Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der WRRL in Hessen im Maßnahmenraum „Main-Kinzig-Kreis“ gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt Ingenieurbüro Schnittstelle Boden Belsgasse 13 61239 Ober-Mörlen An die Bewirtschafter im Maßnahmenraum „MainKinzig-Kreis“ BERATUNGSRUNDBRIEF APRIL 2015 GREENING Seit 2015 sind im Rahmen des Greenings Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nachzuweisen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, sind die wichtigsten Termine in der folgenden Tabelle dargestellt. ten muss hier keine Mischsaat erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass nur Gräser verwendet werden dürfen. Zeitliche Fristen zur Aussaat gibt es hier nicht, bis zum 15.02. des Folgejahres darf jedoch kein Schnitt erfolgen. Eine Nutzung nach diesem Termin ist erlaubt. Nach der Ernte der Hauptfrucht ist hier kein chem.-synth. Pflanzenschutz, keine mineralische Stickstoffdüngung oder Ausbringung von Klärschlamm mehr zulässig. Die Untersaat kann aber auch im Folgejahr in eine Hauptkultur (Ackergras) oder Stilllegung (ÖVF) überführt werden. Insbesondere im Mais sind Untersaaten eine interessante Möglichkeit, um Nährstoffe zu binden und Erosion zu vermeiden. Zudem verbessern Sie in der Regel die Befahrbarkeit bei der Ernte. Entscheidend ist hier die Art der Untersaat und der Saatzeitpunkt. Tab. 1: Termine und Fristen der Ökologischen Vorrangflächen (Greening) ÖVF-Kategorie (Faktor) Stilllegung (1) Feldrandstreifen (1,5) Termine Maßnahme 01.04.-30.06. ab 01.08. 01.04.-30.06. ab 01.08. keine Pflege Aussaat Winterfrucht zulässig keine Pflege Aussaat Winterfrucht zulässig Puffer-, Waldrandab 01.08. streifen (1,5) Zwischenfrucht16.07.-01.10. anbau (0,3) ab 16.02.2016 Untersaaten (0,3) ab 16.02.2016 Aussaat Winterfrucht zulässig Aussaat Umbruch zulässig Umbruch zulässig Aufwuchs muss vorhanden sein Körnerleguminosen 15.05.-15.08. Ausnahmeantrag möglich (Ernterverfrühung) Leguminosen (0,7) Aufwuchs muss vorhanden sein 15.05.-31.08. Futterleguminosen Folgekultur: Winterkultur bis 15.02.2016 oder Winterzwischenfrucht UNTERSAATEN GREENING Eine gute Möglichkeit das Greening zu erfüllen, ohne Flächen aus der Produktion nehmen zu müssen, ist das Ansäen von Untersaaten (Umrechungsfaktor 0,3). Anders als bei Zwischenfrüch- Abb. 1: Grasuntersaat im Mais Wenn Wasser der begrenzende Faktor ist, eignet sich eine späte, Weidelgras-betonte Aussaat zum 6-8 Blattstadium. In niederschlagsreicheren Regionen ist eine Aussaat kurz vor oder kurz nach der Maisaussaat mit Rotschwingel-betonten Untersaaten möglich. In jedem Fall sollten zwischen der Untersaat und einer Herbizidmaßnahme 20-25 Tage liegen, um stärkere Schäden zu vermeiden. Bei Fragen zur praktischen Umsetzung, Pflanzenschutz oder Sortenwahl der Untersaaten können Sie sich gerne an uns wenden. Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-0 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] ▪ Internet: www.schnittstelle-boden.de Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der WRRL in Hessen im Maßnahmenraum „Main-Kinzig-Kreis“ gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt ZWISCHENFRUCHT GREENING Eine weitere Möglichkeit die Greeningvorgaben zu erfüllen ist der Zwischenfruchtanbau (Umrechnungsfaktor 0,3). Vorgaben zu Zwischenfrucht (Greening): • Aussaat vom 16.07.- 01.10. • Standzeit: bis 15.Februar • Keine chem.-synth. PSM • Keine min. N-Düngung/Klärschlamm (Wirtschaftsdünger sind erlaubt) • Nur zugelassene Arten aus Artenkatalog • Nur Mischungen - keine Art darf mehr als 60 % Samenanteil (mindestens zwei Arten) haben henden Tabelle. In jeder der vorgeschlagenen Mischungen ist mindestens eine spätsaatverträgliche Komponente enthalten. Zudem binden die Mischungen bei optimalen Bedingungen viel Stickstoff und mindern so Auswaschungsverluste während der Wachstumsruhe. Falls Sie Saatgut mit deutlich abweichendem TKG (zu erkennen am Sacketikett) haben, rechnen wir Ihnen gerne die dann notwendigen Mischungsanteile aus. Zu beachten ist in jedem Fall der Artenkatalog, in dem alle zulässigen Arten geführt sind. Grünroggen und Konsumhafer sind beispielweise nicht als Greening-Zwischenfrucht zugelassen, Rauhafer hingegen schon. Sollten Sie Fragen zu Untersaaten oder geeigneten Zwischenfruchtmischungen und deren Mischungsverhältnis haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wasserschutzgebietskasten: - In Wasserschutzgebietskooperationen wird für eine Zwischenfrucht vor Wintergetreide ein Ausgleichsbetrag gezahlt Abb. 1: Phacelia-Ramtil Gemenge Die Artenanteile der einzelnen Früchte werden mithilfe der Tausendkorngewichte (TKG) und der Aussaatstärke berechnet. Einige Vorschläge für „greeningfähige“ Eigenmischungen für verschiedene Fruchtfolgen finden Sie in der unten ste- - In den WSGen „Erlensee“ und „Hailer“ darf keine Leguminosenzwischenfrucht in Reinsaat erfolgen - Im WSG Bad Orb dürfen keine Leguminosen als Zwischenfrucht angebaut werden Tab.2: Vorschläge „greeningfähiger“ Zwischenfruchtgemenge (In der Tabelle wurde mit folgenden TKGen gerechnet: Senf 6 g, Rauhafer 23,5 g, Ramtil 3,25 g, Phacelia 2 g, Ölrettich 12,3 g, Alexandrinerklee 3 g) Komponenten Verhältnis % Saatstärke (kg/ha) Senf (6,8 kg)/Ölrettich (14 kg) 50/50 Phacelia (4 kg)/Ramtil (4,5 kg) 59/41 Senf (9,2 kg)/Ramtil (3,5 kg) 59/41 Ramtil (3,7 kg)/Phacelia (2,6 kg)/Rauhafer (18,9 kg) 35/40/25 Phacelia (4,5 kg)/Ramtil (3,9 kg)/Alexandrinerklee (1 kg) 59/32/9 Ölrettich (17,6 kg)/Rauhafer (23,3 kg) 59/41 Verhältnis Preise nicht in: Samen/m² (2014) Rapsfruchtfolgen 113/114 ~ 42€ 200/138 ~ 37 € Kartoffelfruchtfolgen 153/108 ~ 22 € Rapsfruchtfolgen 114/130/80 ~ 51 € Kartoffelfruchtfolgen 225/120/33 ~ 42 € Kartoffelfruchtfolgen 143/99 ~ 70 € Rapsfruchtfolgen Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-0 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] ▪ Internet: www.schnittstelle-boden.de Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der WRRL in Hessen im Maßnahmenraum „Main-Kinzig-Kreis“ gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt Zwischenfrüchte vor Wintergetreide Flächen mit früh räumenden Hauptfrüchten (z.B. Wintergerste, Raps) eignen sich gut zum Zwischenfruchtanbau vor Winterweizen, Triticale und ggf. auch vor Winterroggen. Zwischenfrüchte vor Wintergetreide lohnen sich, wenn rund 40 Wachstumstage für die Zwischenkultur zur Verfügung stehen. Mit einer Zwischenfrucht vor Wintergetreide - vor allem vor Winterweizen, der im Herbst auch bei früher Saat keine hohen Stickstoffmengen mehr entziehen kann – lässt sich - Stickstoff konservieren, vor Auswaschung schützen, - der Reststickstoffgehalt im Herbst deutlich senken, - die Krankheitsübertragung durch Ausfallraps mit einer anderen Frucht unterbrechen und - für das Wintergetreide eine gute Bodengare erzielen. Zwischenfrüchte vor Winterfrüchten nicht für das Greening anrechenbar. sind Die positiven Eigenschaften einer Zwischenfrucht werden erreicht, wenn mindestens 40 Wachstumstage zur Verfügung stehen. Hier gilt: Je früher die Aussaat und je später der Umbruch, desto erfolgreicher ist die Zwischenfrucht! beseitigt werden, um der Zwischenfrucht einen guten Start zu ermöglichen. Besonders Ramtil ist aufgrund der guten Jugendentwicklung, der geringen Saatgutkosten (ca.25 €/ha) und der sehr hohen Frostempfindlichkeit als Zwischenfrucht vor Winterungen geeignet. Ramtil stirbt bei Temperaturen von +2 bis +3°C sicher ab. Es eignet sich aber nicht als alleinige Zwischenfrucht vor Sommerungen! Als Mischungspartner kann der Alexandrinerklee mit einem Anteil von bis zu 10 % verwendet werden: Aussaatmengen je ha im Gemenge: 9 kg Ramtil + 3 kg Alexandrinerklee. Aktuelle Problematik: Gelbverzwergungsvirus Aufgrund des Gelbverzwergungsvirus mussten einige, bereits gedüngte, Wintergerstenflächen umgebrochen werden. Wenn Sie sich unschlüssig sind, wieviel Stickstoff jetzt noch zum Mais auf diesen Flächen gedüngt werden soll, rufen Sie uns an. Wir ziehen kurzfristig Bodenproben (0-60 cm) und Sie erhalten dann innerhalb von 2 Arbeitstagen eine kostenlose Düngeempfehlung von uns. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu den Themen benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden. Mit freundlichen Grüßen 1 Juli-Tag = 1 Augustwoche = ganzer September Zwischenfrüchte für die Aussaat vor Wintergetreide müssen sicher abfrieren und eine schnelle Jugendentwicklung aufweisen. Buchweizen Nadine Stamm Dennis Klum (Aussaatstärke: 60 kg/ha) wie auch Ramtil (Aussaatstärke: 10 kg/ha) besitzen diese Eigenschaften. Vor der Zwischenfruchtaussaat muss vor allem nach Raps oder Wintergerste möglichst durch flache Bodenbearbeitung das Ausfallgetreide bzw. der Ausfallraps zum Keimen gebracht und Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-0 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] ▪ Internet: www.schnittstelle-boden.de
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