Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und
Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 42 83
Telefax +41 31 633 40 19
www.gef.be.ch
[email protected]
VIBEL – Pilotprojekt
Unterlagen ALBA
Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts
Informations-Merkblatt zum Pilotprojekt
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interesse, am Pilotprojekt zur Umsetzung des kantonalen
Behindertenkonzepts mitzuwirken. Das Pilotprojekt bietet Ihnen neue Möglichkeiten beim Bezug von behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen. Nachfolgend erhalten Sie die
wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Kann ich mitmachen?
Für eine VIBEL-Bedarfsabklärung können Sie sich anmelden, wenn Sie…
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volljährig sind und Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben.
eine IV-Rente und/oder eine Hilflosenentschädigung (IV/UV/MV) erhalten.
in einer Pilotinstitution leben und/oder arbeiten.
privat wohnen und vom Kanton zum Mitmachen eingeladen wurden.
keine AHV-Rente beziehen (Ausnahme: Personen, die bereits vor Erreichen des AHVAlters in einem bewilligten IV-Wohnheim wohnten und nicht wieder austraten.
Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich mitmache?
Im Pilotprojekt bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten:
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Finanzierung von Assistenzleistungen zu Hause oder im freien Arbeitsmarkt
(auch in Kombination zum institutionellen Leistungsbezug)
Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen durch Angehörige
Begleitung und Beratung bei Fragen/Unsicherheiten im ganzen Prozess
Mitwirkung bei der Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts
Wie komme ich zu einer Kostengutsprache?
1. Sie melden sich beim Kanton für eine VIBEL-Abklärung an und reichen alle erforderlichen Dokumente ein.
2. Der Kanton prüft Ihre Anmeldung und bestätigt Ihnen die Zugehörigkeit zur Zielgruppe.
3. Die Abklärungsstelle IndiBe ermittelt Ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen „Wohnen/Freizeit“ und „Arbeit“.
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4. Der Kanton lädt Sie ein, zu Ihrem Abklärungsergebnis Stellung zu nehmen.
5. Falls Sie mit dem Abklärungsergebnis einverstanden sind, erhalten Sie vom Kanton
eine Kostengutsprache, sofern Ihr Bedarf mindestens 30 Minuten pro Tag (über beide
Lebensbereiche) oder mindestens 3 Minuten pro Anwesenheitsstunde (im Lebensbereich Arbeit) beträgt.
Wie setze ich meine Kostengutsprache ein?
Ihre Kostengutsprache setzen Sie ein für den Leistungsbezug in einer Pilotinstitution (institutioneller Leistungsbezug) und/oder für den Bezug von Assistenzleistungen bei Assistenzdienstleistern Ihrer Wahl. Als Assistenzdienstleister gelten:
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Persönliche Assistenten/Assistentinnen (Einzelpersonen, auch Angehörige)
Institutionen und Organisationen
Betriebe und Unternehmen im freien Arbeitsmarkt
Kleinstheime, die als „Private Haushalte“ betrieben werden
Sie benötigen einen Vertrag mit dem Leistungserbringer. Das kann ein Pflege- oder Betreuungsvertrag sein oder ein Arbeitsvertrag, wenn Sie Arbeitgeber/Arbeitgeberin werden und
persönliche Assistenten/Assistentinnen anstellen. Ist Ihre gesetzliche Vertretung zugleich
Leistungserbringerin, braucht es keinen Vertrag.
Wichtig: Für den Bezug von Assistenzleistungen ist es eine Bedingung, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren im Kanton Bern haben.
Wie muss ich meine Kostengutsprache abrechnen?
Die Leistungserbringer stellen Ihnen eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Falls Sie
persönliche Assistenten/Assistentinnen angestellt haben, leisten Sie Lohnzahlungen inkl. Sozialversicherungsbeiträge. Alle Ausgaben für behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen
müssen belegt werden.
Ihre behinderungsbedingten Ausgaben für bezogene Unterstützungsleistungen (Rechnungen
und Lohnzahlungen) erfassen Sie in einem vom Kanton vorgegebenen Abrechnungsinstrument. In diesem erfassen Sie auch alle Beträge der Sozialversicherer zur Deckung von behinderungsbedingten Pflege- und Betreuungskosten. Eingabefelder im Abrechnungsinstrument
werden Sie dabei unterstützen, alle abrechnungsrelevanten Informationen korrekt zu erfassen. Monatlich reichen Sie Ihre Abrechnung beim Kanton ein. Anschliessend erhalten Sie den
Kantonsbeitrag zur Finanzierung Ihrer Unterstützungsleistungen ausbezahlt.
Wichtig: Assistenzleistungen durch Angehörige dürfen maximal 1/3 der Kostengutsprache
betragen und mit höchstens CHF 25.- pro Stunde (Vollkosten) abgerechnet werden.
Alle Details zur Abrechnung erfahren Sie in einer separaten Schulung zum Abrechnungsinstrument. Falls Sie die Abrechnungen nicht selber machen möchten, ist es möglich, diese an
Dritte zu delegieren.
Wie geht es nun weiter?
Neben diesem Informations-Merkblatt haben Sie folgende Unterlagen erhalten:
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Anmeldeformular für VIBEL-Abklärung
Dokument dient zur Erfassung Ihrer Personalien/Kontaktdaten (auch gesetzliche Vertretung) sowie zur Prüfung, ob Sie die Bedingungen für eine VIBEL-Bedarfsabklärung
erfüllen und ob Sie zum Bezug von Assistenzleistungen berechtigt sind.
Deklaration Mitfinanzierer
Dokument dient zur Erfassung aller Mitfinanzierer von behinderungsbedingten Pflegeund Betreuungskosten. Diese Angaben gewährleisten die subsidiäre Finanzierung solcher Kosten durch den Kanton (Kantonsbeitrag).
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Einverständniserklärung zu Projektbedingungen
Dokument regelt die für ein Gelingen des Pilotprojekts relevanten Punkte. Es ist ein
wichtiges Dokument für die Bedarfsermittlung, die Kostengutsprache und die Abrechnung von Unterstützungsleistungen.
Bitte füllen Sie die für ein Mitmachen erforderlichen Dokumente vollständig aus. Bei Fragen zu
den Unterlagen melden Sie sich bitte bei Ihren Ansprechpersonen (z.B. Institutionsleitung,
wenn Sie in einer Institution leben oder arbeiten).
Ihre Fragen können Sie auch an das Alters- und Behindertenamt richten. Ihre Kontaktperson
ist: Thomas Zürcher ([email protected] oder 031 633 78 32)
Was muss ich einschicken und bis wann?
Schicken Sie folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben bis Datum (gemäss Informationsanlass) an das Alters- und Behindertenamt:
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Anmeldeformular
Deklaration Mitfinanzierer
Einverständniserklärung zu Projektbedingungen
Verwenden Sie dazu das frankierte Antwortcouvert.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Beilagen zu den oben erwähnten Unterlagen
mitschicken.
Herzlichen Dank - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
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