Kreisverband Aktuell des WLV-Kreisverbandes Borken Nr. 2 4. September 2015 Vorsorgevollmacht – So klappt`s in Betrieb und Familie Jetzt anmelden zur Info-Veranstaltung am 16. September in Stadtlohn Was ist, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Es ist keine Frage des Alters. Jeder sollte sie haben: eine Vorsorgevollmacht zur Regelung aller Angelegenheiten im Notfall. Der WLV-Kreisverband lädt alle Mitglieder und deren Familien ein zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht am Mittwoch, 16. September 2015, um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Breul“ in Stadtlohn (Breul 103). Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten. Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ein Landwirt liegt nach einem Unfall im Koma. Es ist ungewiss, ob und wann er wieder zu sich kommt und welche bleibenden Schäden er davon tragen wird. Doch auch in dieser Situation muss der Betrieb irgendwie weiterlaufen. Die dringendsten täglichen Arbeiten auf dem Hof meistern ein Betriebshelfer und die rüstigen Altenteiler. Seine Ehefrau übernimmt die betrieblichen Geschäfte und persönlichen Angelegenheiten des Landwirtes. Wie die meisten Menschen geht sie davon aus, dass sie als Ehefrau in dieser Situation die Angelegenheiten ihres Mannes regeln kann. Weit gefehlt! Rein rechtlich hat die Ehefrau kein Vertretungsrecht für ihren Mann, so kann sie zum Beispiel nicht ohne weiteres für ihren Mann den Antrag für die Betriebsprämie unterschreiben und fristgerecht stellen. An dieser Stelle kann sich die Ehefrau, um rechtswirksam für ihren Ehemann handeln zu können, nur noch vom Betreuungsgericht zur rechtlichen Betreuerin ihres Ehemannes bestellen lassen. Anders sähe es aus, wenn ihr der Ehemann in gesunden Tagen eine Vorsorgevollmacht erteilt hätte. Ob jung oder alt, als Erwachsener haben wir nicht automatisch einen Vertreter, falls wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie können aber vorsorgen! Was sollten Sie bedenken, wenn Sie als Bevollmächtigter benannt und tätig werden? Wie habe ich eine Vorsorgevollmacht auszuüben, damit ich nicht selbst hafte? Ab wann soll ich tätig werden? Wer kontrolliert den Bevollmächtigten? Fragen wie diese zur Ausübung und zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht werden in der Veranstaltung in Theorie und anhand von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis erläutert. Die Referenten des Abends Die erfahrenen juristischen Mitarbeiter des WLV in Borken, Ass. Jur. Markus Müller und Ass. Jur. Maria Leveling-Hoppe, stehen Mitgliedern in der Geschäftsstelle in allen rechtlichen Fragen zur Seite. Regelmäßiger Teil der Beratung ist auch die Erstellung und Handhabung von Vorsorgevollmachten. Für die Veranstaltung bitten wir um Anmeldung bis zum 11. September per Fax an: 02861/93 06 – 55 oder alternativ per Telefon:02861/ 9306 - 50 Vorname: Nachname: Straße: PLZ & Ort: Redaktion: Anzahl teilnehmende Personen: WLV-Kreisverband Borken Butenwall 17 46325 Borken Tel.: 02861-930650 ...................................................... Unterschrift Fax: 02861-930655 E-Mail: [email protected] Internet: www.wlv.de
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