Teure Missachtung von Mindestlöhnen

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Sozialpartnerschaft
kmu news Nr. 1/2 | 16
be im Kanton Basel-Stadt seit Januar 2016
diese Dienstleistung in Anspruch. Marc
Grassi, Inhaber der Grassi & Co. AG und Vizepräsident der PK Gipser, erwartet von der
Kautionsstelle Basel-Stadt eine effiziente
und kostengünstige Verwaltung der Kautionen: «Diese Dienstleistung muss im Interesse
unserer Branche fehlerfrei funktionieren und
darf die Firmen administrativ möglichst wenig belasten. Die Synergien werden sich
bemerkbar machen, weil unsere PK künftig
für die GAV-Kontrolle und alle damit zusammenhängenden Aufgaben nur noch einen
Ansprechpartner hat.»
Überdies wird es auf Anregung von Marc
Grassi und dem neuen Co-Präsidium der
Baustellenkontrolle Basel künftig einen regelmässigen Austausch zwischen den einzelnen
PKs geben mit dem Ziel, eine noch effizientere Durchsetzung geltender arbeitsrechtlicher
und gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen
zu ermöglichen.
Serie «BASKO intern»
Teure Missachtung
von Mindestlöhnen
Dass die Missachtung von
Mindestlohnbestimmungen teuer werden kann,
zeigt der aktuelle «Fall des
Monats» der Baustellenkontrolle Basel.
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Gestützt auf das Abkommen über
die Personenfreizügigkeit können
Firmen aus dem EU-Raum mit ihren Arbeitnehmenden während
maximal 90 Tagen Dienstleistungen in der Schweiz erbringen.
Während ihres Einsatzes müssen sie sich an schweizerische
Arbeits- und Lohnbedingungen sowie an die Bestimmungen
allgemeinverbindlich erklärter
Gesamtarbeitsverträge halten.
AWA sanktioniert
Die Durchführung von Kontrollen und die Feststellung
von Sachverhalten übernimmt
die Baustellenkontrolle Basel
(BASKO) im Auftrag der zuständigen Paritätischen Kommission.
Festgestellte Verstösse gegen
Arbeits- und Lohnbedingungen
sowie gegen das Entsendegesetz
werden im Kanton Basel-Stadt
vom Amt für Wirtschaft und Arbeit
(AWA) sanktioniert, Verstösse gegen GAV-Bestimmungen durch
die zuständige Paritätische Kommission.
Kosten: 8600 Franken
Die Folgen der Nichteinhaltung
geltender Bestimmungen bekam
eine deutsche Metallbaufirma zu
spüren, die in Basel Montagearbeiten ausführte. Bei der Kontrolle
wurden bei zwei Arbeitern Mindestlohnverstösse über einen
Betrag von 5138,65 Franken festgestellt. Dies führte – nebst der
Pflicht zur Lohnnachzahlung –
zu einer Verwaltungsbusse in der
Höhe von 5000 Franken zuzüglich
einer Gebühr von 300 Franken.
Nur weil es sich um einen erstmaligen Verstoss der betreffenden
Firma handelte, wurde von einer
Dienstleistungssperre (das heisst,
von einem ein- bis fünfjährigen
Arbeitsverbot in der Schweiz) abgesehen.
Die Paritätische Kommission
verrechnete der Firma für die
Lohnbuchkontrolle
zusätzlich
einen Kostenbeitrag von 1250
Franken, Verfahrenskosten von
500 Franken und einer Konventionalstrafe von 1541,60 Franken.
Insgesamt kostete die Verfehlung
die Firma also rund 8600 Franken.
Anmeldeseite für Entsendungen:
www.entsendung.admin.ch
Baustellenkontrolle Basel:
www.basko.ch
Melden Sie vermutete Verstösse:
Hotline 061 227 50 72