Rundbrief Greening und Anbau von Zwischenfrüchten 2015

Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum
„Bad Camberg“
zur Umsetzung der WRRL in Hessen
gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen
Ingenieurbüro Schnittstelle Boden Belsgasse 13 61239 Ober-Mörlen
An die Bewirtschafter im Maßnahmenraum
“Bad Camberg”
GREENING
Seit 2015 sind im Rahmen des Greenings Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nachzuweisen.
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, sind
die wichtigsten Termine in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Tab. 1: Termine und Fristen der Ökologischen Vorrangflächen (Greening)
BERATUNGSRUNDBRIEF
ÖVF-Kategorie
(Faktor)
APRIL 2015
Stilllegung (1)
BERATUNGSANGEBOT
Feldrandstreifen (1,5)
Mit dem Beginn der gewässerschutzorientierten
Beratung im Maßnahmenraum „Bad Camberg“
erhalten Sie nun den ersten Beratungsrundbrief.
Diesen erhalten alle Bewirtschafter im Beratungsgebiet kostenlos. Wir greifen in den Beratungsrundbriefen über das Jahr aktuelle Themen
auf und natürlich werden Fragestellungen zur
Düngung und Pflanzenschutz behandelt.
Puffer-, Waldrandab 01.08.
streifen (1,5)
Zwischenfrucht16.07.-01.10.
anbau (0,3)
ab 16.02.2016
Untersaaten (0,3) ab 16.02.2016
Abb. 1: Phacelia-Ramtil Gemenge
Maßnahme
01.04.-30.06.
ab 01.08.
01.04.-30.06.
ab 01.08.
keine Pflege
Aussaat Winterfrucht zulässig
keine Pflege
Aussaat Winterfrucht zulässig
Aussaat Winterfrucht zulässig
Aussaat
Umbruch zulässig
Umbruch zulässig
Aufwuchs muss vorhanden sein
 Körnerleguminosen
15.05.-15.08.
 Ausnahmeantrag möglich
(Ernterverfrühung)
Leguminosen (0,7)
Aufwuchs muss vorhanden sein
15.05.-31.08.
 Futterleguminosen
Folgekultur: Winterkultur
bis 15.02.2016
oder Winterzwischenfrucht
UNTERSAATEN GREENING
Eine gute Möglichkeit das Greening zu erfüllen,
ohne Flächen aus der Produktion nehmen zu
müssen, ist das Ansäen von Untersaaten (Umrechnungsfaktor 0,3). Anders als bei Zwischenfrüchten muss hier keine Mischsaat erfolgen. Zu
beachten ist jedoch, dass nur Gräser verwendet
werden dürfen. Zeitliche Fristen zur Aussaat gibt
es hier nicht, bis zum 15.02. des Folgejahres darf
jedoch kein Schnitt erfolgen. Eine Nutzung nach
diesem Termin ist erlaubt. Nach der Ernte der
Hauptfrucht ist hier kein chem.-synth. Pflanzenschutz, keine mineralische Stickstoffdüngung
oder Ausbringung von Klärschlamm mehr zulässig.
Die Untersaat kann aber auch im Folgejahr in
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Beratung Pflanzenproduktion und Grundberatung Wasserrahmenrichtlinie
Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation
Walderdorffstr. 10 ▪ 65549 Limburg ▪
Tel. 06431/9098040 ▪ Fax 9098290 ▪
eMail: [email protected]
Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪
Tel. 06002/99250-16 ▪ Fax 99250-29 ▪
eMail: [email protected]
www.schnittstelle-boden-wrrl-hessen.de
Sollten Sie Fragen, Ideen oder Wünsche haben,
die wir in den Rundbriefen aufgreifen sollen,
können Sie sich gerne bei uns melden. Ab sofort
können Sie sich auch auf folgender Homepage
über das Projekt informieren:
www.schnittstelle-boden-wrrl-hessen.de
Termine
Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum
„Bad Camberg“
zur Umsetzung der WRRL in Hessen
gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt,
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im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen
eine Hauptkultur (Ackergras) oder Stilllegung
(ÖVF) überführt werden. Insbesondere im Mais
sind Untersaaten eine interessante Möglichkeit,
um Nährstoffe zu binden und Erosion zu vermeiden. Zudem verbessern Sie in der Regel die Befahrbarkeit bei der Ernte. Entscheidend ist hier
die Art der Untersaat und der Saatzeitpunkt.
Wenn Wasser der begrenzende Faktor ist, eignet
sich eine späte, Weidelgras-betonte Aussaat
zum 6-8 Blattstadium. In niederschlagsreicheren
Regionen ist eine Aussaat kurz vor oder kurz
nach der Maisaussaat mit Rotschwingel-betonten
Untersaaten möglich. In jedem Fall sollten zwischen der Untersaat und einer Herbizidmaßnahme 20-25 Tage liegen, um stärkere Schäden zu
vermeiden.
Bei Fragen zur praktischen Umsetzung, Pflanzenschutz oder Sortenwahl der Untersaaten
können Sie sich gerne an uns wenden.

Keine min. N-Düngung/Klärschlamm
(Wirtschaftsdünger sind erlaubt)

Nur zugelassene Arten aus Artenkatalog

Nur Mischungen - keine Art darf mehr als
60 % Samenanteil (mindestens zwei Arten) haben
Die Artenanteile der einzelnen Früchte werden
mithilfe der Tausendkorngewichte (TKG) und der
Aussaatstärke berechnet. Einige Vorschläge für
„greeningfähige“ Eigenmischungen für verschiedene Fruchtfolgen finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
In jeder der vorgeschlagenen Mischungen ist
mindestens eine spätsaatverträgliche Komponente enthalten. Zudem binden die Mischungen
bei optimalen Bedingungen viel Stickstoff und
mindern so Auswaschungsverluste während der
Wachstumsruhe.
ZWISCHENFRUCHT GREENING
Eine weitere Möglichkeit die Greeningvorgaben
zu erfüllen ist der Zwischenfruchtanbau (Umrechnungsfaktor 0,3).
Vorgaben zu Zwischenfrucht (Greening):

Aussaat vom 16.07.- 01.10.

Standzeit: bis 15.Februar

Keine chem.-synth. PSM
Abb. 2: Grasuntersaat im Mais
Tab.2: Vorschläge „greeningfähiger“ Zwischenfruchtgemenge (In der Tabelle wurde mit folgenden TKGen gerechnet: Senf 6 g, Rauhafer 23,5 g, Ramtil 3,25 g, Phacelia 2 g, Ölrettich 12,3 g, Alexandrinerklee 3 g)
Komponenten
Verhältnis %
Saatstärke (kg/ha)
Senf (6,8 kg)/Ölrettich (14 kg)
50/50
Phacelia (4 kg)/Ramtil (4,5 kg)
59/41
Senf (9,2 kg)/Ramtil (3,5 kg)
59/41
Ramtil (3,7 kg)/Phacelia (2,6 kg)/Rauhafer (18,9 kg)
35/40/25
Phacelia (4,5 kg)/Ramtil (3,9 kg)/Alexandrinerklee (1 kg)
59/32/9
Ölrettich (17,6 kg)/Rauhafer (23,3 kg)
59/41
Verhältnis Preise
nicht in:
Samen/m² (2014)
Rapsfruchtfolgen
113/114 ~ 42€
~
37
€
Kartoffelfruchtfolgen
200/138
153/108 ~ 22 € Rapsfruchtfolgen
114/130/80 ~ 51 € Kartoffelfruchtfolgen
225/120/33 ~ 42 € Kartoffelfruchtfolgen
143/99 ~ 70 € Rapsfruchtfolgen
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Falls Sie Saatgut mit deutlich abweichendem
TKG (zu erkennen am Sacketikett) haben,
rechnen wir Ihnen gerne die dann notwendigen Mischungsanteile aus.
Zu beachten ist in jedem Fall der Artenkatalog, in
dem alle zulässigen Arten geführt sind. Grünroggen und Konsumhafer sind beispielweise nicht
als Greening-Zwischenfrucht zugelassen, Rauhafer hingegen schon. Sollten Sie Fragen zu Untersaaten oder geeigneten Zwischenfruchtmischungen und deren Mischungsverhältnis haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
ZWISCHENFRÜCHTE VOR WINTERGETREIDE
Flächen mit früh räumenden Hauptfrüchten (z.B.
Wintergerste, Raps) eignen sich gut zum Zwischenfruchtanbau vor Winterweizen, Triticale und
ggf. auch vor Winterroggen. Zwischenfrüchte vor
Wintergetreide lohnen sich, wenn rund 40
Wachstumstage für die Zwischenkultur zur Verfügung stehen.
Mit einer Zwischenfrucht vor Wintergetreide - vor
allem vor Winterweizen, der im Herbst auch bei
früher Saat keine hohen Stickstoffmengen mehr
entziehen kann – lässt sich
-
Stickstoff konservieren, vor Auswaschung
schützen,
-
der Reststickstoffgehalt im Herbst deutlich
senken,
-
die Krankheitsübertragung durch Ausfallraps
mit einer anderen Frucht unterbrechen und
-
für das Wintergetreide eine gute Bodengare
erzielen.
Zwischenfrüchte vor Winterfrüchten
nicht für das Greening anrechenbar.
sind
Zwischenfrüchte für die Aussaat vor Wintergetreide müssen sicher abfrieren, damit diese keine
Verunkrautung durch Durchwuchs entsteht und
sie müssen eine schnelle Jugendentwicklung
aufweisen. Buchweizen (Aussaatstärke: 60
kg/ha) wie auch Ramtil (Aussaatstärke: 10 kg/ha)
besitzen diese Eigenschaften.
Die positiven Eigenschaften einer Zwischenfrucht
werden erreicht, wenn mindestens 40 Wachstumstage zur Verfügung stehen. Hier gilt: Je früher die Aussaat und je später der Umbruch, desto erfolgreicher ist die Zwischenfrucht!
1 Juli-Tag = 1 Augustwoche = ganzer September
Vor der Zwischenfruchtaussaat muss vor allem
nach Raps oder Wintergerste möglichst durch
flache Bodenbearbeitung das Ausfallgetreide
bzw. der Ausfallraps zum Keimen gebracht und
beseitigt werden, um der Zwischenfrucht einen
guten Start zu ermöglichen.
Besonders Ramtil ist aufgrund der guten Jugendentwicklung, der geringen Saatgutkosten
(ca.25 €/ha) und der sehr hohen Frostempfindlichkeit als Zwischenfrucht vor Winterungen geeignet. Ramtil stirbt bei Temperaturen von +2 bis
+3°C sicher ab. Es eignet sich aber nicht als alleinige Zwischenfrucht vor Sommerungen! Als
Mischungspartner kann der Alexandrinerklee mit
einem Anteil von bis zu 10 % verwendet werden:
Aussaatmengen je ha im Gemenge: 9 kg Ramtil
+ 3 kg Alexandrinerklee.
PFLANZENSCHUTZ GETREIDE UND RAPS
AKTUELLE SITUATION IN DEN BESTÄNDEN
WINTERWEIZEN: Die Winterweizenbestände befinden sich momentan in der Schossphase,
wodurch der Wachstumsreglereinsatz mit
Moddus (+ CCC) oder Medax Top jetzt dringend
notwendig ist, vor allem wenn keine CCC Vorlage erfolgt ist. Durch das aktuelle Wachstum
wachsen die Bestände den Krankheiten davon,
sodass der Fungizideinsatz in der Regel bis zum
Erscheinen des letzten Blattes hinausgezögert
werden kann. Allerdings sind die Witterungsverhältnisse in den letzten Tagen sehr förderlich für
die Gelbrostentwicklung. Morgens tritt wieder
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Gegenmaßnahme mehr ergriffen werden. Nachbarpflanzen können den Ausfall in Teilen kompensieren. Es ist jedoch im Winterweizen auf
Blattlausbefall zu achten: Sie sind virusbeladen
und können den Winterweizen bis zum Fahnenblattstadium mit Gelbverzwergungsvirus infizieren.
WINTERRAPS: Die Rapsbestände kommen nach
und nach in die Blüte. Sobald die Vollblüte erreicht ist (50 – 60% der Blüten am Haupttrieb offen) ist im intensiven Rapsanbau eine Behandlung
mit
Fungizid
gegen
SclerotiniaWeißstängeligkeit anzuraten. Eine grundsätzliche Beimischung von Insektiziden zur Blütenmaßnahme sollte nicht durchgeführt werden.
Kontrollieren Sie Ihre Bestände auf den Befall mit
Kohlschotenrüsslern. Gegebenenfalls reicht eine
Randbehandlung mit Biscaya oder Mavrik (in
Azolmischung B2 beachten!) aus. Zum Bienenschutz ist generell, sofern arbeitswirtschaftlich
möglich, eine Behandlung in den Abendstunden
anzuraten.
Bezüglich des Rapsglanzkäfers ist in den meisten Fällen keine Behandlung mehr notwendig.
Mit dem Beginn der Blüte steigt die Schadschwelle
des
Knospenstadiums
(8
Käfer/Haupttrieb in guten Beständen) nochmals an.
Der Zuflug von Rapsglanzkäfern war in der Region dieses Jahr generell schwächer als in vergangenen Jahren.
Abb. 3: Gelbrostinfektion an Weizen (JB Asano)
WINTERGERSTE: Auch die Gerste zeigt momentan deutliches Wachstum. In einzelnen Beständen ist lediglich etwas Zwergrost oder Mehltau zu
finden. Abgesehen davon sind die Gerstenbestände jedoch sehr gesund, so dass hier die
Fungizidmaßnahme bis zum Grannenspitzen geschoben werden kann. Einkürzungsmaßnahmen
sollten jedoch stattgefunden haben. Auffallend
sind in einigen Beständen mit Gelbverzwergungsvirus befallene Nester. Hier kann keine
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu den Themen benötigen, können Sie sich
gerne bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Flohr
Wilhelm Möller
Philipp Möbs
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vermehrt Tau auf und die Tage sind zusätzlich
sehr strahlungsintensiv. Aus dieser Situation
entwickelten sich sowohl in Stoppel- und Maisweizen als auch in Rapsweizen neue Gelbrostinfektionen. Diese treten vermehrt in anfälligen
Sorten wie Akteur, Primus, Matrix, JB Asano,
Kometus, Kerubino, KWS Loft, Rumor, Sarmund
und Ambello auf. Eine Bestandskontrolle ist dringend notwendig, keine pauschalen Behandlungen durchführen. Sind erste Gelbrostnester zu
erkennen sollte mit Roststarken Mitteln wie Alto,
Matador, Folicur, Orius, Ceralo, Capalo u.a. behandelt werden. Neuinfektionen mit Septoria tritici konnten aufgrund der Witterung bislang noch
nicht stattfinden. Erst mit den am Wochenende
gemeldeten Niederschlägen könnte es zu einer
neuen Infektion kommen. Die Witterung am
kommenden Wochenende ist abzuwarten.