Einladung Stand des Iran-Embargos: Aktuelle Informationen des BAFA Dienstag, 7. Juni 2016, 11.00 – 14.30 Uhr Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Nach dem die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bestätigt hat, dass der Iran erste zentrale Schritte zum Rückbau seines Nuklearprogramms umgesetzt hat, ist am 16. Januar 2016 der sogenannte „Implementation Day“ eingetreten. Die in den Verordnungen (EU) 2015/1861 und 2015/1862 enthaltenen Sanktionslockerungen sind damit endgültig in Kraft getreten. Auch nach den nunmehr erfolgten Sanktionslockerungen sind jedoch nicht alle Ausfuhren und alle sonstigen Rechtsgeschäfte in bzw. mit dem Iran erlaubt. Vielmehr enthalten die Iran-Sanktionen auch weiterhin ein abgestuftes System verbotener und genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Handlungen. Daneben sind dort, wo die IranEmbargoverordnung keine ausdrückliche Regelung trifft, die allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EG-Dual-use-Verordnung und die Außenwirtschaftsverordnung, zu beachten. Veranstaltungsprogramm • Begrüßung und Moderation Arne Olbrisch, Leiter Außenwirtschaftspolitik und –recht, Handelskammer Hamburg • Grundsätze der Exportkontrolle Thomas Barowski, Leiter des Grundsatzreferats Exportkontrolle, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn • Mittagsimbiss • Aktueller Stand des Iran-Embargos Wolfgang Kaufmann, Sachgebietsleiter Iran-Referat, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn • Fragen rund um die Exportkontrolle und das Iran-Embargo Anmeldung und Teilnahmebedingungen Das Teilnahmeentgelt beträgt 50,00 Euro pro Person. Bitte melden Sie sich bis zum 1. Juni 2016 online unter http://www.hk24.de/veranstaltungen (Veranstaltungs-Nr.131017604) verbindlich für die Veranstaltung an. Aufgrund des zu erwartenden hohen Interesses an der Veranstaltung bitten wir um Verständnis, dass die Teilnahme auf zwei Vertreter pro Unternehmen beschränkt ist. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich bis zum Tag vor der Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung oder beim Nichterscheinen berechnen wir das volle Teilnahmeentgelt. Eine Initiative der HK Hamburg und der IHK Schleswig-Holstein – Ausrichter: HK Hamburg
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