Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung

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Finanz Colloquium
Colloquium
Finanz
Risiko Vertragsgestaltung
in Sanierung & Abwicklung
Formulierungshilfen und Mustertexte:
praxiserprobt • rechtssicher • verständlich
ƒƒWichtige Vertragsklauseln in den Bereichen Überbrückungs-,
Sanierungs- und Massekredite
ƒƒVertragsrelevante Erkenntnisse aus der neuesten Rechtslage,
insbesondere ESUG, neues Zwangsvollstreckungsrecht und
Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO)
ƒƒ(Un-)Vorteilhafte Regelungen in Stundungs-/Streckungs-,
Ratenzahlungs-, Vergleichs- und Verzichtsvereinbarungen sowie
Besserungsversprechen
ƒƒFallstricke in Konsortial- und Sicherheitenpoolverträgen in der Krise
ƒƒAnschauliche Erläuterung der wesentlichen Klauseln mit prägnanten
Hintergrundinformationen
ƒƒWertvolle Ansatzpunkte für die Prüfungs-, aber auch Beratungs­
tätigkeiten der Kreditrevision im Sanierungs-/Abwicklungsbereich
ƒƒSofortige Einsetzbarkeit in der Praxis inkl. Editiermöglichkeit:
Bernd Abbetmeier
Stv. Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern,
Rechtsanwalt
Sparkassenverband Niedersachsen, Hannover
Thomas Wuschek
Leiter Sanierung - Kreditsachbearbeitung,
stv. Bereichsleiter Zentrale Bearbeitung,
BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm
23. April 2015, Frankfurt/Main
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Haftungsfalle
Sanierungsgutachten
Risiko Vertragsgestaltung in
Sanierung & Abwicklung
Risikoanalyse
Grundbuch
22. April 2015
23. April 2015
24. April 2015
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Bessere Verträge, Formulare und Anträge in der Sanierung
9.00 – 17.00 Uhr
Bernd Abbetmeier,
Sparkassenverband Niedersachsen, und
Thomas Wuschek, BAG Bankaktiengesellschaft
Verträge in der Sanierungsphase: Zweckmäßiger Einsatz, rechtssichere und für die
Sanierungspraxis vorteilhafte Gestaltung
von Kredit- und Sicherheitenverträgen
„„ Ausgewählte Vertragsklauseln Überbrückungskredit:
„„ Welche Mindestinhalte sind erforderlich? Welche
Anforderungen an die Bestimmtheit wesentlicher
R­egelungen gibt es?
„„ Erforderlichkeit/Sinnhaftigkeit besonderer Auflagen
(z.B. Liquiditätsplan, Verpflichtungserklärungen der
Gesellschafter, Nachweis der Beauftragung eines
Unternehmensberaters mit der Erstellung des Sanierungskonzepts)
„„ Wann soll die „Notbremse“ gezogen werden können? Richtige Auswahl der Gründe und saubere Formulierung des für die Bank wichtigen außerordentlichen Kündigungsrechts
„„ (Mehrfache) Prolongationen eines Überbrückungskredites: Welche rechtlichen Vorgaben sind
zu beachten?
„„ Besonderheiten des Überbrückungskredites zur
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inanzierung des Insolvenzeröffnungsverfahrens: Wie stellt man die persönliche Verpflichtung
des (vorläufigen) Insolvenzverwalters sicher?
„„ Ausgewählte Vertragsklauseln Sanierungskredit:
„„ Entscheidend: Saubere Abgrenzung zur sittenwidrigen/strafbaren Insolvenzverschleppung
„„ Nachweis der Ernsthaftigkeit des Sanierungswillens: Inwieweit genügt der bloße Verweis auf das
Sanierungskonzept?
„„ Nicht nur auf das Ergebnis, schon auf den Auftrag
kommt es an: Richtige Formulierung des Auftrags
zur Erstellung eines Sanierungskonzepts; inwieweit darf die Bank inhaltliche Vorgaben machen?
„„ Welche Bestandteile muss eine aussagekräftige
positive Fortbestehensprognose haben? Welche
Prüfungspflichten hat die Bank? Was sind die elementaren Unterschiede zu einer Fortführungsprognose?
„„ Financial Covenants: Welche Arten von Covenants
sind sinnvoll, praktikabel, mit angemessenem Aufwand zu ermitteln- und überprüfbar? Welche sind
überflüssig oder in der Sanierungspraxis gar kontraproduktiv?
„„ Saubere Formulierung z.B. von angemessenen Meilensteinen, Planvorgaben, der Nachholungsfrist
mit Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung, Sanktionen, Nachbesicherungsansprüchen u.a.
„„ Haftungs- und Anfechtungsrisiken von Kreditinstituten
bei der Verlängerung oder Erweiterung von Krediten in
S­anierungsfällen
„„ Wichtige Inhalte von Stillhalte-/Prolongationsvereinbarungen, z.B. Sicherheitenbeschränkungsklausel,
Kündigungsrechte, Saldenausgleich; Einbeziehung der
Gesellschafter?
„„ Wenn still liquidiert werden soll: Wie wird ein Liquidationskredit ohne das latente Risiko Insolvenzverschleppung gewährt?
„„ Saldenausgleichsklausel, Negativerklärung, Auskunftsund Informationsrechte, Vergütungsregelungen und Co.:
Probleme und Lösungsvorschläge bei der Zusammenführung von mehreren Kreditgebern per Konsortialvertrag
„„ Knackpunkte rund um Sicherheitenpoolverträge: Z.B.
Aufrechterhaltungsverpflichtung,
Anfechtungsrisiken,
„Mannheimer Klausel“
„„ Die Sicherheitenabgrenzungsvereinbarung: Wann
ist sie erforderlich? Welche Inhalte/Formulierungen sind
notwendig?
„„ Sicherheitenverträge: Auf die Zweckerklärung kommt
es an: Sind weite Sicherungszweckvereinbarungen
überhaupt noch risikolos möglich?
„„ Grundsatz in der Krise: Bestehende Verträge belassen,
erforderlichenfalls nur Änderungsvereinbarungen aufnehmen; aber auch das hilft nicht immer: BGH vom 7.5.2013
Verträge im (vorläufigen) Insolvenzverfahren: Rechtssichere und für die Abwicklungspraxis vorteilhafte Formulierungen in
Kredit- und Sicherheitenverträgen sowie
von wichtigen Anträgen gemäß ESUG
„„ Ausgewählte Vertragsklauseln unechter Massekredit:
„„ Was ist Gegenstand der Finanzierung? Wie wird
die Kredithöhe und Laufzeit geregelt? Wie wird die
„Auszahlung“ verbucht?
„„ Zu den vertragsrelevanten Unterschieden aufgrund
der Art der Sicherheit (Globalzession oder Sicherungsübereignung) und des Zeitpunktes der Kreditgewährung (Eröffnungsverfahren oder bereits
eröffnetes Insolvenzverfahren)
„„ Welche
vertraglichen
Rahmenbedingungen
müssen vorliegen, bevor der Kredit gewährt
werden sollte? Z.B. Mitwirkung der Lieferanten
bzgl.
Lieferantenkredite,
Ermächtigung
des
Insolvenzgerichts
„„ Praxiserprobte Vereinbarungen mit dem vorläufigen
Insolvenzverwalter über die Zurverfügungstellung
von Verwertungserlösen/Sicherungsgut zur Fortführung des Betriebes
„„ Wichtige Regelungen bzgl. neu entstehender Forderungen und der Abrechnungsverpflichtung des
Insolvenzverwalters
„„ Ausgewählte Vertragsklauseln echter Massekredit:
„„ Welche Befugnisse haben der starke/schwache
vorläufige Verwalter, der Schuldner bzw. Sachwalter
im Rahmen der Eigenverwaltung bzw. des Schutzschirmverfahrens nach ESUG? Wer sollte Kreditnehmer sein?
„„ Wie lassen sich die bei Masseunzulänglichkeit entstehenden Risiken vertraglich vermeiden?
„„ Wichtige Vertragsinhalte: Z.B. Verwendungszweck,
evtl. Zustimmungserfordernisse des Gläubigeraus-
Bessere Verträge, Formulare und Anträge in Insolvenz, Vollstreckung und Sicherheitenverwertung
schusses zur Auszahlung, Laufzeit, Kündigungsrechte, usw.
„„ Unter welchen Voraussetzungen sollte ein Massekredit abgesichert werden? Gibt es überhaupt taugliche Sicherheiten? Zur Problematik der vertraglichen Absicherung mit Anfechtungsansprüchen oder
Kostenbeiträgen
„„ Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld: Vorsicht
vor ungenauen Formulierungen bzgl. des Erlöschens der
Arbeitnehmerentgeltforderung
„„ Durchsetzbarkeit der Zinsforderung der Bank gegenüber dem vorläufigen Verwalter? Abhilfe durch geeignete Rahmenvereinbarungen
„„ Wie gestaltet man einen zielführenden Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses?
Z.B. Nachweis der Gläubigerstellung, Benennung von
Personen, Aussage zum Vergütungsanspruch
„„ Aufbau und Mindestinhalt der Bescheinigung nach §
270b Absatz 1 Satz 2 InsO: Ist der Standard nach IDW
ES 9 das Maximum oder das Minimum?
„„ Der Insolvenzantrag durch die Bank: Wann kann das
(ausnahmsweise) sinnvoll sein? Welche inhaltlichen Anforderungen sind zu beachten?
Abwicklung und Forderungseinzug außerhalb bzw. zur Vermeidung der Insolvenz:
Rechtssichere Gestaltung wichtiger Vereinbarungen und Anträge
„„ Kündigung von Geschäftsverbindungen: Weiterhin
sehr strenge formale Anforderungen bei Verbraucherkrediten, vgl. zuletzt OLG Karlsruhe vom 19.11.2013
„„ Vorsicht bei gewünschter „automatischer“ Beendigung
von Dispokrediten, Kartenverträgen, u.a. per AGB/
Preisverzeichnis bzgl. P-Konto: BGH vom 16.7.2013
„„ Besser oder schlechter als der Rangrücktritt? Der Forderungsverzicht mit Besserungsversprechen; Anwendungsbereiche, rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen, Vor- und Nachteile beider Maßnahmen
„„ Notwendigkeit exakter Formulierungen, um den
Überschuldungsstatus wirksam zu beseitigen; zur Bedeutung der Einbeziehung von Zinsen und Sicherheiten
„„ Mit welchen Formulierungen werden künftige Gewinne
oder Liquidationsüberschüsse zweifelsfrei erfasst?
BGH vom 21.10.2014
„„ Das Problem der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO
und Lösungsansätze dazu:
„„ Ratenzahlungsvereinbarungen im gewerblichen
Kreditgeschäft: Unkalkulierbares Risiko?
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„„ Typische Vorgehensweisen der Insolvenzverwal-
ter bei Anfechtungen nach §133 InsO
„„ Maßnahmen der Kreditinstitute im Vorfeld zur Ver-
meidung von Anfechtungen.
„„ Risiko oder Allheilmittel Patronatserklärung: BGH
vom 19.5.2011
„„ Königsweg Sanierungskonzept? Z.B. BGH vom
21.10.2013
„„ Verteidigungstipps in tatsächlicher und rechtlicher Hin-
sicht bei Anfechtungsansprüchen nach § 130ff InsO, u.a.
BGH vom 26.4.2012
„„ Voll besichert und die Forderung wird bezahlt, trotzdem
droht ein Verlust: Beseitigung der Gefahr des Verlusts der
Zahlung (durch Anfechtung) und der Sicherheit (durch
Freigabe und Verfügung durch den Sicherheitengeber)
infolge bedingter Sicherheitenfreigabeerklärung
„„ Das Problem der sog. Drittzahlungen; Risikolose Freigabe von Sicherheiten des Insolvenzschuldners und des
zahlenden Drittsicherungsgebers möglich?
„„ Risikoausweitung durch Streichung des § 313 InsO?
„„ Vereinbarungen über Zahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen möglich? U.a. BGH vom 10.7.2014
„„ Die neuen Möglichkeiten aufgrund des Gesetzes zur
Reform der Sachaufklärung: Welche Angaben sollten
Zwangsvollstreckungsaufträge enthalten?
„„ Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: Praxis­
tipps für effiziente und zielführende Zwangsvollstreckungs-, Durchsuchungsanträge und Anträge auf Erlass
eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; wie genau ist der Formularzwang einzuhalten, welche eigenen
Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? BGH vom 13.2.2014
12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem
Kaffee, sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine
Kaffeepause, Ende des Seminars um 17.00 Uh
Referenten:
Bernd Abbetmeier
Stv. Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern,
Rechtsanwalt, Sparkassenverband Niedersachsen,
Hannover
Langjährige Vortragstätigkeit in den Bereichen Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung an mehreren Spar­
kassenakademien, Mitautor des Buches „InsolvenzrechtLeitfaden für die Kreditpraxis“, Gläubigervertreter in
verschiedenen Gläubigerausschüssen, vielfältige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Kreditinstituten
bei der Abwehr von Anfechtungsanprüchen.
Thomas Wuschek
Leiter Sanierung – Kreditsachbearbeitung,
stv. Bereichsleiter Zentrale Bearbeitung,
BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm
Langgjährige Erfahrung im Bereich der Sanierung,
betreut bundesweit Großsanierungsfälle und begleitet in
diesem Kontext den gesamten Sanierungsprozess bis
hin zur Mitarbeit in vorläufigen Gläubigerausschüssen .
Autor im Formularbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“.
760,00 €*
Fachbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“ enthalten!
Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung
23. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 15)
760,00 €*
Fachbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“ enthalten!
Risikoanalyse Grundbuch
24. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 16)
Fachbuch „Praktikerhandbuch Baufinanzierung“ enthalten!
Taktiken für Zwangsversteigerungen
20./21. November, Frankfurt/Main (14 11 60)
760,00 €*
1.050,00 €*
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands)
das Fachbuch
Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte
2012, ca. 710 Seiten, 89,- €**
Vertragsgestaltung bei Problemkrediten
2013, ca. 220 Seiten, 49,- €**
Praktikerhandbuch Baufinanzierung
2012, ca. 210 Seiten, 89,- €**
Name:
Das Schadensrisiko durch fehlerhafte oder unklare Formulierungen ist beträchtlich und wird vielfach unterschätzt.
Gerade in den Bereichen Sanierung und Insolvenz sind
Formularangebote der Bankverlage jedoch kaum vorhanden, so dass jedes Haus sich seine eigenen Muster
zu Sanierungs- /Überbrückungskrediten, Aufträgen zur
Erstel-lung von Sanierungsgutachten, Pool- und Konsortialverträgen, Ver-gleichs-/Verzichtsvereinbarungen, Besserungsversprechen, usw. „stricken“ und deshalb auch
laufend aktuell halten muss. Das ist umso unbefriedigender, als in den Sanierungs- und Abwicklungsabteilungen
der Banken täglich hohe Volumina Gegenstand von solchen zumeist selbst gestrickten Vereinbarungen und Anträgen sind. Praxiserfahre-ne Referenten erläutern auf
diesem Seminar die richtigen Einsatzge-biete und Gestaltungen sowie Probleme und Lösungsvorschläge zu den für
Sanierer und Abwickler wichtigsten Verträgen/Formularen
auf der Basis der neuesten Rechtslage. Aufgrund der sehr
anschaulichen und praxisnahen Ausführungen erhalten
auch die Kreditrevisoren wertvolle Prüfungs- aber auch
Beratungsansätze.
23. April 2015
9.00 – 17.00 Uhr
relexa Hotel Frankfurt/Main
Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt
Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne
beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Vorname:
Position:
Abteilung:
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Firma:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach
diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur
Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
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22. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 12)
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