Kommunal(kredit)geschäft - Finanz Colloquium Heidelberg

ragen und
Aktuelle Rechtsf
usforderungen
tatsächliche Hera
ditgeschäft
im Kommunalkre
Finanz Colloquium
„„ Vergabe von (risikoarmen?) Krediten an Kommunen und kommunalnahe Unternehmen
„„ Richtige und konkrete Darlegung der Geschäftsfeldstrategie gegenüber der BaFin (MaRisk)
„„ Steigender kurzfristiger Kreditbedarf – geschäftspolitische Konsequenzen bei der Kommunalkreditvergabe – welche Kommunen werden in welcher Höhe finanziert?
„„ Vorbereitung auf weitreichende Beschränkungen durch verschärfte Kriterien mit Basel III?
„„ Rechts- und Formerfordernisse beim Kommunalkredit und Risiken bei Nichteinhalten
„„ Ausschreibungsbedingungen/-pflichten der Kommune für Finanzierungen
„„ Kreditsicherheiten (Bürgschaften – oder Grundschulden?) von Kommunen für Kredite an kommunalnahe Unternehmen; Notwendigkeit von kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungen für Sicherheiten und Folgen für die Bank bei Fehlen
„„ Besondere, innovative Finanzierungsformen mit kommunalen Projekten wie Public-PrivatePartnership (PPP) und Kommunalleasing
„„ Brisantes und hochaktuelles Spezialthema: Wertpapier-/Derivate-/Swap-Geschäfte mit
­Kommunen
4. November 2015 in Frankfurt/M.
FCH IT/OrgaCert
FCH GeldwäscheCert
FCH SaniInsOCert
FCH BankPersonalerCert
FCH BankrechtCert
FCH KreditCert
„„ Unterschiede zum „normalen“ Firmenkunden: Konditionen und sinnvolles/notweniges
­Leistungsspektrum der Bank
FCH RevisionsCert
FCH ImmobilienCert
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Chefsyndikus und Leiter des
Zentralbereichs Kommunen/Recht,
Kreissparkasse Köln
FCH ComplianceCert
Ralf Josten, LL.M. oec
FCH WertpapierCert
Besonderheiten und Taktiken im Geschäft mit
Kommunen und kommunalen Unternehmen
FCH VertriebCert
Kommunal(kredit)geschäft
FCH ControllingCert
Heidelberg
Kommunen und kommunale Unternehmen als Zielgruppe
09.00 –17.00 Uhr
Ralf Josten,
Direktor des Zentralbereichs Kommunen/Recht,
Kreissparkasse Köln
Kommunal(kredit)geschäft:
Besonderheiten und
Erfolgsstrategien
„„Unterschiede zum „normalen“ Firmenkunden: Konditionen (Kommunalkreditkondition,
Kommunalkredit-ähnlich, Firmenkundenkondition), sinnvolles/notwendiges Leistungsspektrum KKG der Bank für die Zielgruppe über
Kontoführung/Kreditgewährung als Ankerprodukte hinaus, auch unter Ertragsgesichtspunkten; Risiko kostenlose Kontoführung, etc.
„„Kommunalkreditgeschäft als Fördergeschäft
der Förderbanken
„„Richtige und konkrete Darlegung der
Geschäftsfeldstrategie gegenüber der
BaFin (MaRisk)
„„Steigender kurzfristiger Kreditbedarf – geschäftspolitische Konsequenzen bei der
Kommunalkreditvergabe – welche Kommunen werden in welcher Höhe finanziert?
„„Einordnung/Systematisierung/Grenzfälle der
Kunden nach überwiegend öffentlich-rechtlicher bzw. privater Struktur mit Folgen für Kreditprozesse, Kundenansprache etc.
„„Besondere Herausforderungen der Kommunen und Finanzierungsbedarf: Langfristige
Entwicklungsmaßnahmen wie Technologieparks, Clusterbildung, Investition in Kultur
und Bildung wie neue Schulen, Revitalisierung
der Innenstädte und Ersatzinfrastrukturinvestitionen für Straßen, Kanalisation etc.
„„Relevante (standardisierte) Finanzierungsprodukte: Kassenkredite versus Investitionskredit, Tageskredite/Terminkredite, ForwardDarlehen, Ratenkredite, Kommunale Fonds,
Haushalts- und Unternehmensfinanzierung,
Aktienoptionen, etc. und innovative Produkte
wie Derivate, Zinssicherungsgeschäfte sowie
weitere strukturierte Produkte
„„Problem der kleinen Zinsspanne bei Kommunalkrediten und negative Auswirkungen auf
das Gesamthaus versus Kommunalkredit als
Ankerprodukt
Vergabe von (risikoarmen?) Krediten
an Kommunen und kommunale
Unternehmen
„„Warum können Kommunen trotz Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht „Pleite
gehen“? Städte und Gemeinden zwischen
Insolvenzunfähigkeit (auf Dauer?) und
finanzwirtschaftlichem Kollaps
„„Risiko zahlungsunfähige (?) Kommune:
praktische Handhabe, Zinsbindungsmöglichkeiten,
Bereithaltungsprovisionen,
Refinanzierungsmöglichkeiten, etc.
„„Krise der kommunalen Haushalte: „Insolvenzunfähigkeit“? „Einstandspflicht“ für
finanzschwache Kommunen? Auswirkungen
kommunale Schuldenbremse?
„„„Gewinnabführungspflicht“ der „ertragsstarken“ kommunalen Tochter an die Kommune? Staatliche Beihilfe? Reichweite der
Befugnisse der Kommunalaufsicht?
„„Solvenzkrise: Kapitalgrenze, bis zu der eine
Kommune finanziert werden kann? Richtlinien/
Maßgaben? Bilanzrechtliche Risikobeurteilung? Begründung?
„„Vorbereitung auf weitreichende Beschränkungen durch verschärfte Kriterien mit
Basel III? Konzentrierung des Kommunalkreditgeschäfts auf wenige?
„„Kriterien Kommunalkreditvergabe: Gründe für
die Ablehnung des kommunalen Ratings,
Ermittlung geeigneter Kennzahlen, Orientierung an der NKF-Bilanz?
„„Insolvenzrisiken von kommunalen/gemischten GmbHs (Abgrenzung zum Regiebetrieb,
Eigenbetrieb, Zweckverband, etc.) wie Krankenhaus, Schwimmbad, ÖPNV, Stadtwerke,
kommunale Entwicklungsgesellschaften etc.
mit Folgen für Eigenkapitalunterlegung, Kondition und deren „politischen“ Durchsetzung,
Problem der kompetenten Leitung/Aufsicht
versus politische Einflussnahmen etc.
„„Kreditsicherheiten im Kommunalkreditgeschäft: Zwischen Unzulässigkeit und Unbewertbarkeit, z. B.: Grundschuld auf kommunalem
Krankenhaus; Notwendigkeit von kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungen für
Sicherheiten und Folgen für die Bank bei Fehlen, BGH v. 22.9.09
Besonderheiten beim Kommunalkreditgeschäft: Risiko, Formerfordernisse, Wertpapiere etc.
„„Möglichkeiten der „Umgehung“ des kommunalen Haushaltsrechts und „Neues Kommunales Finanzmanagement“ (NKF) als
Heilsbringer? Kameralistik versus Doppik/
Konzernbilanz, „Missbrauch“ der Kassenkreditmöglichkeiten, Sockelbetrag ohne Rückführmöglichkeit unzulässig bzw. Kredit ohne
Rechtsgrundlage: Folgen für das Geschäft der
kreditgebenden Bank
„„Rechts- und Formerfordernisse beim Kommunalkredit und Risiken bei Nichteinhalten
„„Formelle Anforderungen für die Wirksamkeit des Kreditvertrages ja nach Landesrecht:
Schriftform, Unterzeichnungsberechtigung,
Dienstsiegel, Haushaltssatzung mit Kreditaufnahme, Erfordernis eines vorherigen Ratsbeschlusses etc.; Abgrenzung zur „laufenden Verwaltung“
„„Gesamt(betrags?)genehmigung (Verfahren) oder Einzelgenehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde
„„Problem: Überschreitung der Kreditermächtigung – Prüfungspflicht des Instituts
„„Folgen der fehlenden/unrecht­mäßigen/
„alten“ Genehmigung für den Kreditvertrag; kann sich die Kommune auf das Fehlen
der Genehmigung berufen?
„„Zulässigkeit von Kreditsicherheiten für
eigene (und fremde) Kreditverbindlichkeiten
„„Inwieweit muss sich die kreditgebende Bank
oder Sparkasse vergewissern, ob das genehmigte Kreditvolumen bereits ausgeschöpft
ist?
„„Ausschreibungsbedingungen/-pflichten
für Finanzierungen
„„Muss die Kommune stets mit dem konditionengünstigsten Anbieter kontrahieren?
Kommunaler Handlungsspielraum und praktische Argumente, Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit versus Hausbankfunktion und kommunaler „Hauptspender“
„„Anwendbarkeit des Vergaberechts (EURecht, Krediterlasse der Länder etc.) auf
Bankdienstleistungen, Auswirkungen bei
Verstößen auf Kreditvertrag etc.
Besondere, innovative Finanzierungsformen mit kommunalen Projekten
„„Finanzierung von Public-Private-Partnership(PPP-)Projekten:
„„Finanzierungsleistung der forfaitierenden
Bank als Kommunalkredit, Stundungsmodelle und Gewährverträge; (mittelstandsorientierte) PPP mit Forfaitierung und Einredeverzicht; PPP mit Projektfinanzierung;
spezifische Risiken und Chancen; Risiko:
insolvenzrechtliches Kündigungsrecht bei
Insolvenz des privaten Partners – mögliche
Ausschlussklausel/Vermeidungstaktik?; allgemeine Richtlinien?
„„Modeerscheinung oder sinnvolle Finanzierungsalternative vor dem Hintergrund des
zwingenden Kostenvergleichs mit dem
„normalen“ Kommunalkredit: Problem
Betreiberkomponente und kommunalrechtliche Unzulässigkeit
„„Problem der europaweiten Ausschreibungspflicht gegenüber den bisherigen Firmenkunden/Handwerkern
„„Kommunalleasing als fest etablierte Standardform zur Anschaffung/Finanzierung von beweglichen/unbeweglichen Investitionsgütern wie
z. B. EDV, Fahrzeuge, Feuerwehrfunk/-technik,
Bürogebäude, Kindergärten, insbes. Zulässigkeit
von Sale & Lease Back-Konstruktionen
12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem
Kaffee, außerdem vor- und nachmittags jeweils eine
Kaffeepause; Ende des Seminars ca. 17.00 Uhr
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Referent
Ralf Josten, LL.M. oec
Kreissparkasse Köln
Chefsyndikus und Direktor des Zentralbereichs Kommunen/Recht, als Rechtsanwalt zugelassen, jahrelange Erfahrung mit dem Kommunalgeschäft, intensiv auch mit den bankrechtlichen Fragestellungen vertraut. Beste Bewertungen in den Vorjahresseminaren.
Dieser Spezialbereich des Firmenkundengeschäfts folgt
aufgrund der öffentlich-rechtlichen Prägung und der
besonderen Risikosituation eigenen Regeln.
Ich melde mich an zum Seminar:
Kommunal(kredit)geschäft
4. November 2015 in Frankfurt/M.
(15 11 19)
760,00 € *
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und
bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu
den oben angekreuzten Seminaren (150,00 €
* je Seminardokumentation)
Auf diesem Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an das Geschäft genauso intensiv behandelt wie das
konkrete „Doing“ in der Praxis.
Der Referent hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit
kommunalen Kunden und deren zunehmend schwierigen
finanziellen Situation, und kann somit aus seiner konkreten Position heraus zahlreiche Tipps geben, wie dieses Geschäft in der Praxis erfolgreich zu handhaben ist.
Zum Thema
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Kommunal(kredit)geschäft
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„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel
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Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen und zweijähriger kostenfreier Bezug
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dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis
zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein
Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung
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vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus
bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei
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relexa Hotel Frankfurt/Main
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Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878
Termin/Ort
4. November 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr