Stadtrat der Hansestadt Salzwedel 23.04.2015 Der Hauptausschuss

Stadtrat der Hansestadt Salzwedel
Der Hauptausschuss
- Die Vorsitzende -
23.04.2015
An die Mitglieder
des Hauptausschusses
EINLADUNG
hiermit lade ich Sie zur 5. Sitzung des Hauptausschusses am
Mittwoch, den 06.05.2015 ein.
17:00 Uhr Beginn der Sitzung im Kulturhaus Salzwedel, Seminarraum 10
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der
zahlenmäßigen Anwesenheit der Hauptausschussmitglieder und damit der
Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom
18.03.2015
4
Einwohnerfragestunde
5
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse
6
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplans
der Hansestadt Salzwedel – Gewerbeflächenerweiterung Fuchsberger Straße
Vorlage: 2015/073
7
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 38-08
"Erweiterung Gummiwerk"
Vorlage: 2015/074
8
Anordnung der Nachzählung der Stichwahl vom 08. März 2015
Vorlage: 2015/077
9
Entscheidung über den Wahleinspruch von Frau Irmtraud Schwerin
Vorlage: 2015/079
10
Entscheidung über den Wahleinspruch von Frau Cindy Schumann-Heyer
Vorlage: 2015/080
11
Entscheidung über den Wahleinspruch von Frau Helga Tippelt
Vorlage: 2015/081
12
Entscheidung über den Wahleinspruch von Herrn Christian Franke
Vorlage: 2015/082
13
Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl
Vorlage: 2015/083
14
Anfragen und Anregungen
15
Termin der nächsten Sitzung
Danicke
Oberbürgermeisterin
Hansestadt Salzwedel
Beschlussvorlage
Die Oberbürgermeisterin
öffentlich
Amt/Geschäftszeichen
Bauamt
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Datum
16.04.2015
Drucksache Nr.
2015/073
Sitzungstermin
06.05.2015
Betreff:
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
der Hansestadt Salzwedel – Gewerbeflächenerweiterung Fuchsberger Straße
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Gewerbeflächenerweiterung
Fuchsberger Straße und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung mit Umweltbericht sowie
die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Ort und Dauer der Auslegung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen
Sachverhalt:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 38-08 „Erweiterung Gummiwerk“ (Parallelverfahren) sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Betriebe am Fuchsberg nach Norden
geschaffen werden. Anstelle der Fläche für Wald sollen gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur Planung wurde bereits am 19.09.2007 vom Stadtrat gefasst. Anlass
waren Investitionsabsichten der Kraiburg Relastec GmbH nördlich des derzeitigen Betriebsstandortes
im derzeitigen Außenbereich. Da diese zwischenzeitlich zurückgestellt waren, hat das Verfahren
geruht.
Nach Baugesetzbuch ist nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden die
öffentliche Auslegung durchzuführen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Planentwurf und in der Begründung berücksichtigt
worden.
Der Entwurf der 8. Änderung des F-Plans ist im Bauamt, An der Mönchskirche 7, Zi. 41 einzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
ja
X
nein
Gesamtkosten
der Maßnahmen
( Beschaffungs-/
Herstellungskosten )
jährliche
Folgekosten/-lasten
EUR
EUR
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt
Finanzierung
Eigenanteil
(i.d.R. Kreditbedarf )
keine
Einmalige oder
jährliche
laufende Haushaltsbelastung
Folgekosten ohne
kalkulatorische Kosten
EUR
EUR
EUR
im Finanzhaushalt
Haushaltsstelle
nein
Danicke
Objektbezogene
Einnahmen
(Erträge /
Einzahlungen)
ja, mit EUR
Hansestadt Salzwedel
Beschlussvorlage
Die Oberbürgermeisterin
öffentlich
Amt/Geschäftszeichen
Bauamt
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Datum
16.04.2015
Drucksache Nr.
2015/074
Sitzungstermin
06.05.2015
Betreff:
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung
Gummiwerk"
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk" und der Begründung
mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht sowie die
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Ort und Dauer der Auslegung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB nach Hauptsatzung bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
(Parallelverfahren) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
ansässigen Betriebes Kraiburg Relastec GmbH geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur Planung wurde bereits am 28.05.2008 für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gefasst. Da die Investitionsabsichten nördlich des derzeitigen Betriebsstandortes
(Außenbereich) zwischenzeitlich zurückgestellt waren, hat das Verfahren geruht. Die Ausweisung der
zusätzlichen Gewerbeflächen ist auf ein aktuelles Bauvorhaben (Fertigstellung 2015) sowie auf
zukünftige Erweiterungen ausgerichtet. Deshalb ist statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
(Vorhaben mit konkreter Terminverpflichtung zur Fertigstellung) der Bebauungsplan das geeignete
Planungsinstrument.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind im Planentwurf und in der
Begründung berücksichtigt worden.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht können im Bauamt, An der
Mönchskirche 7, Zi. 41 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
ja
x
nein
Gesamtkosten
der Maßnahmen
( Beschaffungs-/
Herstellungskosten )
jährliche
Folgekosten/-lasten
EUR
EUR
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt
Finanzierung
Eigenanteil
(i.d.R. Kreditbedarf )
keine
Einmalige oder
jährliche
laufende Haushaltsbelastung
Folgekosten ohne
kalkulatorische Kosten
EUR
EUR
EUR
im Finanzhaushalt
Haushaltsstelle
nein
Danicke
Objektbezogene
Einnahmen
(Erträge /
Einzahlungen)
ja, mit EUR