Teilnahmebedingungen für das Mentoring-Programm für Postdoktorandinnen und Juniorprofessorinnen Anerkennung der Förderkriterien: Vereinbarung, Evaluation Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen verbindlich mit den Förderkriterien einverstanden. Zu Programm-Beginn ist eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Teilnehmerinnen erhalten ein Zertifikat, wenn sie an mindestens 75 % der Seminare sowie an den MenteeTreffen mit dem Projektteam und an der Programmevaluation teilnehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist es möglich, das Seminar am Standort des Projektpartners (Universität Rostock) zu absolvieren. Evaluation, Monitoring: Die Teilnahme am Mentoring-Programm umfasst auch die Verpflichtung der Geförderten zur Teilnahme an den Evaluationen des Programms (Eingangsbefragung, Zwischen- und Endevaluation). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderinstitution erwartet darüber hinaus eine internetgestützte Datenerhebung (Monitoring). Bewerbung und Auswahlverfahren Voraussetzungen für die Bewerbung klares Karriereziel: Leitungsposition in Wissenschaft und Forschung möglichst ein Jahr Erfahrung als Postdoktorandin /Juniorprofessorin die Bereitschaft zum aktiven Aufbau von zwei Mentoring-Beziehungen die Bereitschaft zur Beteiligung am Rahmenprogramm (Einführungsworkshop, Seminarprogramm, Mentee-Treffen) und zur Teilnahme an der Programm-Evaluation Einzureichende Bewerbungsunterlagen ausgefülltes Bewerbungsformular Motivationsschreiben (max. eine Seite), inkl. einer Kurzbeschreibung aus der das Habilitationsvorhaben bzw. laufende wissenschaftlichen Projekte hervorgehen Lebenslauf (inkl. Publikationsliste, Konferenzbeiträgen, Drittmitteleinwerbungen) Die Unterlagen sind digital in einem PDF-Dokument einzureichen an: [email protected]. Bewerbungsschluss: Montag, 29. Februar 2016 Auswahlgremium Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm treffen die Projektverantwortlichen in Kooperation mit einer Auswahlkomission. Um Sie persönlich und Ihre Karrierevorstellungen kennenzulernen, finden Auswahlgespräche in der Zeit vom 29. März bis 8. April 2016 statt. Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet. Wird auf der Grundlage fälschlich gemachter Angaben eine Förderzusage erwirkt, kann diese unverzüglich seitens der Universität Greifswald gekündigt werden. Weitergabe der Antragsunterlagen/Veröffentlichung der Förderung Die von den Bewerberinnen eingereichten Unterlagen werden innerhalb der beteiligten Entscheidungsgremien weitergegeben. Die Geförderten erklären sich ausdrücklich mit einer Nennung ihres Namens und ihres Forschungsthemas im Rahmen der Berichterstattung über das Mentoring-Programm an der Universität Greifswald einverstanden. Dazu zählt bspw. die Erwähnung auf der Homepage der Hochschule und in sonstigen Presseartikeln. Zu Programmbeginn wird gesondert eine Erlaubnis zur Verwendung von Fotografien der Teilnehmerinnen erbeten. Rücktritt von der Bewerbung Den Bewerberinnen steht es jederzeit frei, ihre Bewerbung zurückzuziehen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen ([email protected]). Kontakt Informationen zur Ausschreibung erteilt Annette Ehmler unter [email protected] oder 03834 – 86 - 1146. Gefördert durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, aus Mitteln des Europäischen Sozialsfonds. Stand 02/16
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