Pfarrbrief Montan B-I 17 2015 22.03-29.03.2015

Allgemeine Informationen zur Bezuschussung eines
orthopädischen Bürostuhls und/oder eines
höhenverstellbaren Schreibtisches
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)
(ein Thesenpapier vom IGR e.V. zur Erstinformation für Menschen mit Rückenproblemen –
trotz sorgfältiger Recherche können wir nicht garantieren, dass alle Informationen den
aktuellen Bestimmungen entsprechen)
Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am
Arbeitsleben sicherstellt.
Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl oder höhenverstellbarer Schreibtisch muss
notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt.
Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes.
Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden
liegt
vor und/oder eine Reha - Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.
Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu
können.
Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden.
Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl
empfehlenswert: (Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
_ Nach Bandscheibenoperation
_ Beckenvenenthrombosen
_ Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und
Bandscheibenvorwölbung)
_ Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
_ Facettensyndrom
_ Lumbalgien
_ Lumboischialgie
_ Lymphstau im Bein- Beckenbereich
_ Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
_ Morbus Scheuermann
_ Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
_ Pseudospondylolisthesis
_ Spondylarthrose
_ Spondylitis
_ Spondylolyse
_ Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
Flachrücken
Hohlkreuz
Rundrücken
Skoliose
_ Systemische Skeletterkrankungen
_ Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
_ Wirbelgleiten Spondylolisthesis
Was ist dazu notwendig?
Die ausreichende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt
muss vorliegen. Der Arzt oder Orthopäde attestiert, dass ein orthopädischer Stuhl oder ein
höhenverstellbarer Schreibtisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter
ausgeübt werden kann.
Der Einsatz des Stuhls muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Erstattet werden
z.Zt. 435,- € für den Stuhl und ca. 1.200,00 € für den Arbeitstisch. Jeder Fall ist jedoch individuell zu
beurteilen, einen festgelegten Höchstbetrag gibt es nicht. Beim Schreibtisch – Arbeitsplatz gibt es
keinen Orientierungsrichtwert, bzw. vordefinierten Höchstbetrag.
Nach einer Rehabilitationsmaßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die
Notwendigkeit zur Anschaffung eines Stuhls oder höhenverstellbaren Schreibtisches muss
ausreichend medizinisch begründet werden.
Sie benötigen den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation, den Zusatzfragenbogen und
weitere verschiedene Formulare, die Sie bei ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.
(www.deutsche-rentenversicherung.de)
Lutz Cochanski
ergo | human | office | design
Ergonomische Büromöbel
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