n, imiere n ma x chtliche e c n a re ch - /straf r ung s Sanie ng und zivil eiden! u m t r h e A nf e c H af t ung v Finanz Colloquium Colloquium Finanz Haftungsfalle Sanierungsgutachten Das „rechtssichere“ Sanierungskonzept: Immer z.B. nach IdW S 6 – oder in welchen Fällen darf es auch „kleiner“ sein? Welche Mindestinhalte sind laut Rechtsprechung erforderlich? Tipps zur Vermeidung der Anfechtbarkeit im Fall des Scheiterns der Sanierung Gutachten-Check: Fehleranalyse und Praxishinweise für die effektive Plausibilisierung durch den Sanierer Welche Qualifikationen sollte der Gutachter haben? Wie erkennt der Sanierer den „richtigen“ Gutachter? Sanierungsmaßnahmen aus dem Gutachten im Praxistest: Z.B. Stundung, doppelseitige Treuhand, dept equity swap, u.a. Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Risiken für Bankmitarbeiter und verantwortliche Vorstände Identifizierung von Ansprüchen gegen Ersteller fehlerhafter Gutachten Dieter Holtkötter Dipl.-Kfm., Leiter Restrukturierung WGZ BANK AG, Münster Eva Ringelspacher Direktorin Group Intensive Care Commerzbank AG, Frankfurt/Main Michael Strötges Bereichsleiter Recht Sparkasse Rhein-Neckar-Nord 22. April 2015, Frankfurt/Main Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Haftungsfalle Sanierungsgutachten Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung Risikoanalyse Grundbuch 22. April 2015 23. April 2015 24. April 2015 FCH Orga / IT-Cert Heidelberg Inhalte eines Sanierungsgutachtens, Prüfung, Plausibilisierung, Umsetzungsmaßnahmen 9:00 –17:00 Uhr Dieter Holtkötter, WGZ BANK AG Eva Ringelspacher, Commerzbank AG Michael Strötges, Sparkasse Rhein-Neckar-Nord Was zeichnet ein hochwertiges Sanierungsgutachten aus? Mindestinhalte nach IdW S 6 und Rechtsprechung Bloße Fortführungsprognose oder echtes Sanierungs- konzept? Zur Bestimmung bzw. Abgrenzung der Begriffe Risiko (Vorsatz-) Anfechtung: Nur ein ernsthaftes und aussichtsreiches Sanierungskonzept hilft Anforderungen der Rechtsprechung und des IdW S 6 an Sanierungsgutachten im Vergleich: Worin bestehen Unterschiede? Inwieweit genügt die Orientierung am IdW S 6-Standard? Oder sind darüber hinaus Kriterien aus der Rechtsprechung zu beachten? Muss es immer ein „großes“ Gutachten sein oder S6 light? An welchen Positionen/Inhalten kann – angemessen zur Unternehmensgröße/-Komplexität – „gespart“ werden, ohne Risiken einzugehen? In jedem Fall: Aufnahme der Kernbestandteile, unabhängig von der Größe und Komplexität des Unternehmens - welches sind die Kernbestandteile? Fundierte und strukturierte Prüfung und Plausibilisierung des Sanierungsgutachtens Entscheidungskriterien der Bank im Spannungsfeld zwischen Sanierung und Risiko des Teil-/Totalausfalls; eines der Wichtigsten: Ein plausibles Sanierungskonzept! Wer kann/darf ein Gutachten schreiben? Rechtliche und tatsächliche Anforderungen an den Gutachter; wie erkennt der Sanierungsberater, ob der Gutachter qualifiziert ist? Zum Einfluss der Gutachterauswahl auf den Sanierungserfolg: Was kann/soll/muss die Bank zur Auswahlentscheidung beitragen? Welche Auswahlkriterien sind entscheidend? Wie geht man mit widerstreitenden Interessenlagen der Beteiligten (z.B. wegen Kosten/Vergütung, Erfolgsaussichten, Sanierungsbeiträge) um? Plausibilisierung des Gutachtens, z.B.: Sind die Kernbestandteile mit angemessener Tiefe abgearbeitet? Passen die Unternehmensdaten und -zahlen zu den Annahmen des Gutachters? Ist die Konzeption realitätsnah und umsetzbar? Oder hängt sie von unwahrscheinlichen/utopischen Grundannahmen oder noch herzustellenden Voraussetzungen ab? Gutachten mit negativem Ergebnis: Und was jetzt? Erläuterung der Gutachtenprüfung anhand von Praxis fällen aus verschiedenen Branchen Checkliste als Hilfestellung zur strukturierten Überprüfung von Sanierungskonzepten und Sanierungsgut achten Das Gutachten ist gut – aber wird es auch gut umgesetzt? Zielführende, rechtssichere und risikoarme Handlungsoptionen für Banken Nicht nur das Konzept ist wichtig: Können und wollen die handelnden Personen die vom Sanierungskonzept vorgegebenen Maßnahmen umsetzen? Welche (im Sanierungskonzept vorgeschlagenen) Maßnahmen sind in welcher Situation wirklich geeignet: Z.B. Überbrückungs-/Sanierungskredit, Stundung, Zinsreduktion, dept-to-equity-swap, Poolbildung, Verzicht gegen Besserungsschein, u.a. Kreditgewährung in der Krise oder Kündigung des Engagements: Spagat zwischen Insolvenzverschleppung und/oder Gläubigergefährdung durch (Neu-)Kreditvergabe, Stundung, Stillhalteabkommen etc. und der Beseitigung von Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit Änderungsvereinbarungen zum Kreditvertrag in der Krise: Keine Risiken eingehen! BGH vom 7.5.2013 Vorsicht bei nur teilweiser Bewilligung eines Kreditierungsvorschlags aus dem Sanierungskonzept („1 Mio. € sind uns zu viel, aber 600 T€ sind o.k.“)! Erläuterung von Handlungsoptionen der Bank in der Sanierung anhand verschiedener Fälle aus der Sanierungspraxis Das Gutachten erweist sich als schlecht: Identifizierung von Haftungsansprüchen der Bank gegen Ersteller fehlerhafter Sanierungsgutachten Haftungsbegründende Fehlerquellen und daraus resul- tierende Pflichtverletzungen des Gutachtenerstellers anhand von Praxisfällen, z.B. unvollständige Feststellung der wirtschaftlichen und/ oder rechtlichen Gesamtsituation des Unternehmens Fehleinschätzung über das Vorliegen oder unmittelbare oder absehbare Bevorstehen von Insolvenzantragsgründen Nichtbeachtung der Vorgaben des Auftraggebers oder pflichtwidrige Nichtprüfung von evident ergebnisbeeinflussenden Tatsachen Welche Ansprüche hat die Bank, wenn sie nicht Auftraggeber des Gutachtens ist? Zu den Voraussetzungen und Schwierigkeiten eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter. Kausalität von Pflichtverletzung und entstandenem Schaden: Wie lässt sich dieser Zusammenhang belegen? Umgang mit und Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen im Gutachten gegenüber dem Schuldnerunternehmen und dem Kreditinstitut: Reliance Letter/Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung Zivil- und strafrechtliche Haftung von Banken und ihren Mitarbeitern Richtige Feststellung der Schadenshöhe unter Berück- sichtigung eventuell bestellter Sicherheiten und des Verwertungserlöses Vermeidung von persönlichen strafrechtlichen Risiken für Bankmitarbeiter und das Kreditinstitut: Von der Untreue gegenüber dem eigenen Institut bis hin zur Beihilfe zur Insolvenzverschleppung Strafrechtliche Risiken für die handelnden Mitarbeiter: „Automatische“ Untersuchungen der Staatsanwaltschaft in den meisten Insolvenzfällen; In den letzten Jahren allein durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklagen gegen mehr als 30 Kreditleiter aller Bankensegmente wegen Untreue (gegenüber dem eigenen Institut!) bei Sanierungskreditvergabe Zum Ablauf strafrechtlicher Ermittlungen: Auslösung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, Durchsuchung der Bank, Vernehmung von Mitarbeitern als Zeugen oder Beschuldigte, Einstellung gegen Auflage oder Anklage Mitarbeiter-Strafbarkeit bei Sanierungskrediten und Nichteinhaltung der Vorschriften des § 18 KWG oder der MaRisk nach Untreue (§ 266 StGB), exemplarisches BGHUrteil zum mit Freiheitsstrafen für Bankmitarbeiter Gefahr der Anstiftung oder Beihilfe zur Insolvenzverschleppung für Bankmitarbeiter, etwa durch Hinweise auf Bilanzkosmetik, Kreditgewährung trotz Vorliegens eines Insolvenzgrundes, Fehler bei der Finanzierung einer Auffanggesellschaft Anstiftung zur Gläubigerbegünstigung bei Sicherheitenbestellung in der Krise (§ 283c StGB) Anstiftung und Beihilfe zum Bankrott (§ 283 StGB) durch Verlangen nach nicht geschuldeter Sicherheit oder Rückdatierung von Sicherheitenverträgen in der Krise Kreditbetrug bei Förderung der Kreditgewährung durch Lieferanten oder andere Banken ohne ausreichende Gefahrenhinweise durch den Mitarbeiter (§ 265b StGB) Strafbarkeit bei faktischer Geschäftsführung wie ein Geschäftsführer, z.B. bei Nichtabführung von Sozialbeiträgen (§ 266a StGB), auch bei ausgefallenen Lohnzahlungen oder eigenmächtiger Kontodisposition Verantwortung Einzelner bei Gremienentscheidungen, auch einzelner Vorstände bei Gesamtvorstandsentscheidungen: Mitverantwortlichkeit für die Mehrheitsentscheidung auch bei abweichendem Votum bzw. Enthaltung? Verantwortlichkeit für das „Mittragen“ von Entscheidungen Finanz Colloquium erg 2. Auflage Heidelb te – MaS gen an rderun stanfo – MaS Minde nzepte ungsko Prüfen Sanier en und ten n, Umsetz gutach erun .) an Sani ISU (Hrsg ungen anforder Mindest gskonzep elle ngs das Erst und Sanieru ten dard für ISU-Stanierungskonzep von San isierung Standard für die ierungen Institut menssan von Unterneh ISU erung dardisi die Stan n (Hrsg.) itut für sanierunge ens ISU – Inst ernehm von Unt www.ISU Finanz m Colloquiu Heidelberg age ufl 2. A -Institut .com gen an “ rderun „2. Auflage stanfo e d p e in z te, M n o k s ung er Sanier ilnehm den Te „Für je enthalten!“ is im Pre Fälle sonstiger unvertretbarer Kreditvergaben trotz Einhaltung des Aufsichtsrechts, Grauzone zwischen unglücklichen Kreditentscheidungen mit noch erlaubter Eingehung von Risiken und strafbarer Untreue Führt die bloße Vermögensgefährdung durch möglichen Kreditausfall schon zur Strafbarkeit? Sinnhaftigkeit einer zentralen Ansprechstelle für (informelle) Verdachtsmeldungen („Whistleblowing“ als Compliance i.w.S.)? Erläuterung der strafrechtlichen Risiken für die handelnden Personen anhand vieler Praxisfälle Vermeidung zivilrechtlicher Haftungsrisiken der Bank durch den Sanierungsmitarbeiter Pflicht zur Teilnahme an der Sanierung? Eigenütziger Sanierungskredit? Gefahr der Sittenwidrigkeit von Verträgen bei Knebelung des Schuldnerunternehmens, z.B. durch Steuerung des Zahlungsverkehrs? Gefahr der faktischen Geschäftsführung und daraus resultierendes Risiko der Insolvenzantragspflicht durch den Gläubiger Vermeidung von Haftungsrisiken bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung in der Sanierungsphase: Kündigung zur Unzeit? Anfechtungsrisiken bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung, z.B. bei Zusammenwirken von einzelnen Gläubigern zu Lasten des Schuldnerunternehmens Stillhalten des Gläubigers schon ausreichend für Haftungsansprüche Dritter? Pflicht zur Kündigung von Darlehen bei negativer Fortführungsprognose? Referenten: Dieter Holtkötter Dipl.-Kfm., Leiter Restrukturierung, WGZ BANK, Münster Seit 1990 im Firmenkundenkreditgeschäft, seit dem Jahr 2000 Leiter Restrukturierung WGZ-Bank Münster. Viele Jahre Erfahrung als Referent und Autor zu Restrukturierungs- und Sanierungsthemen. Eva Ringelspacher Direktorin Group Intensive Care, Commerzbank AG, Frankfurt/M. Seit vielen Jahren Begleitung von Restrukturierungsund Abwicklungsengagements, zahlreiche Vorträge und Veröffentli-chungen, Autorin im Handbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“. Michael Strötges Bereichsleiter Recht, Sparkasse Rhein-Neckar-Nord Spezialisiert auf Kreditrecht, jahrelange Erfahrung im Kreditgeschäft. Nach Tätigkeiten in Abwicklung und Sanierung seit 2003 Bereichsleiter Recht bei der Sparkassen Rhein-Neckar-Nord, Autor im „Handbuch des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht“ und im „Bearbeitungs- und Prüfungs-leitfaden Sanierung von Firmenkunden“ 760,00 €* Fachbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“ enthalten! Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung 23. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 15) 760,00 €* Fachbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“ enthalten! Risikoanalyse Grundbuch 24. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 16) 760,00 €* Fachbuch „Praktikerhandbuch Baufinanzierung“ enthalten! Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte 2012, ca. 710 Seiten, 89,- €** Vertragsgestaltung bei Problemkrediten 2013, ca. 220 Seiten, 49,- €** Praktikerhandbuch Baufinanzierung 2012, ca. 210 Seiten, 89,- €** Name: Nicht jede Sanierung ist von Erfolg gekrönt. Wenn sie scheitert, droht immer das Damoklesschwert der zivil- und strafrechtlichen Haftung auf die Bank und ihre Mitarbeiter zu fallen - ausgerechnet auf diejenigen, die i.d.R. ohnehin schon einen hohen finanziellen (Abschreibung) und persönlichen (Arbeitsaufwand) Preis gezahlt haben. Nur ein professionelles Sanierungsmanagement in Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung insbesondere zu den notwendigen Inhalten von Sanierungsgutachten begrenzt dieses Risiko auf ein Minimum. Hinzu kommt das Dauerproblem Anfechtung, jüngst nochmals verschärft durch die ausgeweitete Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO. Sehr erfahrene Praktiker helfen den Teilnehmern dabei, Risiken bestmöglich zu vermeiden und dennoch effektiv zu sanieren. 22. April 2015 9.00 – 17.00 Uhr relexa Hotel Frankfurt/Main Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Vorname: Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminar-reihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt. Position: Abteilung: Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteil-nehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel.: Fax: E-Mail: Rechnung an: (Name, Vorname) * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. Fach-/Produktinformationen und Datenschutz (Abteilung) E-Mail: Bemerkungen: Bitte einsenden an: [email protected] Fax +49 6221 99898-99 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Weitere Infos unter: Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Mit freundlicher Unterstützung von Zum Thema Haftungsfalle Sanierungsgutachten 22. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 12) Termine / Ort Ich melde mich an zum Seminar Teilnahmebedingungen Anmelden / Bestellen Haftungsfalle Sanierungsgutachten
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