Zusatzrichtlinien zur Förderung der Gedenkstättenfahrten aus

Zusatzrichtlinien zur Förderung der Gedenkstättenfahrten aus
Mecklenburg-
Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Gedenkstättenfahrten zu den ehemaligen
nationalsozialistischen Vernichtungsstätten gemeinsam von der Bethe-Stiftung, dem
Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) gGmbH und dem Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (Land MV) organisiert.
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Bethe-Stiftung fördern Studienfahrten mit einem Pauschalbetrag von 100,- € je
Teilnehmer, insgesamt jedoch bis zu einer Höchstsumme von 2.800,- € pro Gruppe.
Das Land MV fördert ihrerseits mit einem Pauschalbetrag von 100,- € je Teilnehmer,
insgesamt jedoch bis zu einer Höchstsumme von 2.500,- € pro Gruppe. Die Bethe Stiftung
verdoppelt zusätzlich den Betrag des Landes MV mit bis zu 2.500,- €. Bei Gruppen ab 25
Personen können weitere Spenden Dritter zur Finanzierung der Studienfahrt durch die
Bethe-Stiftung bis zu einer Höhe von 300,- € verdoppelt werden. Die Gesamtsumme der
Verdoppelung durch die Bethe-Stiftung (Beitrag des Landes MV und Drittmittel) orientiert
sich an Teilnehmerzahl und entspricht der Höhe der Grundförderung. Darüber hinaus muss
ein Eigenbeitrag von mind. 30,- pro Person gewährleistet sein.
Beispiel 1:
Eine Schulklasse mit 22 Schülern macht eine Gedenkstättenfahrt nach Majdanek.
Grundförderung:
22 P. x 100,- € =
2.200,- €
Beitrag Land MV:
0,- €
Drittmittel:
2.200,- €
Verdoppelung:
Eigenbeiträge:
Gesamt:
Beispiel 2:
2.200,- €
22 P. x 40,- € =
880,- €
7.480,- €
Eine Schulklasse mit 25 Schülern macht eine Gedenkstättenfahrt nach Majdanek.
Grundförderung:
25 P. x 100,- € =
2.500,- €
2.500,- €
Beitrag Land MV:
0,- €
Drittmittel:
2.500,- €
Verdoppelung:
Eigenbeiträge:
25 P. x 40,- € =
1.000,- €
8.500,- €
Gesamt:
Beispiel 3:
Eine Schulklasse mit 30 Schülern macht eine Gedenkstättenfahrt nach Majdanek.
Grundförderung:
30 P. x 100,- € =
2.800,- € (Höchstbetrag)
2.500,- € (Höchstbetrag)
Beitrag Land MV:
300,- € (Höchstbetrag)
Drittmittel:
2.800,- € (Höchstbetrag)
Verdoppelung:
Eigenbeiträge:
30 P. x 40,- € =
Gesamt:
1.200,- €
9.600,- €
Die Summe der Fördermittel darf die Summe der nachgewiesenen, anrechnungsfähigen
Kosten abzüglich eines rechnerischen Eigenbeitrags der teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler von jeweils 40,- € nicht übersteigen.
Die Gruppen werden auch bei geringeren Teilnehmerzahlen ausdrücklich gebeten, Drittmittel
zu akquirieren. Alternativ können zusätzliche Eigenbeiträge der Schüler erhoben und für die
Verdoppelung angerechnet werden.
Gibt es organisatorische und inhaltliche Unterstützung für die Lehrer/Klassen?
…
Gibt es Fortbildungen für Lehrer zu Gedenkstättenfahrten?
Das IQMV bietet zweimal im Jahr Fortbildungen für interessierte Lehrer an, die speziell auf
die Schulfahrten zu den NS-Gedenkstätten in Polen vorbereiten. Weitere Information dazu
finden Sie …