Amt für öffentliche Ordnung 26.02.2016 Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, bei Bauarbeiten wurde in der Robert-Koch-Straße zwischen Barbarastraße und Hugstetterstraße wurde ein Bomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg festgestellt. Die Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden den Blindgänger am Sonntag, 28.02.2016 entschärfen. Um eine Gefährdung von Personen bei der Entschärfung auszuschließen, muss rund um den Fundort die Anwohnerschaft evakuiert werden. Betroffen sind folgende Straßenbereiche: Straße Robert-Koch-Straße Barbarastraße Hugstetterstraße Büggenreuterstraße Breisacher Straße Lutherkirchstraße Hohenzollernstraße Friedrich-Ebert-Platz Hausnummer(n) 3, 12, 14, 22, 24, 26 1, 2, 2a, 3, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 15, 16, 18, 19 48, 49, 55 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 60, 60a, 62 1, 1a, 2, 3, 4, 6 2, 4, 6, 8, 10, 12 1, 2, 2a Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Evakuierung erlassen. Der Inhalt ist auf der Rückseite auszugsweise abgedruckt. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden aufgefordert, am Sonntag, den 28.02.2016 frühzeitig ihre Anwesen / Wohnungen / Firmengebäude / Arbeits- und Produktionsstätten zu verlassen. Ab 8.00 Uhr ist der Aufenthalt im Evakuierungsbereich untersagt. Sämtliche Kraftfahrzeuge sollten aus den genannten Bereichen entfernt werden. Bitte achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen der Polizei. Mit der Entschärfung des Kampfmittels wird erst nach Abschluss der von der Polizei überwachten Evakuierungsmaßnahmen begonnen. Für die Zeit der Evakuierung ist ab 7.30 Uhr eine Aufenthaltsmöglichkeit in der Kantine des Technischen Rathauses, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, bereitgestellt. Gehbehinderte und Hilfsbedürftige melden sich bitte am Sonntag, 28.02.2016, ab 7.00 Uhr unter der Telefonnummer 0761/ 201-3488, wenn Sie Hilfe bei der Evakuierung benötigen. Wir fordern Sie auf, den Anweisungen der eingesetzten Polizei-/und Hilfskräfte unbedingt nachzukommen. Sobald die mögliche Entschärfung vorgenommen ist, werden die Absperrungen aufgehoben und die Polizei wird über Lautsprecherdurchsagen über das Ende der Maßnahme informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkungen, die im Interesse der Sicherheit der Anwohnerschaft aber unumgänglich sind. Auszug aus der Allgemeinverfügung Amt für öffentliche Ordnung Es ergeht folgende Allgemeinverfügung: I. 1. Der Aufenthalt im Umkreis von 250 m um den Fundort einer nicht gezündeten Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg im Bereich Robert-Koch-Straße zwischen Barbarastraße und Hugstetterstraße ist am Sonntag, 28.02.2016, ab 8.00 Uhr bis nach der Entschärfung des Kampfmittels untersagt. Die im Geltungsbereich liegenden Gebäude sind in einer Tabelle aufgeführt. Personen, die sich in diesem Bereich befinden, haben diesen bis spätestens 8.00 Uhr zu verlassen. Die Polizei wird per Lautsprecher über die Aufhebung dieser Maßnahmen informieren. 2. Die Tabelle der betroffenen Anwesen ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Rechtsgrundlage: §§ 1, 3, 5, 6, 9, 27 a Abs. 1, 28 Abs. 1 Nr. 2 und 49 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG). II. Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer I. getroffenen Entscheidungen wird angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung). Ein eventuell eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. III. Für den Fall, dass die Entscheidungen unter der Ziffer I. missachtet werden, drohen wir die Anwendung unmittelbaren Zwangs (z. B. Gewahrsamnahme) an.
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