Unfall, Tod – wie schütze ich meine Familie? - Rechtsanwälte

Thomas Pöppinghaus
Philipp Schneider
Dr. Michael Haas
Diana Wiemann-Große
(bis 1997)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertragsrecht
Fachanwalt für Handels- u.
Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mitglied der ARGE Erbrecht
Eheverträge/Testamentsgestaltung
.
Katja Hapke
Maria Krause
Katrin Kronmüller
Internetrecht
Familienrecht
Urheberrecht
Miet- und WEG RechtGrundstücksrecht
Verkehrsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Urheber- und Wettbewerbsrecht
Arzthaftungsrecht
Unfall, Tod – wie schütze ich meine Familie?
Testament/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung –
was ist zu beachten?
Ob jung oder alt, ledig oder verheiratet, angestellt oder selbstständig – jeder kann längere
Zeit ins Krankenhaus müssen oder einen schweren Unfall haben. Nur eine rechtlich
wirksame Vorsorgevollmacht kann in vielen Fällen die wirtschaftliche Existenz absichern.
Viele verheiratete Paare glauben irrtümlich, dass beim Tod des einen der andere
automatisch Alleinerbe wird. Dem ist nicht so! Haben die Eheleute Kinder, sind diese mit
dem überlebenden Ehegatten in einer Erbengemeinschaft verbunden. Ohne Kinder haben
sogar die Eltern des verstorbenen Ehegatten ein gesetzliches Erbrecht. Die gesetzliche
Erbfolge bei verheirateten Paaren oder ledigen/geschiedenen/verwitweten Erblassern ist
im Einzelfall höchst kompliziert. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gestaltet
sich im Einzelfall nicht selten kompliziert, zeitaufwendig und kostenintensiv.
Mit einer Vorsorgevollmacht und einem Testament können Sie sich und Ihre Familie
effektiv absichern und im Ernstfall viel Zeit, Nerven und Geld sparen. Daneben stellt sich
die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Patientenverfügung ein Arzt an diese
gebunden ist.
Daneben stellt sich gerade im medizinischen Bereich die Frage, unter welchen
Voraussetzungen
Ärzte
und
das
medizinische
Personal
insbesondere
an
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gebunden sind. Wann machen Sie sich
haftbar oder sogar strafbar?
Der Vortrag beleuchtet sowohl die für jeden sehr wichtigen privaten Fragen der
persönlichen Absicherung als auch die beruflichen Komponenten und Risiken.
 Was ist eine Vorsorgevollmacht/ein Testament/eine Patientenverfügung?
 Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht und/oder ein Testament und/oder eine
Patientenverfügung?
 Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
 Wann ist man an eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung gebunden?
Wir laden Sie recht herzlich zu einem Vortrag der Frau Rechtsanwältin Diana WiemannGroße mit anschließendem Erfahrungsaustausch und einer Diskussion am 22.01.2014, 1417 Uhr, nach Dresden in unsere Kanzlei Pöppinghaus:Schneider:Haas, Maxstraße 8, 01067
Dresden, ein.
Veranstaltungsort:
Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte
Maxstraße 8
01067 Dresden
Telefon: 0351 48181-0, Fax: 0351 48181-22
[email protected]
www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de
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