Zusatzrichtlinien zur Förderung der Gedenkstättenfahrten aus Mecklenburg- Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern werden die Gedenkstättenfahrten zu den ehemaligen nationalsozialistischen Vernichtungsstätten gemeinsam von der Bethe-Stiftung, dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) gGmbH und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (Land MV) organisiert. In welcher Höhe wird gefördert? Die Bethe-Stiftung fördern Studienfahrten mit einem Pauschalbetrag von 100,- € je Teilnehmer, insgesamt jedoch bis zu einer Höchstsumme von 2.800,- € pro Gruppe. Das Land MV fördert ihrerseits mit einem Pauschalbetrag von 100,- € je Teilnehmer, insgesamt jedoch bis zu einer Höchstsumme von 2.500,- € pro Gruppe. Die Bethe Stiftung verdoppelt zusätzlich den Betrag des Landes MV mit bis zu 2.500,- €. Bei Gruppen ab 25 Personen können weitere Spenden Dritter zur Finanzierung der Studienfahrt durch die Bethe-Stiftung bis zu einer Höhe von 300,- € verdoppelt werden. Die Gesamtsumme der Verdoppelung durch die Bethe-Stiftung (Beitrag des Landes MV und Drittmittel) orientiert sich an Teilnehmerzahl und entspricht der Höhe der Grundförderung. Darüber hinaus muss ein Eigenbeitrag von mind. 30,- pro Person gewährleistet sein. Beispiel 1: Eine Schulklasse mit 22 Schülern macht eine Gedenkstättenfahrt nach Majdanek. Grundförderung: 22 P. x 100,- € = 2.200,- € Beitrag Land MV: 0,- € Drittmittel: 2.200,- € Verdoppelung: Eigenbeiträge: Gesamt: Beispiel 2: 2.200,- € 22 P. x 40,- € = 880,- € 7.480,- € Eine Schulklasse mit 25 Schülern macht eine Gedenkstättenfahrt nach Majdanek. Grundförderung: 25 P. x 100,- € = 2.500,- € 2.500,- € Beitrag Land MV: 0,- € Drittmittel: 2.500,- € Verdoppelung: Eigenbeiträge: 25 P. x 40,- € = 1.000,- € 8.500,- € Gesamt: Beispiel 3: Eine Schulklasse mit 30 Schülern macht eine Gedenkstättenfahrt nach Majdanek. Grundförderung: 30 P. x 100,- € = 2.800,- € (Höchstbetrag) 2.500,- € (Höchstbetrag) Beitrag Land MV: 300,- € (Höchstbetrag) Drittmittel: 2.800,- € (Höchstbetrag) Verdoppelung: Eigenbeiträge: 30 P. x 40,- € = Gesamt: 1.200,- € 9.600,- € Die Summe der Fördermittel darf die Summe der nachgewiesenen, anrechnungsfähigen Kosten abzüglich eines rechnerischen Eigenbeitrags der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler von jeweils 40,- € nicht übersteigen. Die Gruppen werden auch bei geringeren Teilnehmerzahlen ausdrücklich gebeten, Drittmittel zu akquirieren. Alternativ können zusätzliche Eigenbeiträge der Schüler erhoben und für die Verdoppelung angerechnet werden. Gibt es organisatorische und inhaltliche Unterstützung für die Lehrer/Klassen? … Gibt es Fortbildungen für Lehrer zu Gedenkstättenfahrten? Das IQMV bietet zweimal im Jahr Fortbildungen für interessierte Lehrer an, die speziell auf die Schulfahrten zu den NS-Gedenkstätten in Polen vorbereiten. Weitere Information dazu finden Sie …
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