Ausbildung als Regierungssekretäranwärter/in (Berufsbezeichnung: Verwaltungswirt/in) Einstellungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich der Mittlere Schulabschluss oder der Erste allgemeinbildende Schulabschluss und eine Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Die Einstellung erfolgt für die Landesverwaltung zentral durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten jeweils zum 1. August. Ausbildungsgang Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und ist in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte unterteilt. Die Ausbildung soll die für eine erfolgreiche Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Praktische Ausbildung Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erhalten die Nachwuchskräfte in einem Orientierungspraktikum einen Überblick über die Arbeit in der Verwaltung. Im weiteren Verlauf wird die praktische Ausbildung bei Landesbehörden - hauptsächlich in Kiel -, unter anderem in den Bereichen Organisation, Beschaffung und Materialverwaltung sowie Personal-, Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen, durchgeführt. Ebenfalls Bestandteil des Vorbereitungsdienstes ist eine mindestens viermonatige Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, in der die Nachwuchskräfte einen Einblick in kommunales Verwaltungshandeln, z. B. in den Bereichen Ordnungs-, Bau- oder Sozialwesen, erhalten. Für diesen Ausbildungsabschnitt wird eine Ausbildungsstation möglichst in der Nähe des Wohnortes angestrebt. Theoretische Ausbildung Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Nachwuchskräfte an Einführungs-, Aufbauund Abschlusslehrgängen in der Verwaltungsakademie in Bordesholm teil. Im Rahmen dieser Lehrgänge werden die theoretischen Grundlagen, sowohl für die praktischen Ausbildungsabschnitte als auch für das spätere Berufsleben, vermittelt. Berufsaussichten nach Abschluss der Ausbildung Ein Übernahmeanspruch nach Abschluss der Ausbildung besteht nicht. Für eine mögliche Übernahme in den Landesdienst nach der Ausbildung ist neben dem Ergebnis der Laufbahnprüfung entscheidend, ob und ggfs. in welchem Umfang freie Stellen vorhanden sind. In den letzten Jahren konnte jedoch allen Nachwuchskräften eine Stelle angeboten werden. Aufgabenfeld Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine Beschäftigung in allen Bereichen der schleswigholsteinischen Landesverwaltung möglich. Hauptsächlich werden sie im nachgeordneten Bereich eingesetzt, dazu zählt z. B. die Polizeiverwaltung im Landespolizei- und Landeskriminalamt, das Landesamt für soziale Dienste oder das Finanzverwaltungsamt. Es ist aber auch ein Einsatz in den Ministerien möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der allgemeinen Verwaltung sind in fast allen überwiegend planenden und wirtschaftenden Verwaltungszweigen tätig. Die Aufgabengebiete entsprechen grundsätzlich den Bereichen, die auch Bestandteil der praktischen Ausbildung sind. Je nach Dienststelle können sich aber weitere interessante Aufgabengebiete ergeben. Bürotechnische Fertigkeiten und Spezialkenntnisse in bestimmten Fachgebieten sind weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung. Bewerben ohne deutschen Pass? Ja, das ist möglich! Wir möchten, dass unsere Verwaltung die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt und suchen daher Menschen aus allen Kulturkreisen. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich absolvieren. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU haben können Sie Beamtin oder Beamter des Landes Schleswig-Holstein werden. Mitgliedsstaaten der EU sind neben Deutschland derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern Das gleiche gilt für Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Bewerben Sie sich gerne auch, wenn Sie eine andere als die genannten Staatsangehörigkeiten besitzen, denn Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Gegebenenfalls kommt auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis für Bewerberinnen und Bewerber anderer Nationalitäten in Betracht. Anwärterbezüge Während der Ausbildung erhalten die Nachwuchskräfte Bruttobezüge in Höhe von (Stand 2015): Grundbetrag: 1.034,60 € ggf. Familienzuschlag: 119,05 € Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt. Bewerbung Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Ihrer Telefonnummer, Kopien des Schulabschlusszeugnisses bzw. des letzten Zeugnisses und ggf. Nachweisen über eine Tätigkeit oder Berufsausbildung nach der Schulentlassung. Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 30. September des Vorjahres an folgende Adresse: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Referat IV 16 (Ausbildungsreferat) Postfach 7125, 24171 Kiel Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung: Sebastian Rufin, Tel. 0431 988-4635, E-Mail: [email protected]
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