Kreisverband-Aktuell-Rundschreiben mit Anmeldeformular

Kreisverband Aktuell
des WLV-Kreisverbandes Borken  Nr. 2  4. September 2015
Vorsorgevollmacht – So klappt`s in Betrieb und Familie
Jetzt anmelden zur Info-Veranstaltung am 16. September in Stadtlohn
Was ist, wenn Sie durch Unfall oder
Krankheit Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können?
Es ist keine Frage des Alters. Jeder sollte
sie haben: eine Vorsorgevollmacht zur Regelung aller Angelegenheiten im Notfall.
Der WLV-Kreisverband lädt alle Mitglieder
und deren Familien ein zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht am
Mittwoch, 16. September 2015, um
20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum
Breul“ in Stadtlohn (Breul 103).
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird
gebeten.
Stellen Sie sich folgenden Fall vor:
Ein Landwirt liegt nach einem Unfall im
Koma. Es ist ungewiss, ob und wann er
wieder zu sich kommt und welche bleibenden Schäden er davon tragen wird. Doch
auch in dieser Situation muss der Betrieb
irgendwie weiterlaufen. Die dringendsten
täglichen Arbeiten auf dem Hof meistern
ein Betriebshelfer und die rüstigen Altenteiler. Seine Ehefrau übernimmt die betrieblichen Geschäfte und persönlichen
Angelegenheiten des Landwirtes. Wie die
meisten Menschen geht sie davon aus,
dass sie als Ehefrau in dieser Situation die
Angelegenheiten ihres Mannes regeln
kann. Weit gefehlt! Rein rechtlich hat die
Ehefrau kein Vertretungsrecht für ihren
Mann, so kann sie zum Beispiel nicht ohne
weiteres für ihren Mann den Antrag für die
Betriebsprämie unterschreiben und fristgerecht stellen.
An dieser Stelle kann sich die Ehefrau, um
rechtswirksam für ihren Ehemann handeln
zu können, nur noch vom Betreuungsgericht zur rechtlichen Betreuerin ihres Ehemannes bestellen lassen. Anders sähe es
aus, wenn ihr der Ehemann in gesunden
Tagen eine Vorsorgevollmacht erteilt hätte. Ob jung oder alt, als Erwachsener haben wir nicht automatisch einen Vertreter,
falls wir unsere Angelegenheiten nicht
mehr selbst regeln können.
Sie können aber vorsorgen!
Was sollten Sie bedenken, wenn Sie als
Bevollmächtigter benannt und tätig werden? Wie habe ich eine Vorsorgevollmacht
auszuüben, damit ich nicht selbst hafte?
Ab wann soll ich tätig werden? Wer kontrolliert den Bevollmächtigten? Fragen wie
diese zur Ausübung und zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht werden in der Veranstaltung in Theorie und anhand von
Fallbeispielen aus der Beratungspraxis erläutert.
Die Referenten des Abends
Die erfahrenen juristischen Mitarbeiter des
WLV in Borken, Ass. Jur. Markus Müller
und Ass. Jur. Maria Leveling-Hoppe, stehen Mitgliedern in der Geschäftsstelle in
allen rechtlichen Fragen zur Seite. Regelmäßiger Teil der Beratung ist auch die Erstellung und Handhabung von Vorsorgevollmachten.
Für die Veranstaltung bitten wir um
Anmeldung bis zum 11. September
per Fax an: 02861/93 06 – 55 oder alternativ per Telefon:02861/ 9306 - 50
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ & Ort:
Redaktion:
Anzahl teilnehmende Personen:
WLV-Kreisverband
Borken
Butenwall 17
46325 Borken
Tel.: 02861-930650
......................................................
Unterschrift
Fax: 02861-930655
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wlv.de