Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Alters- und Behindertenamt Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19 www.gef.be.ch [email protected] Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Informations-Merkblatt zum Pilotprojekt Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interesse, am Pilotprojekt zur Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts mitzuwirken. Das Pilotprojekt bietet Ihnen neue Möglichkeiten beim Bezug von behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Kann ich mitmachen? Für eine VIBEL-Bedarfsabklärung können Sie sich anmelden, wenn Sie… Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben. eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung (IV/UV/MV) haben. in einer Pilotinstitution leben und/oder arbeiten. privat wohnen und vom Kanton zum Mitmachen eingeladen wurden. Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich mitmache? Im Pilotprojekt bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten: Finanzierung von Assistenzleistungen zu Hause oder im freien Arbeitsmarkt (auch in Kombination zum institutionellen Leistungsbezug) Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen durch Angehörige Begleitung und Beratung bei Fragen/Unsicherheiten im ganzen Prozess Mitwirkung bei der Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Wie komme ich zu einer Kostengutsprache? 1. Sie melden sich bei der Unabhängigen Abklärungsstelle IndiBe für eine Abklärung an und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein (siehe auch Triage-Blatt in den Unterlagen der Abklärungsstelle). 2. Die Abklärungsstelle ermittelt Ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf und bemisst die Unterstützungsleistungen in den Lebensbereichen „Wohnen/Freizeit“ und „Arbeit“. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 3. Der Kanton lädt Sie ein, zu Ihrem Abklärungsergebnis Stellung zu nehmen. 4. Falls Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind und Ihr Bedarf mindestens 30 Minuten pro Tag (über beide Lebensbereiche) oder mindestens 3 Minuten pro Anwesenheitsstunde (im Lebensbereich Arbeit) beträgt, erhalten Sie vom Kanton eine Kostengutsprache. Wie setze ich meine Kostengutsprache ein? Ihre Kostengutsprache setzen Sie ein für den Leistungsbezug in einer Pilotinstitution (institutioneller Leistungsbezug) und/oder für den Bezug von Assistenzleistungen bei Assistenzdienstleistern Ihrer Wahl. Als Assistenzdienstleister gelten: Persönliche Assistenten/Assistentinnen (Einzelpersonen, auch Angehörige) Institutionen und Organisationen Betriebe und Unternehmen im freien Arbeitsmarkt Kleinstheime, die als „Private Haushalte“ betrieben werden Sie benötigen einen Vertrag mit dem Leistungserbringer. Das kann ein Pflege- oder Betreuungsvertrag sein oder ein Arbeitsvertrag, wenn Sie Arbeitgeber/Arbeitgeberin werden und Ihre persönlichen Assistenten/Assistentinnen anstellen. Ist Ihre gesetzliche Vertretung zugleich Leistungserbringerin ist, so braucht es keinen Vertrag. Wichtig: Für den Bezug von Assistenzleistungen ist es eine Bedingung, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren im Kanton Bern haben. Wie muss ich meine Kostengutsprache abrechnen? Die Leistungserbringer stellen Ihnen eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Falls Sie persönliche Assistenten/Assistentinnen angestellt haben, leisten Sie Lohnzahlungen inkl. Sozialversicherungsbeiträge. Alle Ausgaben für behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen müssen belegbar sein. Ihre Ausgaben für bezogene Leistungen (Rechnungen und Lohnzahlungen) erfassen Sie in einem vom Kanton vorgegebenen Abrechnungsinstrument. In diesem erfassen Sie auch alle Beträge der Sozialversicherer zur Deckung von behinderungsbedingten Pflege- und Betreuungskosten. Eingabefelder im Abrechnungsinstrument werden Sie unterstützen alle abrechnungsrelevanten Informationen korrekt zu erfassen. Monatlich reichen Sie Ihre Abrechnung beim Kanton ein und erhalten den Kantonsbeitrag zur Finanzierung Ihrer Unterstützungsleistungen ausbezahlt. Wichtig: Assistenzleistungen durch Angehörige dürfen maximal 1/3 der Kostengutsprache betragen und mit höchstens CHF 25.- pro Stunde (brutto) abgerechnet werden. Alle Details zu Abrechnung erhalten Sie Anfang 2016 in einer separaten Einführung zum Abklärungsinstrument. Falls Sie die Abrechnungen nicht selber machen möchten, so ist es möglich, diese an Dritte zu delegieren. Wie geht es nun weiter? Sie haben die nachfolgend erwähnten Unterlagen erhalten. Bitte füllen Sie die für ein Mitmachen erforderlichen Dokumente aus. Bei Fragen zu den Unterlagen melden Sie sich bitte zuerst bei Ihren Ansprechpersonen in der Pilotinstitution (Institutionsleitung). Ihre Fragen können Sie auch an nachfolgende Kontaktpersonen richten. Unterlagen ALBA: Kontaktperson: Thomas Zürcher ([email protected] oder 031 633 78 32) Informations-Merkblatt Seite 2 von 3 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Anmeldeformular für VIBEL-Abklärung Dokument dient zur Erfassung Ihrer Personalien/Kontaktdaten (auch gesetzliche Vertretung) sowie zur Prüfung, ob Sie die Bedingungen für eine VIBEL-Bedarfsabklärung erfüllen und ob Sie zum Bezug von Assistenzleistungen berechtigt sind. Deklaration Mitfinanzierer Dokument dient zur Erfassung aller Mitfinanzierer von behinderungsbedingten Pflegeund Betreuungskosten. Angaben gewährleisten die subsidiäre Finanzierung solcher Kosten durch den Kanton (Kantonsbeitrag). Einverständniserklärung zu Projektbedingungen Dokument regelt die für ein Gelingen des Pilotprojekts relevanten Punkte. Es ist ein wichtiges Dokument für die Bedarfsermittlung, die Kostengutsprache und die Abrechnung von Unterstützungsleistungen. Unterlagen BRAINS: Kontaktpersonen: Günther Latzel / Christoph Andermatt ([email protected] oder 044 311 37 27) Abklärungsbericht Ergebnis Ihrer VIBEL-Bedarfsabklärung im Teilprojekt Fallstudien. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Unterlagen von BRAINS. Unterlagen Unabhängige Abklärungsstelle IndiBe: Kontaktperson: Therese Zbinden ([email protected] oder 031 352 21 21) Info-Flyer und Informationsschreiben Triage-Blatt Selbsteinschätzung Erläuterungen zur Selbsteinschätzung Zweiteinschätzung Adressiertes Antwortcouvert Mehr Informationen zu diesen Dokumenten erhalten Sie in den Unterlagen der Unabhängigen Abklärungsstelle IndiBe. Was muss ich einschicken und bis wann? Wir bitten Sie, folgende Unterlagen ausgefüllt/unterschrieben bis Freitag, 9. Oktober 2015 an die Unabhängige Abklärungsstelle zurückschicken. Verwenden Sie dazu das frankierte Antwortcouvert (Couvert ist in den Unterlagen der Unabhängigen Abklärungsstelle IndiBE). Anmeldeformular Deklaration Mitfinanzierer Einverständniserklärung zu Projektbedingungen Triage-Blatt Selbsteinschätzung (nur falls notwendig) Zweiteinschätzung (nur falls notwendig) Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Beilagen zu oben erwähnten Unterlagen mitschicken. Insbesondere bitten wir Sie, vorhandene Abklärungsberichte der Invalidenversicherung beizulegen. Das betrifft: Abklärungsbericht IV-Rente Abklärungsbericht Hilflosenentschädigung Abklärungsbericht Assistenzbeitrag Herzlichen Dank - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Seite 3 von 3
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