WER IST IHRE VERTRETUNG IM NOTFALL? Vorsorgevollmacht contra gesetzliche Betreuung Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Böh am 28. Oktober 2015 um 11:00 Uhr im Gebäude 33 Raum 3201 Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Altersschwäche kann Ihnen Ihre Handlungsfähigkeit nehmen. Ihre Angehörigen, Ihr Ehepartner/ Ihre Ehepartnerin oder Ihre Kinder vertreten Sie nach deutschem Recht nicht automatisch. Ein fremder Betreuer/ ein fremde Betreuerin übernimmt eventuell Ihr gesamtes Vermögen, entscheidet über Ihre Gesundheit, Ihren Aufenthalt, über Ihre Post und Ihr Telefon. Erschreckend ist, dass viele Deutsche das Betreuungsrecht nicht kennen und nicht wissen, dass ab dem 18. Lebensjahr weder Ehepartner, Angehörige, noch Lebensgefährten im Notfall Vertreter für sie sind. Seit dem 01.01.1992 gibt es das Betreuungsrecht. Danach wird im Notfall vom Gericht eine Betreuer/ eine Betreuerin bestellt. Dies können Angehörige sein. Allerdings werden in etwa 2/3 der Fälle fremde Dritte zu Betreuern bestellt. Als Angehörige sind Sie in einem solchen Verfahren dann nicht automatisch beteiligt. Oftmals erfahren Sie erst nach Bestellung des fremden Betreuers/ der fremden Betreuerin von der Betreuung gegenüber Ihrer Mutter/ Ihrem Vater/ Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin. Sie können diese Eingriffe in Ihre Persönlichkeitsrechte verhindern, indem Sie eine Vorsorgevollmacht anfertigen. Vorsorgevollmachten als Vordrucke oder von Notaren sind aber inhaltlich häufig unzureichend. Oft gelten sie beispielsweise im Ausland nur eingeschränkt oder gar nicht. Im Rahmen des Vortrages werden wir Sie auf die wesentlichen Probleme im Rahmen der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und der gesetzlichen Betreuung hinweisen. Folgende einzelne Themen stellt der Referent Prof. Dr. Wolfgang Böh vor: • • • • • • • Ablauf und Inhalt einer gesetzlichen Betreuung Risiken einer gesetzlichen Betreuung Vorsorgevollmacht contra gesetzliche Betreuung Notwendige Inhalte einer Vorsorgevollmacht Betreuungs- und Patientenverfügung als weitere Regelungen Fehler von standardisierten Vorsorgevollmachten Vorsorgevollmacht im Erbfall Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh berät deutschlandweit Mandanten im Rahmen von gesetzlichen Betreuungen und bei Erstellung von Vorsorgevollmachten und Testamenten. Er ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und beschäftigt sich als Institutsleiter einer international tätigen Stiftung mit betreuungsrechtlichen Fragen.
© Copyright 2024 ExpyDoc