Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Pflegestützpunkt KONKRET Donnerstag, 25. Februar 2016 „… und plötzlich ist alles anders - Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr für mich sorgen kann?“ Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Rose Tolksdorf, Dipl. Sozialpädagogin, Leiterin der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt Kiel Durch einen Unfall, eine Krankheit oder Altersgebrechlichkeit kann eine Situation entstehen, in der keine sinnvolle Entscheidung mehr getroffen werden kann und kein eigenverantwortliches Handeln mehr möglich ist. Ohne bevollmächtigt beziehungsweise zur gesetzlichen Betreuerin oder Betreuer bestellt worden zu sein, kann niemand etwas für Sie regeln. Deshalb ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und zu bestimmen wer in solch einem Fall Ihre vorher festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen- nicht nur für den Bereich der Gesundheit, sondern z.B. auch für Wohnungsangelegenheiten, die Vermögenssorge oder Vertretung bei Behörden – umsetzen soll. Was ist zu beachten bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht? Was regelt eine Patientenverfügung? Wer betreut mich, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe? Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden? Nach der Einführung steht Ihnen die Referentin für Ihre persönlichen Fragen zur Verfügung. Wo? Im Amt für Soziale Dienste, Stephan- Heinzel- Str. 2 (Wilhelmplatz), 2. Stock, Raum 208 Wann? 16.30- 18.00 Uhr Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Voranmeldung unter 0431/901-3696/3627 ist auf Grund der beschränkten Teilnehmerzahl jedoch erforderlich. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Pflegestützpunkt KONKRET Donnerstag, 17. März 2016 „Heimfinanzierung und Elternunterhalt“ Andrea Bruhn, Abteilungsleiterin der Abteilung „Leistungen der Hilfe zur Pflege“, Amt für Soziale Dienste Sabrina Sievers, kommissarische Sachbereichsleiterin des Bereichs „ Unterhaltsheranziehung“, Amt für Soziale Dienste Wenn die pflegerische Versorgung zu Hause auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden kann, stellt sich oft die Frage nach einer stationären Aufnahme in einem Pflegeheim. Aber wer bezahlt diesen Aufenthalt, wenn trotz Leistungen der Pflegeversicherung das Geld des pflegebedürftigen Menschen nicht reicht? Besteht dann die Möglichkeit einen Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen? Frau Bruhn wird in ihrem Vortrag diesen Fragen nachgehen und die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Finanzierung darstellen und anhand von Beispielen erläutern. Müssen sich auch Angehörige an den Kosten beteiligen? Wie hoch wird die Belastung werden? Muss dafür das Haus verkauft werden? Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich die Angehörigen mit Unterhaltszahlungen beteiligen müssen, welcher Selbstbehalt besteht und was grundsätzlich berücksichtigt werden kann - diesen Fragen wird sich Frau Sievers in ihrem Vortrag zuwenden und mit Beispielen veranschaulichen. Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen. Nach der Einführung stehen Ihnen die Referentinnen für Fragen zu ihrem Vortrag zur Verfügung. Wo? Im Amt für Soziale Dienste, Stephan- Heinzel- Str. 2 (Wilhelmplatz) 2.Stock, Raum 208 Wann? 16.30- 18.00 Uhr Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Voranmeldung unter 0431/901-3696/3627 ist auf Grund der beschränkten Teilnehmerzahl jedoch erforderlich.
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