Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, beabsichtigt in Kooperation mit der Bethe Stiftung und dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk gemeinnützige GmbH Dortmund im Rahmen der Zuwendung einen freien Träger der historisch-politisch Bildung für die Umsetzung der regionalen Koordination von mindestens 16 Gedenkstättenfahrten zu ehemaligen Vernichtungslagern in Polen zu fördern. 1. Zielsetzung Die Gedenkstättenprogramme sollen Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ein „Lernen aus der Geschichte für eine gemeinsame europäische Zukunft“ ermöglichen und verstehen sich daher auch als ein Beitrag zum Kennenlernen des Nachbarn Polen und zur Völkerverständigung. Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche erfahren davon, was in der Zeit des Nationalsozialismus an diesen Orten geschehen ist. Dabei werden Fragen zu den gesellschaftlichen Kontexten und Ursachen der Verbrechen erörtert und die Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Jugendlichen selbst in den Mittelpunkt gestellt. Durch die Auseinandersetzung mit Themen wie „Fremdenfeindlichkeit“, „Ausgrenzung“, „Gewalt“ und „Vorurteile“ werden Bezüge zu der Gegenwart der jungen Menschen hergestellt und Handlungsoptionen diskutiert. Angestrebt wird die Entwicklung von Zivilcourage und politischer Mündigkeit bei den Teilnehmern der Studienprogramme. Die Landesregierung sieht daher in diesem Programm auch eine Fortsetzung und Verstetigung des Einsatzes für Demokratie und Toleranz mit dem Ziel, Verständnis für die gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln, die Achtung der Menschenwürde zu fördern und jede Form von Extremismus zu bekämpfen. 2. Gegenstand der Förderung Gegenstand ist die Förderung eines Trägers der historisch-politischen Bildung, zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren. Hierfür werden jährlich Mittel in der Höhe von bis zu 50.000,00 € zur Verfügung gestellt, die sich in 30.000,00 € für die Durchführung der Gedenkstättenfahrten sowie in der Höhe von 20.000,00 € für Absicherung der regionalen Koordination aufteilen. Weitere Mittel für die Realisierung der einzelnen Fahrten sowie der Vor- und Nachbereitung stehen auf der Grundlage der Kooperation zur Verfügung (siehe Anlage). 3. Zuwendungsempfänger Für die Trägerschaft kommen Vereine und Einrichtungen in Betracht, die als Betreiber bewährter historisch-politischer schulischer und außerschulischer Bildungsprojekte über vielfältige Erfahrungen in der Gedenkstättenpädagogik sowie Organisation und Durchführung von Gedenkstättenprogrammen in Deutschland zu Vernichtungslagern in Polen verfügen. Die Zuwendungen für die Durchführung der Gedenkstättenfahrten werden in Form von privatrechtlichen Verträgen an die Schulen weitergeleitet. 4. Zuwendungszweck Folgende Maßnahmen werden gefördert: − Entwicklung von Gedenkstättenprogrammen zu Fahrten zu Gedenkstätten ehemaliger Vernichtungslager in Polen in Abstimmung mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk gemeinnützige GmbH Dortmund − Beratung der Schulen hinsichtlich der Programme, der Vorbereitung und Nachbereitung sowie der Durchführung der Fahrten − Abschluss der privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Schulen zur Durchführung der Fahrten − Vor- und Nachbereitung der Fahrten − Beantragung der Fahrten beim dem Internationales Bildungs- und Begegnungswerk gemeinnützige GmbH Dortmund sowie Führung der Verwendungsnachweise − Sicherung der Öffentlichkeitsarbeit − Beteiligung an der Fortbildungsplanung und Durchführung − Bereitschaft zur Akquise zusätzlicher Mittel 5. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts sowie natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern sein. Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt: − der Zuwendungsempfänger bietet die Gewähr dafür, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet; − der Zuwendungsempfänger verfügt als Betreiber über vielfältige Erfahrungen mit Maßnahmen der Gedenkstättenarbeit. 6. Einzureichende Angaben Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Antragstellung sowohl auf dem Postweg als auch in elektronischer Form vorzulegen: 1. Name des Trägers 2. Ansprechpartnerin/Ansprechpartner 3. gegebenenfalls Vereinsregisterauszug 4. Leitbild und Leitziele des Trägers 5. Organisationsstruktur des Trägers 6. Aussagen zu den Arbeitsschwerpunkten des Trägers: a) Beschreibung zur Beratungskompetenz entsprechend der aufgeführten Zielgruppen b) Beschreibung der gegenwärtigen pädagogischen Angebote hinsichtlich des Themas c) Beschreibung der Vernetzung mit bundes- und landesweit agierenden Trägern, Einrichtungen und Organisationen d) genutzte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit e) Darlegung der personellen Ressourcen Der Antrag wird nach den folgenden Kriterien bewertet: a) Erfahrungen des Interessenten mit Gedenkstättenprogrammen b) Qualität des Personalkonzeptes c) Regionale Verankerung und Kooperationspartner 7. Verfahren Ihren Antrag senden sie bitte schriftlich und in elektronischer Form bis zum 26.06.2015 einschließlich der erforderlichen Unterlagen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Werderstraße 124 19055 Schwerin z.Hd. Herrn Klameth Für Nachfragen steht folgender Ansprechpartner im Institut für Qualitätsentwicklung zur Verfügung: Herr Klameth Telefon: 0385 588 17828 E-Mail: [email protected]
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