Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Alters- und Behindertenamt Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19 www.gef.be.ch [email protected] An die Alters- und Pflegeheime im Kanton Bern Referenz: GEF.2014-10855 Bern, im Februar 2017 Nationale Demenzstrategie 2014 — 2019: Umsetzung im Kanton Bern Sehr geehrte Damen und Herren 9 41 ) Wie Sie aus den Medien erfahren konnten, haben Bund und Kantone die Verlängerung der Nationalen Demenzstrategie bis 2019 beschlossen. Auch aus diesem Grund führt der Kanton Bern sein Engagement im Bereich Demenz weiter. Gerne geben wir Ihnen folgende aktuelle Informationen: Die Budgeteingabe des Alters- und Behindertenamtes (ALBA) an den Regierungsrat beinhaltet die Mitfinanzierung der Institutionen an den Schulungskosten einer demenzspezifischen Weiterbildung zur Sicherstellung des Fachwissens zum Thema Demenz bis und mit 2018. Das Budget für 2017 wurde vom Grossen Rat genehmigt. Jedes Alters- und Pflegeheim (APH) mit einer kantonalen Betriebsbewilligung ist berechtigt, dem Kanton Bern die Schulungskosten für die Weiterbildung einer Pflegefachpersonl zur Absolvierung eines Certificate of Advanced Studies (CAS) im Fachbereich Demenz bis zu einem Betrag von max. CHF 7'500.00 in Rechnung zu stellen. Pro APH kann einmalig ein Antrag gestellt werden. Wurde im Jahr 2016 bereits ein Antrag gestellt und genehmigt, so ist das APH nicht mehr anspruchsberechtigt. Sämtliche Informationen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung: http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/altersund pfleqeheime.html#anker-anchor-5 (wwvv.getbe.ch > Alters- und Behindertenamt> Formulare / Bewilligungen / Gesuche> Alters- und Pflegeheime> Umsetzung Nationale Demenzstrategie 2014 — 2019). Bitte lesen Sie die Wegleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Hinweise für die Antragstellung. Wir machen die Institutionen darauf aufmerksam, dass das ALBA zum heutigen Zeitpunkt die Sicherstellung der Mitfinanzierung nur für das Jahr 2017 gewährleisten kann. mit einem Berufsabschluss, der im Stellenplan Pflege den Funktionsstufen 2 oder 3 zugeordnet ist Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Der Grosse Rat als finanzkompetentes Organ entscheidet jeweils in der Novembersession über das Budget des kommenden Jahres, das der Regierungsrat eingibt. Zum heutigen Zeitpunkt kann keine verlässliche Aussage zum Budget für 2018 gemacht werden. Das Risiko, bei Ablehnung des vorgesehenen Budgets für 2018 die Schulungskosten teilweise oder vollständig zu tragen, liegt daher bei den Institutionen. Wir hoffen, dass sich die Alters- und Pflegeheime weiterhin zahlreich dazu entschliessen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse ALTERS- UND BEHINDERTENAMT Abteilung Alter diee Manuela Ke/.k Leiterin Seite 2 von 2
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