vertretung) sowie zur Prüfung, ob Sie die Bedingungen für eine VIBEL-Bedarfsabklärung
erfüllen.
Bitte füllen Sie die Anmeldung vollständig aus. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihren Ansprechpersonen in der Institution.
Ihre Fragen können Sie auch an das Alters- und Behindertenamt richten. Ihre Kontaktperson
ist: Thomas Zürcher ([email protected] oder 031 633 78 32)
Senden Sie die Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis Datum (gemäss
Informationsanlass) an das Alters- und Behindertenamt und verwenden Sie dazu das frankierte Antwortcouvert.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Beilagen mit der Anmeldung mitschicken.
Herzlichen Dank - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
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