Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Alters- und Behindertenamt Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19 www.gef.be.ch [email protected] VIBEL – Pilotprojekt Unterlagen ALBA Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Informations-Merkblatt zum Pilotprojekt Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interesse, am Pilotprojekt zur Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts mitzuwirken. Das Pilotprojekt bietet Ihnen neue Möglichkeiten beim Bezug von behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Kann ich mitmachen? Für eine VIBEL-Bedarfsabklärung können Sie sich anmelden, wenn Sie… volljährig sind und Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben. eine IV-Rente und/oder eine Hilflosenentschädigung (IV/UV/MV) erhalten. in einer Pilotinstitution leben und/oder arbeiten. privat wohnen und vom Kanton zum Mitmachen eingeladen wurden. keine AHV-Rente beziehen (Ausnahme: Personen, die bereits vor Erreichen des AHVAlters in einem bewilligten IV-Wohnheim wohnten und nicht wieder austraten. Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich mitmache? Im Pilotprojekt bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten: Finanzierung von Assistenzleistungen zu Hause oder im freien Arbeitsmarkt (auch in Kombination zum institutionellen Leistungsbezug) Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen durch Angehörige Begleitung und Beratung bei Fragen/Unsicherheiten im ganzen Prozess Mitwirkung bei der Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Wie komme ich zu einer Kostengutsprache? 1. Sie melden sich beim Kanton für eine VIBEL-Abklärung an und reichen alle erforderlichen Dokumente ein. 2. Der Kanton prüft Ihre Anmeldung und bestätigt Ihnen die Zugehörigkeit zur Zielgruppe. 3. Die Abklärungsstelle IndiBe ermittelt Ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen „Wohnen/Freizeit“ und „Arbeit“. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 4. Der Kanton lädt Sie ein, zu Ihrem Abklärungsergebnis Stellung zu nehmen. 5. Falls Sie mit dem Abklärungsergebnis einverstanden sind, erhalten Sie vom Kanton eine Kostengutsprache, sofern Ihr Bedarf mindestens 30 Minuten pro Tag (über beide Lebensbereiche) oder mindestens 3 Minuten pro Anwesenheitsstunde (im Lebensbereich Arbeit) beträgt. Wie setze ich meine Kostengutsprache ein? Ihre Kostengutsprache setzen Sie ein für den Leistungsbezug in einer Pilotinstitution (institutioneller Leistungsbezug) und/oder für den Bezug von Assistenzleistungen bei Assistenzdienstleistern Ihrer Wahl. Als Assistenzdienstleister gelten: Persönliche Assistenten/Assistentinnen (Einzelpersonen, auch Angehörige) Institutionen und Organisationen Betriebe und Unternehmen im freien Arbeitsmarkt Kleinstheime, die als „Private Haushalte“ betrieben werden Sie benötigen einen Vertrag mit dem Leistungserbringer. Das kann ein Pflege- oder Betreuungsvertrag sein oder ein Arbeitsvertrag, wenn Sie Arbeitgeber/Arbeitgeberin werden und persönliche Assistenten/Assistentinnen anstellen. Ist Ihre gesetzliche Vertretung zugleich Leistungserbringerin, braucht es keinen Vertrag. Wichtig: Für den Bezug von Assistenzleistungen ist es eine Bedingung, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren im Kanton Bern haben. Wie muss ich meine Kostengutsprache abrechnen? Die Leistungserbringer stellen Ihnen eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Falls Sie persönliche Assistenten/Assistentinnen angestellt haben, leisten Sie Lohnzahlungen inkl. Sozialversicherungsbeiträge. Alle Ausgaben für behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen müssen belegt werden. Ihre behinderungsbedingten Ausgaben für bezogene Unterstützungsleistungen (Rechnungen und Lohnzahlungen) erfassen Sie in einem vom Kanton vorgegebenen Abrechnungsinstrument. In diesem erfassen Sie auch alle Beträge der Sozialversicherer zur Deckung von behinderungsbedingten Pflege- und Betreuungskosten. Eingabefelder im Abrechnungsinstrument werden Sie dabei unterstützen, alle abrechnungsrelevanten Informationen korrekt zu erfassen. Monatlich reichen Sie Ihre Abrechnung beim Kanton ein. Anschliessend erhalten Sie den Kantonsbeitrag zur Finanzierung Ihrer Unterstützungsleistungen ausbezahlt. Wichtig: Assistenzleistungen durch Angehörige dürfen maximal 1/3 der Kostengutsprache betragen und mit höchstens CHF 25.- pro Stunde (Vollkosten) abgerechnet werden. Alle Details zur Abrechnung erfahren Sie in einer separaten Schulung zum Abrechnungsinstrument. Falls Sie die Abrechnungen nicht selber machen möchten, ist es möglich, diese an Dritte zu delegieren. Wie geht es nun weiter? Neben diesem Informations-Merkblatt haben Sie folgende Unterlagen erhalten: Anmeldeformular für VIBEL-Abklärung Dokument dient zur Erfassung Ihrer Personalien/Kontaktdaten (auch gesetzliche Vertretung) sowie zur Prüfung, ob Sie die Bedingungen für eine VIBEL-Bedarfsabklärung erfüllen und ob Sie zum Bezug von Assistenzleistungen berechtigt sind. Deklaration Mitfinanzierer Dokument dient zur Erfassung aller Mitfinanzierer von behinderungsbedingten Pflegeund Betreuungskosten. Diese Angaben gewährleisten die subsidiäre Finanzierung solcher Kosten durch den Kanton (Kantonsbeitrag). Seite 2 von 3 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Einverständniserklärung zu Projektbedingungen Dokument regelt die für ein Gelingen des Pilotprojekts relevanten Punkte. Es ist ein wichtiges Dokument für die Bedarfsermittlung, die Kostengutsprache und die Abrechnung von Unterstützungsleistungen. Bitte füllen Sie die für ein Mitmachen erforderlichen Dokumente vollständig aus. Bei Fragen zu den Unterlagen melden Sie sich bitte bei Ihren Ansprechpersonen (z.B. Institutionsleitung, wenn Sie in einer Institution leben oder arbeiten). Ihre Fragen können Sie auch an das Alters- und Behindertenamt richten. Ihre Kontaktperson ist: Thomas Zürcher ([email protected] oder 031 633 78 32) Was muss ich einschicken und bis wann? Schicken Sie folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben bis Datum (gemäss Informationsanlass) an das Alters- und Behindertenamt: Anmeldeformular Deklaration Mitfinanzierer Einverständniserklärung zu Projektbedingungen Verwenden Sie dazu das frankierte Antwortcouvert. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Beilagen zu den oben erwähnten Unterlagen mitschicken. Herzlichen Dank - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! 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