Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum „Bad Camberg“ zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen Ingenieurbüro Schnittstelle Boden Belsgasse 13 61239 Ober-Mörlen An die Bewirtschafter im Maßnahmenraum “Bad Camberg” GREENING Seit 2015 sind im Rahmen des Greenings Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nachzuweisen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, sind die wichtigsten Termine in der folgenden Tabelle dargestellt. Tab. 1: Termine und Fristen der Ökologischen Vorrangflächen (Greening) BERATUNGSRUNDBRIEF ÖVF-Kategorie (Faktor) APRIL 2015 Stilllegung (1) BERATUNGSANGEBOT Feldrandstreifen (1,5) Mit dem Beginn der gewässerschutzorientierten Beratung im Maßnahmenraum „Bad Camberg“ erhalten Sie nun den ersten Beratungsrundbrief. Diesen erhalten alle Bewirtschafter im Beratungsgebiet kostenlos. Wir greifen in den Beratungsrundbriefen über das Jahr aktuelle Themen auf und natürlich werden Fragestellungen zur Düngung und Pflanzenschutz behandelt. Puffer-, Waldrandab 01.08. streifen (1,5) Zwischenfrucht16.07.-01.10. anbau (0,3) ab 16.02.2016 Untersaaten (0,3) ab 16.02.2016 Abb. 1: Phacelia-Ramtil Gemenge Maßnahme 01.04.-30.06. ab 01.08. 01.04.-30.06. ab 01.08. keine Pflege Aussaat Winterfrucht zulässig keine Pflege Aussaat Winterfrucht zulässig Aussaat Winterfrucht zulässig Aussaat Umbruch zulässig Umbruch zulässig Aufwuchs muss vorhanden sein Körnerleguminosen 15.05.-15.08. Ausnahmeantrag möglich (Ernterverfrühung) Leguminosen (0,7) Aufwuchs muss vorhanden sein 15.05.-31.08. Futterleguminosen Folgekultur: Winterkultur bis 15.02.2016 oder Winterzwischenfrucht UNTERSAATEN GREENING Eine gute Möglichkeit das Greening zu erfüllen, ohne Flächen aus der Produktion nehmen zu müssen, ist das Ansäen von Untersaaten (Umrechnungsfaktor 0,3). Anders als bei Zwischenfrüchten muss hier keine Mischsaat erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass nur Gräser verwendet werden dürfen. Zeitliche Fristen zur Aussaat gibt es hier nicht, bis zum 15.02. des Folgejahres darf jedoch kein Schnitt erfolgen. Eine Nutzung nach diesem Termin ist erlaubt. Nach der Ernte der Hauptfrucht ist hier kein chem.-synth. Pflanzenschutz, keine mineralische Stickstoffdüngung oder Ausbringung von Klärschlamm mehr zulässig. Die Untersaat kann aber auch im Folgejahr in Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Beratung Pflanzenproduktion und Grundberatung Wasserrahmenrichtlinie Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Walderdorffstr. 10 ▪ 65549 Limburg ▪ Tel. 06431/9098040 ▪ Fax 9098290 ▪ eMail: [email protected] Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-16 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] www.schnittstelle-boden-wrrl-hessen.de Sollten Sie Fragen, Ideen oder Wünsche haben, die wir in den Rundbriefen aufgreifen sollen, können Sie sich gerne bei uns melden. Ab sofort können Sie sich auch auf folgender Homepage über das Projekt informieren: www.schnittstelle-boden-wrrl-hessen.de Termine Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum „Bad Camberg“ zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen eine Hauptkultur (Ackergras) oder Stilllegung (ÖVF) überführt werden. Insbesondere im Mais sind Untersaaten eine interessante Möglichkeit, um Nährstoffe zu binden und Erosion zu vermeiden. Zudem verbessern Sie in der Regel die Befahrbarkeit bei der Ernte. Entscheidend ist hier die Art der Untersaat und der Saatzeitpunkt. Wenn Wasser der begrenzende Faktor ist, eignet sich eine späte, Weidelgras-betonte Aussaat zum 6-8 Blattstadium. In niederschlagsreicheren Regionen ist eine Aussaat kurz vor oder kurz nach der Maisaussaat mit Rotschwingel-betonten Untersaaten möglich. In jedem Fall sollten zwischen der Untersaat und einer Herbizidmaßnahme 20-25 Tage liegen, um stärkere Schäden zu vermeiden. Bei Fragen zur praktischen Umsetzung, Pflanzenschutz oder Sortenwahl der Untersaaten können Sie sich gerne an uns wenden. Keine min. N-Düngung/Klärschlamm (Wirtschaftsdünger sind erlaubt) Nur zugelassene Arten aus Artenkatalog Nur Mischungen - keine Art darf mehr als 60 % Samenanteil (mindestens zwei Arten) haben Die Artenanteile der einzelnen Früchte werden mithilfe der Tausendkorngewichte (TKG) und der Aussaatstärke berechnet. Einige Vorschläge für „greeningfähige“ Eigenmischungen für verschiedene Fruchtfolgen finden Sie in der unten stehenden Tabelle. In jeder der vorgeschlagenen Mischungen ist mindestens eine spätsaatverträgliche Komponente enthalten. Zudem binden die Mischungen bei optimalen Bedingungen viel Stickstoff und mindern so Auswaschungsverluste während der Wachstumsruhe. ZWISCHENFRUCHT GREENING Eine weitere Möglichkeit die Greeningvorgaben zu erfüllen ist der Zwischenfruchtanbau (Umrechnungsfaktor 0,3). Vorgaben zu Zwischenfrucht (Greening): Aussaat vom 16.07.- 01.10. Standzeit: bis 15.Februar Keine chem.-synth. PSM Abb. 2: Grasuntersaat im Mais Tab.2: Vorschläge „greeningfähiger“ Zwischenfruchtgemenge (In der Tabelle wurde mit folgenden TKGen gerechnet: Senf 6 g, Rauhafer 23,5 g, Ramtil 3,25 g, Phacelia 2 g, Ölrettich 12,3 g, Alexandrinerklee 3 g) Komponenten Verhältnis % Saatstärke (kg/ha) Senf (6,8 kg)/Ölrettich (14 kg) 50/50 Phacelia (4 kg)/Ramtil (4,5 kg) 59/41 Senf (9,2 kg)/Ramtil (3,5 kg) 59/41 Ramtil (3,7 kg)/Phacelia (2,6 kg)/Rauhafer (18,9 kg) 35/40/25 Phacelia (4,5 kg)/Ramtil (3,9 kg)/Alexandrinerklee (1 kg) 59/32/9 Ölrettich (17,6 kg)/Rauhafer (23,3 kg) 59/41 Verhältnis Preise nicht in: Samen/m² (2014) Rapsfruchtfolgen 113/114 ~ 42€ ~ 37 € Kartoffelfruchtfolgen 200/138 153/108 ~ 22 € Rapsfruchtfolgen 114/130/80 ~ 51 € Kartoffelfruchtfolgen 225/120/33 ~ 42 € Kartoffelfruchtfolgen 143/99 ~ 70 € Rapsfruchtfolgen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Beratung Pflanzenproduktion und Grundberatung Wasserrahmenrichtlinie Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Walderdorffstr. 10 ▪ 65549 Limburg ▪ Tel. 06431/9098040 ▪ Fax 9098290 ▪ eMail: [email protected] Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-16 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum „Bad Camberg“ zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen Falls Sie Saatgut mit deutlich abweichendem TKG (zu erkennen am Sacketikett) haben, rechnen wir Ihnen gerne die dann notwendigen Mischungsanteile aus. Zu beachten ist in jedem Fall der Artenkatalog, in dem alle zulässigen Arten geführt sind. Grünroggen und Konsumhafer sind beispielweise nicht als Greening-Zwischenfrucht zugelassen, Rauhafer hingegen schon. Sollten Sie Fragen zu Untersaaten oder geeigneten Zwischenfruchtmischungen und deren Mischungsverhältnis haben, können Sie sich gerne an uns wenden. ZWISCHENFRÜCHTE VOR WINTERGETREIDE Flächen mit früh räumenden Hauptfrüchten (z.B. Wintergerste, Raps) eignen sich gut zum Zwischenfruchtanbau vor Winterweizen, Triticale und ggf. auch vor Winterroggen. Zwischenfrüchte vor Wintergetreide lohnen sich, wenn rund 40 Wachstumstage für die Zwischenkultur zur Verfügung stehen. Mit einer Zwischenfrucht vor Wintergetreide - vor allem vor Winterweizen, der im Herbst auch bei früher Saat keine hohen Stickstoffmengen mehr entziehen kann – lässt sich - Stickstoff konservieren, vor Auswaschung schützen, - der Reststickstoffgehalt im Herbst deutlich senken, - die Krankheitsübertragung durch Ausfallraps mit einer anderen Frucht unterbrechen und - für das Wintergetreide eine gute Bodengare erzielen. Zwischenfrüchte vor Winterfrüchten nicht für das Greening anrechenbar. sind Zwischenfrüchte für die Aussaat vor Wintergetreide müssen sicher abfrieren, damit diese keine Verunkrautung durch Durchwuchs entsteht und sie müssen eine schnelle Jugendentwicklung aufweisen. Buchweizen (Aussaatstärke: 60 kg/ha) wie auch Ramtil (Aussaatstärke: 10 kg/ha) besitzen diese Eigenschaften. Die positiven Eigenschaften einer Zwischenfrucht werden erreicht, wenn mindestens 40 Wachstumstage zur Verfügung stehen. Hier gilt: Je früher die Aussaat und je später der Umbruch, desto erfolgreicher ist die Zwischenfrucht! 1 Juli-Tag = 1 Augustwoche = ganzer September Vor der Zwischenfruchtaussaat muss vor allem nach Raps oder Wintergerste möglichst durch flache Bodenbearbeitung das Ausfallgetreide bzw. der Ausfallraps zum Keimen gebracht und beseitigt werden, um der Zwischenfrucht einen guten Start zu ermöglichen. Besonders Ramtil ist aufgrund der guten Jugendentwicklung, der geringen Saatgutkosten (ca.25 €/ha) und der sehr hohen Frostempfindlichkeit als Zwischenfrucht vor Winterungen geeignet. Ramtil stirbt bei Temperaturen von +2 bis +3°C sicher ab. Es eignet sich aber nicht als alleinige Zwischenfrucht vor Sommerungen! Als Mischungspartner kann der Alexandrinerklee mit einem Anteil von bis zu 10 % verwendet werden: Aussaatmengen je ha im Gemenge: 9 kg Ramtil + 3 kg Alexandrinerklee. PFLANZENSCHUTZ GETREIDE UND RAPS AKTUELLE SITUATION IN DEN BESTÄNDEN WINTERWEIZEN: Die Winterweizenbestände befinden sich momentan in der Schossphase, wodurch der Wachstumsreglereinsatz mit Moddus (+ CCC) oder Medax Top jetzt dringend notwendig ist, vor allem wenn keine CCC Vorlage erfolgt ist. Durch das aktuelle Wachstum wachsen die Bestände den Krankheiten davon, sodass der Fungizideinsatz in der Regel bis zum Erscheinen des letzten Blattes hinausgezögert werden kann. Allerdings sind die Witterungsverhältnisse in den letzten Tagen sehr förderlich für die Gelbrostentwicklung. Morgens tritt wieder Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Beratung Pflanzenproduktion und Grundberatung Wasserrahmenrichtlinie Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Walderdorffstr. 10 ▪ 65549 Limburg ▪ Tel. 06431/9098040 ▪ Fax 9098290 ▪ eMail: [email protected] Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-16 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum „Bad Camberg“ zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen Gegenmaßnahme mehr ergriffen werden. Nachbarpflanzen können den Ausfall in Teilen kompensieren. Es ist jedoch im Winterweizen auf Blattlausbefall zu achten: Sie sind virusbeladen und können den Winterweizen bis zum Fahnenblattstadium mit Gelbverzwergungsvirus infizieren. WINTERRAPS: Die Rapsbestände kommen nach und nach in die Blüte. Sobald die Vollblüte erreicht ist (50 – 60% der Blüten am Haupttrieb offen) ist im intensiven Rapsanbau eine Behandlung mit Fungizid gegen SclerotiniaWeißstängeligkeit anzuraten. Eine grundsätzliche Beimischung von Insektiziden zur Blütenmaßnahme sollte nicht durchgeführt werden. Kontrollieren Sie Ihre Bestände auf den Befall mit Kohlschotenrüsslern. Gegebenenfalls reicht eine Randbehandlung mit Biscaya oder Mavrik (in Azolmischung B2 beachten!) aus. Zum Bienenschutz ist generell, sofern arbeitswirtschaftlich möglich, eine Behandlung in den Abendstunden anzuraten. Bezüglich des Rapsglanzkäfers ist in den meisten Fällen keine Behandlung mehr notwendig. Mit dem Beginn der Blüte steigt die Schadschwelle des Knospenstadiums (8 Käfer/Haupttrieb in guten Beständen) nochmals an. Der Zuflug von Rapsglanzkäfern war in der Region dieses Jahr generell schwächer als in vergangenen Jahren. Abb. 3: Gelbrostinfektion an Weizen (JB Asano) WINTERGERSTE: Auch die Gerste zeigt momentan deutliches Wachstum. In einzelnen Beständen ist lediglich etwas Zwergrost oder Mehltau zu finden. Abgesehen davon sind die Gerstenbestände jedoch sehr gesund, so dass hier die Fungizidmaßnahme bis zum Grannenspitzen geschoben werden kann. Einkürzungsmaßnahmen sollten jedoch stattgefunden haben. Auffallend sind in einigen Beständen mit Gelbverzwergungsvirus befallene Nester. Hier kann keine Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu den Themen benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden. Mit freundlichen Grüßen Carolin Flohr Wilhelm Möller Philipp Möbs Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Beratung Pflanzenproduktion und Grundberatung Wasserrahmenrichtlinie Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz, Landbauberatung, Moderation Walderdorffstr. 10 ▪ 65549 Limburg ▪ Tel. 06431/9098040 ▪ Fax 9098290 ▪ eMail: [email protected] Belsgasse 13 ▪ 61239 Ober-Mörlen ▪ Tel. 06002/99250-16 ▪ Fax 99250-29 ▪ eMail: [email protected] www.schnittstelle-boden-wrrl-hessen.de vermehrt Tau auf und die Tage sind zusätzlich sehr strahlungsintensiv. Aus dieser Situation entwickelten sich sowohl in Stoppel- und Maisweizen als auch in Rapsweizen neue Gelbrostinfektionen. Diese treten vermehrt in anfälligen Sorten wie Akteur, Primus, Matrix, JB Asano, Kometus, Kerubino, KWS Loft, Rumor, Sarmund und Ambello auf. Eine Bestandskontrolle ist dringend notwendig, keine pauschalen Behandlungen durchführen. Sind erste Gelbrostnester zu erkennen sollte mit Roststarken Mitteln wie Alto, Matador, Folicur, Orius, Ceralo, Capalo u.a. behandelt werden. Neuinfektionen mit Septoria tritici konnten aufgrund der Witterung bislang noch nicht stattfinden. Erst mit den am Wochenende gemeldeten Niederschlägen könnte es zu einer neuen Infektion kommen. Die Witterung am kommenden Wochenende ist abzuwarten.
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