Prüfung Vorsorgevollmacht Mehr als 50% der deutschen Bevölkerung, fühlt sich mit der Formulierung von Vollmachten oder bei dem Ausfüllen von Fragebögen hilflos. Hinzu kommt, dass es ständig Änderungen gibt die man beachten muss, damit ein Dokument immer auf dem neusten Stand wie z.B. bei Vorsorgevollmachten. Mit der Beantwortung der folgenden Fragen können Sie selbst sehen, ob Ihre Vollmacht auf dem aktuellsten Stand ist. Sollte es in Ihrer Vorsorgevollmacht mehrere Bevollmächtigte geben, haben Sie denn eine Reihenfolge festgelegt? Ja Eventuell Nein Damit bei Entscheidungen keine Unstimmigkeiten auftreten, ist es sinnvoll eine Reihenfolge festzulegen nach der bestimmt wird, welcher Bevollmächtigte die höhere Entscheidungsgewalt besitzt. Enthält Ihre Vorsorgevollmacht die seit Februar 2013 gültigen, zusätzlichen Regelungen des § 1906 BGB, wonach sich entscheidet, ob Ihr Bevollmächtigter für bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen eine richterliche Erlaubnis braucht? Ja Eventuell Nein Wenn Sie eine solche Regelung nicht getroffen haben kann es notwendig sein, dass man sich für manche Entscheidungen eine richterliche Erlaubnis einholen muss. Haben Sie die Vorsorgevollmacht nach 2009 erstellt? Ja Eventuell Nein Wenn Sie Ihre Vollmacht vor 2009 erstellt haben, können darin Fehler oder auch Lücken enthalten sein die dazu führen können, dass die Vorsorgevollmacht keine Wirkung mehr hat. Ist sichergestellt, dass Ihre Patientenverfügung immer auf dem aktuellsten Stand ist? Werden Sie über Änderungen der Gesetze informiert? Ja Eventuell Nein Wenn Ihr Dokument nicht aktuell ist, kann es dazu führen das es nicht anerkannt wird. Gibt es in Ihrer Vorsorgevollmacht Anweisungen zur Erteilung einer Untervollmacht? Ja Eventuell Nein Sollte eine Untervollmacht vorliegen, sollte diese nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt sein. Frankfurter GenerationenBerater Dillenburger Straße 23, 60439 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 957 33 100 Fax: 069 / 957 33 105 E-Mail: [email protected] Homepage: www.frankfurter-generationenberater.de Soll im Rahmen Ihrer Patientenverfügung ein Bevollmächtigter oder der behandelnde Arzt das letzte Wort haben? Gibt es da bei Ihnen eine Regelung ? Ja Eventuell Nein In der Sterbephase sind sich Familie und Ärzte oft nicht einig ob z.B. eine Operation noch durchgeführt werden soll, deshalb ist es sinnvoll eine solche Regelung festzulegen. Ist Ihre Vorsorgevollmacht zu jeder Zeit und weltweit für Ärzte oder Krankenhäuser einsehbar? Ja Eventuell Nein Sollte dies nicht der Fall sein, wird meist eine gerichtliche Betreuung über weiteres Vorgehen Ihrer benötigten Behandlung entscheiden. Hatten Sie bei der Erstellung des Dokumentes Hilfe? (Notar/Anwalt) Ja Eventuell Nein Da Notare oder Anwälte das nötige Fachwissen haben, kann die Hilfe bei der Erstellung solcher Dokumente sehr nützlich sein, da diese auch für die erstellten Texte haften. Sollten Sie die Vollmacht mit Texten aus dem Internet oder einer Buchhandlung erstellt haben, könnten diese falsch formuliert sein und somit nicht akzeptiert werden. Ist in Ihrer Vorsorgevollmacht die Regelung zum § 181 BGB enthalten? Ja Eventuell Nein Sehr weitreichende Befugnisse oder auch Einschränkungen über den Entscheidungsspielraum, können so auf Ihre/n Bevollmächtigten wirken. Eine Haftungsbefreiung für Fehler der Bevollmächtigten ist hiermit ebenfalls verbunden. Mit welcher Haftung und welchen Rechten Ihre Angehörigen für Sie tätig sind, können Sie entscheiden. Ihr Text regelt das auch so wie Sie das wünschen? Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben können Sie selbst sehen, ob Ihre Patientenverfügung die Bedingungen erfüllt die zur Wirksamkeit notwendig sind. Sollten sie wenigstens eine der Fragen mit Nein oder Eventuell beantwortet haben, so wäre es ratsam Ihre Patientenverfügung durch einen Spezialisten überprüfen zu lassen. Frankfurter GenerationenBerater Dillenburger Straße 23, 60439 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 957 33 100 Fax: 069 / 957 33 105 E-Mail: [email protected] Homepage: www.frankfurter-generationenberater.de Textfeld für individuelle Ergänzung Absender / Ihre Kontaktdaten Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Senden Sie dieses Formular Per Fax: 069 / 957 33 105 oder E-Mail: [email protected] Vielen Dank! Ort, Datum Unterschrift Hinweis Dieser Fragebogen entbindet Sie nicht von der Notwendigkeit zum Überprüfen/,Ergänzen/,Erstellen Ihrer Vorsorgedokumente. Es handelt sich nicht um eine Rechts- und/oder Steuerberatung und ersetzt keine persönliche und individuelle Beratung . Ihr Frankfurter-Generationenberater Fürsorge ist Vorsorge Frankfurter GenerationenBerater Dillenburger Straße 23, 60439 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 957 33 100 Fax: 069 / 957 33 105 E-Mail: [email protected] Homepage: www.frankfurter-generationenberater.de
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