Referat

Kanton Bern
RAV-Kundinnen und –Kunden mit einer
B hi d
Behinderung
Eliane Schär
IIZ Beraterin RAV Bern West
Kanton Bern
Fragestellungen kbk
ƒ Wie berücksichtigt das RAV die speziellen Situationen
von Menschen mit einer Behinderung?
ƒ Wie arbeitet das RAV mit der IV Stelle Bern
zusammen?
ƒ Was gelingt gut, wo liegen Herausforderungen und
Grenzen?
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Kanton Bern
Anspruchsvoraussetzungen
ƒ Ganz oder teilweise arbeitslos
ƒ Beitragszeit erfüllt oder Befreiung von der Beitragszeit
ƒ Erfüllung der Kontrollvorschriften
ƒ Anrechenbarer Arbeitsausfall
ƒ In der Schweiz wohnhaft
ƒ Obligatorische Schulzeit zurückgelegt
ƒ Rentenalter AHV nicht erreicht
ƒ Vermittlungsfähigkeit
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Vermittlungsfähigkeit
Kundinnen und -Kunden sind vermittlungsfähig, wenn sie:
ƒ bereit («wollen»),
ƒ berechtigt
g ((«dürfen»)) und
ƒ in der Lage («können»)
sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an
sind
Arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen.
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Kanton Bern
Pflichten von RAV-Kundinnen und -Kunden
ƒ Stellensuche (inklusive Nachweis)
ƒ Annahme einer zumutbaren Arbeit (im 1. Arbeitsmarkt)
ƒ Teilnahme an Beratungsgesprächen
ƒ Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen
ƒ Erreichbarkeit
ƒ Auskunfts- und Meldepflicht
¾ Pflichtverletzungen können zu Einstelltagen führen.
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Leistungen der Arbeitslosenversicherung
ƒ Arbeitslosenentschädigung («Taggeld»)
ƒ RAV-Beratung
ƒ Arbeitsmarktliche Massnahmen
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Kanton Bern
Arbeitslosenentschädigung («Taggeld»)
ƒ Kundinnen und Kunden erhalten 80% des versicherten
Verdienstes, falls:
ƒ
ƒ
ƒ
sie unterhaltspflichtig sind;
ihr versicherter Verdienst CHF 3797
3797.- nicht übersteigt;
sie eine IV-, UV- oder MV-Rente beziehen und dabei einen
Invaliditätsgrad von mindestens 40% haben.
ƒ In allen anderen Fällen erhalten Kundinnen und Kunden
70% des versicherten Verdienstes.
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Vorleistungspflicht
Die Arbeitslosenversicherung ist gegenüber der IV
vorleistungspflichtig und zahlt Arbeitslosenentschädigung,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
ƒ Anmeldung
A
ld
fü
für eine
i IV
IV-Rente
R t ist
i t erfolgt
f l t
ƒ keine offensichtliche Vermittlungsunfähigkeit
ƒ Arbeitsfähigkeit von mind
mind. 20%
ƒ Kunde ist bereit und in der Lage, Arbeit im Umfang der
ärztlich attestierten Arbeitsfähigkeit zu suchen und auch
anzunehmen
ƒ Erfüllen der übrigen
g Anspruchsvoraussetzungen
p
g
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Kanton Bern
Wie berücksichtigt das RAV Bedürfnisse
von Menschen mit einer Behinderung?
ƒ Wahl der passenden Wiedereingliederungsstrategie
ƒ Berücksichtigung von Bedürfnissen wie Zeitpunkt des
Beratungstermins oder Kostenübernahme
Gebärdendolmetscher
ƒ Triage und Koordination mit anderen Stellen
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RAV Beratung
ƒ
Segmentierung ist die Grundlage für die bedarfsgerechte
Beratung (inkl.
(inkl Mittel
Mittel- und Ressourceneinsatz).
Ressourceneinsatz)
Marktkunden
Beratungskunden
Betreuungskunden
ƒ
Die Arbeit mit Wiedereingliederungsstrategien führt zu einer
zielorientierten Beratung
Beratung.
ƒ
Die RAV im Kanton Bern beraten mit der Methode der
Lösungsorientierten Beratung (LOB).
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IIZ Strategie
Kriterien
ƒ Kunde hat eine gesundheitlich bedingte
Einschränkung
g der Arbeitsfähigkeit,
g
die länger
g als zwei
Monate dauert.
ƒ Kunde erhält Leistungen einer anderen Versicherung
oder vom Sozialdienst und es besteht ein
Koordinationsbedarf zwischen den
Leistungserbringern.
Leistungserbringern
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Kanton Bern
IIZ Beratung
Ziele
ƒ RAV-Kundin oder –Kunde findet eine Stelle
ƒ Die Voraussetzungen
g für eine erfolgreiche
g
berufliche
ƒ
ƒ
ƒ
¾
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Integration sind definiert und geschaffen.
Zuständigkeiten und Leistungsansprüche sind koordiniert
und
d geklärt.
klä t
Das medizinische Zumutbarkeitsprofil und die
Tätigkeitsfelder liegen vor
vor.
Die individuelle Arbeitsmarktattraktivität ist erhöht.
Beratung durch IIZ Beratende (v.a.
(v a Sozialarbeitende)
Kanton Bern
Zusammenarbeit RAV – IV
Zusammenarbeitsvereinbarung
ƒ Regelung Datenschutz (Gesetze)
ƒ gegenseitige Kontaktaufnahme als Standard
ƒ fallbezogene Zusammenarbeit
ƒ gegenseitige Information
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Erfolge und Herausforderungen
ƒ Stellensuchende erhalten eine bedarfsgerechte
Beratung durch spezialisierte Beratende
ƒ Positiver Effekt der fallbezogenen Zusammenarbeit IV
- RAV («Reissverschlussverfahren»)
( R i
hl
f h
)
ƒ Arbeitslosenversicherung ist vom Grundsatz her nicht
auf Menschen mit Einschränkungen und/oder
speziellen Bedürfnissen ausgerichtet
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Kanton Bern
Fragen und Rückmeldungen
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RAV Bern West
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