Exportkontrolle Aktuell

Exportkontrolle Aktuell
Informationsdienst des BAFA
01/2016
EU Recht/
EmbargoMaßnahmen
Somalia
Mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2015/2044 des Rates vom 16.
November 2015 (ABl. L 300 vom
17.11.2015, S. 3) zur Durchführung
des Artikels 13 der Verordnung (EU)
Nr. 356/2010 über die Anwendung
bestimmter spezifischer restriktiver
Maßnahmen gegen bestimmte
natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen
aufgrund der Lage in Somalia wurde
eine Person von der Liste des
Anhang I der Verordnung (EU) Nr.
356/2010 gestrichen.
Die Änderung setzt die Entscheidung
des Ausschusses des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen vom 11.
März 2014 um.
Syrien
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2350 des Rates vom
16. Dezember 2015 (ABl. L 331 vom
17. Dezember 2015, S. 1) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
wurden eine Person und zwei
Organisationen aus Anhang II der
Verordnung (EU) Nr. 36/2012
gestrichen.
Terrorismus
Afghanistan
Mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2015/2043 des Rates vom 16.
November 2015 (ABl. L 300 vom
17.11.2015, S. 1) zur Durchführung
des Artikels 11 Absätze 1 und 4 der
Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über
restriktive Maßnahmen gegen
bestimmte Personen, Gruppen,
Unternehmen und Einrichtungen
angesichts der Lage in Afghanistan
wurde eine Person in der Liste im
Anhang I der Verordnung (EU) Nr.
753/2011 hinzugefügt.
Die Änderung setzt die Entscheidung
des Ausschusses des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen vom 2.
November 2015 um.
Al Qaida
Mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2015/2245 der Kommission
vom 3. Dezember 2015 (ABl. L 318
vom 4.12.2015, S. 26) zur 239.
Änderung der Verordnung (EG) Nr.
881/2002 über die Anwendung
bestimmter spezifischer restriktiver
Maßnahmen gegen bestimmte
Personen und Organisationen, die
mit dem Al Qaida-Netzwerk in
Verbindung stehen, wurden der
Eintrag zu einer natürlichen Person
in der Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geändert,
eine natürliche Person zur Liste
hinzugefügt und vier natürliche
Personen von der Liste gestrichen.
Die Änderungen setzen die Entscheidungen des Sanktionsausschusses
des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen vom 14. Oktober 2015, 26.
Oktober 2015, 12. November 2015,
25. November 2015 und 30. November 2015 um.
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E xportko n tro lle Aktu e ll | 0 1 /2 0 1 6
BAFA intern
10. Exportkontrolltag am 25.
und 26. Februar 2016 in Berlin
Zum 10-jährigen Jubiläum des erfolgreichen Exportkontroll-Forums „EKT“
laden das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das
Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e.V.
an der Universität Münster in die
Bundeshauptstadt Berlin ein. Den
Rahmen der diesjährigen Veranstaltung
bilden die „Krisen und Herausforderungen“ des Außenwirtschaftsrechts. Unter
Leitung vom Präsidenten des BAFA Dr.
Arnold Wallraff werden die Vertreter
und Experten aus Politik, Wirtschaft
und Wissenschaft die geopolitischen
Entwicklungen in der Russland-Ukraine-Krise, die E3+3 Verhandlungen, die
Perspektiven der Novellierung der
EG-Dual-use VO und den Schutz vor
Beschaffungsaktivitäten diskutieren
und durch Fachvorträge informieren.
Für den Keynote-Vortrag der Jubiläumsveranstaltung werden wir den Chef
des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter
Altmaier, begrüßen dürfen.
Das vollständige Programm und die
Anmeldemodalitäten der zweitägigen
Konferenz können Sie einsehen unter:
http://www.ausfuhrkontrolle.info/
ausfuhrkontrolle/de/veranstaltungen/
exportkontrolltage/2016/ekt_
flyer_2016.pdf
eine Darstellung der Informationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten mit dem BAFA, sondern nunmehr
auch eine Darstellung der außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und
Genehmigungspflichten sowie der
Antragsverfahren und Genehmigungsarten. In den Abschnitten 1 – 3 finden
Sie eine Darstellung der Informationsquellen und der Möglichkeiten, wie Sie
mit dem BAFA kommunizieren können.
In den Abschnitten 4 – 12 finden Sie
eine kurze Darstellung der bestehenden
Verbote und Genehmigungspflichten
sowie der zur Verfügung stehenden
Genehmigungsarten. Daneben wurde
das Merkblatt insgesamt aktualisiert
und an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt nicht auf alle denkbaren Einzelaspekte eingehen kann und deshalb
keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erhebt. Die Lektüre dieses Merkblatts
kann somit auch nicht die eigenverantwortliche Prüfung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften durch die
Unternehmen ersetzen. Das Merkblatt
bietet Ihnen aber vielfältige Hilfestellungen hierzu, insbesondere im
Hinblick auf das Auffinden der relevanten Informationen und im Hinblick auf
die Informationsangebote des BAFA
und die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem BAFA.
Impressum
Text und Redaktion
Merkblatt „Exportkontrolle
und das BAFA“
Das Merkblatt „Exportkontrolle und das
BAFA“ ist in aktualisierter Form auf der
Homepage des BAFA veröffentlicht
worden. Hierbei wurde das bisherige
Merkblatt „Kurzdarstellung Exportkontrolle“ eingearbeitet.
Das Merkblatt „Exportkontrolle und das
BAFA“ bietet Ihnen somit nicht nur
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1452
Fax: 06196 908-1800
http://www.bafa.de
[email protected]
„Ausfuhrkontrolle, unser Beitrag für eine sichere Welt!“