RECHTzeitig vorsorgen ... Krankheit, Pflegebedürftigkeit, letzter Wille „Was wird aus mir, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, für mich selbst zu sorgen?“ Diese Frage haben auch Sie sich vielleicht schon einmal gestellt. Wenn Sie bis zu Ihrem Lebensende ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben führen möchten, sollten Sie nicht zögern und bereits jetzt Vorsorgeregelungen treffen, die im Ernstfall bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod eintreten. Wer seine individuellen Vorsorgemaßnahmen frühzeitig vorbereitet, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite. Wir helfen Ihnen gerne dabei! PATIENTENVERFÜGUNG In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt bzw. nicht behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, die Bedeutung und Tragweite einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung zu verstehen. Jeder kann in diese Situation geraten und braucht dann jemanden, der für ihn spricht und der den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen umsetzt. Dies kann ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer übernehmen. Patientenverfügungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Sie sollten präzise und juristisch korrekte Anweisungen enthalten, damit alles in Ihrem Sinne verläuft. VORSORGEVOLLMACHT Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Liegt in diesem Falle keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht einen Betreuer. Dadurch wird eine schwerfällige, rechtliche Maschinerie in Gang gesetzt, die nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt. Wenn Sie rechtzeitig einen Vorsorgebevollmächtigten ernennen, vermeiden Sie, einen Betreuer vorgesetzt zu bekommen. Wir sind Ihnen gerne bei einer juristisch einwandfreien Anfertigung behilflich, diese wird Ihre Wünsche im Ernstfall durchsetzen. BETREUUNGSVERFÜGUNG In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen Sie als Betreuer wünschen und wen nicht. Sie können auch Ihre persönlichen Vorstellungen zu Ihrer Versorgung festlegen. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht eingerichtet, kann das Gericht für Sie einen Betreuer als rechtlichen Vertreter bestimmen. Sollten Sie Ihre Vermögensangelegenheiten oder Ihre gesundheitliche Vorsorge nicht mehr selbstbestimmt regeln können, wird dies der Fall sein. ANWEISUNGEN FÜR BEVOLLMÄCHTIGTE Die wichtigste Aufgabe Ihres Bevollmächtigten ist die Realisierung Ihrer Wünsche. Damit er dazu in der Lage ist, sollten Sie genau festhalten, was Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall tun soll. Ihre Anweisungen stellen Rechtsanwälte in einem Leitfaden für den Bevollmächtigten rechtlich korrekt zusammen. So liegen Ihre Wünsche dem Bevollmächtigten geordnet vor. VORSORGE FÜR DEN NOTFALL Sehr wichtig ist, dass die im Notfall zu benachrichtigenden Personen auch schnell informiert werden. Wenn Sie selbst nicht ansprechbar sind, benötigen die Notärzte Hinweise darauf, wen sie anrufen können. Wir weisen auf das Ausstellen eines Notfallausweises, „ICE“ im Handy, gute Nachbarn und Freunde, den Hausnotruf und das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hin. Sie sollten sich rechtzeitig um diese Möglichkeiten kümmern. FINANZIELLE VORSORGE Ihre finanzielle Absicherung für das Alter bzw. den Pflegefall muss langfristig und individuell geplant werden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es für die Absicherung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit, Versicherungen gibt (Unfallversicherungen, private Rentenversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Lebensversicherungen), an deren Abschluss frühzeitig gedacht werden sollte. Überlegen Sie bereits jetzt, ob Sie Vermögen auf Ihre Erben übertragen wollen. Sollte dies in Frage kommen, besprechen Sie Ihr Vorhaben am besten mit einem Rechtsanwalt. SENIORENGERECHTES WOHNEN Wenn Sie Ihren Lebensabend in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus verbringen wollen, sollten Sie frühzeitig über altengerechte Vorrichtungen nachdenken. Gegebenenfalls müssen dafür bereits rechtzeitig bauliche Maßnahmen (z. B. für ebenerdige Duschen, Treppenlifte) getroffen werden. SENIORENHEIME Für den Fall, dass Sie sich nach einem Seniorenheim bzw. Pflegeheim umsehen möchten, ist es wichtig, vorab darüber nachzudenken, wie Sie sich für Ihren Lebensabend vorstellen: Möchten Sie, solange wie möglich, zu Hause wohnen? Wollen Sie tatsächlich bei Ihren Kindern einziehen? Ist ein gemeinsames Zusammenleben überhaupt möglich? Würde eine betreute Wohngemeinschaft in Frage kommen? Informieren Sie sich frühzeitig, schauen Sie sich verschiedene Heime an, um einen ersten Eindruck zu erhalten. TESTAMENT Nachdem Sie für Ihr Leben vorgesorgt haben, sollten Sie sich damit beschäftigen, was Sie nach Ihrem Tod wünschen. Dies regeln Sie in Ihrem Testament, das juristisch präzise formuliert werden sollte, um Zweifelsfälle zu vermeiden. Die Vorsorge für den Ernstfall ist ein äußerst komplexes Thema, Vorsorgemaßnahmen müssen für jeden individuell geregelt werden, das heißt, es gibt keine einheitliche Regelung, die auf jeden zutrifft. Wenn Sie sich für den Ernstfall absichern wollen, sollten Sie dies bereits frühzeitig in die Wege leiten. Wir als unabhängige Interessenvertreter und Berater helfen Ihnen bei der Realisierung Ihres individuellen Vorsorgeplans. Ulrich Schmitz Albrecht Murmann Anwaltskanzlei Murmann & Schmitz Nordwall 18 47638 Straelen 02834-6011
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