Tagesordnung 80. Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 9. März 2016 von 9:00 Uhr bis 9:30 Uhr in Berlin Stand 29. Februar 2016 TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beratungsunterlagen TOP 3 Genehmigung der Tagesordnung TOP 4 Feststellung der Gewährleistung der Öffentlichkeit der Sitzung TOP 5 Offenlegungserklärungen der Sitzungsteilnehmer TOP 6 Öffentliche Beratung und ggf. Beschlussfassung zu Beratungsgegenständen gemäß § 9 Abs. 1 Geschäftsordnung 6.1 Unterausschuss Arzneimittel 6.1.1 Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage XII (Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V): Evolocumab Es handelt sich um eine Nutzenbewertung eines neuen Wirkstoffs nach § 35a SGB V. Der Wirkstoff Evolocumab ist zugelassen zur Behandlung der Hypercholesterinämie und gemischten Dyslipidämie sowie der homozygoten familiären Hypercholesterinämie. Der Wirkstoff wurde am 15. September 2015 in Deutschland in Verkehr gebracht. Der G-BA bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs auf Basis eines vom pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Dossiers und einer Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Bewertung des IQWiG wurde zur schriftlichen Stellungnahme gestellt, darüber hinaus wurde eine mündliche Anhörung durchgeführt. 6.1.2 Beschlussfassung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V: C3BS-CQR-1 (C Cure®) Nach § 35a Absatz 1 SGB V bewertet der G-BA den Zusatznutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Das Plenum soll darüber beschließen, ob der neue Wirkstoff, das Advanced Medicinal Therapy Product (ATMP) C3BS-CQR-1 (C Cure®) dem Geltungsbereich der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V unterfällt oder Bestandteil einer neuen Untersuchungsmethode im Sinne der §§ 135 Abs.1 und/oder 137c SGB V ist. 1 6.2 Unterausschuss Methodenbewertung 6.2.1 Beauftragung des IQWiG mit der Nutzenbewertung der Dünnschichtzytologie als TriageTest im Zervixkarzinom-Screening mittels Rapid Report Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz hat der Gesetzgeber den G-BA damit beauftragte, das bislang opportunistische Zervixkarzinomscreening in ein organisiertes Screening gemäß EU-Leitlinien zu überführen. Zur Vorbereitung eines ersten Teilbeschlusses wurden in einer Expertenanhörung unter anderem offene Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen der Dünnschicht-Zytologie unter den veränderten Rahmenbedingungen im Screening erörtert. Das Plenum entscheidet über die Beauftragung des IQWiG mit der Erstellung einer Bewertung der Dünnschichtzytologie als Triage-Test im Zervixkarzinom-Screening. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc