Magdeburg, 03. März 2016 Teilzeit-Tarifvertrag des Landes macht es möglich: Land bietet 35 jungen Menschen zusätzliche Ausbildungschancen! Das Ministerium der Finanzen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich am 15. Februar auf ein Maßnahme-Paket zu 35 zusätzlichen Ausbildungsverhältnissen und zur Übernahme von Ausgebildeten in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts verständigt. Grundlage dafür ist der geltende Tarifvertrag, wonach ein Teil der durch Teilzeitarbeitsverhältnisse eingesparten Personalkosten zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsmöglichkeiten und zur Finanzierung befristeter Übernahmen von Ausgebildeten verwendet wird. Nach der Verständigung mit den Gewerkschaften können in diesem Jahr zusätzliche 35 Auszubildende neu eingestellt werden. Diese teilen sich wie folgt auf: 15 Verwaltungsfachangestellte, 1 medizinische Fachangestellte, 2 Fachinformatiker, 3 Chemie- bzw. Biologielaboranten, 4 Wasserbauer, 4 Geomatiker und 6 Straßenwärter. Darüber hinaus kann zwei Straßenwärtern, drei Geomatikern, einem Chemie- bzw. Biologielaboranten und einer medizinischen Fachangestellten, die ihre Ausbildung im Sommer beenden, ein Angebot zur befristeten Übernahme für die Zeit von zwei Jahren gemacht werden. Finanz-Staatsekretär Jörg Felgner: „Wie schon in den Jahren zuvor reden die Tarifvertragsparteien nicht nur darüber, mehr jungen Menschen eine berufliche Perspektive im öffentlichen Dienst des Landes zu ermöglichen, sie tun es tatsächlich! Nebenbei tragen wir so bei zur Deckung unserer Personalbedarfe in der Landesverwaltung und zur Verjüngung des Öffentlichen Dienstes – ich finde das sehr gut!“ Hintergrund: Nach dem Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) haben Beschäftigte in der Landesverwaltung die Möglichkeit, eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren. Dies führt zu einer Reduzierung der Personalkosten des Landes und damit zu einer Entlastung des Landeshaushalts. Nach dem Tarifvertrag ist vereinbart, dass 20 Prozent der eingesparten Personalkosten zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsmöglichkeiten und zur befristeten Übernahme von Ausgebildeten investiert werden. Bei dem jetzt vereinbarten Maßnahmepaket handelt es sich bereits um das fünfte, nach den Maßnahmepaketen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 (2012 = 28 zusätzliche Ausbildungsplätze + 24 befristete Übernahmen / 2013 = 17+6, 2014 = 37+8, 2015 = 14+20). Alle fünf Maßnahmepakete zusammen haben es seit 2012 ermöglicht, 131 zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten und 65 zusätzliche, zeitlich befristete Übernahmen zu organisieren.
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