Presse Landgericht Hannover 24.02.2016 LANDGERICHT HANNOVER: OLG Celle bestätigt: Zeugnisverweigerung des Uwe Hück im Porsche-Verfahren berechtigt (18 O 159/13) Mit Beschluss vom 11. Januar 2016 (13 W 58/15) hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle die sofortige Beschwerde der Klägerinnen gegen das am 12. Juli 2015 verkündete Zwischenurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover zurückgewiesen. Damit ist das Zwischenurteil rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Celle geht mit dem Landgericht Hannover davon aus, dass dem Zeugen Hück ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zusteht, weil bei der Beantwortung von Fragen zum Beweisthema die Gefahr der Strafverfolgung besteht. Daneben ist das Oberlandesgericht Celle der Auffassung, dass dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO auch deshalb zusteht, weil ihm die Beantwortung der Beweisfrage zur Unehre gereichen könnte. Denn auch wenn eine strafbare Handlung des Zeugen im Zusammenhang mit Vorgängen in der Aufsichtsratssitzung vom 20. Oktober 2008 etwaig verjährt wäre, sei ein solches Verhalten ersichtlich geeignet, das Ansehen des im besonderen Maße in der Öffentlichkeit präsenten Zeugen als Mitglied des Aufsichtsrates der Porsche Automobil Holding SE spürbar herabzusetzen. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist zunächst von der Entscheidung der 18. Zivilkammer über die Anträge nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) in den Parallelverfahren 18 O 333/14, 18 O 89/15, 18 O 96/15 und 18 O 175/15 abhängig. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist insoweit anberaumt auf: Mittwoch, 13. April 2016, 14.00 Uhr. Sofern den KapMuG-Anträgen stattgegeben werden sollte, steht die Aussetzung des Verfahrens 18 O 159/13 im Raum. Dr. Stephan Loheit Richter am Landgericht Medienmanager Nr. 27/16 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgerichthannover.niedersachsen.de E-Mail: [email protected] Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Dezember 2015): Bedienstete insgesamt: davon Richterinnen und Richter: Landgerichtsbezirk: o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen Strafrecht: o 11 große Strafkammern 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer 8 allgemeine Strafkammern 3 Jugend- und Jugendschutzkammern o 7 Strafvollstreckungskammern o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern Zivilrecht: o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz) o 7 Kammern für Handelssachen Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht: o Strafsachen: 2013 Neueingänge insgesamt : 1.597 davon 1. Instanz: 185 davon Schwurgericht: 25 davon 2. Instanz: 857 davon Beschwerden: 555 219 91 Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: davon Schwurgericht: Erledigungsdauer (Monate): davon Schwurgericht: 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): o Zivilsachen: Neueingänge insgesamt : davon 1. Instanz: davon 2. Instanz: davon Beschwerden: Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2014 1.662 191 21 812 659 2015 1.701 169 20 823 709 2013 181 20 7,3 3,5 803 5,7 2014 186 24 9,4 4,2 812 5,9 2015 158 13 7,4 3,4 832 5,7 2013 8.557 6.122 1.089 1.346 2014 8.011 5.585 1.211 1.215 2015 8.689 6.441 1.122 1.126 2013 6.548 11,3 1.164 5,3 2014 5.871 10,6 1.131 5,1 2015 5.817 10,6 1.177 5,3 Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Medieninformationen“: -2-
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