Allewind - Greut, 1.BA

Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs
Der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung, Bau und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am
26.03.2015 beschlossen, folgenden Bebauungsplan öffentlich auszulegen:
Bebauungsplan „Allewind - Greut, 1.BA“
Maßgebend sind der Bebauungsplanentwurf und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften vom
16.01.2015. Es gilt die Begründung vom 16.01.2015.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst bzw. tangiert folgende
Grundstücke: Flurstück Nr. 255/1, 255/2 und 276, sowie Teilflächen der Flst. Nr. 237, 254, 255,
272, 273, 274, 275, 277, 487, 493, 494, 498, 499 und 500 der Gemarkung Ermingen.
Das Plangebiet ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Kurzfassung der Begründung:
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs nach Einfamilienhäusern
sollen im Stadtteil Ermingen nördlich der entlang der Kreisstraße
Allewind K9905 bestehenden Wohnbebauung weitere
Grundstücke für Wohnbauzwecke zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan „Allewind – Greut, 1. BA“ soll ein angemessen verdichtetes
Baugebiet mit einer individuellen Einzelhausbebauung geschaffen werden. Zielgruppe sind
besonders jüngere Familien. Es sind 31 Bauplätze für Einfamilienhäuser vorgesehen.
Der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung liegen in der Zeit vom
13.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015 im Bürgerservice Bauen der Stadt Ulm, Hauptabteilung
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während den Dienstzeiten
öffentlich aus.
Darüber hinaus wird der Bebauungsplanentwurf, die örtlichen Bauvorschriften sowie die
Begründung zur Erleichterung der Information der Bevölkerung während des genannten Zeitraums
auch bei der Ortsverwaltung Ermingen öffentlich ausgelegt. Die förmliche Auslegung im Sinne des §
3 (2) BauGB wird aber nur bei der Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
vorgenommen. Sachkundige Auskünfte werden nur dort gegeben.
Die Planunterlagen können auch im Internet unter www.ulm.de > Politik & Verwaltung >
Lebenssituationen > Bauen > Bebauungsplan > öffentliche Auslegung, eingesehen werden.
Die wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind:
SUB / V vom 10.11.2014:
Forderung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Pflanzgebot zur besseren Einbindung in den Ortsrand
SUB /V vom 04.11.2014:
Lärmschutzmaßnahmen beim Aufstellen von Wärmepumpen im Freien
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 22.10.2014:
Hinweise zur Versickerung von Oberflächenwasser
EBU vom 14.11.2014:
Festsetzungen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser
Während der öffentlichen Auslegung können zum Bebauungsplanentwurf und zu den örtlichen
Bauvorschriften Anregungen schriftlich bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt,
Baurecht, Münchner Str. 2, 89073 Ulm, oder während den Dienstzeiten im Bürgerservice Bauen
oder bei der Ortsverwaltung Ermingen zur Niederschrift erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung des Bebauungsplanes und der Satzung der örtlichen Bauvorschriften
unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Dienstzeiten Bürgerservice Bauen:
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung,
Umwelt, Baurecht