Wir sind zuständig für die Gebiete So erreichen Sie uns: Integrationsfachdienst (IFD) Wurzen c/o FAW gGmbH / Akademie Leipzig Außenstelle Wurzen / IFD Dresdener Straße 73 b 04808 Wurzen Ein Angebot für Menschen mit einer Schwerbehinderung zur Unterstützung bei der Teilhabe am Arbeitsleben www.ifd-wurzen.de Fachberater: Frau Cornelia Delling Tel.: E-Mail: Sprechzeiten des IFD in Wurzen: Montag: nach Vereinbarung 03425 85411-17 [email protected] Im Auftrag des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) Integrationsamt Frau Anne Mittelstädt Tel.: E-Mail: 03425 85411-18 [email protected] Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung In Trägerschaft der Donnerstag nach Vereinbarung Freitag: nach Vereinbarung Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH © OpenStreetMap Mitwirkende, CC-BY-SA Das Angebot des IFD umfasst Das Angebot des IFD richtet sich an ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkts suchen. Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. Arbeitslose behinderte Menschen, für deren Eingliederung in das Berufsleben eine Beauftragung durch einen Träger der beruflichen Rehabilitation vorliegt. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen beabsichtigen. BERATUNG ☒ zu Fragen im Zusammenhang mit Behinderung, Krankheit und Rehabilitation ☒ zu Fördermöglichkeiten, Zuschüssen und technischen Hilfsmitteln ☒ bei Konflikten und Leistungsproblemen mit dem Ziel der Sicherung des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses UNTERSTÜTZUNG ☒ bei der Ermittlung beruflicher Fähigkeiten ☒ ☒ Der IFD wird im Auftrag des Integrationsamtes tätig Die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch–Neuntes Buch (SGBIX), Kapitel 7 Wir stehen Ihnen als mobiler Fachdienst zur Verfügung und bieten Ihnen: ☒ bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz Einzelgespräche in der Beratungsstelle oder auch Hausbesuche ☒ Gespräche in Ihrer Firma und Arbeitsplatzbesuche bei der Klärung von Fragen zum Schwerbehindertenrecht Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie individuell und kostenfrei. BEGLEITUNG ☒ von Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz ☒ bei Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer Erkrankung ☒ bei der Einarbeitung nach erfolgter Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz
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