www.solarventi.de Zuschuss für Luftkollektoren- Infoblatt für Endverbraucher Basisförderung von der BAFA Stand: April 2015 Für die SolarVenti Modelle Standard (SV3, SV7, SV14, SV20, SV30), Keller (SV14K, SV20K, SV30K) und für den SolarVenti Professional kann aktuell die BAFA Förderung (Basisförderung) für Solarkollektoranlagen (gültig auch für Luftkollektoren) beantragt werden. Die BAFA Förderung gilt nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau. Eine Förderung im Neubau ist nur über die Innovationsförderung (ab 20m² Bruttofläche) möglich (lesen Sie dazu mehr in unserem Infoblatt „Innovationsförderung“). Welche Gebäude werden gefördert und wann ist ein Gebäude im Gebäudebestand? Gefördert werden alle Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage (SolarVenti) seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. Andere Einschränkungen für das Gebäude und das Heiz/Kühlsystem gelten nicht. Für Luftkollektoranlagen gelten von den allgemeinen Richtlinien etwas abweichende Bestimmungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen und Voraussetzungen zusammengefasst. Über das BAFA sind Luftkollektoren zu folgenden Bedingungen förderfähig: • Die Errichtung und Erweiterung von Solar(Luft-)kollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche mit Ausnahme von Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung (Luftkollektoren sind nur zur Raumerwärmung förderfähig) • Mindestanlagengröße ist ein Luftkollektor, es ist keine Mindest-Bruttofläche gefordert. Somit wird ab dem ersten Quadratmeter gefördert. • Ein hydraulischer Abgleich (wie bei solarthermischen Anlagen) ist nicht erforderlich Antragsberechtigt sind: • Privatpersonen • freiberuflich Tätige • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände • Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten • gemeinnützige Organisationen • kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 (Allg. Gruppenfreistellungsverordnung) Geschäftsführer: Malte Claußen Amtsgericht Tostedt: HRB 204378 SolarVenti Deutschland GmbH, Heidweg 16, 21255 Tostedt UST-ID.: DE293346477 - Steuer-Nr. 15/200/47816 Tel. 04182 - 293799 Fax. 04182 - 293169 Internet: www.solarventi.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: SPK Harburg-Buxtehude BLZ 20750000 Konto-Nr. 90418443 BIC - NOLADE21HAM IBAN - DE54207500000090418443 www.solarventi.de Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde oder errichtet werden soll, sowie für von diesen beauftragte Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren). Pächter, Mieter oder Contractoren benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen. Weitere Einzelheiten sind in den MAP Richtlinien (www.bafa.de) zu finden. Wann ist der Antrag zu stellen: • Die Anträge sind nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind hiervon abweichend vor Vorhabenbeginn zu stellen. Wichtiges zum Antrag • Eigenmontage ist kein Problem, einfach ankreuzen und keinen Installateur eintragen • Luftkollektoren dienen immer der Raumheizung (ankreuzen) Wo gibt es Antragsformulare und die Richtlinien: • Auf der Internetseite des BAFA finden sich alle Dokumente in der Rubrik Energie (Antrag und Richtlinien). www.bafa.de Förderhöhe: Basisförderung: 140,- €/m² pro angefangene Bruttokollektorfläche Beispiel: Gebäude mit Heizsystem, das mehr als 2 Jahre in Betrieb ist (auch Wohnhaus oder irgendein anderes Gebäude) 1x SV3 1x SV7 1x SV14 oder SV14K 1x SV20 oder SV20K 1x SV30 oder SV30K 2x SV14 oder SV14K 2x SV20 oder SV20K 2x SV30 oder SV30K = 0,35m² Bruttokollektorfläche = 0,7m² Bruttokollektorfläche = 1,4m² Bruttokollektorfläche = 1,98m² Bruttokollektorfläche = 3,06m² Bruttokollektorfläche = 2,8m² Bruttokollektorfläche = 3,96m² Bruttokollektorfläche = 6,12m² Bruttokollektorfläche = 1x 140- = = 1x 140,- = = 2x 140,- = = 2x 140,- = = 4x 140,- = = 3x 140,- = = 4x 140,- = = 7x 140,- = 140,- € Zuschuss 140,- € Zuschuss 280,- € Zuschuss 280,- € Zuschuss 560,- € Zuschuss 420,- € Zuschuss 560,- € Zuschuss 980,- € Zuschuss Dieses Blatt ist eine vorläufige Zusammenfassung der wesentlichen Informationen, für die Richtigkeit der Aussagen übernehmen wir keine Gewähr. Es sind in jedem Fall die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt maßgebend. SolarVenti Deutschland GmbH, Heidweg 16, 21255 Tostedt Mail: [email protected] Geschäftsführer: Malte Claußen Amtsgericht Tostedt: HRB 204378 SolarVenti Deutschland GmbH, Heidweg 16, 21255 Tostedt UST-ID.: DE293346477 - Steuer-Nr. 15/200/47816 Internet: www.solarventi.de Tel. 04182 - 293799 Fax. 04182 - 293169 Internet: www.solarventi.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: SPK Harburg-Buxtehude BLZ 20750000 Konto-Nr. 90418443 BIC - NOLADE21HAM IBAN - DE54207500000090418443
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