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Prüfung Vorsorgevollmacht
Mehr als 50% der deutschen Bevölkerung, fühlt sich mit der Formulierung von Vollmachten oder bei dem
Ausfüllen von Fragebögen hilflos. Hinzu kommt, dass es ständig Änderungen gibt die man beachten muss,
damit ein Dokument immer auf dem neusten Stand wie z.B. bei Vorsorgevollmachten.
Mit der Beantwortung der folgenden Fragen können Sie selbst sehen, ob Ihre Vollmacht auf dem aktuellsten
Stand ist.
Sollte es in Ihrer Vorsorgevollmacht mehrere Bevollmächtigte geben, haben Sie denn eine
Reihenfolge festgelegt?
Ja
Eventuell
Nein
Damit bei Entscheidungen keine Unstimmigkeiten auftreten, ist es sinnvoll eine Reihenfolge festzulegen
nach der bestimmt wird, welcher Bevollmächtigte die höhere Entscheidungsgewalt besitzt.
Enthält Ihre Vorsorgevollmacht die seit Februar 2013 gültigen, zusätzlichen Regelungen des § 1906
BGB, wonach sich entscheidet, ob Ihr Bevollmächtigter für bestimmte freiheitsentziehende
Maßnahmen eine richterliche Erlaubnis braucht?
Ja
Eventuell
Nein
Wenn Sie eine solche Regelung nicht getroffen haben kann es notwendig sein, dass man sich für manche
Entscheidungen eine richterliche Erlaubnis einholen muss.
Haben Sie die Vorsorgevollmacht nach 2009 erstellt?
Ja
Eventuell
Nein
Wenn Sie Ihre Vollmacht vor 2009 erstellt haben, können darin Fehler oder auch Lücken enthalten sein die
dazu führen können, dass die Vorsorgevollmacht keine Wirkung mehr hat.
Ist sichergestellt, dass Ihre Patientenverfügung immer auf dem aktuellsten Stand ist? Werden Sie
über Änderungen der Gesetze informiert?
Ja
Eventuell
Nein
Wenn Ihr Dokument nicht aktuell ist, kann es dazu führen das es nicht anerkannt wird.
Gibt es in Ihrer Vorsorgevollmacht Anweisungen zur Erteilung einer Untervollmacht?
Ja
Eventuell
Nein
Sollte eine Untervollmacht vorliegen, sollte diese nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt sein.
Frankfurter GenerationenBerater
Dillenburger Straße 23, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 957 33 100 Fax: 069 / 957 33 105
E-Mail: [email protected] Homepage: www.frankfurter-generationenberater.de
Soll im Rahmen Ihrer Patientenverfügung ein Bevollmächtigter oder der behandelnde Arzt das letzte
Wort haben? Gibt es da bei Ihnen eine Regelung ?
Ja
Eventuell
Nein
In der Sterbephase sind sich Familie und Ärzte oft nicht einig ob z.B. eine Operation noch durchgeführt
werden soll, deshalb ist es sinnvoll eine solche Regelung festzulegen.
Ist Ihre Vorsorgevollmacht zu jeder Zeit und weltweit für Ärzte oder Krankenhäuser einsehbar?
Ja
Eventuell
Nein
Sollte dies nicht der Fall sein, wird meist eine gerichtliche Betreuung über weiteres Vorgehen Ihrer
benötigten Behandlung entscheiden.
Hatten Sie bei der Erstellung des Dokumentes Hilfe? (Notar/Anwalt)
Ja
Eventuell
Nein
Da Notare oder Anwälte das nötige Fachwissen haben, kann die Hilfe bei der Erstellung solcher Dokumente
sehr nützlich sein, da diese auch für die erstellten Texte haften. Sollten Sie die Vollmacht mit Texten aus
dem Internet oder einer Buchhandlung erstellt haben, könnten diese falsch formuliert sein und somit nicht
akzeptiert werden.
Ist in Ihrer Vorsorgevollmacht die Regelung zum § 181 BGB enthalten?
Ja
Eventuell
Nein
Sehr weitreichende Befugnisse oder auch Einschränkungen über den Entscheidungsspielraum, können so
auf Ihre/n Bevollmächtigten wirken. Eine Haftungsbefreiung für Fehler der Bevollmächtigten ist hiermit
ebenfalls verbunden. Mit welcher Haftung und welchen Rechten Ihre Angehörigen für Sie tätig sind, können
Sie entscheiden. Ihr Text regelt das auch so wie Sie das wünschen?
Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben können Sie selbst sehen, ob Ihre Patientenverfügung die
Bedingungen erfüllt die zur Wirksamkeit notwendig sind.
Sollten sie wenigstens eine der Fragen mit Nein oder Eventuell beantwortet haben, so wäre es
ratsam Ihre Patientenverfügung durch einen Spezialisten überprüfen zu lassen.
Frankfurter GenerationenBerater
Dillenburger Straße 23, 60439 Frankfurt am Main
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Hinweis
Dieser Fragebogen entbindet Sie nicht von der Notwendigkeit zum Überprüfen/,Ergänzen/,Erstellen Ihrer
Vorsorgedokumente. Es handelt sich nicht um eine Rechts- und/oder Steuerberatung und ersetzt keine
persönliche und individuelle Beratung .
Ihr Frankfurter-Generationenberater
Fürsorge ist Vorsorge
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