Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Hildesheim Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel gem. § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung für das Gebiet des Landkreises Hildesheim vom 29.08.2013 1. Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2013 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Die Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung folgenden Tag außer Kraft. Begründung: Mit Allgemeinverfügung vom 29.08.2013 wurde für bestimmte Gebiete mit hoher Wildvogeldichte im Landkreis Hildesheim die Haltung von Geflügel außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen verboten. In Deutschland wurde zuletzt am 20.1.2015 die hochpathogene Variante der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen. Alle Restriktionszonen zu den Ausbrüchen wurden inzwischen aufgehoben. Der Vogelzug ist weitestgehend abgeschlossen. So wird dieses Verbot aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung zur aviären Influenza mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Geflügel darf im Landkreis Hildesheim wieder im Freiland gehalten werden. Hildesheim, den 30.03.2015 Der Landrat Im Auftrag Dr. Evers
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