Informationsmerkblatt zum Pilotprojekt

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und
Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 42 83
Telefax +41 31 633 40 19
www.gef.be.ch
[email protected]
Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts
Informations-Merkblatt zum Pilotprojekt
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interesse, am Pilotprojekt zur Umsetzung des kantonalen
Behindertenkonzepts mitzuwirken. Das Pilotprojekt bietet Ihnen neue Möglichkeiten beim Bezug von behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen. Nachfolgend erhalten Sie die
wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Kann ich mitmachen?
Für eine VIBEL-Bedarfsabklärung können Sie sich anmelden, wenn Sie…




Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben.
eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung (IV/UV/MV) haben.
in einer Pilotinstitution leben und/oder arbeiten.
privat wohnen und vom Kanton zum Mitmachen eingeladen wurden.
Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich mitmache?
Im Pilotprojekt bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten:




Finanzierung von Assistenzleistungen zu Hause oder im freien Arbeitsmarkt
(auch in Kombination zum institutionellen Leistungsbezug)
Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen durch Angehörige
Begleitung und Beratung bei Fragen/Unsicherheiten im ganzen Prozess
Mitwirkung bei der Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts
Wie komme ich zu einer Kostengutsprache?
1. Sie melden sich bei der Unabhängigen Abklärungsstelle IndiBe für eine Abklärung an
und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein (siehe auch Triage-Blatt in den Unterlagen der Abklärungsstelle).
2. Die Abklärungsstelle ermittelt Ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf und
bemisst die Unterstützungsleistungen in den Lebensbereichen „Wohnen/Freizeit“ und
„Arbeit“.
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
3. Der Kanton lädt Sie ein, zu Ihrem Abklärungsergebnis Stellung zu nehmen.
4. Falls Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind und Ihr Bedarf mindestens 30 Minuten
pro Tag (über beide Lebensbereiche) oder mindestens 3 Minuten pro Anwesenheitsstunde (im Lebensbereich Arbeit) beträgt, erhalten Sie vom Kanton eine Kostengutsprache.
Wie setze ich meine Kostengutsprache ein?
Ihre Kostengutsprache setzen Sie ein für den Leistungsbezug in einer Pilotinstitution (institutioneller Leistungsbezug) und/oder für den Bezug von Assistenzleistungen bei Assistenzdienstleistern Ihrer Wahl. Als Assistenzdienstleister gelten:




Persönliche Assistenten/Assistentinnen (Einzelpersonen, auch Angehörige)
Institutionen und Organisationen
Betriebe und Unternehmen im freien Arbeitsmarkt
Kleinstheime, die als „Private Haushalte“ betrieben werden
Sie benötigen einen Vertrag mit dem Leistungserbringer. Das kann ein Pflege- oder Betreuungsvertrag sein oder ein Arbeitsvertrag, wenn Sie Arbeitgeber/Arbeitgeberin werden und Ihre
persönlichen Assistenten/Assistentinnen anstellen. Ist Ihre gesetzliche Vertretung zugleich
Leistungserbringerin ist, so braucht es keinen Vertrag.
Wichtig: Für den Bezug von Assistenzleistungen ist es eine Bedingung, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren im Kanton Bern haben.
Wie muss ich meine Kostengutsprache abrechnen?
Die Leistungserbringer stellen Ihnen eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Falls Sie
persönliche Assistenten/Assistentinnen angestellt haben, leisten Sie Lohnzahlungen inkl. Sozialversicherungsbeiträge. Alle Ausgaben für behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen
müssen belegbar sein.
Ihre Ausgaben für bezogene Leistungen (Rechnungen und Lohnzahlungen) erfassen Sie in
einem vom Kanton vorgegebenen Abrechnungsinstrument. In diesem erfassen Sie auch alle
Beträge der Sozialversicherer zur Deckung von behinderungsbedingten Pflege- und Betreuungskosten. Eingabefelder im Abrechnungsinstrument werden Sie unterstützen alle abrechnungsrelevanten Informationen korrekt zu erfassen. Monatlich reichen Sie Ihre Abrechnung
beim Kanton ein und erhalten den Kantonsbeitrag zur Finanzierung Ihrer Unterstützungsleistungen ausbezahlt.
Wichtig: Assistenzleistungen durch Angehörige dürfen maximal 1/3 der Kostengutsprache
betragen und mit höchstens CHF 25.- pro Stunde (brutto) abgerechnet werden.
Alle Details zu Abrechnung erhalten Sie Anfang 2016 in einer separaten Einführung zum Abklärungsinstrument. Falls Sie die Abrechnungen nicht selber machen möchten, so ist es möglich, diese an Dritte zu delegieren.
Wie geht es nun weiter?
Sie haben die nachfolgend erwähnten Unterlagen erhalten. Bitte füllen Sie die für ein Mitmachen erforderlichen Dokumente aus. Bei Fragen zu den Unterlagen melden Sie sich bitte zuerst bei Ihren Ansprechpersonen in der Pilotinstitution (Institutionsleitung). Ihre Fragen können
Sie auch an nachfolgende Kontaktpersonen richten.
Unterlagen ALBA:
Kontaktperson: Thomas Zürcher ([email protected] oder 031 633 78 32)

Informations-Merkblatt
Seite 2 von 3
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern



Anmeldeformular für VIBEL-Abklärung
Dokument dient zur Erfassung Ihrer Personalien/Kontaktdaten (auch gesetzliche Vertretung) sowie zur Prüfung, ob Sie die Bedingungen für eine VIBEL-Bedarfsabklärung
erfüllen und ob Sie zum Bezug von Assistenzleistungen berechtigt sind.
Deklaration Mitfinanzierer
Dokument dient zur Erfassung aller Mitfinanzierer von behinderungsbedingten Pflegeund Betreuungskosten. Angaben gewährleisten die subsidiäre Finanzierung solcher
Kosten durch den Kanton (Kantonsbeitrag).
Einverständniserklärung zu Projektbedingungen
Dokument regelt die für ein Gelingen des Pilotprojekts relevanten Punkte. Es ist ein
wichtiges Dokument für die Bedarfsermittlung, die Kostengutsprache und die Abrechnung von Unterstützungsleistungen.
Unterlagen BRAINS:
Kontaktpersonen: Günther Latzel / Christoph Andermatt ([email protected] oder 044 311 37 27)

Abklärungsbericht
Ergebnis Ihrer VIBEL-Bedarfsabklärung im Teilprojekt Fallstudien. Mehr Informationen
dazu erhalten Sie in den Unterlagen von BRAINS.
Unterlagen Unabhängige Abklärungsstelle IndiBe:
Kontaktperson: Therese Zbinden ([email protected] oder 031 352 21 21)






Info-Flyer und Informationsschreiben
Triage-Blatt
Selbsteinschätzung
Erläuterungen zur Selbsteinschätzung
Zweiteinschätzung
Adressiertes Antwortcouvert
Mehr Informationen zu diesen Dokumenten erhalten Sie in den Unterlagen der Unabhängigen
Abklärungsstelle IndiBe.
Was muss ich einschicken und bis wann?
Wir bitten Sie, folgende Unterlagen ausgefüllt/unterschrieben bis Freitag, 9. Oktober 2015 an
die Unabhängige Abklärungsstelle zurückschicken. Verwenden Sie dazu das frankierte Antwortcouvert (Couvert ist in den Unterlagen der Unabhängigen Abklärungsstelle IndiBE).






Anmeldeformular
Deklaration Mitfinanzierer
Einverständniserklärung zu Projektbedingungen
Triage-Blatt
Selbsteinschätzung (nur falls notwendig)
Zweiteinschätzung (nur falls notwendig)
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Beilagen zu oben erwähnten Unterlagen mitschicken. Insbesondere bitten wir Sie, vorhandene Abklärungsberichte der Invalidenversicherung beizulegen. Das betrifft:



Abklärungsbericht IV-Rente
Abklärungsbericht Hilflosenentschädigung
Abklärungsbericht Assistenzbeitrag
Herzlichen Dank - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Seite 3 von 3