Ein teures Versäumnis - Baustellenkontrolle Basel

Sozialpartnerschaft
kmu news Nr. 7/8 | 16
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Info
BERATUNGSNETZWERK
Kostenlose Beratung
für Mitglieder
Dem KMU-Beratungsnetzwerk gehören 19 Spezialistinnen und Spezialisten an, die Unternehmungen
bei Bedarf kompetente Unterstützung in allen betrieblichen Fragen
anbieten. Eine maximal 45-minütige Erstberatung ist für Mitglieder
des Gewerbeverbandes Basel-Stadt
im Rahmen einer KMU-Sprechstunde kostenlos. Das thematische
Spektrum der Fachleute reicht von
Rechts- und Unternehmensberatung über Finanzen, Marketing, IT,
Immobilien bis zu Fragen der Import- und Exporttätigkeit oder der
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten und den Unternehmungen ist
im Rahmen der KMU-Dienstleistungen möglich.
Wir freuen uns, zwei Experten
des KMU-Beratungsnetzwerks
vorzustellen:
Serie «BASKO intern»
Ein teures Versäumnis
Recht
Pascal Riedo
Albrecht & Riedo
www.albrechtriedo.ch
Fabia Spiess
Schweizerische
Treuhandgesellschaft
www.stg.ch
Ausländische Firmen, die
auf Baustellen im Kanton
Basel-Stadt tätig sind,
müssen alle dort beschäftigten Arbeitnehmenden
gemäss Entsendegesetz
vorab anmelden und sich
an die Bestimmungen allgemeinverbindlich erklärter
Gesamtarbeitsverträge
halten. Was passiert, wenn
man bei Anmeldungen
trickst, bekam eine Firma
aus Ungarn zu spüren,
die drei Arbeitnehmende
entsandte, um Türen und
Fenster an einer Privatliegenschaft in Riehen zu
montieren.
Die Kontrolle erfolgte aufgrund
einer Entsendemeldung. Der
Baustellenkontrolleur
stellte
Mindestlohnverstösse fest. Die
mit dieser Tatsache konfrontierte Firma versuchte sich damit
herauszureden, dass die Mitarbeitenden gar nicht bei ihr,
sondern bei einem Subunternehmer angestellt seien. Jedoch hatte
auch kein Subunternehmer die
Mitarbeitenden angemeldet.
Darum war der Fall klar: Im
Bericht zu Handen der zuständigen Paritätischen Kommission
hielt die BASKO den Verstoss
und die Verantwortlichkeit fest.
In der Verantwortung steht
die beauftragte Firma. Bei der
Lohnbuchkontrolle wurde eine
Unterschreitung der Mindestlöhne um 4673.32 Franken
festgestellt. Über den Meldeverstoss wurde das dafür zuständige
Amt für Wirtschaft und Arbeit informiert.
Für den festgestellten Verstoss
wurden der Firma – neben der Verpflichtung zur Nachzahlung der
Löhne – eine Verwaltungsbusse
von 5000 Franken und Verfahrenskosten von 500 Franken auferlegt.
Die PK verfügte zudem eine Konventionalstrafe von zusätzlichen
30 Prozent der Deliktsumme, also
1402 Franken zuzüglich Verfahrenskosten von 500 Franken und
den Kosten für die Kontrolle von
900 Franken. Insgesamt kosteten
die Verstösse die fehlbare Firma
rund 8300 Franken. Im Wiederholungsfall droht auch dieser Firma
ein ein- bis fünfjähriges Dienstleistungsverbot in der Schweiz.
Baustellenkontrolle Basel
> www.basko.ch
Melden Sie vermutete Verstösse
Hotline: 061 227 50 59