Änderung der Anlagebedingungen der Fonds Mainfranken Wertkonzept konservativ und Mainfranken Wertkonzept ausgewogen mit Wirkung zum 30. Juni 2015 Am 22. Juli 2013 ist in Deutschland ein neues Gesetz für Investmentfonds (Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB) in Kraft getreten. Dieses Gesetz erfasst u.a. alle Investmentfonds, die von Privatanlegern in Deutschland erworben werden können und legt fest, welche Voraussetzungen mit Bezug auf Management und Vertrieb für diese Investmentfonds erfüllt werden müssen. Die Deka Investment GmbH hat beschlossen, die bisher als sog. „Gemischtes Sondervermögen“ verwalteten Investmentfonds an die EU-Fondsrichtlinie (sog. OGAW-Richtlinie) anzupassen und somit künftig als sog. „OGAW-Sondervermögen“ zu verwalten. Ein OGAW-Sondervermögen ist ein europäisch einheitlich geregelter Fondstyp und bietet Privatanlegern den vollen Umfang der europäisch vorgegebenen Anlegerschutzbestimmungen. Diese Maßnahme wirkt sich auf die nachfolgend aufgeführten Fonds aus: Mainfranken Wertkonzept konservativ (ISIN: DE000DK1CHT1 / WKN: DK1CHT) Mainfranken Wertkonzept ausgewogen (ISIN: DE000DK1CHU9 / WKN: DK1CHU) Die Umgestaltung zum OGAW-Sondervermögen ist mit Anpassungen der Anlagegrundsätze in Bezug auf die Arten zulässiger Zielfonds verbunden. So dürfen künftig z.B. Immobilienfonds sowie Investmentfonds des Typs „Sonstiges Sondervermögen“ (oder vergleichbarer ausländischer Struktur) weder erworben noch im Bestand gehalten werden. Als Folge davon werden die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen der Fonds mit Wirkung zum 30. Juni 2015 an die Maßgaben der OGAW-Richtlinie angepasst. Da die Anlagepolitik der Fonds bereits bisher weitgehend der OGAW-Richtlinie entspricht, ohne dieser formal unterstellt zu sein, wird diese Anpassung die tatsächliche Anlagepolitik trotz der Änderungen der Vertragsbedingungen kaum beeinflussen. Die Verwaltung des Sondervermögens lässt sich auch unter dem neuen Rechtsrahmen unter Beachtung der o.g. Einschränkungen ohne größere Veränderungen fortsetzen, da sich z.B. Immobilienfonds auch bisher nicht in den Portfolios der Fonds Mainfranken Wertkonzept konservativ und Mainfranken Wertkonzept ausgewogen befanden. Im Zuge der beschriebenen Änderung hat die Deka Investment GmbH zudem beschlossen, die Investition des Sondervermögens in Investmentanteile auf 10 % des Sondervermögens zu beschränken. Die Kosten der Fonds bleiben durch die Anpassung unverändert. Zur Umsetzung vorgenannter Anpassungen werden die Anlagebedingungen (bestehend aus Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen) zum 30. Juni 2015 geändert. Den Wortlaut der neuen Anlagebedingungen können Sie auf www.deka.de nachlesen. Außerdem werden die neuen Anlagebedingungen im neuen Verkaufsprospekt, der am 30. Juni 2015 erscheint und bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main erhältlich sowie im Internet unter www.deka.de abrufbar sein wird, abgedruckt. Anleger haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenfrei zurückzugeben.
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