Staatliche Förderung für - SolarVenti Luftkollektor

www.solarventi.de
Zuschuss für Luftkollektoren- Infoblatt für Endverbraucher
Basisförderung von der BAFA
Stand: April 2015
Für die SolarVenti Modelle Standard (SV3, SV7, SV14, SV20, SV30), Keller (SV14K, SV20K,
SV30K) und für den SolarVenti Professional kann aktuell die BAFA Förderung
(Basisförderung) für Solarkollektoranlagen (gültig auch für Luftkollektoren) beantragt
werden.
Die BAFA Förderung gilt nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau. Eine Förderung im
Neubau ist nur über die Innovationsförderung (ab 20m² Bruttofläche) möglich (lesen Sie
dazu mehr in unserem Infoblatt „Innovationsförderung“).
Welche Gebäude werden gefördert und wann ist ein Gebäude im Gebäudebestand?
Gefördert werden alle Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der
beantragten Anlage (SolarVenti) seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder
Kühlsystem installiert ist. Andere Einschränkungen für das Gebäude und das Heiz/Kühlsystem gelten nicht.
Für Luftkollektoranlagen gelten von den allgemeinen Richtlinien etwas abweichende
Bestimmungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen und Voraussetzungen
zusammengefasst.
Über das BAFA sind Luftkollektoren zu folgenden Bedingungen förderfähig:
• Die Errichtung und Erweiterung von Solar(Luft-)kollektoranlagen bis einschließlich
40 m² Bruttokollektorfläche mit Ausnahme von Anlagen zur ausschließlichen
Warmwasserbereitung (Luftkollektoren sind nur zur Raumerwärmung förderfähig)
• Mindestanlagengröße ist ein Luftkollektor, es ist keine Mindest-Bruttofläche
gefordert. Somit wird ab dem ersten Quadratmeter gefördert.
• Ein hydraulischer Abgleich (wie bei solarthermischen Anlagen) ist nicht erforderlich
Antragsberechtigt sind:
• Privatpersonen
• freiberuflich Tätige
• Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
• Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die
gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten
• gemeinnützige Organisationen
• kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EG)
Nummer 800/2008 (Allg. Gruppenfreistellungsverordnung)
Geschäftsführer: Malte Claußen
Amtsgericht Tostedt: HRB 204378
SolarVenti Deutschland GmbH,
Heidweg 16, 21255 Tostedt
UST-ID.: DE293346477 - Steuer-Nr. 15/200/47816
Tel. 04182 - 293799
Fax. 04182 - 293169
Internet: www.solarventi.de
E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: SPK Harburg-Buxtehude
BLZ 20750000 Konto-Nr. 90418443
BIC - NOLADE21HAM
IBAN - DE54207500000090418443
www.solarventi.de
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks,
Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde
oder errichtet werden soll, sowie für von diesen beauftragte
Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren). Pächter, Mieter oder Contractoren
benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und
betreiben zu dürfen.
Weitere Einzelheiten sind in den MAP Richtlinien (www.bafa.de) zu finden.
Wann ist der Antrag zu stellen:
• Die Anträge sind nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge von
Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind hiervon abweichend vor
Vorhabenbeginn zu stellen.
Wichtiges zum Antrag
• Eigenmontage ist kein Problem, einfach ankreuzen und keinen Installateur eintragen
• Luftkollektoren dienen immer der Raumheizung (ankreuzen)
Wo gibt es Antragsformulare und die Richtlinien:
• Auf der Internetseite des BAFA finden sich alle Dokumente in der Rubrik Energie
(Antrag und Richtlinien).
www.bafa.de
Förderhöhe:
Basisförderung: 140,- €/m² pro angefangene Bruttokollektorfläche
Beispiel: Gebäude mit Heizsystem, das mehr als 2 Jahre in Betrieb ist (auch Wohnhaus oder
irgendein anderes Gebäude)
1x SV3
1x SV7
1x SV14 oder SV14K
1x SV20 oder SV20K
1x SV30 oder SV30K
2x SV14 oder SV14K
2x SV20 oder SV20K
2x SV30 oder SV30K
= 0,35m² Bruttokollektorfläche
= 0,7m² Bruttokollektorfläche
= 1,4m² Bruttokollektorfläche
= 1,98m² Bruttokollektorfläche
= 3,06m² Bruttokollektorfläche
= 2,8m² Bruttokollektorfläche
= 3,96m² Bruttokollektorfläche
= 6,12m² Bruttokollektorfläche
= 1x 140- =
= 1x 140,- =
= 2x 140,- =
= 2x 140,- =
= 4x 140,- =
= 3x 140,- =
= 4x 140,- =
= 7x 140,- =
140,- € Zuschuss
140,- € Zuschuss
280,- € Zuschuss
280,- € Zuschuss
560,- € Zuschuss
420,- € Zuschuss
560,- € Zuschuss
980,- € Zuschuss
Dieses Blatt ist eine vorläufige Zusammenfassung der wesentlichen Informationen, für die
Richtigkeit der Aussagen übernehmen wir keine Gewähr. Es sind in jedem Fall die aktuellen
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im
Wärmemarkt maßgebend.
SolarVenti Deutschland GmbH, Heidweg 16, 21255 Tostedt
Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Malte Claußen
Amtsgericht Tostedt: HRB 204378
SolarVenti Deutschland GmbH,
Heidweg 16, 21255 Tostedt
UST-ID.: DE293346477 - Steuer-Nr. 15/200/47816
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Tel. 04182 - 293799
Fax. 04182 - 293169
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