Rundbrief Greening und Anbau von Zwischenfrüchten 2015

Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der WRRL in Hessen
im Maßnahmenraum „Main-Kinzig-Kreis“
gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt
Ingenieurbüro Schnittstelle Boden Belsgasse 13 61239 Ober-Mörlen
An die Bewirtschafter im Maßnahmenraum „MainKinzig-Kreis“
BERATUNGSRUNDBRIEF
APRIL 2015
GREENING
Seit 2015 sind im Rahmen des Greenings Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nachzuweisen.
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, sind
die wichtigsten Termine in der folgenden Tabelle
dargestellt.
ten muss hier keine Mischsaat erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass nur Gräser verwendet
werden dürfen. Zeitliche Fristen zur Aussaat gibt
es hier nicht, bis zum 15.02. des Folgejahres darf
jedoch kein Schnitt erfolgen. Eine Nutzung nach
diesem Termin ist erlaubt. Nach der Ernte der
Hauptfrucht ist hier kein chem.-synth. Pflanzenschutz, keine mineralische Stickstoffdüngung
oder Ausbringung von Klärschlamm mehr zulässig.
Die Untersaat kann aber auch im Folgejahr in
eine Hauptkultur (Ackergras) oder Stilllegung
(ÖVF) überführt werden. Insbesondere im Mais
sind Untersaaten eine interessante Möglichkeit,
um Nährstoffe zu binden und Erosion zu vermeiden. Zudem verbessern Sie in der Regel die Befahrbarkeit bei der Ernte. Entscheidend ist hier
die Art der Untersaat und der Saatzeitpunkt.
Tab. 1: Termine und Fristen der Ökologischen Vorrangflächen (Greening)
ÖVF-Kategorie
(Faktor)
Stilllegung (1)
Feldrandstreifen (1,5)
Termine
Maßnahme
01.04.-30.06.
ab 01.08.
01.04.-30.06.
ab 01.08.
keine Pflege
Aussaat Winterfrucht zulässig
keine Pflege
Aussaat Winterfrucht zulässig
Puffer-, Waldrandab 01.08.
streifen (1,5)
Zwischenfrucht16.07.-01.10.
anbau (0,3)
ab 16.02.2016
Untersaaten (0,3) ab 16.02.2016
Aussaat Winterfrucht zulässig
Aussaat
Umbruch zulässig
Umbruch zulässig
Aufwuchs muss vorhanden sein
Körnerleguminosen
15.05.-15.08.
Ausnahmeantrag möglich
(Ernterverfrühung)
Leguminosen (0,7)
Aufwuchs muss vorhanden sein
15.05.-31.08.
Futterleguminosen
Folgekultur: Winterkultur
bis 15.02.2016
oder Winterzwischenfrucht
UNTERSAATEN GREENING
Eine gute Möglichkeit das Greening zu erfüllen,
ohne Flächen aus der Produktion nehmen zu
müssen, ist das Ansäen von Untersaaten (Umrechungsfaktor 0,3). Anders als bei Zwischenfrüch-
Abb. 1: Grasuntersaat im Mais
Wenn Wasser der begrenzende Faktor ist, eignet
sich eine späte, Weidelgras-betonte Aussaat
zum 6-8 Blattstadium. In niederschlagsreicheren
Regionen ist eine Aussaat kurz vor oder kurz
nach der Maisaussaat mit Rotschwingel-betonten
Untersaaten möglich. In jedem Fall sollten zwischen der Untersaat und einer Herbizidmaßnahme 20-25 Tage liegen, um stärkere Schäden zu
vermeiden.
Bei Fragen zur praktischen Umsetzung, Pflanzenschutz oder Sortenwahl der Untersaaten
können Sie sich gerne an uns wenden.
Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation
Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-0 ▪ Fax 99250-29 ▪
eMail: [email protected] ▪ Internet: www.schnittstelle-boden.de
Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der WRRL in Hessen
im Maßnahmenraum „Main-Kinzig-Kreis“
gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt
ZWISCHENFRUCHT GREENING
Eine weitere Möglichkeit die Greeningvorgaben
zu erfüllen ist der Zwischenfruchtanbau (Umrechnungsfaktor 0,3).
Vorgaben zu Zwischenfrucht (Greening):
•
Aussaat vom 16.07.- 01.10.
•
Standzeit: bis 15.Februar
•
Keine chem.-synth. PSM
•
Keine min. N-Düngung/Klärschlamm
(Wirtschaftsdünger sind erlaubt)
•
Nur zugelassene Arten aus Artenkatalog
•
Nur Mischungen - keine Art darf mehr als
60 % Samenanteil (mindestens zwei Arten) haben
henden Tabelle.
In jeder der vorgeschlagenen Mischungen ist
mindestens eine spätsaatverträgliche Komponente enthalten. Zudem binden die Mischungen
bei optimalen Bedingungen viel Stickstoff und
mindern so Auswaschungsverluste während der
Wachstumsruhe.
Falls Sie Saatgut mit deutlich abweichendem
TKG (zu erkennen am Sacketikett) haben,
rechnen wir Ihnen gerne die dann notwendigen Mischungsanteile aus.
Zu beachten ist in jedem Fall der Artenkatalog, in
dem alle zulässigen Arten geführt sind. Grünroggen und Konsumhafer sind beispielweise nicht
als Greening-Zwischenfrucht zugelassen, Rauhafer hingegen schon. Sollten Sie Fragen zu Untersaaten oder geeigneten Zwischenfruchtmischungen und deren Mischungsverhältnis haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wasserschutzgebietskasten:
- In Wasserschutzgebietskooperationen wird für eine Zwischenfrucht
vor Wintergetreide ein Ausgleichsbetrag gezahlt
Abb. 1: Phacelia-Ramtil Gemenge
Die Artenanteile der einzelnen Früchte werden
mithilfe der Tausendkorngewichte (TKG) und der
Aussaatstärke berechnet. Einige Vorschläge für
„greeningfähige“ Eigenmischungen für verschiedene Fruchtfolgen finden Sie in der unten ste-
- In den WSGen „Erlensee“ und „Hailer“ darf
keine Leguminosenzwischenfrucht in Reinsaat
erfolgen
- Im WSG Bad Orb dürfen keine Leguminosen
als Zwischenfrucht angebaut werden
Tab.2: Vorschläge „greeningfähiger“ Zwischenfruchtgemenge (In der Tabelle wurde mit folgenden TKGen gerechnet: Senf 6 g, Rauhafer 23,5 g, Ramtil 3,25 g, Phacelia 2 g, Ölrettich 12,3 g, Alexandrinerklee 3 g)
Komponenten
Verhältnis %
Saatstärke (kg/ha)
Senf (6,8 kg)/Ölrettich (14 kg)
50/50
Phacelia (4 kg)/Ramtil (4,5 kg)
59/41
Senf (9,2 kg)/Ramtil (3,5 kg)
59/41
Ramtil (3,7 kg)/Phacelia (2,6 kg)/Rauhafer (18,9 kg)
35/40/25
Phacelia (4,5 kg)/Ramtil (3,9 kg)/Alexandrinerklee (1 kg)
59/32/9
Ölrettich (17,6 kg)/Rauhafer (23,3 kg)
59/41
Verhältnis Preise
nicht in:
Samen/m² (2014)
Rapsfruchtfolgen
113/114 ~ 42€
200/138 ~ 37 € Kartoffelfruchtfolgen
153/108 ~ 22 € Rapsfruchtfolgen
114/130/80 ~ 51 € Kartoffelfruchtfolgen
225/120/33 ~ 42 € Kartoffelfruchtfolgen
143/99 ~ 70 € Rapsfruchtfolgen
Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation
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Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der WRRL in Hessen
im Maßnahmenraum „Main-Kinzig-Kreis“
gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt
Zwischenfrüchte vor Wintergetreide
Flächen mit früh räumenden Hauptfrüchten (z.B.
Wintergerste, Raps) eignen sich gut zum Zwischenfruchtanbau vor Winterweizen, Triticale und
ggf. auch vor Winterroggen. Zwischenfrüchte vor
Wintergetreide lohnen sich, wenn rund
40 Wachstumstage für die Zwischenkultur zur
Verfügung stehen.
Mit einer Zwischenfrucht vor Wintergetreide - vor
allem vor Winterweizen, der im Herbst auch bei
früher Saat keine hohen Stickstoffmengen mehr
entziehen kann – lässt sich
-
Stickstoff konservieren, vor Auswaschung
schützen,
-
der Reststickstoffgehalt im Herbst deutlich
senken,
-
die Krankheitsübertragung durch Ausfallraps
mit einer anderen Frucht unterbrechen und
-
für das Wintergetreide eine gute Bodengare
erzielen.
Zwischenfrüchte vor Winterfrüchten
nicht für das Greening anrechenbar.
sind
Die positiven Eigenschaften einer Zwischenfrucht
werden erreicht, wenn mindestens 40 Wachstumstage zur Verfügung stehen. Hier gilt: Je früher die Aussaat und je später der Umbruch, desto erfolgreicher ist die Zwischenfrucht!
beseitigt werden, um der Zwischenfrucht einen
guten Start zu ermöglichen.
Besonders Ramtil ist aufgrund der guten Jugendentwicklung, der geringen Saatgutkosten
(ca.25 €/ha) und der sehr hohen Frostempfindlichkeit als Zwischenfrucht vor Winterungen geeignet. Ramtil stirbt bei Temperaturen von +2 bis
+3°C sicher ab. Es eignet sich aber nicht als alleinige Zwischenfrucht vor Sommerungen! Als
Mischungspartner kann der Alexandrinerklee mit
einem Anteil von bis zu 10 % verwendet werden:
Aussaatmengen je ha im Gemenge: 9 kg Ramtil
+ 3 kg Alexandrinerklee.
Aktuelle Problematik: Gelbverzwergungsvirus
Aufgrund des Gelbverzwergungsvirus mussten
einige, bereits gedüngte, Wintergerstenflächen
umgebrochen werden. Wenn Sie sich unschlüssig sind, wieviel Stickstoff jetzt noch zum Mais
auf diesen Flächen gedüngt werden soll, rufen
Sie uns an.
Wir ziehen kurzfristig Bodenproben (0-60 cm)
und Sie erhalten dann innerhalb von 2 Arbeitstagen eine kostenlose Düngeempfehlung von uns.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu den Themen benötigen, können Sie sich
gerne bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen
1 Juli-Tag = 1 Augustwoche = ganzer September
Zwischenfrüchte für die Aussaat vor Wintergetreide müssen sicher abfrieren und eine schnelle
Jugendentwicklung aufweisen. Buchweizen
Nadine Stamm
Dennis Klum
(Aussaatstärke: 60 kg/ha) wie auch Ramtil (Aussaatstärke: 10 kg/ha) besitzen diese Eigenschaften.
Vor der Zwischenfruchtaussaat muss vor allem
nach Raps oder Wintergerste möglichst durch
flache Bodenbearbeitung das Ausfallgetreide
bzw. der Ausfallraps zum Keimen gebracht und
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