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Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und
Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 42 83
Telefax +41 31 633 40 19
www.gef.be.ch
[email protected]
An die
Alters- und Pflegeheime
im Kanton Bern
Referenz: GEF.2014-10855
Bern, im Februar 2017
Nationale Demenzstrategie 2014 — 2019:
Umsetzung im Kanton Bern
Sehr geehrte Damen und Herren
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Wie Sie aus den Medien erfahren konnten, haben Bund und Kantone die Verlängerung der
Nationalen Demenzstrategie bis 2019 beschlossen. Auch aus diesem Grund führt der Kanton
Bern sein Engagement im Bereich Demenz weiter.
Gerne geben wir Ihnen folgende aktuelle Informationen:
Die Budgeteingabe des Alters- und Behindertenamtes (ALBA) an den Regierungsrat beinhaltet die Mitfinanzierung der Institutionen an den Schulungskosten einer demenzspezifischen
Weiterbildung zur Sicherstellung des Fachwissens zum Thema Demenz bis und mit 2018.
Das Budget für 2017 wurde vom Grossen Rat genehmigt.
Jedes Alters- und Pflegeheim (APH) mit einer kantonalen Betriebsbewilligung ist berechtigt,
dem Kanton Bern die Schulungskosten für die Weiterbildung einer Pflegefachpersonl zur
Absolvierung eines Certificate of Advanced Studies (CAS) im Fachbereich Demenz bis zu
einem Betrag von max. CHF 7'500.00 in Rechnung zu stellen. Pro APH kann einmalig ein
Antrag gestellt werden. Wurde im Jahr 2016 bereits ein Antrag gestellt und genehmigt, so ist
das APH nicht mehr anspruchsberechtigt.
Sämtliche Informationen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung:
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/altersund pfleqeheime.html#anker-anchor-5
(wwvv.getbe.ch > Alters- und Behindertenamt> Formulare / Bewilligungen / Gesuche>
Alters- und Pflegeheime> Umsetzung Nationale Demenzstrategie 2014 — 2019).
Bitte lesen Sie die Wegleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Hinweise für die
Antragstellung.
Wir machen die Institutionen darauf aufmerksam, dass das ALBA zum heutigen Zeitpunkt die
Sicherstellung der Mitfinanzierung nur für das Jahr 2017 gewährleisten kann.
mit einem Berufsabschluss, der im Stellenplan Pflege den Funktionsstufen 2 oder 3 zugeordnet ist
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Der Grosse Rat als finanzkompetentes Organ entscheidet jeweils in der Novembersession
über das Budget des kommenden Jahres, das der Regierungsrat eingibt. Zum heutigen
Zeitpunkt kann keine verlässliche Aussage zum Budget für 2018 gemacht werden. Das Risiko,
bei Ablehnung des vorgesehenen Budgets für 2018 die Schulungskosten teilweise oder
vollständig zu tragen, liegt daher bei den Institutionen.
Wir hoffen, dass sich die Alters- und Pflegeheime weiterhin zahlreich dazu entschliessen, von
diesem Angebot Gebrauch zu machen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur
Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
ALTERS- UND BEHINDERTENAMT
Abteilung Alter
diee
Manuela Ke/.k
Leiterin
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