bvgr 25.02.2016 Festlegung eines verkaufsoffenen Sonntags am

Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 16/15
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Gemeinderat 25.02.2016
ÖFFENTLICH
TO Nr. 6
Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags auf Sonntag, den 20. März 2016 von
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
I.
Die Lorcher Werbegemeinschaft möchte unter Einbeziehung der Ladengeschäfte
sowie den Vereinen und Schulklassen am Sonntag, den 20.03.2016 von 13.00 Uhr
bis 17.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Aktion „City-Golf“
durchführen.
II.
Gemäß § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg dürfen
Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die
Gemeinden haben die entsprechenden Sonn- und Feiertage für die Ladenöffnung
festzulegen (entweder durch Satzung beschlossen vom Gemeinderat oder durch
Allgemeinverfügung aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses).
III.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Sonntag, den 20. März 2016 wird anlässlich der Aktion „City-Golf“ der
Lorcher Werbegemeinschaft für die Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein
verkaufsoffener Sonntag festgesetzt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu
erlassen und zu veröffentlichen.