RECHTzeitig vorsorgen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, letzter Wille

RECHTzeitig vorsorgen ...
Krankheit, Pflegebedürftigkeit, letzter Wille
„Was wird aus mir, wenn ich nicht mehr in der Lage bin,
für mich selbst zu sorgen?“
Diese Frage haben auch Sie sich vielleicht schon einmal gestellt.
Wenn Sie bis zu Ihrem Lebensende ein selbstbestimmtes,
eigenverantwortliches Leben führen möchten, sollten Sie nicht
zögern und bereits jetzt Vorsorgeregelungen treffen, die im Ernstfall
bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod eintreten. Wer seine
individuellen Vorsorgemaßnahmen frühzeitig vorbereitet, ist im
Ernstfall auf der sicheren Seite. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
PATIENTENVERFÜGUNG
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch
behandelt bzw. nicht behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage
sind, die Bedeutung und Tragweite einer ärztlichen Untersuchung
oder Behandlung zu verstehen. Jeder kann in diese Situation geraten
und braucht dann jemanden, der für ihn spricht und der den in der
Patientenverfügung festgehaltenen Willen umsetzt. Dies kann ein
von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter oder ein vom Gericht
bestellter Betreuer übernehmen. Patientenverfügungen müssen
schriftlich niedergelegt werden. Sie sollten präzise und juristisch
korrekte Anweisungen enthalten, damit alles in Ihrem Sinne verläuft.
VORSORGEVOLLMACHT
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres
Vertrauens, die für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie nicht
mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Liegt in diesem Falle
keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht einen Betreuer.
Dadurch wird eine schwerfällige, rechtliche Maschinerie in Gang
gesetzt, die nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt.
Wenn Sie rechtzeitig einen Vorsorgebevollmächtigten ernennen,
vermeiden Sie, einen Betreuer vorgesetzt zu bekommen. Wir sind
Ihnen gerne bei einer juristisch einwandfreien Anfertigung behilflich,
diese wird Ihre Wünsche im Ernstfall durchsetzen.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen Sie als Betreuer
wünschen und wen nicht. Sie können auch Ihre persönlichen
Vorstellungen zu Ihrer Versorgung festlegen. Haben Sie keine
Vorsorgevollmacht eingerichtet, kann das Gericht für Sie einen
Betreuer als rechtlichen Vertreter bestimmen. Sollten Sie Ihre
Vermögensangelegenheiten oder Ihre gesundheitliche Vorsorge nicht
mehr selbstbestimmt regeln können, wird dies der Fall sein.
ANWEISUNGEN FÜR BEVOLLMÄCHTIGTE
Die wichtigste Aufgabe Ihres Bevollmächtigten ist die Realisierung
Ihrer Wünsche. Damit er dazu in der Lage ist, sollten Sie genau
festhalten, was Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall tun soll. Ihre
Anweisungen stellen Rechtsanwälte in einem Leitfaden für den
Bevollmächtigten rechtlich korrekt zusammen. So liegen Ihre
Wünsche dem Bevollmächtigten geordnet vor.
VORSORGE FÜR DEN NOTFALL
Sehr wichtig ist, dass die im Notfall zu benachrichtigenden Personen
auch schnell informiert werden. Wenn Sie selbst nicht ansprechbar
sind, benötigen die Notärzte Hinweise darauf, wen sie anrufen
können. Wir weisen auf das Ausstellen eines Notfallausweises, „ICE“
im Handy, gute Nachbarn und Freunde, den Hausnotruf und das
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hin. Sie sollten sich
rechtzeitig um diese Möglichkeiten kümmern.
FINANZIELLE VORSORGE
Ihre finanzielle Absicherung für das Alter bzw. den Pflegefall muss
langfristig und individuell geplant werden. Wir möchten Sie an dieser
Stelle darauf hinweisen, dass es für die Absicherung im Alter und bei
Pflegebedürftigkeit, Versicherungen gibt (Unfallversicherungen,
private Rentenversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Lebensversicherungen), an deren Abschluss frühzeitig gedacht werden
sollte. Überlegen Sie bereits jetzt, ob Sie Vermögen auf Ihre Erben
übertragen wollen. Sollte dies in Frage kommen, besprechen Sie Ihr
Vorhaben am besten mit einem Rechtsanwalt.
SENIORENGERECHTES WOHNEN
Wenn Sie Ihren Lebensabend in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus
verbringen wollen, sollten Sie frühzeitig
über altengerechte
Vorrichtungen nachdenken. Gegebenenfalls müssen dafür bereits
rechtzeitig bauliche Maßnahmen (z. B. für ebenerdige Duschen,
Treppenlifte) getroffen werden.
SENIORENHEIME
Für den Fall, dass Sie sich nach einem Seniorenheim bzw. Pflegeheim
umsehen möchten, ist es wichtig, vorab darüber nachzudenken, wie
Sie sich für Ihren Lebensabend vorstellen: Möchten Sie, solange wie
möglich, zu Hause wohnen? Wollen Sie tatsächlich bei Ihren Kindern
einziehen? Ist ein gemeinsames Zusammenleben überhaupt möglich?
Würde eine betreute Wohngemeinschaft in Frage kommen?
Informieren Sie sich frühzeitig, schauen Sie sich verschiedene Heime
an, um einen ersten Eindruck zu erhalten.
TESTAMENT
Nachdem Sie für Ihr Leben vorgesorgt haben, sollten Sie sich damit
beschäftigen, was Sie nach Ihrem Tod wünschen. Dies regeln Sie in
Ihrem Testament, das juristisch präzise formuliert werden sollte, um
Zweifelsfälle zu vermeiden.
Die Vorsorge für den Ernstfall ist ein äußerst komplexes
Thema, Vorsorgemaßnahmen müssen für jeden individuell
geregelt werden, das heißt, es gibt keine einheitliche Regelung,
die auf jeden zutrifft. Wenn Sie sich für den Ernstfall absichern
wollen, sollten Sie dies bereits frühzeitig in die Wege leiten.
Wir als unabhängige Interessenvertreter und Berater helfen
Ihnen bei der Realisierung Ihres individuellen Vorsorgeplans.
Ulrich Schmitz
Albrecht
Murmann
Anwaltskanzlei
Murmann & Schmitz
Nordwall 18
47638 Straelen
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