Haftungsfalle Sanierungsgutachten

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Finanz Colloquium
Colloquium
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Haftungsfalle
Sanierungsgutachten
ƒƒDas „rechtssichere“ Sanierungskonzept:
Immer z.B. nach IdW S 6 – oder in welchen
Fällen darf es auch „kleiner“ sein?
ƒƒWelche Mindestinhalte sind laut
R­echtsprechung erforderlich? Tipps
zur V­ermeidung der Anfechtbarkeit im
Fall des Scheiterns der Sanierung
ƒƒGutachten-Check: Fehleranalyse
und Praxishinweise für die effektive
Plausibilisierung durch den Sanierer
ƒƒWelche Qualifikationen sollte der
Gutachter haben? Wie erkennt
der Sanierer den „richtigen“
G­utachter?
ƒƒSanierungsmaßnahmen aus
dem Gutachten im Praxistest:
Z.B. Stundung, doppelseitige
Treuhand, dept equity swap, u.a.
ƒƒVermeidung von zivil- und strafrechtlichen
Risiken für Bankmitarbeiter und verantwortliche Vorstände
ƒƒIdentifizierung von Ansprüchen gegen Ersteller
fehlerhafter Gutachten
Dieter Holtkötter
Dipl.-Kfm., Leiter Restrukturierung
WGZ BANK AG, Münster
Eva Ringelspacher
Direktorin Group Intensive Care
Commerzbank AG, Frankfurt/Main
Michael Strötges
Bereichsleiter Recht
Sparkasse Rhein-Neckar-Nord
22. April 2015, Frankfurt/Main
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Haftungsfalle
Sanierungsgutachten
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Sanierung & Abwicklung
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Grundbuch
22. April 2015
23. April 2015
24. April 2015
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Inhalte eines Sanierungsgutachtens, Prüfung, Plausibilisierung, Umsetzungsmaßnahmen
9:00 –17:00 Uhr
Dieter Holtkötter, WGZ BANK AG
Eva Ringelspacher, Commerzbank AG
Michael Strötges, Sparkasse Rhein-Neckar-Nord
Was zeichnet ein hochwertiges Sanierungsgutachten aus? Mindestinhalte nach IdW S 6
und Rechtsprechung
„„ Bloße Fortführungsprognose oder echtes Sanierungs-
konzept? Zur Bestimmung bzw. Abgrenzung der Begriffe
„„ Risiko (Vorsatz-) Anfechtung: Nur ein ernsthaftes und
aussichtsreiches Sanierungskonzept hilft
„„ Anforderungen der Rechtsprechung und des IdW S 6 an
Sanierungsgutachten im Vergleich: Worin bestehen Unterschiede? Inwieweit genügt die Orientierung am IdW
S 6-Standard? Oder sind darüber hinaus Kriterien aus der
Rechtsprechung zu beachten?
„„ Muss es immer ein „großes“ Gutachten sein oder S6
light? An welchen Positionen/Inhalten kann – angemessen zur Unternehmensgröße/-Komplexität – „gespart“
werden, ohne Risiken einzugehen?
„„ In jedem Fall: Aufnahme der Kernbestandteile, unabhängig von der Größe und Komplexität des Unternehmens - welches sind die Kernbestandteile?
Fundierte und strukturierte Prüfung und
Plausibilisierung des Sanierungsgutachtens
„„ Entscheidungskriterien der Bank im Spannungsfeld
zwischen Sanierung und Risiko des Teil-/Totalausfalls;
eines der Wichtigsten: Ein plausibles Sanierungskonzept!
„„ Wer kann/darf ein Gutachten schreiben? Rechtliche und
tatsächliche Anforderungen an den Gutachter; wie erkennt der Sanierungsberater, ob der Gutachter qualifiziert
ist?
„„ Zum Einfluss der Gutachterauswahl auf den Sanierungserfolg: Was kann/soll/muss die Bank zur Auswahlentscheidung beitragen?
„„ Welche Auswahlkriterien sind entscheidend? Wie geht
man mit widerstreitenden Interessenlagen der Beteiligten (z.B. wegen Kosten/Vergütung, Erfolgsaussichten,
Sanierungsbeiträge) um?
„„ Plausibilisierung des Gutachtens, z.B.:
„„ Sind die Kernbestandteile mit angemessener Tiefe
abgearbeitet?
„„ Passen die Unternehmensdaten und -zahlen zu
den Annahmen des Gutachters?
„„ Ist die Konzeption realitätsnah und umsetzbar?
„„ Oder hängt sie von unwahrscheinlichen/utopischen Grundannahmen oder noch herzustellenden
Voraussetzungen ab?
„„ Gutachten mit negativem Ergebnis: Und was jetzt?
„„ Erläuterung der Gutachtenprüfung anhand von Praxis­
fällen aus verschiedenen Branchen
„„ Checkliste als Hilfestellung zur strukturierten Überprüfung von Sanierungskonzepten und Sanierungsgut­
achten
Das Gutachten ist gut – aber wird es auch
gut umgesetzt? Zielführende, rechtssichere und risikoarme Handlungsoptionen für
Banken
„„ Nicht nur das Konzept ist wichtig: Können und wollen die
handelnden Personen die vom Sanierungskonzept vorgegebenen Maßnahmen umsetzen?
„„ Welche (im Sanierungskonzept vorgeschlagenen) Maßnahmen sind in welcher Situation wirklich geeignet: Z.B.
Überbrückungs-/Sanierungskredit, Stundung, Zinsreduktion, dept-to-equity-swap, Poolbildung, Verzicht gegen
Besserungsschein, u.a.
„„ Kreditgewährung in der Krise oder Kündigung des Engagements: Spagat zwischen Insolvenzverschleppung
und/oder Gläubigergefährdung durch (Neu-)Kreditvergabe, Stundung, Stillhalteabkommen etc. und der Beseitigung von Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit
„„ Änderungsvereinbarungen zum Kreditvertrag in der
Krise: Keine Risiken eingehen! BGH vom 7.5.2013
„„ Vorsicht bei nur teilweiser Bewilligung eines Kreditierungsvorschlags aus dem Sanierungskonzept („1 Mio. €
sind uns zu viel, aber 600 T€ sind o.k.“)!
„„ Erläuterung von Handlungsoptionen der Bank in der
Sanierung anhand verschiedener Fälle aus der Sanierungspraxis
Das Gutachten erweist sich als schlecht:
Identifizierung von Haftungsansprüchen
der Bank gegen Ersteller fehlerhafter Sanierungsgutachten
„„ Haftungsbegründende Fehlerquellen und daraus resul-
tierende Pflichtverletzungen des Gutachtenerstellers
anhand von Praxisfällen, z.B.
„„ unvollständige Feststellung der wirtschaftlichen und/
oder rechtlichen Gesamtsituation des Unternehmens
„„ Fehleinschätzung über das Vorliegen oder unmittelbare oder absehbare Bevorstehen von Insolvenzantragsgründen
„„ Nichtbeachtung der Vorgaben des Auftraggebers
oder pflichtwidrige Nichtprüfung von evident ergebnisbeeinflussenden Tatsachen
„„ Welche Ansprüche hat die Bank, wenn sie nicht Auftraggeber des Gutachtens ist? Zu den Voraussetzungen und
Schwierigkeiten eines Vertrages mit Schutzwirkung zu
Gunsten Dritter.
„„ Kausalität von Pflichtverletzung und entstandenem
Schaden: Wie lässt sich dieser Zusammenhang belegen?
„„ Umgang mit und Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen im Gutachten gegenüber dem Schuldnerunternehmen und dem Kreditinstitut: Reliance Letter/Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung
Zivil- und strafrechtliche Haftung von Banken und ihren Mitarbeitern
„„ Richtige Feststellung der Schadenshöhe unter Berück-
sichtigung eventuell bestellter Sicherheiten und des Verwertungserlöses
Vermeidung von persönlichen strafrechtlichen Risiken für Bankmitarbeiter und das
Kreditinstitut: Von der Untreue gegenüber
dem eigenen Institut bis hin zur Beihilfe zur
Insolvenzverschleppung
„„ Strafrechtliche Risiken für die handelnden Mitarbeiter:
„Automatische“ Untersuchungen der Staatsanwaltschaft in den meisten Insolvenzfällen; In den letzten
Jahren allein durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft
Stuttgart Anklagen gegen mehr als 30 Kreditleiter aller
Bankensegmente wegen Untreue (gegenüber dem eigenen Institut!) bei Sanierungskreditvergabe
„„ Zum Ablauf strafrechtlicher Ermittlungen: Auslösung
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, Durchsuchung der
Bank, Vernehmung von Mitarbeitern als Zeugen oder Beschuldigte, Einstellung gegen Auflage oder Anklage
„„ Mitarbeiter-Strafbarkeit bei Sanierungskrediten und Nichteinhaltung der Vorschriften des § 18 KWG oder der MaRisk nach Untreue (§ 266 StGB), exemplarisches BGHUrteil zum mit Freiheitsstrafen für Bankmitarbeiter
„„ Gefahr der Anstiftung oder Beihilfe zur Insolvenzverschleppung für Bankmitarbeiter, etwa durch Hinweise
auf Bilanzkosmetik, Kreditgewährung trotz Vorliegens eines Insolvenzgrundes, Fehler bei der Finanzierung einer
Auffanggesellschaft
„„ Anstiftung zur Gläubigerbegünstigung bei Sicherheitenbestellung in der Krise (§ 283c StGB)
„„ Anstiftung und Beihilfe zum Bankrott (§ 283 StGB) durch
Verlangen nach nicht geschuldeter Sicherheit oder Rückdatierung von Sicherheitenverträgen in der Krise
„„ Kreditbetrug bei Förderung der Kreditgewährung durch
Lieferanten oder andere Banken ohne ausreichende Gefahrenhinweise durch den Mitarbeiter (§ 265b StGB)
„„ Strafbarkeit bei faktischer Geschäftsführung wie ein
Geschäftsführer, z.B. bei Nichtabführung von Sozialbeiträgen (§ 266a StGB), auch bei ausgefallenen Lohnzahlungen oder eigenmächtiger Kontodisposition
„„ Verantwortung Einzelner bei Gremienentscheidungen,
auch einzelner Vorstände bei Gesamtvorstandsentscheidungen: Mitverantwortlichkeit für die Mehrheitsentscheidung auch bei abweichendem Votum bzw. Enthaltung?
Verantwortlichkeit für das „Mittragen“ von Entscheidungen
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„„ Fälle sonstiger unvertretbarer Kreditvergaben trotz
Einhaltung des Aufsichtsrechts, Grauzone zwischen unglücklichen Kreditentscheidungen mit noch erlaubter Eingehung von Risiken und strafbarer Untreue
„„ Führt die bloße Vermögensgefährdung durch möglichen
Kreditausfall schon zur Strafbarkeit?
„„ Sinnhaftigkeit einer zentralen Ansprechstelle für (informelle) Verdachtsmeldungen („Whistleblowing“ als Compliance i.w.S.)?
„„ Erläuterung der strafrechtlichen Risiken für die handelnden Personen anhand vieler Praxisfälle
Vermeidung zivilrechtlicher Haftungsrisiken
der Bank durch den Sanierungsmitarbeiter
„„ Pflicht zur Teilnahme an der Sanierung?
„„ Eigenütziger Sanierungskredit?
„„ Gefahr der Sittenwidrigkeit von Verträgen bei Knebelung
des Schuldnerunternehmens, z.B. durch Steuerung des
Zahlungsverkehrs?
„„ Gefahr der faktischen Geschäftsführung und daraus
resultierendes Risiko der Insolvenzantragspflicht durch
den Gläubiger
„„ Vermeidung von Haftungsrisiken bei ordentlicher und
außerordentlicher Kündigung in der Sanierungsphase:
Kündigung zur Unzeit?
„„ Anfechtungsrisiken bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung, z.B. bei Zusammenwirken von einzelnen Gläubigern zu Lasten des Schuldnerunternehmens
„„ Stillhalten des Gläubigers schon ausreichend für Haftungsansprüche Dritter? Pflicht zur Kündigung von Darlehen bei negativer Fortführungsprognose?
Referenten:
Dieter Holtkötter
Dipl.-Kfm., Leiter Restrukturierung,
WGZ BANK, Münster
Seit 1990 im Firmenkundenkreditgeschäft, seit dem Jahr
2000 Leiter Restrukturierung WGZ-Bank Münster. Viele
Jahre Erfahrung als Referent und Autor zu Restrukturierungs- und Sanierungsthemen.
Eva Ringelspacher
Direktorin Group Intensive Care,
Commerzbank AG, Frankfurt/M.
Seit vielen Jahren Begleitung von Restrukturierungsund Abwicklungsengagements, zahlreiche Vorträge und
Veröffentli-chungen, Autorin im Handbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“.
Michael Strötges
Bereichsleiter Recht,
Sparkasse Rhein-Neckar-Nord
Spezialisiert auf Kreditrecht, jahrelange Erfahrung
im Kreditgeschäft. Nach Tätigkeiten in Abwicklung
und Sanierung seit 2003 Bereichsleiter Recht bei der
Sparkassen Rhein-Neckar-Nord, Autor im „Handbuch
des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht“ und
im „Bearbeitungs- und Prüfungs-leitfaden Sanierung von
Firmenkunden“
760,00 €*
Fachbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“ enthalten!
Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung
23. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 15)
760,00 €*
Fachbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“ enthalten!
Risikoanalyse Grundbuch
24. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 16)
760,00 €*
Fachbuch „Praktikerhandbuch Baufinanzierung“ enthalten!
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands)
das Fachbuch
Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte
2012, ca. 710 Seiten, 89,- €**
Vertragsgestaltung bei Problemkrediten
2013, ca. 220 Seiten, 49,- €**
Praktikerhandbuch Baufinanzierung
2012, ca. 210 Seiten, 89,- €**
Name:
Nicht jede Sanierung ist von Erfolg gekrönt. Wenn sie
scheitert, droht immer das Damoklesschwert der zivil- und
strafrechtlichen Haftung auf die Bank und ihre Mitarbeiter
zu fallen - ausgerechnet auf diejenigen, die i.d.R. ohnehin schon einen hohen finanziellen (Abschreibung) und
persönlichen (Arbeitsaufwand) Preis gezahlt haben. Nur
ein professionelles Sanierungsmanagement in Kenntnis
der einschlägigen Rechtsprechung insbesondere zu den
notwendigen Inhalten von Sanierungsgutachten begrenzt
dieses Risiko auf ein Minimum. Hinzu kommt das Dauerproblem Anfechtung, jüngst nochmals verschärft durch
die ausgeweitete Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung
nach § 133 InsO. Sehr erfahrene Praktiker helfen den Teilnehmern dabei, Risiken bestmöglich zu vermeiden und
dennoch effektiv zu sanieren.
22. April 2015
9.00 – 17.00 Uhr
relexa Hotel Frankfurt/Main
Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt
Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne
beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Vorname:
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminar-reihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Position:
Abteilung:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach
diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur
Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteil-nehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
Firma:
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22. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 12)
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