WER IST IHRE VERTRETUNG IM NOTFALL? Vorsorgevollmacht

WER IST IHRE VERTRETUNG IM NOTFALL?
Vorsorgevollmacht contra gesetzliche Betreuung
Vortrag von
Prof. Dr. Wolfgang Böh
am 28. Oktober 2015 um 11:00 Uhr im Gebäude 33 Raum 3201
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Altersschwäche kann Ihnen Ihre
Handlungsfähigkeit nehmen. Ihre Angehörigen, Ihr Ehepartner/ Ihre Ehepartnerin
oder Ihre Kinder vertreten Sie nach deutschem Recht nicht automatisch. Ein fremder
Betreuer/ ein fremde Betreuerin übernimmt eventuell Ihr gesamtes Vermögen,
entscheidet über Ihre Gesundheit, Ihren Aufenthalt, über Ihre Post und Ihr Telefon.
Erschreckend ist, dass viele Deutsche das Betreuungsrecht nicht kennen und nicht wissen,
dass ab dem 18. Lebensjahr weder Ehepartner, Angehörige, noch Lebensgefährten im
Notfall Vertreter für sie sind. Seit dem 01.01.1992 gibt es das Betreuungsrecht. Danach wird
im Notfall vom Gericht eine Betreuer/ eine Betreuerin bestellt. Dies können Angehörige sein.
Allerdings werden in etwa 2/3 der Fälle fremde Dritte zu Betreuern bestellt. Als
Angehörige sind Sie in einem solchen Verfahren dann nicht automatisch beteiligt. Oftmals
erfahren Sie erst nach Bestellung des fremden Betreuers/ der fremden Betreuerin von der
Betreuung gegenüber Ihrer Mutter/ Ihrem Vater/ Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin. Sie
können diese Eingriffe in Ihre Persönlichkeitsrechte verhindern, indem Sie eine
Vorsorgevollmacht anfertigen. Vorsorgevollmachten als Vordrucke oder von Notaren sind
aber inhaltlich häufig unzureichend. Oft gelten sie beispielsweise im Ausland nur
eingeschränkt oder gar nicht. Im Rahmen des Vortrages werden wir Sie auf die wesentlichen
Probleme im Rahmen der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und der gesetzlichen Betreuung
hinweisen.
Folgende einzelne Themen stellt der Referent Prof. Dr. Wolfgang Böh vor:
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Ablauf und Inhalt einer gesetzlichen Betreuung
Risiken einer gesetzlichen Betreuung
Vorsorgevollmacht contra gesetzliche Betreuung
Notwendige Inhalte einer Vorsorgevollmacht
Betreuungs- und Patientenverfügung als weitere Regelungen
Fehler von standardisierten Vorsorgevollmachten
Vorsorgevollmacht im Erbfall
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh berät deutschlandweit Mandanten im Rahmen von
gesetzlichen Betreuungen und bei Erstellung von Vorsorgevollmachten und Testamenten. Er
ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und beschäftigt sich als Institutsleiter einer international
tätigen Stiftung mit betreuungsrechtlichen Fragen.