Allgemeine Informationen zur Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhls und/oder eines höhenverstellbaren Schreibtisches Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung) (ein Thesenpapier vom IGR e.V. zur Erstinformation für Menschen mit Rückenproblemen – trotz sorgfältiger Recherche können wir nicht garantieren, dass alle Informationen den aktuellen Bestimmungen entsprechen) Wer kann einen Antrag stellen? Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt. Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl oder höhenverstellbarer Schreibtisch muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Reha - Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt. Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können. Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden. Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert: (Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit) _ Nach Bandscheibenoperation _ Beckenvenenthrombosen _ Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung) _ Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz _ Facettensyndrom _ Lumbalgien _ Lumboischialgie _ Lymphstau im Bein- Beckenbereich _ Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule) _ Morbus Scheuermann _ Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper) _ Pseudospondylolisthesis _ Spondylarthrose _ Spondylitis _ Spondylolyse _ Statische Wirbelsäuleninsuffizienz Flachrücken Hohlkreuz Rundrücken Skoliose _ Systemische Skeletterkrankungen _ Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln _ Wirbelgleiten Spondylolisthesis Was ist dazu notwendig? Die ausreichende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss vorliegen. Der Arzt oder Orthopäde attestiert, dass ein orthopädischer Stuhl oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des Stuhls muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Erstattet werden z.Zt. 435,- € für den Stuhl und ca. 1.200,00 € für den Arbeitstisch. Jeder Fall ist jedoch individuell zu beurteilen, einen festgelegten Höchstbetrag gibt es nicht. Beim Schreibtisch – Arbeitsplatz gibt es keinen Orientierungsrichtwert, bzw. vordefinierten Höchstbetrag. Nach einer Rehabilitationsmaßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Stuhls oder höhenverstellbaren Schreibtisches muss ausreichend medizinisch begründet werden. Sie benötigen den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation, den Zusatzfragenbogen und weitere verschiedene Formulare, die Sie bei ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. (www.deutsche-rentenversicherung.de) Lutz Cochanski ergo | human | office | design Ergonomische Büromöbel BerlinBerlin-Brandenburg 16341 Panketal www.bueromoebelwww.bueromoebel-brandenburg.de www.bueromoebelwww.bueromoebel-berlinberlin-brandenburg.de [email protected] Tel.: Tel.: 01720172-3001383 Fax: 030030-94418258
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