Dienstleistungen kmu news Nr. 3 | 16 24 KMU-Beratung des Monats Albtraum statt Schnäppchen Die Experten des KMUBeratungsnetzwerks des Gewerbeverbandes Basel-Stadt wissen Rat. Im aktuellen Fall der KMUSprechstunde geht es um die unsaubere Ausführung eines Malerauftrags. «Ich habe Mitte Oktober mit der Sanierung meiner Räumlichkeiten begonnen und durch einen Bekannten Herrn W. empfohlen bekommen, welcher die Malerarbeiten ausführen sollte. Bei einem ersten Treffen versicherte er mir, dass dies für ihn alles kein Problem sei und er die Arbeiten zu einem Preis von ungefähr 4000 Franken erledigen könne. Daraufhin habe ich ihm den Auftrag erteilt», erzählte Einfrau-Unternehmerin S. zu Beginn der KMU-Sprechstunde. «Auftragsanpassungen» An das KMU-Beratungsnetzwerk hatte sie sich gewandt, weil es mit dem Auftrag von Anfang an Probleme gab. «Unzufrieden war ich, weil Tapeten unsauber verlegt wurden, Leisten nicht sauber abgeklebt wurden, der Boden mit Farbklecksern verschmiert wurde und anderes mehr», berichtet sie. Sie habe W. mehrmals darauf angesprochen. Er habe sie stets um Geduld gebeten und ihr versichert, sämtliche Arbeiten würden zu ihrer Zufriedenheit erledigt. Drei Monate später steht Frau S. vor einem Scherbenhaufen: Unfertige Räumlichkeiten, eine Forderung von Herrn W. über einen Betrag von mittlerweile 8000 Franken für «nachträgliche Auftragsanpassungen», bis zu deren Begleichung er die Arbeiten nicht weiterführt und damit kein absehbarer Termin, wann die Räumlichkeiten endlich wieder vollständig benützbar sind. Besser qualifizierten Fachbetrieb nehmen Dass sie diese Renovation ziemlich blauäugig in Angriff genommen hat und es gescheiter gewesen wäre, einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen, musste ihr das Mitglied des KMU-Beratungsnetzwerks nicht explizit sagen – das war ihr mitt- lerweile selber klar geworden. So ging es in der KMU-Sprechstunde vor allem darum, die Auseinandersetzung mit dem unfähigen Auftragnehmer juristisch richtig zu beenden und mit einem blauen Auge aus dieser Angelegenheit herauszukommen. Als Nichtmitglied des Gewerbeverbandes Basel-Stadt hätte Frau S. diese KMU-Sprechstunde 100 Franken gekostet. Weil sie sich jedoch für eine Firmenmitgliedschaft entschloss, konnte sie von dieser Dienstleistung kostenlos profitieren. Anmeldungen für KMU-Sprechstunden: Gewerbeverband Basel-Stadt Telefon 061 227 50 50. Sozialpartnerschaft Serie «BASKO intern» Teures Lohndumping Im aktuellen «Fall des Monats» der Baustellenkontrolle Basel musste eine Deutsche Firma erfahren, was es heisst, wenn sie in der Schweiz gegen die Mindestlohnvorgaben verstösst. ten. Diese sprach eine Konventionalstrafe von 2880 Franken aus und verpflichtete die Firma zur Nachzahlung von Löhnen und Spesen. Zudem meldete sie den Verstoss an das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Eine deutsche Firma hat im Kanton Basel-Stadt Hecken geschnitten und andere gärtnerische Arbeiten ausgeführt. Im Rahmen einer Kontrolle im Auftrag der zuständigen Paritätischen Regionalkommission Gärtner BS/ BL (PRK) wurden von der Baustellenkontrolle Basel (BASKO) fünf Personen kontrolliert. Erstmalig festgestellter Verstoss Zu wenig Lohn bezahlt Im Rahmen der Kontrolle wurden Mindestlohnverstösse von insgesamt 3047.04 Franken und zu wenig bezahlte Spesen von 8648 Franken festgestellt. Dieses Ergebnis wurde in einem Bericht zu Handen der PRK festgehal- Gestützt auf das Abkommen über die Personenfreizügigkeit können Dienstleistungserbringende aus dem EU-Raum mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder als Selbständige Dienstleistungen bis zu 90 Tagen in der Schweiz erbringen. Sie müssen ihren entsandten Arbeitnehmenden während des Einsatzes in der Schweiz jedoch mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates und in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben sind. Weil es sich um eine erstmalig festgestellte Mindestlohnunterschreitung handelte, ist der Verstoss vom AWA gerade noch als geringfügig eingestuft worden. Darum wurde nach Gewährung des rechtlichen Gehörs auf das Aussprechen einer Dienstleistungssperre verzichtet und «nur» eine Verwaltungsbusse von 4650 Franken zuzüglich einer Gebühr von 300 Franken ausgesprochen. Insgesamt kostete die Firma dieser Auftrag somit 7830 Franken an Straf- und rund 11 700 Franken an Nachzahlungen. Anmeldeseite für Entsendungen: www.entsendung.admin.ch Baustellenkontrolle Basel: www.basko.ch Melden Sie vermutete Verstösse: Hotline 061 227 50 72
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