Änderung der Anlagebedingungen der Fonds

Änderung der Anlagebedingungen der Fonds Mainfranken Wertkonzept konservativ
und Mainfranken Wertkonzept ausgewogen mit Wirkung zum 30. Juni 2015
Am 22. Juli 2013 ist in Deutschland ein neues Gesetz für Investmentfonds
(Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB) in Kraft getreten. Dieses Gesetz erfasst u.a. alle
Investmentfonds, die von Privatanlegern in Deutschland erworben werden können und legt fest,
welche Voraussetzungen mit Bezug auf Management und Vertrieb für diese Investmentfonds
erfüllt werden müssen.
Die Deka Investment GmbH hat beschlossen, die bisher als sog. „Gemischtes Sondervermögen“
verwalteten Investmentfonds an die EU-Fondsrichtlinie (sog. OGAW-Richtlinie) anzupassen und
somit künftig als sog. „OGAW-Sondervermögen“ zu verwalten. Ein OGAW-Sondervermögen ist
ein europäisch einheitlich geregelter Fondstyp und bietet Privatanlegern den vollen Umfang der
europäisch vorgegebenen Anlegerschutzbestimmungen.
Diese Maßnahme wirkt sich auf die nachfolgend aufgeführten Fonds aus:
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Mainfranken Wertkonzept konservativ (ISIN: DE000DK1CHT1 / WKN: DK1CHT)
Mainfranken Wertkonzept ausgewogen (ISIN: DE000DK1CHU9 / WKN: DK1CHU)
Die Umgestaltung zum OGAW-Sondervermögen ist mit Anpassungen der Anlagegrundsätze in
Bezug auf die Arten zulässiger Zielfonds verbunden. So dürfen künftig z.B. Immobilienfonds
sowie Investmentfonds des Typs „Sonstiges Sondervermögen“ (oder vergleichbarer
ausländischer Struktur) weder erworben noch im Bestand gehalten werden. Als Folge davon
werden die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen der Fonds mit Wirkung zum
30. Juni 2015 an die Maßgaben der OGAW-Richtlinie angepasst. Da die Anlagepolitik der Fonds
bereits bisher weitgehend der OGAW-Richtlinie entspricht, ohne dieser formal unterstellt zu
sein, wird diese Anpassung die tatsächliche Anlagepolitik trotz der Änderungen der
Vertragsbedingungen kaum beeinflussen. Die Verwaltung des Sondervermögens lässt sich auch
unter dem neuen Rechtsrahmen unter Beachtung der o.g. Einschränkungen ohne größere
Veränderungen fortsetzen, da sich z.B. Immobilienfonds auch bisher nicht in den Portfolios der
Fonds Mainfranken Wertkonzept konservativ und Mainfranken Wertkonzept ausgewogen
befanden.
Im Zuge der beschriebenen Änderung hat die Deka Investment GmbH zudem beschlossen, die
Investition des Sondervermögens in Investmentanteile auf 10 % des Sondervermögens zu
beschränken.
Die Kosten der Fonds bleiben durch die Anpassung unverändert.
Zur Umsetzung vorgenannter Anpassungen werden die Anlagebedingungen (bestehend aus
Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen) zum 30. Juni 2015 geändert. Den Wortlaut
der neuen Anlagebedingungen können Sie auf www.deka.de nachlesen. Außerdem werden die
neuen Anlagebedingungen im neuen Verkaufsprospekt, der am 30. Juni 2015 erscheint und bei
der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main
erhältlich sowie im Internet unter www.deka.de abrufbar sein wird, abgedruckt. Anleger haben
jederzeit die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenfrei zurückzugeben.