Was sind Ausgleichsbeträge? Der Einsatz öffentlicher Mittel in Sanierungsgebieten wirkt sich positiv auf den Marktwert der Grundstücke aus. Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten müssen dafür einen Ausgleichsbeitrag bezahlen. Die Stadt Wurzen ist zur Erhebung dieser Ausgleichsbeträge verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der zu entrichtende Ausgleichsbetrag entspricht der durch die städtebauliche Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks, der sich aus den genannten Verbesserungen der Wohnqualität ergibt. Eine zusätzliche Belastung der Grundstückseigentümer stellen die Ausgleichsbeträge letztlich nicht dar. Anders als im Normalfall wird bei durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen finanzierten Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) kein Erschließungsbeitrag erhoben.
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