Arbeitsauftrag: Sie sollen Experte für die ökologischen Ziele eines

Expertengruppe Nr. 3 – ökologische Unternehmensziele
Arbeitsauftrag:
Sie sollen Experte für die ökologischen Ziele eines Unternehmens werden.
Was versteht man darunter?
Warum setzen sich Unternehmen ökologische Ziele?
Lesen Sie unten stehende Information aufmerksam durch und machen Sie sich Notizen.
Diskutieren Sie Verständnisprobleme in der Gruppe.
Bedenken Sie, dass Sie später Ihr Wissen an Ihre Kollegen in der Stammgruppe weiter geben
müssen, die Ihre Informationen nicht hatten.
Arbeitszeit: 15 Minuten
Ökologische Ziele am Beispiel des Schokoladenherstellers Alfred Ritter GmbH & Co. KG (Ritter Sport):
„UNTERNEHMEN UND UMWELT
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine der vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Wir verpflichten uns zu
umweltschonendem Handeln.
Obwohl Investitionen für den Umweltschutz zunächst die Erträge belasten, sind wir überzeugt, dass sich rechtzeitige Maßnahmen in
diesem Bereich langfristig auszahlen.
Wir arbeiten deshalb insbesondere an Verbesserungen von Produktionsverfahren, Produkten, Verpackungen und Logistik und sind
bestrebt, Emissionen unseres Betriebes ständig weiter zu reduzieren.
Energiesparende Maßnahmen werden ergriffen, sofern sie nicht mehr als 10% mehr Kosten verursachen als herkömmliche Verfahren.“
(http://www.ritter-sport.de)
Ökologische Ziele am Beispiel der Umweltziele der Siemens AG:
"Mit unserem Wissen und unseren Lösungen leisten wir einen Beitrag für eine bessere Welt. Wir tragen gesellschaftliche Verantwortung
und bekennen uns zum Umweltschutz. Unser Unternehmen berücksichtigt bei seiner weltweiten Tätigkeit, die durch eine Vielzahl an
Prozessen, Produkten und Dienstleistungen charakterisiert wird, die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen der
Menschen.
Wir sehen dabei die drei wesentlichen Faktoren Wirtschaft, Umweltschutz und soziale Verantwortung als gleichberechtigte Größen in
einem liberalen Welthandel. Wir unterstützen die Verbreitung des erforderlichen Wissens zu einer dauerhaften tragfähigen Entwicklung
durch Transfer von Wissen auf den Gebieten Management und Technik, wo immer wir tätig sind.
Eine dauerhafte tragfähige Entwicklung im Umweltschutz bedeutet für uns sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen; bereits
bei der Produkt- und Prozessentwicklung bedenken wir daher mögliche Folgelasten für unsere Umwelt. Es ist unser Ziel,
Umweltbelastungen – auch über die geltenden Vorschriften hinaus – zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren."
(http://www.siemens.de)
Das Ökö-Audit:
ist ein Verfahren, bei dem ein Betrieb freiwillig sein Umweltverhalten überprüft, verbessert und offen legt. Kernpunkt
ist der Aufbau eines Umweltinformationssystems (Umweltmanagement), das auf eine kontinuierliche Verbesserung
des betrieblichen Umweltschutzes abzielt. Nach einem Prüfverfahren, das von unabhängigen und speziell bestellten
Prüfern durchgeführt wird, erhält das Unternehmen üblicherweise ein Zertifikat.
(http://www.umwelt-datenbank.de)
Ökö-Audit bei der Audi AG
„Als erster Automobilhersteller im Premiumsegment ließ Audi 1995 das Neckarsulmer und 1997 das Ingolstädter Werk
nach der Öko-Audit-Verordnung der Europäischen Union validieren. [...]
Über Umwelterklärungen wird die Öffentlichkeit über die ökologische Verantwortung, die Audi nicht ohne Stolz trägt,
informiert.“ (http://www.audi.de)
Neben freiwilligen Umweltmaßnahmen seitens der Unternehmen greift der Gesetzgeber durch Vorschriften in deren Handeln
ein, z. B. durch:
Bereiche des Umweltschutzes Bsp. f. Umweltschutzgesetze
Natur- und Landschaftsschutz Bundesnaturschutzgesetz
Abfallbeseitigung,
Abfallbeseitigungsgesetz
Recycling
Luftreinhaltung
Bundesimmissionsschutzgesetz
Prinzipien des Umweltschutzes:
„Die Einsicht in ökologische Zusammenhänge und der Wille, diese Zusammenhänge möglichst wenig zu stören, führen im
Umweltschutz von der Schadensbeseitigung zur Schadensvermeidung. Dabei bleibt das Verursacherprinzip gültig: Wer Schaden
anrichtet, muss ihn beseitigen. Weiterhin gewinnt aber das Vorsorgeprinzip an Bedeutung: Der Schaden soll gar nicht entstehen.“
(Altbundeskanzler Helmut Schmitt, 24.11.1980)