Die wichtigsten Fakten kurz und knapp · Vorsorgevollmacht

Die wichtigsten Fakten kurz und knapp
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Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Die wichtigsten Fakten kurz und knapp
· Vorsorgevollmacht
· Betreuungsverfügung
· Patientenverfügung
Unser Beratungsansatz und unsere Lösungsvorschläge ersetzen
keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir stellen lediglich
eine Diskussionsgrundlage und sehen uns als Ideengeber.
Gerne setzen wir uns mit Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt
oder Notar in Verbindung. Falls gewünscht verweisen wir auch
auf unser eigenes Netzwerk an Spezialisten und begleiten Sie
bei der entsprechenden Umsetzung.
Unser Ziel ist es, zusammen mit den entsprechenden
Spezialisten für Sie eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Vorsorgevollmacht
Wozu ist eine Vollmacht nötig? Können nicht meine Angehörigen für
mich entscheiden?
Nein! Vollmachten müssen generell vergeben werden. Als Beispiel
dient die Bankvollmacht. Wenn Ihnen etwas geschieht, erhalten Ihre
Angehörigen nicht automatisch eine Bankvollmacht. Wenn nun die
Renten auf das alleinige Konto des Erkrankten eingehen, kann der
andere Ehepartner nicht automatisch darüber verfügen. Somit kann
es zu einer Existenzgefährdung kommen.
Und wenn einem Elternteil etwas geschieht, erhält der andere
Elternteil nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Somit
werden z.B. Kontoeröffnungen für das minderjährige Kind, das gerade
die Ausbildung beginnt, unmöglich, da hierfür immer die
Unterschriften beide Eltern benötigt werden. Aber auch die
Klassenfahrt des Kindes ist in Gefahr, da hierfür ebenfalls die
Unterschriften beider Erziehungsberechtigen benötigt werden.
Wie hilft mir eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein naher Angehöriger oder eine
anderweitige Person Ihres Vertrauens in Ihrem Namen tätig werden.
Dabei bestimmen Sie, welche Verträge der Bevollmächtigte
unterzeichnen darf oder in welchen Situationen er für Sie handeln bzw.
entscheiden darf. Es besteht auch die Möglichkeit einer
uneingeschränkten Vollmacht. Den Zeitpunkt des Inkrafttreten der
Vollmacht bestimmen ebenfalls Sie. Entweder ab sofort oder nach
Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie z.B. einer nachgewiesenen
Demenz.
WICHTIG: Eine Vollmacht wird nicht von einem Gericht beaufsichtigt
oder kontrolliert.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht alleine schreiben wie ein Testament?
Prinzipiell ist das selbstverständlich möglich. Wenn allerdings in Ihrem
Namen Grundstücksgeschäfte, Erbangelegenheiten geregelt oder
Darlehensverträge geschlossen werden sollen, bedarf es zwingend
einer notariellen Beurkundung.
Ansonsten sollte generell ein Fachanwalt hinzugezogen werden damit
die Urkunde auch rechtlich abgesichert ist. Bei der Anfertigung einer
anwaltlichen oder eigenen Vollmacht sollte Ihr Arzt schriftlich
bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift voll geschäftsfähig
waren. Ihre Unterschrift sollten Sie sich ebenfalls von einer Behörde
oder Notar beglaubigen lassen.
Gerne zeige ich Ihnen in einem Erstgespräch die verschiedenen
Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht auf. Falls gewünscht entwickle
ich gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die anschließend von einem
Notar oder Rechtsanwalt aus meinem Netzwerkteam juristisch
überprüft bzw. beurkundet wird.
Der Vorteil für Sie: Ihre Vollmacht ist nach einer Zusammenarbeit
mit mir maßgeschneidert und nicht von der Stange.
Betreuungsverfügung
Wann mache ich eine Betreuungsverfügung und wo ist der
Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert und die Voraussetzungen für
eine Betreuung erfüllt sind, kann das Betreuungsgericht im Zuge eines
gesetzlichen Betreuungsverfahrens einen Betreuer bestellen. Wann
die Voraussetzungen erfüllt sind , bestimmt der § 1896 des BGB
(aufgrund psychische Krankheiten oder körperliche, geistige oder
seelische Behinderungen können Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht besorgen).
Als gesetzlichen Betreuer kann das Gericht einen nahen Angehörigen
bestimmen oder einen andere gesetzlichen Betreuer (oftmals
spezialisierte Rechtsanwälte).
Damit im Zuge des Betreuungsverfahrens nicht irgendeine Person zu
Ihrem Betreuer bestellt wird, gibt es die Betreuungsverfügung. Hier
nennen Sie eine bestimmte Person, die Sie nun in den rechtlichen
Aufgaben vertritt.
Im Unterschied zur Vollmacht, kontrolliert und beaufsichtigt das
Gericht den Betreuer.
Kann ich die Betreuungsverfügung alleine schreiben?
Ebenso wie die Vorsorgevollmacht kann auch die
Betreuungsverfügung von Ihnen schriftlich verfasst werden. In vielen
Fällen wird die Betreuungsverfügung zusammen mit der
Vorsorgevollmacht geschrieben. Somit wissen Sie bereits jetzt, wen
das Gericht im Falle eines Betreuungsverfahrens als Ihren Betreuer
ernennt. Selbstverständlich muss das Gericht diese Person als
geeignet einstufen.
Patientenverfügung
Wozu brauche ich eine Patientenverfügung. Steht das nicht schon
alles in der Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung ist ein separates Schriftstück oder oftmals ein
Teil der Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht. In dieser
Verfügung wird geregelt, welche medizinischen Maßnahmen und
Versorgungen Sie wünschen und welche Maßnahmen Sie verweigern.
Somit entlasten Sie auch einen Bevollmächtigten mit entsprechenden
Entscheidungen da dieser oftmals nicht die Entscheidung über
lebensverlängernde Maßnahmen treffen möchte.
Soll ich damit auch zum Hausarzt gehen?
Das ist unbedingt anzuraten. Sie können mit ihm alles besprechen und
selbstverständlich auch eine Kopie der Patientenverfügung
hinterlassen. Somit kann der Hausarzt bei Unstimmigkeiten im
Krankenhaus eingreifen.
Kann ich in einer Patientenverfügung alles regeln oder trifft das
Gericht ebenfalls Entscheidungen?
In bestimmten Fällen greift grundsätzlich das Gericht ein:
•
Ein Bevollmächtigter kann keinem medizinischen Eingriff
zustimmen, wenn das Leben gefährdet ist bzw. eine andauernde
gesundheitliche Schädigung droht.
•
Wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter)
oder geschlossene Unterbringung (Psychiatrie) geht.
Hinterlegung
Wo kann ich die Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?
•Zentralregister für Patientenverfügungen beim DRK Ortsverein Mainz
www.zentralarchiv.info
• Zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer:
www.vorsorgeregister.de
Die Gebührensätze sind überschaubar und betragen meist deutlich
unter 50 €.
Genauer Informationen finden Sie auf den entsprechenden
Internetseiten.
Ich möchte mich jetzt gerne beraten lassen und suche für mich eine
individuelle Lösung.
Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner:
Jettenhausner Str. 1b
82064 Straßlach-Dingharting
burkhard-heigl.de
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