Aufruf zur Interessensbekundung - Bildungsserver Mecklenburg

Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern im Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, beabsichtigt in Kooperation mit der Bethe Stiftung und dem
Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk gemeinnützige GmbH Dortmund im Rahmen
der Zuwendung einen freien Träger der historisch-politisch Bildung für die Umsetzung der
regionalen Koordination von mindestens 16 Gedenkstättenfahrten zu ehemaligen
Vernichtungslagern in Polen zu fördern.
1. Zielsetzung
Die Gedenkstättenprogramme sollen Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ein
„Lernen aus der Geschichte für eine gemeinsame europäische Zukunft“ ermöglichen und
verstehen sich daher auch als ein Beitrag zum Kennenlernen des Nachbarn Polen und zur
Völkerverständigung.
Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche erfahren davon, was in der Zeit des
Nationalsozialismus an diesen Orten geschehen ist. Dabei werden Fragen zu den
gesellschaftlichen Kontexten und Ursachen der Verbrechen erörtert und die Fragestellungen
der Schülerinnen und Schüler sowie der Jugendlichen selbst in den Mittelpunkt gestellt.
Durch die Auseinandersetzung mit Themen wie „Fremdenfeindlichkeit“, „Ausgrenzung“,
„Gewalt“ und „Vorurteile“ werden Bezüge zu der Gegenwart der jungen Menschen hergestellt
und Handlungsoptionen diskutiert. Angestrebt wird die Entwicklung von Zivilcourage und
politischer Mündigkeit bei den Teilnehmern der Studienprogramme.
Die Landesregierung sieht daher in diesem Programm auch eine Fortsetzung und
Verstetigung des Einsatzes für Demokratie und Toleranz mit dem Ziel, Verständnis für die
gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln, die Achtung der
Menschenwürde zu fördern und jede Form von Extremismus zu bekämpfen.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand ist die Förderung eines Trägers der historisch-politischen Bildung, zunächst für
den Zeitraum von zwei Jahren.
Hierfür werden jährlich Mittel in der Höhe von bis zu 50.000,00 € zur Verfügung gestellt, die
sich in 30.000,00 € für die Durchführung der Gedenkstättenfahrten sowie in der Höhe von
20.000,00 € für Absicherung der regionalen Koordination aufteilen. Weitere Mittel für die
Realisierung der einzelnen Fahrten sowie der Vor- und Nachbereitung stehen auf der
Grundlage der Kooperation zur Verfügung (siehe Anlage).
3. Zuwendungsempfänger
Für die Trägerschaft kommen Vereine und Einrichtungen in Betracht, die als Betreiber
bewährter historisch-politischer schulischer und außerschulischer Bildungsprojekte über
vielfältige Erfahrungen in der Gedenkstättenpädagogik sowie Organisation und Durchführung
von Gedenkstättenprogrammen in Deutschland zu Vernichtungslagern in Polen verfügen.
Die Zuwendungen für die Durchführung der Gedenkstättenfahrten werden in Form von
privatrechtlichen Verträgen an die Schulen weitergeleitet.
4. Zuwendungszweck
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
−
Entwicklung
von
Gedenkstättenprogrammen
zu
Fahrten
zu
Gedenkstätten
ehemaliger Vernichtungslager in Polen in Abstimmung mit dem Internationalen
Bildungs- und Begegnungswerk gemeinnützige GmbH Dortmund
−
Beratung der Schulen hinsichtlich der Programme, der Vorbereitung und
Nachbereitung sowie der Durchführung der Fahrten
−
Abschluss der privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Schulen zur Durchführung
der Fahrten
−
Vor- und Nachbereitung der Fahrten
−
Beantragung der Fahrten beim dem Internationales Bildungs- und Begegnungswerk
gemeinnützige GmbH Dortmund sowie Führung der Verwendungsnachweise
−
Sicherung der Öffentlichkeitsarbeit
−
Beteiligung an der Fortbildungsplanung und Durchführung
−
Bereitschaft zur Akquise zusätzlicher Mittel
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische
Personen des privaten Rechts sowie natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in
Mecklenburg-Vorpommern sein. Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen
gewährt:
−
der Zuwendungsempfänger bietet die Gewähr dafür, dass er auf der Grundlage der
Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern arbeitet;
−
der Zuwendungsempfänger verfügt als Betreiber über vielfältige Erfahrungen mit
Maßnahmen der Gedenkstättenarbeit.
6. Einzureichende Angaben
Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Antragstellung sowohl auf dem Postweg als auch
in elektronischer Form vorzulegen:
1.
Name des Trägers
2.
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
3.
gegebenenfalls Vereinsregisterauszug
4.
Leitbild und Leitziele des Trägers
5.
Organisationsstruktur des Trägers
6.
Aussagen zu den Arbeitsschwerpunkten des Trägers:
a)
Beschreibung zur Beratungskompetenz entsprechend der aufgeführten
Zielgruppen
b)
Beschreibung der gegenwärtigen pädagogischen Angebote hinsichtlich des
Themas
c)
Beschreibung der Vernetzung mit bundes- und landesweit agierenden
Trägern, Einrichtungen und Organisationen
d)
genutzte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
e)
Darlegung der personellen Ressourcen
Der Antrag wird nach den folgenden Kriterien bewertet:
a)
Erfahrungen des Interessenten mit Gedenkstättenprogrammen
b)
Qualität des Personalkonzeptes
c)
Regionale Verankerung und Kooperationspartner
7. Verfahren
Ihren Antrag senden sie bitte schriftlich und in elektronischer Form bis zum 26.06.2015
einschließlich der erforderlichen Unterlagen an das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin
z.Hd. Herrn Klameth
Für Nachfragen steht folgender Ansprechpartner im Institut für Qualitätsentwicklung zur
Verfügung:
Herr Klameth
Telefon:
0385 588 17828
E-Mail:
[email protected]