27-16 Zwischenurteil im Porsche

Presse
Landgericht Hannover
24.02.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
OLG Celle bestätigt: Zeugnisverweigerung des Uwe Hück
im Porsche-Verfahren berechtigt (18 O 159/13)
Mit Beschluss vom 11. Januar 2016 (13 W 58/15) hat der 13. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Celle die sofortige Beschwerde der Klägerinnen gegen das am 12. Juli
2015 verkündete Zwischenurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover zurückgewiesen. Damit ist das Zwischenurteil rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Celle geht mit dem Landgericht Hannover davon aus, dass dem
Zeugen Hück ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zusteht,
weil bei der Beantwortung von Fragen zum Beweisthema die Gefahr der Strafverfolgung
besteht. Daneben ist das Oberlandesgericht Celle der Auffassung, dass dem Zeugen ein
Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO auch deshalb zusteht, weil ihm die
Beantwortung der Beweisfrage zur Unehre gereichen könnte. Denn auch wenn eine strafbare
Handlung des Zeugen im Zusammenhang mit Vorgängen in der Aufsichtsratssitzung vom
20. Oktober 2008 etwaig verjährt wäre, sei ein solches Verhalten ersichtlich geeignet, das
Ansehen des im besonderen Maße in der Öffentlichkeit präsenten Zeugen als Mitglied des
Aufsichtsrates der Porsche Automobil Holding SE spürbar herabzusetzen.
Der weitere Fortgang des Verfahrens ist zunächst von der Entscheidung der 18. Zivilkammer
über die Anträge nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen
Streitigkeiten (KapMuG) in den Parallelverfahren 18 O 333/14, 18 O 89/15, 18 O 96/15 und 18
O 175/15 abhängig. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist insoweit anberaumt auf:
Mittwoch, 13. April 2016, 14.00 Uhr.
Sofern den KapMuG-Anträgen stattgegeben werden sollte, steht die Aussetzung des
Verfahrens 18 O 159/13 im Raum.
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
Medienmanager
Nr. 27/16
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Dezember 2015):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 8 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
Neueingänge insgesamt :
1.597
davon 1. Instanz:
185
davon Schwurgericht:
25
davon 2. Instanz:
857
davon Beschwerden:
555
219
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2014
1.662
191
21
812
659
2015
1.701
169
20
823
709
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
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Internetseite
des
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Hannover
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der
Rubrik
„Aktuelles
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Medieninformationen“:
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