Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes - Biotop

Greening und Niederwildschutz
Wie kann man Landwirte bewegen
kostbaren Acker stillzulegen?
Hilft uns `Greening`??
Pflanzenschutztechnik
Randstreifen/ Brache/ Zwischenfrucht
Beweggründe für die Landwirtschaft
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Imageverbesserung / - pflege in der Bevölkerung
Kritische Abstände zu Gewässern und anderen
Saumbiotopen werden entschärft
( Pflanzenschutz, Düngung )
Persönliche Verantwortung für die Natur
Freude an der Natur
Wildschutz
Sicherung der Agrarförderung
Quelle: Thomas Gr. Beilage
Agrarförderung
Der mehrjährige Finanzrahmen 2014 - 2020
=> Politische Einigung am 27.06.2013
Profitiert die Natur und das Niederwild?
Antragsabgabe bis 15.Mai 2015
Code 177: Anlage von „Bejagungsschneisen“ in / an Mais,
es gibt ihn 2015 leider nicht mehr !!
Greening:
drei Komponenten
Ökologische
Vorrangfläche
Erhalt von
Dauergrünland
Greening
Anbaudiversifizierung
Greening:
Anbaudiversifizierung
Anbaudiversifizierung
Ökologische
Vorrangfläche
< 10 ha Ackerland
Erhalt von
Dauergrünland
Greening
Anbaudiversifizierung
• Keine Beschränkungen
10 – 30 ha Ackerland
• mind. 2 Kulturen
• Hauptkultur < 75%
> 30 ha Ackerland
• mind. 3 Kulturen
• Hauptkultur < 75%
• die beiden größten Kulturen < 95%
Greening:
Ökologische Vorrangfläche
Ökologische
Vorrangfläche
Erhalt von
Dauergrünland
Greening
Anbaudiversifizierung
Ökologische Vorrangfläche
Betriebe größer 15 ha Ackerfläche
• Auf 5% der betrieblichen Ackerfläche ist
ökologische Vorrangfläche (öVF) zu schaffen.
Ökologische Vorrangfläche
Gewichtungsfaktor
Brachliegende Flächen auf Ackerland
1
Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC)
2
Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC)
Feuchtgebiete (CC)
LE an
Ackerflächen
1,5
1
Feldrandstreifen
1,5
Kurzumtriebsplantagen
0,3
Zwischenfruchtanbau
0,3
Eiweißpflanzen
0,7
Zwischenfruchtanbau
hoch aktuelles Thema wegen Greening
und Düngevorschriften
Auch unser Niederwild profitiert
Buntere Mischungen nutzen
Bei Düngung dünn säen
Nicht nur wegen Kondition der Jäger/innen
Zwischenfrucht
LJN- Blühmischungen zum Niederwildschutz
Spezielle Imkermischung
Ökologische Vorrangfläche
Gewichtungsfaktor
Brachliegende Flächen auf Ackerland
1
Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC)
2
Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC)
Feuchtgebiete (CC)
LE an
Ackerflächen
1,5
1
Feldrandstreifen
1,5
Kurzumtriebsplantagen
0,3
Zwischenfruchtanbau
0,3
Eiweißpflanzen
0,7
Bracheflächen /
Feldrandstreifen im Greening
1.
Bracheflächen auf Ackerland ohne Größenbegrenzung
Anrechnungsfaktor 1,0
2.
Feldrandstreifen (max. 20 m Breite)
Anrechnungsfaktor 1,5
• Selbstbegrünung oder aktive Aussaat ,
allerdings nicht vom 01.04. – 30.06.!
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keine Vorgaben hinsichtlich der Arten bzw. Artenmischungen
Keine Düngung, kein Pflanzenschutz
1x Mulchen im Herbst
Kann über mehrere fix an einer Stelle bleiben und für Greening genutzt werden
Greening
Feldrandstreifen
Einmessen erforderlich, anders als beim alten Code 177
1,5x
`Feldrandstreifen`machen Sinn, v.a. am Waldrand
Faktor 1,5 bei Greening / Ertragsausfall begrenzt /
großer Nutzen fürs Wild
Greening
Feldrandstreifen am Wald
Übersicht aus 4 Standorten und 2 Jahren (`12/`13)
Surwold, Haselünne, Handrup/Langen, Lohne
65 %
100
%
1.-8. Reihe
9.-16.
Reihe
17.-24.
Reihe
18
m
29 %
12
6
0m
Empfehlung für Brachen und Feldrandstreifen:
• mehrjährige Mischung ab 1.7. säen
• im Herbst jagdlich nutzen
• Streifen bis Herbst nächsten Jahres
unberührt liegen lassen ( Bruthabitat)
• 2 Jahre für Greening nutzen.
Sonstige Möglichkeiten zur Codierung:
Wildäsungsflächen ( Code 910 )
nicht greeningfähig aber
mit anderen Vorteilen
-
Keine Größenbegrenzung
Als Streifen oder flächig anzulegen
Düngung und Pflanzenschutz möglich
Für diese Flächen besteht auch normaler Prämienanspruch
- Keine Einschränkungen bzgl. Ausaattermin!!
Damit eine sehr praktikable Möglichkeit für den Landwirt,
UND: optimale Ausaaat möglich!! Seine
Greeninganforderungen kann er evtl. alternativ über
Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten in Mais erfüllen
„Greeningfähige“ Agrarumweltmaßnahmen (Auswahl)
- Beträge wurden deutlich aufgestockt • AL 2.1
– Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (75 €/ha)
• AL 2.2
– Anbau von winterharten ZF und Untersaaten
• BS 1.1
– Einjährige Blühstreifen
(700 bis 800* €/ha)
• BS 1.2
– Strukturreicher Blühstreifen
(875 bis 975* €/ha)
• BS 2
– Mehrjährige Blühstreifen
(875 bis 975 €/ha)
* = mit Imkerbeteiligung

Ökologische Vorrangfläche
(120 €/ha)
Schmale Streifen besser quer teilen
Zusammenfassung
•
Der Wegfall des Codes 177 ist nachteilig
• Greening bietet aber weiterhin gute Ansätze zum Niederwildschutz
v.a. `Brache großflächig` und `Streifen` an Wäldern,
Feldrändern und Gewässern
• Jäger sollten rechtzeitig auf Landwirte zugehen und geeignete Flächen
auswählen: Antragstermin 15.5.
• Landwirte, die auch Jäger sind sollten `Vorreiterrolle ` übernehmen
• Zweijährigkeit anstreben
• Die Kombinination mit NAU- Maßnahmen ist möglich,
findet aber geringe Akzeptanz in der Praxis wegen zus. Auflagen
• Bei NAU erscheint der `strukturreiche Blühstreifen` am ehesten geeignet für
den Niederwildschutz
• der Zwischenfruchtanbau wird wegen Greening und
Düngevorschriften eine zunehmende Bedeutung erlangen