Teures Lohndumping - Baustellenkontrolle Basel

Dienstleistungen
kmu news Nr. 3 | 16
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KMU-Beratung des Monats
Albtraum statt Schnäppchen
Die Experten des KMUBeratungsnetzwerks
des Gewerbeverbandes
Basel-Stadt wissen Rat.
Im aktuellen Fall der KMUSprechstunde geht es um
die unsaubere Ausführung
eines Malerauftrags.
«Ich habe Mitte Oktober mit der
Sanierung meiner Räumlichkeiten begonnen und durch einen
Bekannten Herrn W. empfohlen
bekommen, welcher die Malerarbeiten ausführen sollte. Bei einem
ersten Treffen versicherte er mir,
dass dies für ihn alles kein Problem sei und er die Arbeiten zu
einem Preis von ungefähr 4000
Franken erledigen könne. Daraufhin habe ich ihm den Auftrag
erteilt», erzählte Einfrau-Unternehmerin S. zu Beginn der
KMU-Sprechstunde.
«Auftragsanpassungen»
An das KMU-Beratungsnetzwerk
hatte sie sich gewandt, weil es mit
dem Auftrag von Anfang an Probleme gab. «Unzufrieden war ich,
weil Tapeten unsauber verlegt
wurden, Leisten nicht sauber abgeklebt wurden, der Boden mit
Farbklecksern verschmiert wurde und anderes mehr», berichtet
sie. Sie habe W. mehrmals darauf
angesprochen. Er habe sie stets
um Geduld gebeten und ihr versichert, sämtliche Arbeiten würden
zu ihrer Zufriedenheit erledigt.
Drei Monate später steht Frau
S. vor einem Scherbenhaufen:
Unfertige Räumlichkeiten, eine
Forderung von Herrn W. über
einen Betrag von mittlerweile
8000 Franken für «nachträgliche
Auftragsanpassungen», bis zu
deren Begleichung er die Arbeiten nicht weiterführt und damit
kein absehbarer Termin, wann
die Räumlichkeiten endlich wieder vollständig benützbar sind.
Besser qualifizierten
Fachbetrieb nehmen
Dass sie diese Renovation
ziemlich blauäugig in Angriff genommen hat und es gescheiter
gewesen wäre, einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen,
musste ihr das Mitglied des
KMU-Beratungsnetzwerks nicht
explizit sagen – das war ihr mitt-
lerweile selber klar geworden.
So ging es in der KMU-Sprechstunde vor allem darum, die
Auseinandersetzung mit dem unfähigen Auftragnehmer juristisch
richtig zu beenden und mit einem
blauen Auge aus dieser Angelegenheit herauszukommen. Als
Nichtmitglied des Gewerbeverbandes Basel-Stadt hätte Frau
S. diese KMU-Sprechstunde 100
Franken gekostet. Weil sie sich
jedoch für eine Firmenmitgliedschaft entschloss, konnte sie von
dieser Dienstleistung kostenlos
profitieren.
Anmeldungen für
KMU-Sprechstunden:
Gewerbeverband Basel-Stadt
Telefon 061 227 50 50.
Sozialpartnerschaft
Serie «BASKO intern»
Teures Lohndumping
Im aktuellen «Fall des Monats» der
Baustellenkontrolle Basel musste
eine Deutsche Firma erfahren, was es
heisst, wenn sie in der Schweiz gegen
die Mindestlohnvorgaben verstösst.
ten. Diese sprach eine Konventionalstrafe von
2880 Franken aus und verpflichtete die Firma
zur Nachzahlung von Löhnen und Spesen.
Zudem meldete sie den Verstoss an das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
Eine deutsche Firma hat im Kanton Basel-Stadt Hecken geschnitten und andere
gärtnerische Arbeiten ausgeführt. Im Rahmen
einer Kontrolle im Auftrag der zuständigen Paritätischen Regionalkommission Gärtner BS/
BL (PRK) wurden von der Baustellenkontrolle Basel (BASKO) fünf Personen kontrolliert.
Erstmalig festgestellter Verstoss
Zu wenig Lohn bezahlt
Im Rahmen der Kontrolle wurden Mindestlohnverstösse von insgesamt 3047.04 Franken
und zu wenig bezahlte Spesen von 8648 Franken festgestellt. Dieses Ergebnis wurde in
einem Bericht zu Handen der PRK festgehal-
Gestützt auf das Abkommen über die
Personenfreizügigkeit können Dienstleistungserbringende aus dem EU-Raum mit
ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder als Selbständige Dienstleistungen
bis zu 90 Tagen in der Schweiz erbringen.
Sie müssen ihren entsandten Arbeitnehmenden während des Einsatzes in der Schweiz
jedoch mindestens die Arbeits- und
Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates und
in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben sind.
Weil es sich um eine erstmalig festgestellte
Mindestlohnunterschreitung handelte, ist der
Verstoss vom AWA gerade noch als geringfügig eingestuft worden. Darum wurde nach
Gewährung des rechtlichen Gehörs auf das
Aussprechen einer Dienstleistungssperre verzichtet und «nur» eine Verwaltungsbusse von
4650 Franken zuzüglich einer Gebühr von 300
Franken ausgesprochen.
Insgesamt kostete die Firma dieser Auftrag somit 7830 Franken an Straf- und rund 11 700
Franken an Nachzahlungen.
Anmeldeseite für Entsendungen:
www.entsendung.admin.ch
Baustellenkontrolle Basel:
www.basko.ch
Melden Sie vermutete Verstösse:
Hotline 061 227 50 72