Kanton Bern RAV-Kundinnen und –Kunden mit einer B hi d Behinderung Eliane Schär IIZ Beraterin RAV Bern West Kanton Bern Fragestellungen kbk Wie berücksichtigt das RAV die speziellen Situationen von Menschen mit einer Behinderung? Wie arbeitet das RAV mit der IV Stelle Bern zusammen? Was gelingt gut, wo liegen Herausforderungen und Grenzen? 2 Kanton Bern Anspruchsvoraussetzungen Ganz oder teilweise arbeitslos Beitragszeit erfüllt oder Befreiung von der Beitragszeit Erfüllung der Kontrollvorschriften Anrechenbarer Arbeitsausfall In der Schweiz wohnhaft Obligatorische Schulzeit zurückgelegt Rentenalter AHV nicht erreicht Vermittlungsfähigkeit 3 Kanton Bern Vermittlungsfähigkeit Kundinnen und -Kunden sind vermittlungsfähig, wenn sie: bereit («wollen»), berechtigt g ((«dürfen»)) und in der Lage («können») sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an sind Arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen. 4 Kanton Bern Pflichten von RAV-Kundinnen und -Kunden Stellensuche (inklusive Nachweis) Annahme einer zumutbaren Arbeit (im 1. Arbeitsmarkt) Teilnahme an Beratungsgesprächen Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen Erreichbarkeit Auskunfts- und Meldepflicht ¾ Pflichtverletzungen können zu Einstelltagen führen. 5 Kanton Bern Leistungen der Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenentschädigung («Taggeld») RAV-Beratung Arbeitsmarktliche Massnahmen 6 Kanton Bern Arbeitslosenentschädigung («Taggeld») Kundinnen und Kunden erhalten 80% des versicherten Verdienstes, falls: sie unterhaltspflichtig sind; ihr versicherter Verdienst CHF 3797 3797.- nicht übersteigt; sie eine IV-, UV- oder MV-Rente beziehen und dabei einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% haben. In allen anderen Fällen erhalten Kundinnen und Kunden 70% des versicherten Verdienstes. 7 Kanton Bern Vorleistungspflicht Die Arbeitslosenversicherung ist gegenüber der IV vorleistungspflichtig und zahlt Arbeitslosenentschädigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anmeldung A ld fü für eine i IV IV-Rente R t ist i t erfolgt f l t keine offensichtliche Vermittlungsunfähigkeit Arbeitsfähigkeit von mind mind. 20% Kunde ist bereit und in der Lage, Arbeit im Umfang der ärztlich attestierten Arbeitsfähigkeit zu suchen und auch anzunehmen Erfüllen der übrigen g Anspruchsvoraussetzungen p g 8 Kanton Bern Wie berücksichtigt das RAV Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung? Wahl der passenden Wiedereingliederungsstrategie Berücksichtigung von Bedürfnissen wie Zeitpunkt des Beratungstermins oder Kostenübernahme Gebärdendolmetscher Triage und Koordination mit anderen Stellen 9 Kanton Bern RAV Beratung Segmentierung ist die Grundlage für die bedarfsgerechte Beratung (inkl. (inkl Mittel Mittel- und Ressourceneinsatz). Ressourceneinsatz) Marktkunden Beratungskunden Betreuungskunden Die Arbeit mit Wiedereingliederungsstrategien führt zu einer zielorientierten Beratung Beratung. Die RAV im Kanton Bern beraten mit der Methode der Lösungsorientierten Beratung (LOB). 10 Kanton Bern IIZ Strategie Kriterien Kunde hat eine gesundheitlich bedingte Einschränkung g der Arbeitsfähigkeit, g die länger g als zwei Monate dauert. Kunde erhält Leistungen einer anderen Versicherung oder vom Sozialdienst und es besteht ein Koordinationsbedarf zwischen den Leistungserbringern. Leistungserbringern 11 Kanton Bern IIZ Beratung Ziele RAV-Kundin oder –Kunde findet eine Stelle Die Voraussetzungen g für eine erfolgreiche g berufliche ¾ 12 Integration sind definiert und geschaffen. Zuständigkeiten und Leistungsansprüche sind koordiniert und d geklärt. klä t Das medizinische Zumutbarkeitsprofil und die Tätigkeitsfelder liegen vor vor. Die individuelle Arbeitsmarktattraktivität ist erhöht. Beratung durch IIZ Beratende (v.a. (v a Sozialarbeitende) Kanton Bern Zusammenarbeit RAV – IV Zusammenarbeitsvereinbarung Regelung Datenschutz (Gesetze) gegenseitige Kontaktaufnahme als Standard fallbezogene Zusammenarbeit gegenseitige Information 13 Kanton Bern Erfolge und Herausforderungen Stellensuchende erhalten eine bedarfsgerechte Beratung durch spezialisierte Beratende Positiver Effekt der fallbezogenen Zusammenarbeit IV - RAV («Reissverschlussverfahren») ( R i hl f h ) Arbeitslosenversicherung ist vom Grundsatz her nicht auf Menschen mit Einschränkungen und/oder speziellen Bedürfnissen ausgerichtet 14 Kanton Bern Fragen und Rückmeldungen 15 Kanton Bern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sie erreichen mich unter: Telefon 031 998 13 22 (ab 1 1.7.15: 7 15: 031 636 03 61) E-Mail [email protected] RAV Bern West Wichtige Informationen finden Sie hier: www.be.ch/rav www.treffpunkt-arbeit.ch 16
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