IFD Sachsen/Wurzen

Wir sind zuständig für die Gebiete
So erreichen Sie uns:
Integrationsfachdienst (IFD) Wurzen
c/o FAW gGmbH / Akademie Leipzig
Außenstelle Wurzen / IFD
Dresdener Straße 73 b
04808 Wurzen
Ein Angebot für Menschen
mit einer
Schwerbehinderung zur
Unterstützung bei der
Teilhabe am Arbeitsleben
www.ifd-wurzen.de
Fachberater:
Frau Cornelia Delling
Tel.:
E-Mail:
Sprechzeiten des IFD in Wurzen:
Montag:
nach Vereinbarung
03425 85411-17
[email protected]
Im Auftrag des
Kommunalen Sozialverbandes
Sachsen (KSV)
Integrationsamt
Frau Anne Mittelstädt
Tel.:
E-Mail:
03425 85411-18
[email protected]
Dienstag
08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
nach Vereinbarung
In Trägerschaft der
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag:
nach Vereinbarung
Fortbildungsakademie der Wirtschaft
(FAW) gGmbH
© OpenStreetMap Mitwirkende, CC-BY-SA
Das Angebot des IFD umfasst
Das Angebot des IFD richtet sich an
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Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte,
die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.
Schwerbehinderte Schülerinnen
und Schüler, die eine Perspektive
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkts
suchen.
Beschäftigte in Werkstätten für
behinderte Menschen, die eine
Eingliederung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt anstreben.
Arbeitslose behinderte Menschen,
für deren Eingliederung in das Berufsleben eine Beauftragung durch
einen Träger der beruflichen Rehabilitation vorliegt.
Arbeitgeber, die schwerbehinderte
Menschen beschäftigen oder die
Einstellung eines schwerbehinderten
Menschen beabsichtigen.
BERATUNG
☒ zu Fragen im Zusammenhang mit
Behinderung, Krankheit und Rehabilitation
☒
zu Fördermöglichkeiten, Zuschüssen
und technischen Hilfsmitteln
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bei Konflikten und Leistungsproblemen mit dem Ziel der Sicherung des
Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses
UNTERSTÜTZUNG
☒ bei der Ermittlung beruflicher Fähigkeiten
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Der IFD wird im Auftrag des
Integrationsamtes tätig
Die gesetzliche Grundlage ist das
Sozialgesetzbuch–Neuntes Buch
(SGBIX), Kapitel 7
Wir stehen Ihnen als mobiler Fachdienst
zur Verfügung und bieten Ihnen:
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bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz
Einzelgespräche in der Beratungsstelle oder auch Hausbesuche
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Gespräche in Ihrer Firma und Arbeitsplatzbesuche
bei der Klärung von Fragen zum
Schwerbehindertenrecht
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir beraten Sie individuell und kostenfrei.
BEGLEITUNG
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von Maßnahmen zur Vorbereitung
auf eine Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz
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bei Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer Erkrankung
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bei der Einarbeitung nach erfolgter
Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz