26.02.2016 Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner

Amt für öffentliche Ordnung
26.02.2016
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
bei Bauarbeiten wurde in der Robert-Koch-Straße zwischen Barbarastraße und
Hugstetterstraße wurde ein Bomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg festgestellt.
Die Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden den Blindgänger am
Sonntag, 28.02.2016 entschärfen. Um eine Gefährdung von Personen bei der
Entschärfung auszuschließen, muss rund um den Fundort die Anwohnerschaft evakuiert
werden. Betroffen sind folgende Straßenbereiche:
Straße
Robert-Koch-Straße
Barbarastraße
Hugstetterstraße
Büggenreuterstraße
Breisacher Straße
Lutherkirchstraße
Hohenzollernstraße
Friedrich-Ebert-Platz
Hausnummer(n)
3, 12, 14, 22, 24, 26
1, 2, 2a, 3, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 15, 16, 18, 19
48, 49, 55
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15
44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 60, 60a, 62
1, 1a, 2, 3, 4, 6
2, 4, 6, 8, 10, 12
1, 2, 2a
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der
Evakuierung erlassen. Der Inhalt ist auf der Rückseite auszugsweise abgedruckt.
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden aufgefordert, am Sonntag, den
28.02.2016 frühzeitig ihre Anwesen / Wohnungen / Firmengebäude / Arbeits- und
Produktionsstätten zu verlassen. Ab 8.00 Uhr ist der Aufenthalt im Evakuierungsbereich
untersagt. Sämtliche Kraftfahrzeuge sollten aus den genannten Bereichen entfernt
werden. Bitte achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen der Polizei. Mit der
Entschärfung des Kampfmittels wird erst nach Abschluss der von der Polizei überwachten
Evakuierungsmaßnahmen begonnen.
Für die Zeit der Evakuierung ist ab 7.30 Uhr eine Aufenthaltsmöglichkeit in der Kantine
des Technischen Rathauses, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, bereitgestellt.
Gehbehinderte und Hilfsbedürftige melden sich bitte am Sonntag, 28.02.2016, ab 7.00 Uhr
unter der Telefonnummer 0761/ 201-3488, wenn Sie Hilfe bei der Evakuierung benötigen.
Wir fordern Sie auf, den Anweisungen der eingesetzten Polizei-/und Hilfskräfte unbedingt
nachzukommen. Sobald die mögliche Entschärfung vorgenommen ist, werden die
Absperrungen aufgehoben und die Polizei wird über Lautsprecherdurchsagen über das
Ende der Maßnahme informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkungen, die im Interesse der Sicherheit
der Anwohnerschaft aber unumgänglich sind.
Auszug aus der Allgemeinverfügung
Amt für öffentliche Ordnung
Es ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
I.
1. Der Aufenthalt im Umkreis von 250 m um den Fundort einer nicht gezündeten
Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg im Bereich Robert-Koch-Straße zwischen
Barbarastraße und Hugstetterstraße ist am
Sonntag, 28.02.2016, ab 8.00 Uhr
bis nach der Entschärfung des Kampfmittels
untersagt. Die im Geltungsbereich liegenden Gebäude sind in einer Tabelle
aufgeführt. Personen, die sich in diesem Bereich befinden, haben diesen bis
spätestens 8.00 Uhr zu verlassen. Die Polizei wird per Lautsprecher über die
Aufhebung dieser Maßnahmen informieren.
2. Die Tabelle der betroffenen Anwesen ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
Rechtsgrundlage: §§ 1, 3, 5, 6, 9, 27 a Abs. 1, 28 Abs. 1 Nr. 2 und 49 des
Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG).
II. Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer I. getroffenen Entscheidungen wird
angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung). Ein eventuell eingelegter
Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.
III. Für den Fall, dass die Entscheidungen unter der Ziffer I. missachtet werden, drohen
wir die Anwendung unmittelbaren Zwangs (z. B. Gewahrsamnahme) an.