Allgemeinverfügung v. 30.03.2015 über die Aufhebung der

Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Hildesheim
Allgemeinverfügung
über die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von
Geflügel gem. § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung für das Gebiet des Landkreises
Hildesheim vom 29.08.2013
1. Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2013 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Die Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung in der Hildesheimer
Allgemeinen Zeitung folgenden Tag außer Kraft.
Begründung:
Mit Allgemeinverfügung vom 29.08.2013 wurde für bestimmte Gebiete mit hoher
Wildvogeldichte im Landkreis Hildesheim die Haltung von Geflügel außerhalb geschlossener
Ställe oder Schutzvorrichtungen verboten. In Deutschland wurde zuletzt am 20.1.2015 die
hochpathogene Variante der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen. Alle
Restriktionszonen zu den Ausbrüchen wurden inzwischen aufgehoben. Der Vogelzug ist
weitestgehend abgeschlossen. So wird dieses Verbot
aufgrund der aktuellen
Risikoeinschätzung zur aviären Influenza mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Geflügel darf
im Landkreis Hildesheim wieder im Freiland gehalten werden.
Hildesheim, den 30.03.2015
Der Landrat
Im Auftrag
Dr. Evers