Stadtrat der Hansestadt Salzwedel Der Hauptausschuss - Die Vorsitzende - 23.04.2015 An die Mitglieder des Hauptausschusses EINLADUNG hiermit lade ich Sie zur 5. Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, den 06.05.2015 ein. 17:00 Uhr Beginn der Sitzung im Kulturhaus Salzwedel, Seminarraum 10 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der zahlenmäßigen Anwesenheit der Hauptausschussmitglieder und damit der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 18.03.2015 4 Einwohnerfragestunde 5 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse 6 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel – Gewerbeflächenerweiterung Fuchsberger Straße Vorlage: 2015/073 7 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk" Vorlage: 2015/074 8 Anordnung der Nachzählung der Stichwahl vom 08. März 2015 Vorlage: 2015/077 9 Entscheidung über den Wahleinspruch von Frau Irmtraud Schwerin Vorlage: 2015/079 10 Entscheidung über den Wahleinspruch von Frau Cindy Schumann-Heyer Vorlage: 2015/080 11 Entscheidung über den Wahleinspruch von Frau Helga Tippelt Vorlage: 2015/081 12 Entscheidung über den Wahleinspruch von Herrn Christian Franke Vorlage: 2015/082 13 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl Vorlage: 2015/083 14 Anfragen und Anregungen 15 Termin der nächsten Sitzung Danicke Oberbürgermeisterin Hansestadt Salzwedel Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin öffentlich Amt/Geschäftszeichen Bauamt Beratungsfolge Hauptausschuss Datum 16.04.2015 Drucksache Nr. 2015/073 Sitzungstermin 06.05.2015 Betreff: Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel – Gewerbeflächenerweiterung Fuchsberger Straße Beschlussvorschlag: 1. Die Entwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Gewerbeflächenerweiterung Fuchsberger Straße und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. 3. Ort und Dauer der Auslegung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen Sachverhalt: Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38-08 „Erweiterung Gummiwerk“ (Parallelverfahren) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Betriebe am Fuchsberg nach Norden geschaffen werden. Anstelle der Fläche für Wald sollen gewerbliche Bauflächen dargestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Planung wurde bereits am 19.09.2007 vom Stadtrat gefasst. Anlass waren Investitionsabsichten der Kraiburg Relastec GmbH nördlich des derzeitigen Betriebsstandortes im derzeitigen Außenbereich. Da diese zwischenzeitlich zurückgestellt waren, hat das Verfahren geruht. Nach Baugesetzbuch ist nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Planentwurf und in der Begründung berücksichtigt worden. Der Entwurf der 8. Änderung des F-Plans ist im Bauamt, An der Mönchskirche 7, Zi. 41 einzusehen. Finanzielle Auswirkungen: ja X nein Gesamtkosten der Maßnahmen ( Beschaffungs-/ Herstellungskosten ) jährliche Folgekosten/-lasten EUR EUR Veranschlagung im Ergebnishaushalt Finanzierung Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf ) keine Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung Folgekosten ohne kalkulatorische Kosten EUR EUR EUR im Finanzhaushalt Haushaltsstelle nein Danicke Objektbezogene Einnahmen (Erträge / Einzahlungen) ja, mit EUR Hansestadt Salzwedel Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin öffentlich Amt/Geschäftszeichen Bauamt Beratungsfolge Hauptausschuss Datum 16.04.2015 Drucksache Nr. 2015/074 Sitzungstermin 06.05.2015 Betreff: Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk" Beschlussvorschlag: 1. Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk" und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. 3. Ort und Dauer der Auslegung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB nach Hauptsatzung bekannt zu machen. Sachverhalt: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ansässigen Betriebes Kraiburg Relastec GmbH geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Planung wurde bereits am 28.05.2008 für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Da die Investitionsabsichten nördlich des derzeitigen Betriebsstandortes (Außenbereich) zwischenzeitlich zurückgestellt waren, hat das Verfahren geruht. Die Ausweisung der zusätzlichen Gewerbeflächen ist auf ein aktuelles Bauvorhaben (Fertigstellung 2015) sowie auf zukünftige Erweiterungen ausgerichtet. Deshalb ist statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben mit konkreter Terminverpflichtung zur Fertigstellung) der Bebauungsplan das geeignete Planungsinstrument. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind im Planentwurf und in der Begründung berücksichtigt worden. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht können im Bauamt, An der Mönchskirche 7, Zi. 41 eingesehen werden. Finanzielle Auswirkungen: ja x nein Gesamtkosten der Maßnahmen ( Beschaffungs-/ Herstellungskosten ) jährliche Folgekosten/-lasten EUR EUR Veranschlagung im Ergebnishaushalt Finanzierung Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf ) keine Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung Folgekosten ohne kalkulatorische Kosten EUR EUR EUR im Finanzhaushalt Haushaltsstelle nein Danicke Objektbezogene Einnahmen (Erträge / Einzahlungen) ja, mit EUR
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