enen proch il! e bes a ll M a r n e bp alte er er h e vora nehm vorschläg il e T gs Die lier un For mu Finanz Colloquium Colloquium Finanz Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung Formulierungshilfen und Mustertexte: praxiserprobt • rechtssicher • verständlich Wichtige Vertragsklauseln in den Bereichen Überbrückungs-, Sanierungs- und Massekredite Vertragsrelevante Erkenntnisse aus der neuesten Rechtslage, insbesondere ESUG, neues Zwangsvollstreckungsrecht und Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) (Un-)Vorteilhafte Regelungen in Stundungs-/Streckungs-, Ratenzahlungs-, Vergleichs- und Verzichtsvereinbarungen sowie Besserungsversprechen Fallstricke in Konsortial- und Sicherheitenpoolverträgen in der Krise Anschauliche Erläuterung der wesentlichen Klauseln mit prägnanten Hintergrundinformationen Wertvolle Ansatzpunkte für die Prüfungs-, aber auch Beratungs tätigkeiten der Kreditrevision im Sanierungs-/Abwicklungsbereich Sofortige Einsetzbarkeit in der Praxis inkl. Editiermöglichkeit: Bernd Abbetmeier Stv. Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern, Rechtsanwalt Sparkassenverband Niedersachsen, Hannover Thomas Wuschek Leiter Sanierung - Kreditsachbearbeitung, stv. Bereichsleiter Zentrale Bearbeitung, BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm 23. April 2015, Frankfurt/Main Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Haftungsfalle Sanierungsgutachten Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung Risikoanalyse Grundbuch 22. April 2015 23. April 2015 24. April 2015 FCH Orga / IT-Cert Heidelberg Bessere Verträge, Formulare und Anträge in der Sanierung 9.00 – 17.00 Uhr Bernd Abbetmeier, Sparkassenverband Niedersachsen, und Thomas Wuschek, BAG Bankaktiengesellschaft Verträge in der Sanierungsphase: Zweckmäßiger Einsatz, rechtssichere und für die Sanierungspraxis vorteilhafte Gestaltung von Kredit- und Sicherheitenverträgen Ausgewählte Vertragsklauseln Überbrückungskredit: Welche Mindestinhalte sind erforderlich? Welche Anforderungen an die Bestimmtheit wesentlicher Regelungen gibt es? Erforderlichkeit/Sinnhaftigkeit besonderer Auflagen (z.B. Liquiditätsplan, Verpflichtungserklärungen der Gesellschafter, Nachweis der Beauftragung eines Unternehmensberaters mit der Erstellung des Sanierungskonzepts) Wann soll die „Notbremse“ gezogen werden können? Richtige Auswahl der Gründe und saubere Formulierung des für die Bank wichtigen außerordentlichen Kündigungsrechts (Mehrfache) Prolongationen eines Überbrückungskredites: Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? Besonderheiten des Überbrückungskredites zur F inanzierung des Insolvenzeröffnungsverfahrens: Wie stellt man die persönliche Verpflichtung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters sicher? Ausgewählte Vertragsklauseln Sanierungskredit: Entscheidend: Saubere Abgrenzung zur sittenwidrigen/strafbaren Insolvenzverschleppung Nachweis der Ernsthaftigkeit des Sanierungswillens: Inwieweit genügt der bloße Verweis auf das Sanierungskonzept? Nicht nur auf das Ergebnis, schon auf den Auftrag kommt es an: Richtige Formulierung des Auftrags zur Erstellung eines Sanierungskonzepts; inwieweit darf die Bank inhaltliche Vorgaben machen? Welche Bestandteile muss eine aussagekräftige positive Fortbestehensprognose haben? Welche Prüfungspflichten hat die Bank? Was sind die elementaren Unterschiede zu einer Fortführungsprognose? Financial Covenants: Welche Arten von Covenants sind sinnvoll, praktikabel, mit angemessenem Aufwand zu ermitteln- und überprüfbar? Welche sind überflüssig oder in der Sanierungspraxis gar kontraproduktiv? Saubere Formulierung z.B. von angemessenen Meilensteinen, Planvorgaben, der Nachholungsfrist mit Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung, Sanktionen, Nachbesicherungsansprüchen u.a. Haftungs- und Anfechtungsrisiken von Kreditinstituten bei der Verlängerung oder Erweiterung von Krediten in Sanierungsfällen Wichtige Inhalte von Stillhalte-/Prolongationsvereinbarungen, z.B. Sicherheitenbeschränkungsklausel, Kündigungsrechte, Saldenausgleich; Einbeziehung der Gesellschafter? Wenn still liquidiert werden soll: Wie wird ein Liquidationskredit ohne das latente Risiko Insolvenzverschleppung gewährt? Saldenausgleichsklausel, Negativerklärung, Auskunftsund Informationsrechte, Vergütungsregelungen und Co.: Probleme und Lösungsvorschläge bei der Zusammenführung von mehreren Kreditgebern per Konsortialvertrag Knackpunkte rund um Sicherheitenpoolverträge: Z.B. Aufrechterhaltungsverpflichtung, Anfechtungsrisiken, „Mannheimer Klausel“ Die Sicherheitenabgrenzungsvereinbarung: Wann ist sie erforderlich? Welche Inhalte/Formulierungen sind notwendig? Sicherheitenverträge: Auf die Zweckerklärung kommt es an: Sind weite Sicherungszweckvereinbarungen überhaupt noch risikolos möglich? Grundsatz in der Krise: Bestehende Verträge belassen, erforderlichenfalls nur Änderungsvereinbarungen aufnehmen; aber auch das hilft nicht immer: BGH vom 7.5.2013 Verträge im (vorläufigen) Insolvenzverfahren: Rechtssichere und für die Abwicklungspraxis vorteilhafte Formulierungen in Kredit- und Sicherheitenverträgen sowie von wichtigen Anträgen gemäß ESUG Ausgewählte Vertragsklauseln unechter Massekredit: Was ist Gegenstand der Finanzierung? Wie wird die Kredithöhe und Laufzeit geregelt? Wie wird die „Auszahlung“ verbucht? Zu den vertragsrelevanten Unterschieden aufgrund der Art der Sicherheit (Globalzession oder Sicherungsübereignung) und des Zeitpunktes der Kreditgewährung (Eröffnungsverfahren oder bereits eröffnetes Insolvenzverfahren) Welche vertraglichen Rahmenbedingungen müssen vorliegen, bevor der Kredit gewährt werden sollte? Z.B. Mitwirkung der Lieferanten bzgl. Lieferantenkredite, Ermächtigung des Insolvenzgerichts Praxiserprobte Vereinbarungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter über die Zurverfügungstellung von Verwertungserlösen/Sicherungsgut zur Fortführung des Betriebes Wichtige Regelungen bzgl. neu entstehender Forderungen und der Abrechnungsverpflichtung des Insolvenzverwalters Ausgewählte Vertragsklauseln echter Massekredit: Welche Befugnisse haben der starke/schwache vorläufige Verwalter, der Schuldner bzw. Sachwalter im Rahmen der Eigenverwaltung bzw. des Schutzschirmverfahrens nach ESUG? Wer sollte Kreditnehmer sein? Wie lassen sich die bei Masseunzulänglichkeit entstehenden Risiken vertraglich vermeiden? Wichtige Vertragsinhalte: Z.B. Verwendungszweck, evtl. Zustimmungserfordernisse des Gläubigeraus- Bessere Verträge, Formulare und Anträge in Insolvenz, Vollstreckung und Sicherheitenverwertung schusses zur Auszahlung, Laufzeit, Kündigungsrechte, usw. Unter welchen Voraussetzungen sollte ein Massekredit abgesichert werden? Gibt es überhaupt taugliche Sicherheiten? Zur Problematik der vertraglichen Absicherung mit Anfechtungsansprüchen oder Kostenbeiträgen Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld: Vorsicht vor ungenauen Formulierungen bzgl. des Erlöschens der Arbeitnehmerentgeltforderung Durchsetzbarkeit der Zinsforderung der Bank gegenüber dem vorläufigen Verwalter? Abhilfe durch geeignete Rahmenvereinbarungen Wie gestaltet man einen zielführenden Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses? Z.B. Nachweis der Gläubigerstellung, Benennung von Personen, Aussage zum Vergütungsanspruch Aufbau und Mindestinhalt der Bescheinigung nach § 270b Absatz 1 Satz 2 InsO: Ist der Standard nach IDW ES 9 das Maximum oder das Minimum? Der Insolvenzantrag durch die Bank: Wann kann das (ausnahmsweise) sinnvoll sein? Welche inhaltlichen Anforderungen sind zu beachten? Abwicklung und Forderungseinzug außerhalb bzw. zur Vermeidung der Insolvenz: Rechtssichere Gestaltung wichtiger Vereinbarungen und Anträge Kündigung von Geschäftsverbindungen: Weiterhin sehr strenge formale Anforderungen bei Verbraucherkrediten, vgl. zuletzt OLG Karlsruhe vom 19.11.2013 Vorsicht bei gewünschter „automatischer“ Beendigung von Dispokrediten, Kartenverträgen, u.a. per AGB/ Preisverzeichnis bzgl. P-Konto: BGH vom 16.7.2013 Besser oder schlechter als der Rangrücktritt? Der Forderungsverzicht mit Besserungsversprechen; Anwendungsbereiche, rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen, Vor- und Nachteile beider Maßnahmen Notwendigkeit exakter Formulierungen, um den Überschuldungsstatus wirksam zu beseitigen; zur Bedeutung der Einbeziehung von Zinsen und Sicherheiten Mit welchen Formulierungen werden künftige Gewinne oder Liquidationsüberschüsse zweifelsfrei erfasst? BGH vom 21.10.2014 Das Problem der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO und Lösungsansätze dazu: Ratenzahlungsvereinbarungen im gewerblichen Kreditgeschäft: Unkalkulierbares Risiko? ei ltung b flage sgesta u Vertrag krediten, 1. A m le b o Pr ehmer e Teiln Für all enthalten! is im Pre Typische Vorgehensweisen der Insolvenzverwal- ter bei Anfechtungen nach §133 InsO Maßnahmen der Kreditinstitute im Vorfeld zur Ver- meidung von Anfechtungen. Risiko oder Allheilmittel Patronatserklärung: BGH vom 19.5.2011 Königsweg Sanierungskonzept? Z.B. BGH vom 21.10.2013 Verteidigungstipps in tatsächlicher und rechtlicher Hin- sicht bei Anfechtungsansprüchen nach § 130ff InsO, u.a. BGH vom 26.4.2012 Voll besichert und die Forderung wird bezahlt, trotzdem droht ein Verlust: Beseitigung der Gefahr des Verlusts der Zahlung (durch Anfechtung) und der Sicherheit (durch Freigabe und Verfügung durch den Sicherheitengeber) infolge bedingter Sicherheitenfreigabeerklärung Das Problem der sog. Drittzahlungen; Risikolose Freigabe von Sicherheiten des Insolvenzschuldners und des zahlenden Drittsicherungsgebers möglich? Risikoausweitung durch Streichung des § 313 InsO? Vereinbarungen über Zahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen möglich? U.a. BGH vom 10.7.2014 Die neuen Möglichkeiten aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung: Welche Angaben sollten Zwangsvollstreckungsaufträge enthalten? Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: Praxis tipps für effiziente und zielführende Zwangsvollstreckungs-, Durchsuchungsanträge und Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; wie genau ist der Formularzwang einzuhalten, welche eigenen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? BGH vom 13.2.2014 12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem Kaffee, sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause, Ende des Seminars um 17.00 Uh Referenten: Bernd Abbetmeier Stv. Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern, Rechtsanwalt, Sparkassenverband Niedersachsen, Hannover Langjährige Vortragstätigkeit in den Bereichen Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung an mehreren Spar kassenakademien, Mitautor des Buches „InsolvenzrechtLeitfaden für die Kreditpraxis“, Gläubigervertreter in verschiedenen Gläubigerausschüssen, vielfältige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Kreditinstituten bei der Abwehr von Anfechtungsanprüchen. Thomas Wuschek Leiter Sanierung – Kreditsachbearbeitung, stv. Bereichsleiter Zentrale Bearbeitung, BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm Langgjährige Erfahrung im Bereich der Sanierung, betreut bundesweit Großsanierungsfälle und begleitet in diesem Kontext den gesamten Sanierungsprozess bis hin zur Mitarbeit in vorläufigen Gläubigerausschüssen . Autor im Formularbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“. 760,00 €* Fachbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“ enthalten! Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung 23. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 15) 760,00 €* Fachbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“ enthalten! Risikoanalyse Grundbuch 24. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 16) Fachbuch „Praktikerhandbuch Baufinanzierung“ enthalten! Taktiken für Zwangsversteigerungen 20./21. November, Frankfurt/Main (14 11 60) 760,00 €* 1.050,00 €* Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte 2012, ca. 710 Seiten, 89,- €** Vertragsgestaltung bei Problemkrediten 2013, ca. 220 Seiten, 49,- €** Praktikerhandbuch Baufinanzierung 2012, ca. 210 Seiten, 89,- €** Name: Das Schadensrisiko durch fehlerhafte oder unklare Formulierungen ist beträchtlich und wird vielfach unterschätzt. Gerade in den Bereichen Sanierung und Insolvenz sind Formularangebote der Bankverlage jedoch kaum vorhanden, so dass jedes Haus sich seine eigenen Muster zu Sanierungs- /Überbrückungskrediten, Aufträgen zur Erstel-lung von Sanierungsgutachten, Pool- und Konsortialverträgen, Ver-gleichs-/Verzichtsvereinbarungen, Besserungsversprechen, usw. „stricken“ und deshalb auch laufend aktuell halten muss. Das ist umso unbefriedigender, als in den Sanierungs- und Abwicklungsabteilungen der Banken täglich hohe Volumina Gegenstand von solchen zumeist selbst gestrickten Vereinbarungen und Anträgen sind. Praxiserfahre-ne Referenten erläutern auf diesem Seminar die richtigen Einsatzge-biete und Gestaltungen sowie Probleme und Lösungsvorschläge zu den für Sanierer und Abwickler wichtigsten Verträgen/Formularen auf der Basis der neuesten Rechtslage. Aufgrund der sehr anschaulichen und praxisnahen Ausführungen erhalten auch die Kreditrevisoren wertvolle Prüfungs- aber auch Beratungsansätze. 23. April 2015 9.00 – 17.00 Uhr relexa Hotel Frankfurt/Main Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Vorname: Position: Abteilung: Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt. Firma: Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Straße: PLZ/Ort: Tel.: Fax: E-Mail: Rechnung an: (Name, Vorname) (Abteilung) E-Mail: * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. Bemerkungen: Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Bitte einsenden an: [email protected] Fax +49 6221 99898-99 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Weitere Infos unter: Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Zum Thema Haftungsfalle Sanierungsgutachten 22. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 12) Termine / Ort Ich melde mich an zum Seminar Teilnahmebedingungen Anmelden / Bestellen Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung
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