Nr. 18 - 30.04.2015

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Laupen
Anzeiger
GZA / PP 3177 Laupen Nr. 18 – 30. April 2015
Ferenbalm
Ordentliche Versammlung der
Einwohnergemeinde Ferenbalm
Montag, 1. 6. 2015, 20.00 Uhr,
Landgasthof Biberenbad, Biberen
Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2014;
Genehmigung
2. Verschiedenes.
Für nähere Informationen zur Gemeinderechnung 2014 wird auf das nächste
Mitteilungsblatt des Gemeinderates verwiesen, das Mitte Mai 2015 allen Haushaltungen zugestellt wird. Die detaillierten Unterlagen liegen zudem ab 1. 5. 2015
bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf
und können auf der Webseite www.
ferenbalm.ch, unter Aktuelles, eingesehen
werden.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen seit der Versammlung beim Regierungsstatthalter
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen freundlich eingeladen.
Ferenbalm, 27. 4. 2015
Der Gemeinderat
Verkehrsmassnahme
Ferenbalmstrasse
Der Gemeinderat von Ferenbalm verfügt
gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. 12. 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der
Strassenverordnung vom 29. 10. 2008, mit
Golaten
www.golaten.ch
Gurbrü
Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Auffahrt / Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung ist am Freitag,
15. 5. und Pfingstmontag, 25. 5. 2015
geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung
Bäume, Sträucher und Hecken
zurückschneiden bis 31. 5. 2015
Grundeigentümer/innen werden darauf
aufmerksam gemacht, dass Bäume, Heode
cken undeSträucher,
rrenm die in den Lichtraum
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Dame
Mitglied VSMR | SENS
56
www.clavaleyres.ch
von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten
werden müssen. Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4.5 m und
bei Rad- und Gehwegen 2.5 m. Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen,
Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht
verdecken.
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Clavaleyres
Einwohnergemeinde Gurbrü
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 1. 6. 2015, 20.15 Uhr
im Gemeindesaal Gurbrü
Traktanden:
1. Verwaltungsrechnung 2014:
Beratung und Genehmigung
2. Abwasserentsorgungsreglement:
Änderung Einmalige Anschlussgebühren für Regenabwasser
3. Verschiedenes.
Das Protokoll der Versammlung vom 28.
11. 2014 genehmigte der Gemeinderat am
12. 1. 2015.
Die Verwaltungsrechnung 2014 kann ab
18. 5. 2015 bei der Gemeindeverwaltung
eingesehen werden. Die Unterlagen zur
Änderung des Abwasserentsorgungsreglementes und des Gebührenreglementes
liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen
nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen eingereicht werden. Wir machen auf die Rügepflicht aufmerksam: Gemeindegesetz Art. 49 a.
Die Versammlung ist öffentlich, Interessierte sind freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und
Bürger ab dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde
wohnen.
Gurbrü, 13. 4. 2015
Der Gemeinderat
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Soziale Dienste Region Laupen
(SDRL) Tel. 031 747 20 40
Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons
Bern, die folgende Verkehrseinschränkung:
Verbot für Lastwagen (2.07), ergänzt
mit dem Hinweis «Zubringerdienst und
landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet»,
auf der Ferenbalmstrasse, von der BLSBrücke Jerisberghof bis zur Einmündung
in die Kantonsstrasse Nr. 1 Biberen – Mühleberg – Bern Bethlehem in Biberen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63
Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VPRG) innert 30 Tagen
seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25,
3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die
Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher
Sprache abzufassen und muss einen Antrag,
eine Begründung, die Angabe von Tatsachen
und Beweismitteln sowie die Unterschrift
des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen
der Signale in Kraft.
Ferenbalm, 23. 4. 2015
Der Gemeinderat
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Region
wird zusätzlich unentgeltlich verteilt in
Bösingen, Cordast, Guschelmuth, Kleinbösingen, Liebistorf,
Wallenbuch, Wünnewil-Flamatt
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Amtliches Publikationsorgan für Clavaleyres,
Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil, Laupen,
Mühleberg, Münchenwiler, Neuenegg, Wileroltigen
Altpapier
Alteisen
Metalle
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Abbruch / Demontage
Räumungen
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3203 Mühleberg
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Telefon 031 992 27 81
Mobile 079 614 98 02
Murten / Kerzers / Ostermundigen
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Gärten und Teiche AG
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T 031 751 36 05 | [email protected] | www.gruenundblau.ch
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Murten: Bernstrasse 19, vis-à-vis Migros
Kerzers: Burgstatt 2, Gratisparkplätze
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.
2
Laupen Anzeiger
Notfalldienste
Feuerwehr
118
Polizeinotruf
117
Sanitätsnotruf
144
Zahnärztlicher Notfalldienst
Auskunft für die Region Laupen
Fr. 1.98 / Min. ab Festnetz 0900 57 67 47
Ärzte: Frauenkappelen, Laupen,
Mühleberg, Neuenegg, Thörishaus
Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist:
Medphone Fr. 1.98 / Min. ab Festnetz
0900 57 67 47
Zusammenarbeit der Hausärzte mit dem
Lindenhofspital Bern.
Ärztlicher Notfalldienst Sensebezirk
Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist:
Notruf
026 418 35 35
Apotheken-Notrufnummer Laupen:
031 747 30 30
Sonntagsdienst Tierärzte Region
Laupen: Telefonieren Sie Ihrem Tierarzt
und hören Sie das Tonband ab.
Sexuelle Gewalt gegen Frauen
Frauenspital Bern. Rund um die Uhr.
Untersuchung und
Behandlung
031 632 21 11
LANTANA
Beratungsstelle
031 313 14 00
Kontaktstelle Polizei
031 332 77 77
Regionale Tierkörpersammelstelle
Murtenstrasse 33, Laupen
Montag – Freitag: 14.30 – 15.30 Uhr
Samstag: 8.30 – 9.30 Uhr
während Arbeitszeit:
031 747 01 45
in Notfällen ausserhalb
üblicher Arbeitszeit:
031 747 01 45
oder Polizeiposten:
031 368 73 61
Impressum
Verlag: IRIS-VERLAG AG, Murtenstrasse 26,
3177 Laupen, verantwortlich: Konrad Feller
www.laupenanzeiger.ch
Inseratenannahme: Publicitas AG
– Anzeigerbüro: Murtenstrasse 26, 3177 Laupen
Tel. 031 747 99 77, Fax 031 747 63 81
E-Mail: [email protected]
– Seilerstrasse 8, 3001 Bern, Tel. 031 384 15 27,
Fax 031 384 12 13 E-Mail: [email protected]
Erscheint 1 x wöchentlich, jeden Donnerstag
Auflage 12 397 Ex. (WEMF / SW-beglaubigt)
Annahmeschluss
Amtliche Publikationen: Montag, 16.00 Uhr
Inserate: Dienstag, 10.00 Uhr
Die irgendwie geartete Verwertung von in diesem
Titel abgedruckten Inseraten oder Teilen davon, insbesondere durch Einspeisung in einen Online-Dienst
durch dazu nicht autorisierte Dritte ist untersagt.
Jeder Verstoss wird von der Werbegesellschaft nach
Rücksprache mit dem Verlag und / oder dem Verlag
direkt gerichtlich verfolgt.
Insertionspreise (mm-Preis):
schwarz-weiss Fr. –.70, farbig Fr. 1.12,
Titelseite schwarz-weiss / farbig Fr. 2.45,
Chiffre-Gebühr Fr. 50.–
Kombination: Kombi Bern West
(Anzeiger Laupen + Schwarzenburg)
Auflage 30 562 Ex., mm-Preis Fr. 1.25,
Inserateschluss: Montag, 10.00 Uhr
Anzeiger Region Bern Plus:
Auflage 30 562 Ex., mm-Preis Fr. 4.29,
Inserateschluss: Freitag der Vorwoche, 16.00 Uhr.
Tel. 031 384 15 27, Fax 031 384 12 13
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8 % MwSt.
Abonnementspreis 2015: 12 Monate Fr. 86.–
Der Preis versteht sich exkl. 2.5 % MwSt.
Insertionsbestimmungen
Siehe allgemeine Geschäftsbedingungen VSW,
erhältlich bei der Publicitas AG, Bern.
Die Strassenanstösser werden hiermit aufgefordert, Äste und andere Bepflanzungen
bis 31. 5. 2015 auf das vorgeschriebene
Lichtmass zurückzuschneiden.
Der Gemeinderat
Kriechenwil
Gemeindeverwaltung Kriechenwil
Neue Schalteröffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung ab 1. 5. 2015
bis auf weiteres
Durch Beschluss des Gemeinderates bzw. infolge Weiterbildung der Gemeindeschreiberin bleibt der Schalter ab 1. 5. 2015 bis auf
weiteres am Freitagmorgen geschlossen.
Neue Öffnungszeiten und Kontakt:
Montag: 9.00 – 11.30, 14.00 – 18.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 11.30 Uhr
Erreichbarkeit per Mail:
[email protected]
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken
für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Bau- und Gewässerschutzpublikation
Gesuchsteller: Martinolli Brigitte und Luca,
Zelgliweg 8, 3179 Kriechenwil.
Projektverfasser: Kurt Siegrist, Architekt
HTL, Fliederweg 22, 3075 Rüfenacht.
Bauvorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus, Neubau von
2 Parkplätzen.
Standort: Parzelle Nr. 279, Zelgliweg 8,
3179 Kriechenwil, Nutzungszone: Wohnzone W1.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Best. Anschluss an
Gemeindekanalisation. Meteorwasser: unverändert.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 27 GBR –
Überschreiten der Gebäudehöhe.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3179 Kriechenwil.
Auflage- und Einsprachefrist bis:
25. 5. 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen,
Rechtsverwahrungen und allfällige Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und
begründet innerhalb der Einsprachefrist
einzureichen.
Kriechenwil, 20. 4. 2015
Namens der GemeindeBaupolizeibehörde:
Gemeindeverwaltung
Kriechenwil
Laupen
Offene Kinder-/Jugendarbeit
Laupen, Tel. 079 740 57 05
Burgergemeinde Laupen
Ordentliche Versammlung
Montag, 1. 6. 2015, 19.30 Uhr im
Mehrzweckraum des Gemeindehauses
Traktanden:
1. Protokoll vom 24. 11. 2014:
Genehmigung des Protokolls
2. Jahresrechnung 2014: Beratung und
Genehmigung der Jahresrechnung 2014
3. Wahl des Rechnungsrevisionsorgans:
Der Burgerrat schlägt der Versammlung
die Wiederwahl des Rechnungsprüfungsorgans Finances Publiques AG
aus Bowil vor
4. Informationen und Verschiedenes.
Zu dieser Burgergemeindeversammlung
sind alle in Burgergemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Burgerinnen und
Burger freundlich eingeladen.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Versammlung sind innert 30 Tagen
nach der Versammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter, einzureichen.
Unterlagen zur Versammlung können auf
der Verwaltung bezogen werden.
Telefon 031 747 85 20, Fax 031 747 68 74,
E-Mail: [email protected], HP:
www.bglaupen.ch.
Der Burgerrat
Einwohnergemeinde Laupen
Gemeindeversammlung
Donnerstag, 4. 6. 2015, 20.00 Uhr,
in der Aula im Oberstufenschulhaus
Laupen
Der Gemeindeversammlung werden folgende Geschäfte (Traktandenliste) vom
Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet:
Traktanden:
1. Wahl- und Abstimmungsreglement
WAR, Gemeinde Laupen: Beratung
und Beschlussfassung über die
Änderung von Art. 7 Abs. 2 und 3,
Leerung Briefkasten Gemeindeverwaltung am Abstimmungstag und
Eingangsvermerk Stimmcouverts
2. Schulsozialarbeit Gemeinde Laupen:
Beschlussfassung über die definitive
Einführung der Schulsozialarbeit
3. Rechnung 2014: Beratung und
Genehmigung der Jahresrechnung
4. Verschiedenes.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und
Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen
angemeldet sind, werden freundlich zur
Teilnahme an diese Gemeindeversammlung
eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.
Entscheidgrundlagen für die
Gemeindeversammlungen
Die Botschaft des Gemeinderates zu den
obgenannten Geschäften wird spätestens
in der Woche 21 / 2015 (18. – 22. 5. 2015)
in alle Haushaltungen von Laupen verteilt.
Die Mitberichte und Unterlagen zu den Geschäften können ab der Woche 21 / 2015
in der Gemeindeverwaltung zusätzlich
bezogen oder von der Website laupen.ch
heruntergeladen werden (u.a. Jahresrechnung 2014). Der gesetzlich vorgesehene
Zugang zu den Entscheidgrundlagen der
Gemeindeversammlung ist gewährleistet
(Informationsgesetz, BSG 107.1).
Auflagen
Die Änderung zum Wahl- und Abstimmungsreglement WAR liegt ab Freitag,
Nr. 18 – 30. April 2015
1. 5. 2015 öffentlich in der Gemeindeschreiberei Laupen auf.
Verfahrensrechtliches
Rügen, die sich gegen Inhalt und / oder das
Verfahren der Änderung von Art. 7 Abs. 2
und 3 Wahl- und Abstimmungsreglement
richten, können mit Gemeindebeschwerde
innert 30 Tagen, berechnet vom Tage der
Versammlung an, beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11 /
13, 3011 Bern, angefochten werden (Art.
56, Abs. 3, Gemeindegesetz vom 16. 3.
1998 [GG] [BSG 170.11] in Verbindung mit
Art. 146, Abs. 1, Gemeindeverordnung
[GV] [BSG 17.111]).
Beschlüsse der Gemeindeversammlung
können mit Beschwerde innert von 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 25,
3071 Ostermundigen, angefochten werden
(Art. 60 ff, Verwaltungsrechtspflegegesetz
vom 23. 5. 1989 (VRPG) [BSG 156.1]).
Die Verletzung von Zuständigkeits- oder
Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern sofort zu beanstanden (Art. 49 a, Gemeindegesetz vom 16. 3. 1998 und Art. 27,
Wahl- und Abstimmungsreglement [WAR]
der Gemeinde Laupen, vom 13. 3. 2002).
Der Gemeinderat Laupen
Regio Badi Sense
Eröffnung: Samstag, 9. 5. 2015
Traditionell haben alle Gäste am Eröffnungstag freien Eintritt.
Der Vorverkauf findet an folgenden Tagen
direkt bei der Schwimmbadkasse statt:
– Samstag, 2. 5. 2015, 13.00 – 17.00 Uhr
– Sonntag, 3. 5. 2015, 13.00 – 17.00 Uhr
– Mittwoch, 6. 5. 2015, 13.00 – 17.00 Uhr
Wer sein Saisonabonnement im Vorverkauf löst, erhält einen Bonus-Eintritt. Mit
diesem Bonus-Eintritt kann der Abonnementinhaber oder die Abonnementinhaberin an einem beliebigen Tag eine Begleitperson gratis ins Bad mitnehmen.
Achtung: für Personen, welche in einer Verbandsgemeinde wohnhaft sind, Bezugsbescheinigung nicht vergessen.
Weitere Informationen sind auf der Internet-Webseite der Regio Badi Sense (www.
regiobadisense.ch) verfügbar.
Gemeindeverband Regio
Badi Sense: Der Vorstand
Baupublikation
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen.
Projektverfasserin: Roduner BSB + Partner
AG, Schaufelweg 21, 3098 Schliern b. Köniz.
Bauvorhaben: Bauliche Anpassungen im
Strassenraum (Bauminseln, Trottoir, Bushaltestellen Poly-Areal mit teilerhöhter
Haltekante) in Verbindung mit der Tempo30-Zone, Verschiebung des erhaltenswerten Brunnens vor der Liegenschaft Mühlestrasse 5.
Standort: Laupen, Mühlestrasse, Zollgässli, Bärenplatz; Parzellen Nr. 300, 928 und
933, Zonen: Strassenareal, Überbauungsordnungen Stadtmatte und Polyareal.
Koordinaten: 584 868 / 194 861
Fortsetzung auf Seite 4
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Nr. 18 – 30. April 2015
Laupen Anzeiger
Veranstaltungen
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Rolf Hermann, Matto Kämpf, Achim Parterre
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Div. Baugeräte
occ. günstig abzugeben
– Styper 1,70m u.
2,10m
– Dreibein für Styper
– SAM Schalungsbügel 50 cm
– Kippschaufel zu
Stapler
– Krangabel
– Freifallmischer
60 Liter
– Baufräse mit
Suvaschutz
– Gerüstböcke Eisen
– Heizlüfter 5 kW
– Heizlüfter 9 kW
– Säulenzwingen, o.
Keile
– Stockwinde
– Habeggerzug 10 to
– WC Anlage
Kanalisation
✆ 079 208 91 38 od.
✆ 079 648 95 33
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Die Gebirgspoeten
Muff
ein literarisches
Bühnenprogramm
Freitag, 8.Mai 2015
20.00 Uhr
Aula SKZ Neuenegg
Infos und Reservationen:
www.kulturneuenegg.ch
SUCHE HGH
M OD. F, DFIER
IN KG
031 751 02 56
PENS AB 60
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Gemeinsames Konzert
8. November 2015, 17.00 Uhr
in der Kath. Kirche Flamatt
Wer hat Lust, den Cäcilienchor mit
seiner Stimme beim gemeinsamen Konzert
mit der Pfarreimusik zu unterstützen?
Probeabend: Donnerstag
Bei Interesse geben wir Ihnen sehr
gerne die Probedaten bekannt.
Wir freuen uns auf Ihr E-Mail oder Telefon
031 755 84 07, [email protected]
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Fussballclub Laupen
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www.fclaupen.ch
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Voranzeige
Muttertagskonzert
der Musikgesellschaft
«Sternenberg» Neuenegg
zusammen mit dem Gemischten
Chor Bramberg
Sonntag, 10. Mai 2015, 20.00 Uhr,
in der Kirche Neuenegg. Eintritt frei.
Meisterschaftsspiele
Samstag, 2. Mai 2015, 12.00 Uhr
Jun. E: Kifu-Turnier
Samstag, 2. Mai 2015, 15.00 Uhr
5. Liga – FC Ticino Bern
Samstag, 2. Mai 2015, 17.00 Uhr
3. Liga – FC Münsingen
Sonntag, 3. Mai 2015, 11.00 Uhr
Junioren B – SC Thörishaus
www.laupenanzeiger.ch
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N*(&9% .+- G$"+&9% H)+-0#"(
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Tel. 031 747 81 73 / 747 72 66
www.kinolaupen.ch
Reprise – 3. Woche!
Morgen Freitag, Fd und Samstag, D
jeweils 20.15 Uhr
(nur noch 2 Vorstellungen!)
SAMBA
OV untertitelt und gesprochen –
ab 14 / 12 Jahren!
In der französischen Komödie «Samba»
schlägt sich «Intouchables»-Star OMAR SY
als illegaler Tellerwäscher in Frankreich
durch. Als er nach einer Polizeikontrolle in
Abschiebehaft landet, trifft er auf Alice
(CHARLOTTE GAINSBOURG), welche nach
einem Burnout ihren gut bezahlten Job an
den Nagel gehängt hat . . .
Premiere!
Der allerneuste Disney-Animationsfilm
in 3D im KINO LAUPEN:
Samstag, 2. und Sonntag, 3. Mai,
jeweils 14.00 Uhr
Mittwoch, 6. Mai, 15.00 Uhr
Tinker Bell und
die Legende vom
Nimmerbiest
Deutsch gesprochen – ab 6 / 4 Jahren!
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KINO LAUPEN
Die Geschichte eines mystischen Fabelwesens, dessen lautstarkes Gebrüll die
Neugier von Tinkerbells Freundin Emily
weckt. Die furchtlose Tierfee scheut sich
nicht die Regeln zu brechen, um das
Nimmerbiest zu retten, bevor es zu spät ist.
Sonderprogramm
im Rahmen von
KINO LAUPEN-Special
Sonntag, 3. Mai, 19.30 Uhr
Montag, 4. und Mittwoch, 6. Mai
jeweils 20.15 Uhr
Camino de Santiago
Deutsch gesprochen – ab 10 Jahren
Mit «Camino de Santiago» bringt der Filmemacher JONAS FREI einen Dokumentarfilm
über das Pilgern in die Kinos. Er erzählt von
pilgernden Menschen und ihren Lebensgeschichten und bringt die Landschaft auf
dem Weg zur Geltung.
Wichtige Voranzeigen!
In den nächsten Programmen folgen
im KINO LAUPEN:
• Honig im Kopf
• The Theory of
Everything
• Winna – Weg der
Seelen
• RIGOLETTO (Oper im Kino)
Dr. med. Axel Buchli
Neuenegg
Praxis geschlossen
8. Mai ab Mittag –
17. Mai 2015
Notfallnummer 0900 57 67 47
....
.
4
Laupen Anzeiger
Gewässerschutzmassnahme: Grundstückentwässerung im Mischsystem.
Gewässerschutzbereich B
Schutzobjekt / Schutzzone: Ortsbilderhaltungsgebiet, Baugruppe C, Brunnen: erhaltenswertes K-Objekt, Mühlestrasse im Inventar historischer Verkehrswege.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten
des Strassenabstandes, Art. 80 SG.
Auflagestelle: Bauverwaltung Laupen,
Neuengasse 4, 3177 Laupen.
Einsprachefrist bis und mit:
1. 6. 2015
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten, Markierungen und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen,
ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte
oder weitgehend identische Einsprachen
haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen
und Entscheide können in Amtsanzeigern
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre
(Art. 35d Baugesetz).
Ostermundigen, 30. 4. 2015
Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland
Mühleberg
Offene Jugendarbeit Mühleberg/
Frauenkappelen, Tel. 079 643 98 68
Altpapier und Karton
Die Sammlung findet statt am:
Mittwoch, 6. 5. 2015
Es wird nur separat gebündeltes Papier
und Karton angenommen.
Papier in Tragtaschen oder Kartonschachteln wird nicht angenommen.
Das gebündelte Papier wird ab Kehrichtsammelstelle abgeholt.
Bereitstellung des Altpapiers: am Morgen
des Sammeltages.
Bauverwaltung Mühleberg
Ordentliche Versammlung der
Einwohnergemeinde
Montag, 1. 6. 2015, 19.30 Uhr
in der Aula Schul- und
Sportzentrum Allenlüften
Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2014
2. Wahlen
a) Gemeinderat: Ersatzwahl
Vizepräsidium infolge Demission
von Ernst Stauffer
b) Rechnungsprüfungskommission:
Ersatzwahl für Jolanda Schäfer
infolge Nachrücken in den
Gemeinderat
3. Schulreglement: Teilrevision
4. Verschiedenes.
Reglementsauflage
Die Reglementsänderungen (Traktandum 3) liegen ab sofort 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeschreiberei Mühleberg öffentlich auf. Die Auflageakten
können ebenfalls auf der Homepage www.
muehleberg.ch heruntergeladen werden.
Für nähere Informationen zu den traktandierten Geschäften wird auf das nächste
Gemeindeblatt verwiesen, welches vor der
Versammlung in alle Haushaltungen verteilt wird.
Das Protokoll der letzten ordentlichen Versammlung vom 8. 12. 2014 ist nach erfolgter öffentlicher Auflage am 23. 2. 2015
durch den Gemeinderat ohne Bemerkungen genehmigt worden und steht auf der
Homepage www.muehleberg.ch zum Herunterladen zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden
(Art. 49 a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat,
kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen
und Einwohner ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde
Mühleberg angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich
eingeladen.
Mühleberg, 22. 4. 2015
Gemeinderat Mühleberg
Gemeindeverwaltung
Frühlingsputz und Auffahrt
Infolge Frühlingsputz ist die Gemeindeverwaltung am Freitag, 8. 5. 2015 den ganzen Tag geschlossen.
Am Auffahrtstag, Donnerstag, 14. 5. 2015
und am darauffolgenden Freitag, 15. 5.
2015 ist die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen.
Besten Dank für Ihr Verständnis und eine
gute Zeit!
Gemeindeverwaltung und
Gemeinderat Mühleberg
Feuerungskontrolle
Unser Feuerungskontrolleur Hans Rüegsegger wird ab 27. 4. 2015 in den Gemeindegebieten Rosshäusern, Juchlishaus, Spengelried und Allenlüften die periodischen
Feuerungskontrollen durchführen. Wir bitten Sie, ihm die Räumlichkeiten auf Verlangen zugänglich zu machen.
Gemäss Gebührenreglement (gültig seit
2013) gehen die Kosten zu Lasten der
Hauseigentümer. Der Betrag wird anlässlich der Kontrolle direkt durch Herrn
Rüegsegger einkassiert. Wir danken für
Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Die Kosten betragen:
– für einstufige Brenner Fr. 89.60
– für mehrstufige Brenner Fr. 111.20
(die Preise verstehen sich inkl. 8 % MwSt)
Mühleberg, 23. 4. 2015
Bauverwaltung Mühleberg
Baupublikation
Bauherrschaft: Scodex GmbH, Schermenwaldstrasse 10, 3063 Ittigen.
Projektverfasserin: Peter Kämpfer GmbH,
Chrützhubel 2, 3202 Frauenkappelen.
Bauvorhaben: Neubau von 4 Wohnhäusern mit je 2 Wohnungen und einer Autoeinstellhalle (Projekt nach Art. 75 BauG,
Gestaltungsfreiheit).
Standort: Gümmenen, Trüllernrain Nr. 3, 5,
7 und 9, Parzelle Nr. 1236, Wohnzone W2.
Koordinaten 585 720 / 198 825
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Mühleberg, 3203 Mühleberg.
Auflagefrist bis: 1. 6. 2015
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet im Doppel
während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Postfach, 3270 Aarberg, einzureichen, ebenfalls allfällige Lastenausgleichsbegehren.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen.
Aarberg, 24. 4. 2015
Regierungsstatthalteramt Seeland
Münchenwiler
Plangenehmigungsverfahren für
Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
für
– L-066610.11: Ligne aérienne 125 kV
entre Galmiz et Romanel (qui en réalité
part de Galmiz et s'arrète à Lucens):
Erhöhung des Mastes Nr. 17 der
125 kV-Leitung zwischen Galmiz und
Villarepos
– L-066610.12: Ligne aérienne 125 kV
entre Galmiz et Romanel (qui en réalité
part de Galmiz et s'arrète à Lucens):
Erhöhung des Mastes Nr. 17 der
125 kV-Leitung zwischen Galmiz und
Lucens.
der Groupe E SA, Energieverteilung, Rte
de Morat 135, 1763 Granges-Paccot.
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Die Gesuchunterlagen werden vom 30. 4.
2015 bis zum 2. 6. 2015 in der Gemeindeverwaltung Münchenwiler, Grissachstrasse 30, 1797 Münchenwiler, öffentlich aufgelegt.
Nr. 18 – 30. April 2015
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 – 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021)
oder des EntG Partei ist, kann während der
Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist
vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder
Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einspra-chen und Begehren nach
den Art. 39 – 41 EntG sind ebenfalls beim
Eidgenössischen Starkstrominspektorat
einzureichen.
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Baupublikation
Bauherrschaft: Hans und Jaratluck Richard,
Steinhübeliweg 63, 3074 Muri.
Projektverfasser: Magdalena Rausser und
Jürg Zulauf, dipl Arch. ETH, BSA SIA, Gesellschaftsstrasse 37, 3012 Bern.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des
Wohnteils im bestehenden Bauernhaus.
Parzelle Nr. 769, Landwirtschaftszone
Koordinaten: 576 122 / 195 480
Beanspruchte Ausnahmen: Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Kanalisation.
Gewässerschutzzone B
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Münchenwiler.
Auflage- und Einsprachefrist bis:
1. 6. 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb
der Auflagefrist einzureichen.
Münchenwiler, 20. 4. 2015
M. Zingg, Gemeindeschreiber
Neuenegg
Offene Kinder-/Jugendarbeit Neuenegg, Tel. 031 741 95 88
Grobgutabfuhr ganze Gemeinde
Mittwoch, 6. 5. 2015
Das Grobgut ist mit der entsprechenden
Gebührenmarke zu versehen.
Höchstgewicht 50 kg, max. Länge 2 m
Die Abfuhrdaten sowie die Abfuhrordnung
finden Sie auch unter www.neuenegg.ch/
verwaltung/abfall.
Tiefbaukommission
Fortsetzung auf Seite 6
....
Laupen Anzeiger
5
123358W
www.kulturla.ch
OLDIES- UND SCHLAGER-PARTY
am 1. Mai ab 21.00 Uhr im Sternensaal
Ab Freitag der Frühlingshit:
Sonntag, 3. Mai 2015, 19.30 Uhr im Gasthof Bären Laupen
Praliné bleu
Ein Musikkaleidoskop der besonderen Art
Hinter dem Namen «Praliné bleu» verstecken sich Sandra Kettler,
Flöte; Talita Karnusian, Violine; Jürg Walter, Gitarre und Christoph
Geissbühler, Bass.
Praliné bleu spielt Kompositionen von Jürg Walter mit musika lischen
Einflüssen aus Irland und Osteuropa, Klezmer, Musette und Jazz.
SEELÄNDER SPARGEL
Es erwartet uns ein exquisiter Ohrenschmaus mit schönen Melodien
und begeisternden Rhythmen.
Geniessen Sie bei uns die Königin
des Gemüses
Der Gasthof Bären bietet zu diesem Anlass ein spezielles 2-GangMenu an. Reservation erforderlich: 031 747 72 31.
www.sternen-neuenegg.ch
Eintrittspreise: Erwachsene Fr. 25.–, Schulpflichtige Fr. 5.–
LOTTO
118951W
www.laupenanzeiger.ch
Nr. 18 – 30. April 2015
Fuchsien
Verkaufs-Ausstellung
12’000 Fuchsien in mehr als 600 Sorten
Samstag, 2. Mai – Samstag, 16. Mai, 9.00 – 17.00 Uhr
inkl. Sonntag, 3. Mai und Muttertag, 10. Mai
Am Eröffnungswochenende vom 2. + 3. Mai
sowie am Muttertag servieren wir Ihnen ein
reichhaltiges Salatbuffet und Feines vom Grill.
Während der ganzen Ausstellung Cafeteria-Betrieb.
An Auffahrt geöffnet.
Gärtnerei, Fluh 70, 3204 Rosshäusern
Tel. 031 751 02 67, [email protected], www.fuchsien.ch
Sonntag, 3. Mai 2015, 19.30 Uhr
Restaurant Senslerhof in St. Antoni
Nur Barpreise
20 Quins
Bar
20 Double-Quins
Bar
18 Kartons
Bar
2 Kartons
Bar
1 Überraschungsgang
Barauszahlung
mit Jackpot
Abonnement
Fr. 10.–
Sechserabonnement
Fr. 55.–
Zusatzkarten für 5 Serien
Fr. 3.–
Karten Überraschungsgang Fr. 2.–
Kartenverkauf ab 18.30 Uhr
Freundlich laden ein: Feuerwehrverein Santoni
und der Wirt Philipona Claude
Fr. 40.–
Fr. 60.–
Fr. 100.–
Fr. 200.–
Einladung zur
Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 12. Mai 2015, um 20.00 Uhr,
im Kirchgemeindesaal
Traktanden
1. Eröffnung / Besinnung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
vom 16. Dezember 2014
4. Genehmigung des Jahresberichtes 2014
5. Jahresrechnung 2014
a) Laufende Rechnung
b) Bericht der Rechnungsprüfungskommission
c) Genehmigung
6. Bestätigungswahl Pfarrerin Kathrin Reist
7. Schwerpunkte Pfarrämter
8. Ehrungen
9. Verschiedenes
Das Protokoll und der Jahresbericht werden nicht
verlesen. Ab 1. Mai 2015 können diese Unterlagen
zusammen mit der Rechnung im Sekretariat eingesehen oder bezogen werden.
Der Kirchgemeinderat
Portner
Elektro
[email protected]
3176 Neuenegg
Mobil
031 741 42 93
079 210 18 80
Elektro-Installationen
Telekommunikation
Haushaltgeräte
Elektro-Kontrollen
Zu verkaufen
22 Ster grünes
Buchenholz
gebündelt, CHF 85.–
Tel. 031 981 12 76
....
.
6
Gemeindeverwaltung
Die Schalter der Gemeindeverwaltung
(Bauverwaltung, Finanzverwaltung und
Gemeindeschreiberei) bleiben am Freitag,
15. 5. 2015 (nach dem Auffahrtstag),
den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken
für das Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Einwohnergemeinde
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 27. 5. 2015, 20.00 Uhr,
in der Aula des Schul- und
Kirchenzentrums in Neuenegg
Traktanden:
1. Schulsozialarbeit; Beschlussfassung
über die definitive Einführung per 1. 1.
2016 und Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredites
2. Grundstücke Neuenegg-Grundbuchblatt Nr. 602, 623, 680 und 817 (Bramberg / Feldacher); Beschlussfassung über
die Ermächtigung des Gemeinderates
zum Verkauf und zum Abschluss der erforderlichen Verträge
3. Gemeinderechnung 2014; Genehmigung
4. Verschiedenes.
Ausführliche Informationen zu den Traktanden 1 bis 3 können Sie der Botschaft
des Gemeinderates entnehmen, welche
zirka Mitte Mai allen Haushaltungen zugestellt wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Gemeindebeschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beträgt
30 Tage, berechnet vom Tage nach der Gemeindeversammlung an.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und
Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens
drei Monaten in der Gemeinde Neuenegg
angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.
Gemeinderat Neuenegg
Baupublikation
Bauherrschaft: Rieben Peter, Freiburgstrasse 107, 3174 Thörishaus.
Projektverfasser: Arch. Büro für den Holzbau, Mühleweg 22, 3179 Kriechenwil.
Bauvorhaben: Umnutzung des Restaurants
zu einer Wohnung, Umnutzung Kegelbahn
und Saal zu Lagerraum, Gebäudeinterne
Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten, Umbau WC Anlagen zu 2 Badezimmern, Fassadensanierung, (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Freiburgstrasse 107, Thörishaus,
Parzelle Nr. 851, Kernzone K.
Koordinaten: 592 229 / 193 750
Entwässerung: Anschluss an Kanalisation
(bestehend).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, 3176 Neuenegg.
Einsprachefrist bis und mit:
1. 6. 2015
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet im Doppel
der Bauverwaltung, Dorfstrasse 16, 3176
Neuenegg einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche die nicht innert der
Laupen Anzeiger
Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Neuenegg, 23. 4. 2015
Bauverwaltung Neuenegg
Baupublikation
Bauherrschaft: Bruno Vogt, Gärtnersmattweg 15, 3174 Thörishaus.
Projektverfasser: Beat Wälchli, Laupenstrasse 31, 3176 Neuenegg.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch
für Regen- / Reinabwasserentwässerung in
das Serumbächli und Erstellen einer Bruchsteinstützmauer.
Standort: Neuenegg, Gärtnersmattweg 15,
Parzelle Nr. 2351, Zone: ZPP 8, ÜO «Sensematt-Thörishaus».
Gewässerschutzbereich A, Reinabwasserentwässerung via Retentionstank in Vorfluter.
Beanspruchte Ausnahme: Eingriff in die Ufervegetation nach Art. 18 NHG und Art. 12 ff.
NSchV.
Hinweis: Das Vorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48
WBG.
Auflagestelle: Gemeinde- / Bauverwaltung
Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg.
Einsprachefrist bis und mit:
1. 6. 2015
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet im Doppel
bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte
oder weitgehend identische Einsprachen
haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen
und Entscheide können in Amtsanzeigern
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre
(Art. 35d Baugesetz).
Ostermundigen, 30. 4. 2015
Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland
Baupublikation
Bauherrschaft: Marie Wikström und Christoph Strobel, Weissensteinweg 8, 4852
Rothrist.
Projektverfasser: Pawlik + Wiedmer GmbH
Architekten und Planer, Hochfeldstrasse 8,
3012 Bern.
Bauvorhaben: Rückbau diverser unbewilligter Bauten und Anlagen, Sanierung und
teilweiser Rückbau der Böschung zum
Chumlibächli, Umbau Reithallengebäude
inkl. Umnutzung in bewilligten resp. bewilligungsfähige Nutzungen, Anbau eines
offenen Pferdeunterstandes an das Reithallengebäude, Rückbau Silo und Erstellen Futtersilo an neuem Standort, Einbau
Mistplatz mit Abrollcontainer und Anbau
von vier Pferdeboxen (Gebäude 18a), Neubau eines offenen Unterstandes für Futterlagerung und für drei gedeckte Parkplätze, Sanierung Allwetterplatz inkl. Entwässerung und Umzäunung.
Standort: Neuenegg, Grabmattweg 18,
Parzelle Nr. 1575, Landwirtschaftszone,
Landschaftsschutzgebiet a.
Gewässerschutzbereich B; bestehender
Anschluss an die ARA (Trennsystem), Versickerung von Regen- / Reinabwasser
(neue Oberbodenpassage), teilweise Einleitung in Vorfluter.
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzonen nach
Art. 24 ff. RPG
– Unterschreiten des Waldabstandes
nach Art. 25 ff. KWaG
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
nach Art. 21 GBR
– Eingriffe in die Ufervegetation nach
Art. 18 NHG und Art. 12 ff. NSchV
Hinweise: Mittlere Gefährdung (blau) gemäss Naturgefahrenkarte (Überflutung) im
Bereich der Böschung, das Vorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung
nach Art. 48 WBG.
Auflagestelle: Gemeinde- / Bauverwaltung
Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg.
Einsprachefrist bis und mit:
1. 6. 2015
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige
Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte
oder weitgehend identische Einsprachen
haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 30. 4. 2015
Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland
Wileroltigen
Amtliche Vermessung
Bezugsrahmenwechsel von
LV03 nach LV95
Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in
der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen
Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies
macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstückflächen führen
kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch
und hat keine Änderungen der Grundstückgrenzen im Gelände zur Folge. Die
Grundeigentümer sind daher nicht in ihren
Eigentumsrechten berührt. Allfällig Anpassungen der Grundbucheinträge werden
von Amtes wegen vorgenommen.
Die Daten der amtlichen Vermessung der
Gemeinde Wileroltigen wurden in den
neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die
Nr. 18 – 30. April 2015
Eintragung der neuen Grundstücksflächen
im Grundbuch erfolgte am 8. 4. 2015.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen
zu verwenden sind.
Eine Liste sämtlicher Grundstücke mit den
neu berechneten Flächen sowie weitere
Informationen zum Bezugsrahmenwechsel finden sich unter www.be.ch/lv95.
Wileroltigen, 30. 4. 2015
Website der Gemeinde
Wileroltigen
Der Gemeinderat freut sich, Ihnen mitzuteilen, dass die neue Website der Gemeinde
Wileroltigen online geht. Sie steht Ihnen
ca. ab dem 1. 5. 2015 zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung zur neuen
Webseite mit. Wir werden im Rahmen der
Möglichkeiten Änderungs- und Ergänzungswünsche aufnehmen und die Seite laufend
verbessern.
Der Gemeinderat
Verschiedenes
Zweckverband Abwasserregion
Sensetal
Delegiertenversammlung
Dienstag, 2. 6. 2015, 19.00 Uhr,
im Saal des Kirchgemeindehauses
Schwarzenburg
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Vorstellung der Gemeinde
Schwarzenburg
3. Feststellung der Präsenz und
Beschlussfähigkeit
4. Wahl der Stimmenzähler
5. Protokoll Nr. 67 vom 3. 6. 2014;
Genehmigung
6. Jahresbericht 2014; Genehmigung
7. Jahresrechnung 2014
7.1 Betriebsrechnung
7.2 Bilanz
7.3 Kostenverteiler
7.4 Bericht der Revisoren;
Kenntnisnahme
7.5 Genehmigung Betriebsrechnung,
Bilanz, Kostenverteiler und
Entlastung der verantwortlichen
Organe
8. Budget 2016; Genehmigung
8.1 Finanzplanung 2015 / 2024 für
ARA; Kenntnisnahme
9. Ersatzwahlen für die Amtsperiode
vom 2013 – 2016
10. Orientierungen
11. Umfragen aus der Mitte
12. Verschiedenes
Laupen, 27. 4. 2015
Der Vorstand
Fortsetzung auf Seite 8
....
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Fast jeder ist an irgendwelchen
Körperstellen kitzelig. Doch auch
der empfindlichste Mensch kann
sich damit nicht selbst zum
Lachen bringen. Wissenschaftler
haben herausgefunden, dass die
Informationsverarbeitung unseres
Gehirns dafür verantwortlich ist.
Über unsere Sinneskanäle
strömen so viele Reize auf uns
ein, dass das Gehirn entscheiden
muss, welche wichtiger sind als
andere. Für fremde Berührungen
sind wir ganz besonders
sensibilisiert. Eigene hingegen
sind dem Gehirn im Vorfeld schon
bekannt und erhalten einen
geringeren Stellenwert. Unser
Körper nimmt diese Bewegungen
nur gedämpft wahr.
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8
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Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
Fakultatives Referendum
Der Grosse Kirchenrat hat an seiner Sitzung vom 22. 4. 2015 folgenden Beschluss
gefasst:
Der Grosse Kirchenrat, auf Antrag des Kleinen Kirchenrats, genehmigt für die Dachund Fassadensanierung (1. Etappe) für das
Kirchliche Zentrum Guthirt Ostermundigen
einen Kredit von CHF 945 000.–.
Gemäss Art. 11 des Organisationsreglements der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung vom
23. 10. 2005 ist dieser Beschluss der Volksabstimmung zu unterbreiten, wenn dies
innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung
von 500 Stimmberechtigten verlangt wird.
Die Unterlagen können von den Stimmberechtigten während der Referendumsfrist bei der Verwaltung, Frohbergweg 4,
3012 Bern, eingesehen werden.
Bern, 24. 4. 2015
Leiter Verwaltung, Rolf Frei
Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
Reglement des Fonds Frohberg
und Reglement des
Ausstattungsfonds Frohberg
Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. 12. 1998 (GV; BSG
170.111) wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht, dass der Grosse Kirchenrat der
röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und
Umgebung an seiner Sitzung vom 22. 4.
2015 das Reglement des Fonds Frohberg
(RFF) und das Reglement des Ausstattungsfonds Frohberg (RAfF) erlassen hat. Das RFF
und das RAfF treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 1. 1. 2015 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Kirchenrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25,
3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Namens der röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
Der Verwalter: Rolf Frei
Kirchliche Anzeigen
Kath. Pfarrkreis Bösingen – Laupen
– Kriechenwil – Gammen, Bösingen
Samstag, 2. 5., 19.00 Uhr: Vorabendgottesdienst zum fünften Sonntag der Osterzeit.
Sonntag, 3. 5., fünfter Sonntag der Osterzeit, 9.30 Uhr: Eucharistiefeier.
Kirchgemeinde Ferenbalm
Sonntag, 3. 5., 18.00 Uhr: Abendgottesdienst, Pfrn. Katrin Bardet. Anschliessend
an den Abendgottesdienst lädt der Kirchgemeinderat zum Apéro im Pfarrgarten
ein. Interessierte Personen haben die Möglichkeit an diesem Abend die Räumlichkeiten des Pfarrhauses zu besichtigen und mit
Nr. 18 – 30. April 2015
den Kirchgemeinderatsmitgliedern zu
plaudern.
Donnerstag, 7. 5., 16.00 Uhr: Mini-Gottesdienst, Pfrn. Katrin Bardet und Team.
Fahren Sie mit dem kostenlosen Gottesdienst-Taxi zum Gottesdienst. Anmelden
bis am Vorabend, 18.00 Uhr bei Ursula
Kaltenrieder, Biberen, Tel. 031 751 23 11.
gemeinderat einzureichen. Nach der Auflage wird der Kirchgemeinderat das Protokoll genehmigen.
Münchenwiler, 30. 4. 2015
Kath. Kirche Flamatt
Sonntag, 3. 5., 19.00 Uhr: Hl. Abendmesse
Freie Missionsgemeinde
Neuenegg, Grabmattweg 14
Sonntag, 3. 5., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit
Pfr. Werner Tobler.
SPITEX RegionKöniz
Stützpunkt Neuenegg, Austrasse 5
Tel. 031 978 18 40
Auch Mahlzeitendienst für die Gemeinde
Neuenegg.
Gemeinde für Christus Neuenegg
Denkmalstrasse 53
Sonntag, 3. 5., 13.45 Uhr: Familiengottesdienst.
Rotkreuzfahrdienst Frauenverein
Neuenegg, Tel. 079 380 55 29
Montag – Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr
Reformierte Kirchgemeinde
Wünnewil – Flamatt – Ueberstorf
Donnerstag, 30. 4., 20.00 Uhr: Einladung
zur Kirchgemeindeversammlung im Singsaal des Begegnungszentrums Flamatt.
Sonntag, 3. 5., 19.00 Uhr: Feier mit Wort
und Musik, gestaltet von Pfarrer Peter
Wüthrich. Musik: Daniel Woodtli.
Soziale Dienste Region Laupen (SDRL)
Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil,
Laupen, Mühleberg, Münchenwiler, Neuenegg, Wileroltigen. Krankenhausweg 14,
Postfach 103, 3177 Laupen, Telefon 031
747 20 40, Fax 031 747 20 49.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8.30 –
11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr, Mittwochmorgen
geschlossen.
Kirchliche Aktivitäten
Spitexdienste Betagtenzentrum
Laupen, für die Gemeinden Frauenkappelen, Ferenbalm, Gurbrü, Kriechenwil,
Laupen, Mühleberg, Wileroltigen.
Mahlzeitendienst / Rotkreuzfahrdienst, Krankenhausweg 12, Laupen:
Mo. – Fr., 8.00 – 12.00, 14.00 –17.00 Uhr,
Tel. 031 740 11 22.
Kirchgemeinde bernisch freiburgisch
Kerzers mit Wileroltigen, Golaten,
Gurbrü, Fräschels
Sonntag, 3. 5., 9.30 Uhr: Konfirmationsgottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Christoph
Bühler, Katechetin Franziska Grau Salvisberg in der Kirche. Der Konfirmationsgottesdienst wird durch die Konfirmandinnen
und Konfirmanden zusammen mit den
Unterrichtenden gestaltet. Mitwirkung:
Hans Balmer, Orgel.
Freie ev. Gemeinde Laupen/
Bösingen, Neuengasse 3, Laupen
Sonntag, 3. 5., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit
Pascal Tobler.
Kirchgemeinde Laupen und
Kriechenwil
Sonntag, 3. 5., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit
Pfr. Konrad Bühler. Mitwirkung: Kirchenchor Sensetal. Die Kollekte ist für «Terres
des Hommes» bestimmt.
Mittwoch, 6. 5., 10.00 Uhr: Gottesdienst
im Betagtenzentrum Laupen (BZL), Krankenhausweg 12, Konzertsaal. Mit Pfr. Peter Moor, Seelsorger im BZL.
An allen Gottesdiensten ist für Personen
aus Laupen und Kriechenwil ein Fahrdienst
organisiert. Anmeldung bis Samstagmittag beim Pfarramt (031 747 71 28) oder
bei der Sigristin (031 747 78 86).
Kontaktadressen und nähere Informationen siehe in «reformiert.» oder im Internet unter: www.kirchenregion-laupen.ch/
laupen.
Informationen zur Kollekte siehe:
www.terredeshommesschweiz.ch
Kirchgemeinde Mühleberg
Sonntag, 3. 5., 10.00 Uhr: Gottesdienst,
Leitung: Frau Magdalena Hugi, Predigthelferin, Bern. Gottesdienst-Taxi: Irene Löw,
079 789 62 16.
Evangelisches Gemeinschaftswerk
Bezirk Riedbach
Sonntag, 3. 5.: Kein Gottesdienst im EGW.
Reformierte Kirchgemeinde
Münchenwiler-Clavaleyres
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 70 des Organisationsreglements liegt das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 26. 4. 2015 während 30 Tagen in den Gemeindeverwaltungen von Münchenwiler und Clavaleyres
öffentlich auf und kann eingesehen werden. Zudem ist das Protokoll auf der Homepage der Kirchgemeinde MünchenwilerClavaleyres (www.kirchenregion-laupen.ch /
muenchenwiler-clavaleyres/) aufgeschaltet. Die Auflage erfolgt vom 1. – 30. 5. 2015.
Einsprachen zum Protokoll sind bis 30. 5.
2015 schriftlich und begründet beim Kirch-
Kirchgemeinde Neuenegg
Sonntag, 3. 5., 9.30 Uhr: KonfirmationsGottesdienst – Klasse von Pfrn. Maja Petrus.
Kirchgemeinde bernisch freiburgisch
Kerzers mit Wileroltigen, Golaten,
Gurbrü, Fräschels
Mittwoch, 29. 4., 16.30 – 19.00 Uhr: Konfbilder-Ausstellung «mein Aufbruch ins Leben» im Kulturkeller Gerbestock, Kerzers.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden
der Kirchgemeinde Kerzers stellen ihre
Konfirmationsbilder aus Fotografie, Linoldruck und Tiffanytechnik. Eintritt frei, Kollekte zur Deckung der Unkosten.
Dienstag, 5. 5., 12.00 Uhr: KUW 5. Klasse
Bernische Dörfer im Bauwagen, auf dem
Schulhausplatz Golaten. In der KUW
5. Klasse werden wir uns der Wahrheitsfrage stellen.
Kirchgemeinde Laupen
und Kriechenwil
Freitag, 1. 5., 14.00 Uhr: Seniorenhöck,
Ökumenisches Zentrum Laupen.
Kirchgemeinde Mühleberg
Donnerstag, 30. 4., 13.30 Uhr: Lisme-Treff
in der Kirchenstube.
Mittwoch, 6. 5., 8.30 Uhr: Besucherdienstgruppe in der Kirchenstube.
Mittwoch, 6. 5., 17.30 Uhr: Kinderznacht
in der Kirchenstube.
Dienstag, 20.00 Uhr: Träffpunkt 14-täglich
in Rosshäusern. Kontakt für genaue Daten
Fam. Schindler, Tel. 031 751 32 38.
Kirchgemeinde Neuenegg
Samstag, 2. 5., 14.00 – 17.30 Uhr: Jungschi,
SKZ, Leitung: BSD Traugott Vöhringer.
Montag, 4. 5., 17.20 – 18.50 Uhr: Konfirmandenunterricht, Klasse «9TV», UWZ,
BSD Traugott Vöhringer.
Mittwoch, 6. 5., 14.00 Uhr: Landhaus-Nachmittag, Pfrn. Maja Petrus.
Wichtige Adressen
Krankenmobiliar Samariterverein
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– Marianne Treuthardt
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– Bernadette Müller
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ausgemacht hat und einschlafen möchte, hört
man den sirrenden Ton einer Mücke neben
dem Ohr. Sind die Plagegeister denn nur nachts
unterwegs? Die Hausmücken, die überwiegend
in besiedelten Regionen daheim sind, fliegen
tatsächlich vermehrt in Dämmerung und
Dunkelheit. Der Hauptgrund dafür, dass wir die
Tiere vor allem nachts hören, ist aber, dass der
normale Geräuschpegel tagsüber das Sirren
übertönt. Nur nachts, wenn alles um uns
herum still ist, kommt es uns laut vor. Dann
empfinden wir es als störend und es kann uns
nahezu in den Wahnsinn treiben.
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Laupen Anzeiger
Nr. 18 – 30. April 2015
KAMILLE
BOTANISCHER NAME
Matricaria chamomilla
HERKUNFT
Süd- und Osteuropa
STANDORT
Garten: sonniger, windgeschützter
Platz; nicht zu nasser Boden
PFLEGEHINWEISE
Sehr unkompliziert,
mäßig gießen; kein Dünger nötig.
Die Kamille ist ein bis zu 50 Zentimeter
hoher Korbblütler, der von Mai bis in den
Foto: © Claudia Zimmer/DEIKE
Spätsommer seine weißen Blüten zeigt.
Sie ist eigentlich eine Feldblume, doch
wird sie mehr und mehr auch in Gärten
gepflanzt. Vor allem ist die Pflanze in
der Heilkunde für unzählige Anwendungen wie bei Allergien oder Magenbeschwerden bekannt. Alle Teile der einbis zweijährigen Pflanze sind essbar und
die Blüten passen beispielsweise gut zu
Süßspeisen. Da die Kamille sehr anspruchslos ist, eignet sie sich für jede Art
von Garten und ist auch im Kübel problemlos zu halten.
tat/DEIKE
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Nr. 18 – 30. April 2015
Todesanzeige und Danksagung
Laupen Anzeiger
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homas Müller
Am 14. April 2015 hat uns unsere liebe
Bestattungsdienst
Hedi Stucki-Walther
Pietät und Würde,
Tag und Nacht.
kurz vor ihrem 86. Geburtstag, im Landhaus Neuenegg in aller Stille für immer verlassen.
Für die grosse Anteilnahme sprechen wir allen Verwandten, Freunden und Nachbarn unseren
Ihr Bestatter für
aufrichtigen Dank aus.
die Region Laupen
Einen lieben Dank geht an Frau Pfarrer Petrus für die einfühlsame Gestaltung der Trauerfeier.
Bösingen
Einen besonderen Dank richten wir auch an das Personal vom Pflegeheim Landhaus
Wünnewil-Flamatt
Neuenegg für die während sechs Jahren liebevoll erbrachte Pflege. Alle, die Hedi im Leben
Neuenegg und
Gutes erwiesen und es auf seinem letzten Weg begleitet haben, schliessen wir mit in
umliegende Gemeinden
Tag
und
Nacht
031 747 00 05
den Dank ein.
3176 Neuenegg, im April 2015
Marktgasse 19, 3177 Laupen
Telefon 031 747 00 05
www.bestattungsdienst-mueller.ch
Die Trauerfamilie
3177 Laupen
Ihr Bestatter für die Region Laupen, Bösingen, Wünnewil-Flamatt,
www.bestattungsdienst-mueller.ch
Neuenegg und umliegende
Gemeinden.
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Laupen Anzeiger
Tag und Nacht
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Nr. 18 – 30. April 2015
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Stephan Müller
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3176 Neuenegg
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Bestatterin
Laupen,
Neuenegg,
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Flamatt, Wünnewil,
Bösingen,Gemeinden.
Ueberstorf und Region.
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