Greening und Niederwildschutz Wie kann man Landwirte bewegen kostbaren Acker stillzulegen? Hilft uns `Greening`?? Pflanzenschutztechnik Randstreifen/ Brache/ Zwischenfrucht Beweggründe für die Landwirtschaft • • • • • • • • Imageverbesserung / - pflege in der Bevölkerung Kritische Abstände zu Gewässern und anderen Saumbiotopen werden entschärft ( Pflanzenschutz, Düngung ) Persönliche Verantwortung für die Natur Freude an der Natur Wildschutz Sicherung der Agrarförderung Quelle: Thomas Gr. Beilage Agrarförderung Der mehrjährige Finanzrahmen 2014 - 2020 => Politische Einigung am 27.06.2013 Profitiert die Natur und das Niederwild? Antragsabgabe bis 15.Mai 2015 Code 177: Anlage von „Bejagungsschneisen“ in / an Mais, es gibt ihn 2015 leider nicht mehr !! Greening: drei Komponenten Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung Greening: Anbaudiversifizierung Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangfläche < 10 ha Ackerland Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung • Keine Beschränkungen 10 – 30 ha Ackerland • mind. 2 Kulturen • Hauptkultur < 75% > 30 ha Ackerland • mind. 3 Kulturen • Hauptkultur < 75% • die beiden größten Kulturen < 95% Greening: Ökologische Vorrangfläche Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangfläche Betriebe größer 15 ha Ackerfläche • Auf 5% der betrieblichen Ackerfläche ist ökologische Vorrangfläche (öVF) zu schaffen. Ökologische Vorrangfläche Gewichtungsfaktor Brachliegende Flächen auf Ackerland 1 Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC) 2 Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC) Feuchtgebiete (CC) LE an Ackerflächen 1,5 1 Feldrandstreifen 1,5 Kurzumtriebsplantagen 0,3 Zwischenfruchtanbau 0,3 Eiweißpflanzen 0,7 Zwischenfruchtanbau hoch aktuelles Thema wegen Greening und Düngevorschriften Auch unser Niederwild profitiert Buntere Mischungen nutzen Bei Düngung dünn säen Nicht nur wegen Kondition der Jäger/innen Zwischenfrucht LJN- Blühmischungen zum Niederwildschutz Spezielle Imkermischung Ökologische Vorrangfläche Gewichtungsfaktor Brachliegende Flächen auf Ackerland 1 Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC) 2 Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC) Feuchtgebiete (CC) LE an Ackerflächen 1,5 1 Feldrandstreifen 1,5 Kurzumtriebsplantagen 0,3 Zwischenfruchtanbau 0,3 Eiweißpflanzen 0,7 Bracheflächen / Feldrandstreifen im Greening 1. Bracheflächen auf Ackerland ohne Größenbegrenzung Anrechnungsfaktor 1,0 2. Feldrandstreifen (max. 20 m Breite) Anrechnungsfaktor 1,5 • Selbstbegrünung oder aktive Aussaat , allerdings nicht vom 01.04. – 30.06.! • • • • keine Vorgaben hinsichtlich der Arten bzw. Artenmischungen Keine Düngung, kein Pflanzenschutz 1x Mulchen im Herbst Kann über mehrere fix an einer Stelle bleiben und für Greening genutzt werden Greening Feldrandstreifen Einmessen erforderlich, anders als beim alten Code 177 1,5x `Feldrandstreifen`machen Sinn, v.a. am Waldrand Faktor 1,5 bei Greening / Ertragsausfall begrenzt / großer Nutzen fürs Wild Greening Feldrandstreifen am Wald Übersicht aus 4 Standorten und 2 Jahren (`12/`13) Surwold, Haselünne, Handrup/Langen, Lohne 65 % 100 % 1.-8. Reihe 9.-16. Reihe 17.-24. Reihe 18 m 29 % 12 6 0m Empfehlung für Brachen und Feldrandstreifen: • mehrjährige Mischung ab 1.7. säen • im Herbst jagdlich nutzen • Streifen bis Herbst nächsten Jahres unberührt liegen lassen ( Bruthabitat) • 2 Jahre für Greening nutzen. Sonstige Möglichkeiten zur Codierung: Wildäsungsflächen ( Code 910 ) nicht greeningfähig aber mit anderen Vorteilen - Keine Größenbegrenzung Als Streifen oder flächig anzulegen Düngung und Pflanzenschutz möglich Für diese Flächen besteht auch normaler Prämienanspruch - Keine Einschränkungen bzgl. Ausaattermin!! Damit eine sehr praktikable Möglichkeit für den Landwirt, UND: optimale Ausaaat möglich!! Seine Greeninganforderungen kann er evtl. alternativ über Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten in Mais erfüllen „Greeningfähige“ Agrarumweltmaßnahmen (Auswahl) - Beträge wurden deutlich aufgestockt • AL 2.1 – Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (75 €/ha) • AL 2.2 – Anbau von winterharten ZF und Untersaaten • BS 1.1 – Einjährige Blühstreifen (700 bis 800* €/ha) • BS 1.2 – Strukturreicher Blühstreifen (875 bis 975* €/ha) • BS 2 – Mehrjährige Blühstreifen (875 bis 975 €/ha) * = mit Imkerbeteiligung Ökologische Vorrangfläche (120 €/ha) Schmale Streifen besser quer teilen Zusammenfassung • Der Wegfall des Codes 177 ist nachteilig • Greening bietet aber weiterhin gute Ansätze zum Niederwildschutz v.a. `Brache großflächig` und `Streifen` an Wäldern, Feldrändern und Gewässern • Jäger sollten rechtzeitig auf Landwirte zugehen und geeignete Flächen auswählen: Antragstermin 15.5. • Landwirte, die auch Jäger sind sollten `Vorreiterrolle ` übernehmen • Zweijährigkeit anstreben • Die Kombinination mit NAU- Maßnahmen ist möglich, findet aber geringe Akzeptanz in der Praxis wegen zus. Auflagen • Bei NAU erscheint der `strukturreiche Blühstreifen` am ehesten geeignet für den Niederwildschutz • der Zwischenfruchtanbau wird wegen Greening und Düngevorschriften eine zunehmende Bedeutung erlangen
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