Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs Der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung, Bau und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 beschlossen, folgenden Bebauungsplan öffentlich auszulegen: Bebauungsplan „Allewind - Greut, 1.BA“ Maßgebend sind der Bebauungsplanentwurf und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften vom 16.01.2015. Es gilt die Begründung vom 16.01.2015. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst bzw. tangiert folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 255/1, 255/2 und 276, sowie Teilflächen der Flst. Nr. 237, 254, 255, 272, 273, 274, 275, 277, 487, 493, 494, 498, 499 und 500 der Gemarkung Ermingen. Das Plangebiet ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Kurzfassung der Begründung: Aufgrund des anhaltenden Bedarfs nach Einfamilienhäusern sollen im Stadtteil Ermingen nördlich der entlang der Kreisstraße Allewind K9905 bestehenden Wohnbebauung weitere Grundstücke für Wohnbauzwecke zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Bebauungsplan „Allewind – Greut, 1. BA“ soll ein angemessen verdichtetes Baugebiet mit einer individuellen Einzelhausbebauung geschaffen werden. Zielgruppe sind besonders jüngere Familien. Es sind 31 Bauplätze für Einfamilienhäuser vorgesehen. Der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 13.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015 im Bürgerservice Bauen der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während den Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Bebauungsplanentwurf, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung zur Erleichterung der Information der Bevölkerung während des genannten Zeitraums auch bei der Ortsverwaltung Ermingen öffentlich ausgelegt. Die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 (2) BauGB wird aber nur bei der Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht vorgenommen. Sachkundige Auskünfte werden nur dort gegeben. Die Planunterlagen können auch im Internet unter www.ulm.de > Politik & Verwaltung > Lebenssituationen > Bauen > Bebauungsplan > öffentliche Auslegung, eingesehen werden. Die wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind: SUB / V vom 10.11.2014: Forderung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Pflanzgebot zur besseren Einbindung in den Ortsrand SUB /V vom 04.11.2014: Lärmschutzmaßnahmen beim Aufstellen von Wärmepumpen im Freien Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 22.10.2014: Hinweise zur Versickerung von Oberflächenwasser EBU vom 14.11.2014: Festsetzungen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser Während der öffentlichen Auslegung können zum Bebauungsplanentwurf und zu den örtlichen Bauvorschriften Anregungen schriftlich bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, 89073 Ulm, oder während den Dienstzeiten im Bürgerservice Bauen oder bei der Ortsverwaltung Ermingen zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes und der Satzung der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Dienstzeiten Bürgerservice Bauen: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
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