Sozialpartnerschaft kmu news Nr. 7/8 | 16 24 Info BERATUNGSNETZWERK Kostenlose Beratung für Mitglieder Dem KMU-Beratungsnetzwerk gehören 19 Spezialistinnen und Spezialisten an, die Unternehmungen bei Bedarf kompetente Unterstützung in allen betrieblichen Fragen anbieten. Eine maximal 45-minütige Erstberatung ist für Mitglieder des Gewerbeverbandes Basel-Stadt im Rahmen einer KMU-Sprechstunde kostenlos. Das thematische Spektrum der Fachleute reicht von Rechts- und Unternehmensberatung über Finanzen, Marketing, IT, Immobilien bis zu Fragen der Import- und Exporttätigkeit oder der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten und den Unternehmungen ist im Rahmen der KMU-Dienstleistungen möglich. Wir freuen uns, zwei Experten des KMU-Beratungsnetzwerks vorzustellen: Serie «BASKO intern» Ein teures Versäumnis Recht Pascal Riedo Albrecht & Riedo www.albrechtriedo.ch Fabia Spiess Schweizerische Treuhandgesellschaft www.stg.ch Ausländische Firmen, die auf Baustellen im Kanton Basel-Stadt tätig sind, müssen alle dort beschäftigten Arbeitnehmenden gemäss Entsendegesetz vorab anmelden und sich an die Bestimmungen allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge halten. Was passiert, wenn man bei Anmeldungen trickst, bekam eine Firma aus Ungarn zu spüren, die drei Arbeitnehmende entsandte, um Türen und Fenster an einer Privatliegenschaft in Riehen zu montieren. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Entsendemeldung. Der Baustellenkontrolleur stellte Mindestlohnverstösse fest. Die mit dieser Tatsache konfrontierte Firma versuchte sich damit herauszureden, dass die Mitarbeitenden gar nicht bei ihr, sondern bei einem Subunternehmer angestellt seien. Jedoch hatte auch kein Subunternehmer die Mitarbeitenden angemeldet. Darum war der Fall klar: Im Bericht zu Handen der zuständigen Paritätischen Kommission hielt die BASKO den Verstoss und die Verantwortlichkeit fest. In der Verantwortung steht die beauftragte Firma. Bei der Lohnbuchkontrolle wurde eine Unterschreitung der Mindestlöhne um 4673.32 Franken festgestellt. Über den Meldeverstoss wurde das dafür zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit informiert. Für den festgestellten Verstoss wurden der Firma – neben der Verpflichtung zur Nachzahlung der Löhne – eine Verwaltungsbusse von 5000 Franken und Verfahrenskosten von 500 Franken auferlegt. Die PK verfügte zudem eine Konventionalstrafe von zusätzlichen 30 Prozent der Deliktsumme, also 1402 Franken zuzüglich Verfahrenskosten von 500 Franken und den Kosten für die Kontrolle von 900 Franken. Insgesamt kosteten die Verstösse die fehlbare Firma rund 8300 Franken. Im Wiederholungsfall droht auch dieser Firma ein ein- bis fünfjähriges Dienstleistungsverbot in der Schweiz. Baustellenkontrolle Basel > www.basko.ch Melden Sie vermutete Verstösse Hotline: 061 227 50 59
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