Teilnahmebedingungen für das Mentoring

Teilnahmebedingungen für das Mentoring-Programm
für Postdoktorandinnen und Juniorprofessorinnen
Anerkennung der Förderkriterien: Vereinbarung, Evaluation
Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen verbindlich mit den Förderkriterien
einverstanden. Zu Programm-Beginn ist eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Die Teilnehmerinnen erhalten ein Zertifikat, wenn sie an mindestens 75 % der Seminare sowie an den MenteeTreffen mit dem Projektteam und an der Programmevaluation teilnehmen. Sollte ein Termin nicht
wahrgenommen werden können, ist es möglich, das Seminar am Standort des Projektpartners (Universität
Rostock) zu absolvieren.
Evaluation, Monitoring: Die Teilnahme am Mentoring-Programm umfasst auch die Verpflichtung der
Geförderten zur Teilnahme an den Evaluationen des Programms (Eingangsbefragung, Zwischen- und
Endevaluation). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderinstitution erwartet
darüber hinaus eine internetgestützte Datenerhebung (Monitoring).
Bewerbung und Auswahlverfahren
Voraussetzungen für die Bewerbung
 klares Karriereziel: Leitungsposition in Wissenschaft und Forschung
 möglichst ein Jahr Erfahrung als Postdoktorandin /Juniorprofessorin
 die Bereitschaft zum aktiven Aufbau von zwei Mentoring-Beziehungen
 die Bereitschaft zur Beteiligung am Rahmenprogramm (Einführungsworkshop, Seminarprogramm,
Mentee-Treffen) und zur Teilnahme an der Programm-Evaluation
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
 ausgefülltes Bewerbungsformular
 Motivationsschreiben (max. eine Seite), inkl. einer Kurzbeschreibung aus der das Habilitationsvorhaben
bzw. laufende wissenschaftlichen Projekte hervorgehen
 Lebenslauf (inkl. Publikationsliste, Konferenzbeiträgen, Drittmitteleinwerbungen)
Die Unterlagen sind digital in einem PDF-Dokument einzureichen an: [email protected].
Bewerbungsschluss: Montag, 29. Februar 2016
Auswahlgremium
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm treffen die Projektverantwortlichen in Kooperation mit
einer Auswahlkomission. Um Sie persönlich und Ihre Karrierevorstellungen kennenzulernen, finden
Auswahlgespräche in der Zeit vom 29. März bis 8. April 2016 statt.
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet. Wird auf der Grundlage fälschlich gemachter Angaben
eine Förderzusage erwirkt, kann diese unverzüglich seitens der Universität Greifswald gekündigt werden.
Weitergabe der Antragsunterlagen/Veröffentlichung der Förderung
Die von den Bewerberinnen eingereichten Unterlagen werden innerhalb der beteiligten Entscheidungsgremien
weitergegeben. Die Geförderten erklären sich ausdrücklich mit einer Nennung ihres Namens und ihres
Forschungsthemas im Rahmen der Berichterstattung über das Mentoring-Programm an der Universität
Greifswald einverstanden. Dazu zählt bspw. die Erwähnung auf der Homepage der Hochschule und in sonstigen
Presseartikeln. Zu Programmbeginn wird gesondert eine Erlaubnis zur Verwendung von Fotografien der
Teilnehmerinnen erbeten.
Rücktritt von der Bewerbung
Den Bewerberinnen steht es jederzeit frei, ihre Bewerbung zurückzuziehen. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen ([email protected]).
Kontakt
Informationen zur Ausschreibung erteilt Annette Ehmler unter [email protected] oder
03834 – 86 - 1146.
Gefördert durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, aus Mitteln des Europäischen Sozialsfonds.
Stand 02/16