gibt es Informationen zur Veranstaltungsreihe des Pflegestützpunktes

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe
Pflegestützpunkt KONKRET
Donnerstag, 25. Februar 2016
„… und plötzlich ist alles anders - Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr
für mich sorgen kann?“
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Rose Tolksdorf, Dipl. Sozialpädagogin, Leiterin der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt Kiel
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder Altersgebrechlichkeit kann eine Situation entstehen, in der
keine sinnvolle Entscheidung mehr getroffen werden kann und kein eigenverantwortliches
Handeln mehr möglich ist. Ohne bevollmächtigt beziehungsweise zur gesetzlichen Betreuerin oder
Betreuer bestellt worden zu sein, kann niemand etwas für Sie regeln.
Deshalb ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und zu bestimmen wer in solch einem Fall Ihre vorher
festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen- nicht nur für den Bereich der Gesundheit, sondern
z.B. auch für Wohnungsangelegenheiten, die Vermögenssorge oder Vertretung bei Behörden –
umsetzen soll.
Was ist zu beachten bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht? Was regelt eine
Patientenverfügung? Wer betreut mich, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe? Muss eine
Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Nach der Einführung steht Ihnen die Referentin für Ihre persönlichen Fragen zur Verfügung.
Wo?
Im Amt für Soziale Dienste, Stephan- Heinzel- Str. 2 (Wilhelmplatz), 2.
Stock, Raum 208
Wann?
16.30- 18.00 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Voranmeldung unter 0431/901-3696/3627 ist auf Grund
der beschränkten Teilnehmerzahl jedoch erforderlich.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe
Pflegestützpunkt KONKRET
Donnerstag, 17. März 2016
„Heimfinanzierung und Elternunterhalt“
Andrea Bruhn, Abteilungsleiterin der Abteilung „Leistungen der Hilfe zur Pflege“,
Amt für Soziale Dienste
Sabrina Sievers, kommissarische Sachbereichsleiterin des Bereichs „ Unterhaltsheranziehung“,
Amt für Soziale Dienste
Wenn die pflegerische Versorgung zu Hause auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden kann,
stellt sich oft die Frage nach einer stationären Aufnahme in einem Pflegeheim. Aber wer bezahlt
diesen Aufenthalt, wenn trotz Leistungen der Pflegeversicherung das Geld des pflegebedürftigen
Menschen nicht reicht? Besteht dann die Möglichkeit einen Antrag beim zuständigen
Sozialhilfeträger zu stellen?
Frau Bruhn wird in ihrem Vortrag diesen Fragen nachgehen und die Voraussetzungen und
Möglichkeiten der Finanzierung darstellen und anhand von Beispielen erläutern.
Müssen sich auch Angehörige an den Kosten beteiligen? Wie hoch wird die Belastung werden?
Muss dafür das Haus verkauft werden?
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich die Angehörigen mit Unterhaltszahlungen beteiligen
müssen, welcher Selbstbehalt besteht und was grundsätzlich berücksichtigt werden kann - diesen
Fragen wird sich Frau Sievers in ihrem Vortrag zuwenden und mit Beispielen veranschaulichen.
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
Nach der Einführung stehen Ihnen die Referentinnen für Fragen zu ihrem Vortrag zur Verfügung.
Wo?
Im Amt für Soziale Dienste, Stephan- Heinzel- Str. 2 (Wilhelmplatz)
2.Stock, Raum 208
Wann?
16.30- 18.00 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Voranmeldung unter 0431/901-3696/3627 ist auf Grund der beschränkten Teilnehmerzahl
jedoch erforderlich.