Tagesordnung
82. Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen
Bundesausschusses
am 7. April 2016
von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr in Berlin
Stand 17. März 2016
TOP 1
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beratungsunterlagen
TOP 3
Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4
Feststellung der Gewährleistung der Öffentlichkeit der Sitzung
TOP 5
Offenlegungserklärungen der Sitzungsteilnehmer
TOP 6
Öffentliche Beratung und ggf. Beschlussfassung zu Beratungsgegenständen gemäß
§ 9 Abs. 1 Geschäftsordnung
6.1
Unterausschuss Arzneimittel
6.1.1
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage XII (Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen
Wirkstoffen nach § 35a SGB V):
Aclidiniumbromid (erneute Nutzenbewertung)
Es handelt sich um eine Nutzenbewertung eines neuen Wirkstoffes nach § 35a SGB V.
Der Wirkstoff Aclidiniumbromid wurde am 1. Oktober 2012 in Verkehr gebracht und wird als
bronchodilatatorische Dauertherapie bei Erwachsenen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
angewendet, um deren Symptome zu lindern.
Mit Beschluss vom 21. März 2013 wurde vom G-BA festgestellt, dass ein Zusatznutzen gegenüber der
zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Mit Beschluss vom 16. Juli 2015 wurde dem Antrag des
pharmazeutischen Unternehmers auf erneute Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 5 SGB V i. V. m 5. Kapitel
§ 14 VerfO stattgeben.
Der G-BA bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs auf Basis eines vom pharmazeutischen Unternehmer
eingereichten Dossiers und einer Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG). Die Bewertung des IQWiG wurde zur schriftlichen Stellungnahme gestellt und es
wurde eine mündliche Anhörung durchgeführt.
6.1.2
Beschlussfassung über die Aufhebung der Befristung der Geltungsdauer eines Beschlusses
über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V:
Ipilimumab
Der Beginn des Bewertungsverfahrens für den Wirkstoff Ipilimumab war der 01. August 2011.
Ipilimumab wird angewendet zur Behandlung des fortgeschrittenen (vorbehandelten) Melanoms.
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Über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V hat der G-BA am 02. August 2012 beschlossen. Die
Geltungsdauer dieses Beschlusses wurde bis zum 02. August 2017 befristet.
Das Plenum entscheidet über die Aufhebung der Befristung.
6.1.3
Beschlussfassung über die Aufhebung der Befristung der Geltungsdauer eines Beschlusses
über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V:
Ipilimumab (neues Anwendungsgebiet)
Der Beginn des Bewertungsverfahrens für den Wirkstoff Ipilimumab in dem neuen Anwendungsgebiet war der
15. Dezember 2013.
Ipilimumab wird in dem neuen Anwendungsgebiet angewendet zur Behandlung des fortgeschrittenen
(unvorbehandelten) Melanoms.
Über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V hat der G-BA am 05. Juni 2014 beschlossen. Die
Geltungsdauer dieses Beschlusses wurde bis zum 01. Dezember 2017 befristet.
Das Plenum entscheidet über die Aufhebung der Befristung.
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