Was sind Ausgleichsbeträge? Der Einsatz - Stadt Wurzen

Was sind Ausgleichsbeträge?
Der Einsatz öffentlicher Mittel in Sanierungsgebieten wirkt sich positiv auf den Marktwert der
Grundstücke aus. Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten müssen dafür einen
Ausgleichsbeitrag bezahlen. Die Stadt Wurzen ist zur Erhebung dieser Ausgleichsbeträge verpflichtet.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der zu entrichtende
Ausgleichsbetrag entspricht der durch die städtebauliche Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung
des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks, der sich aus den genannten Verbesserungen der
Wohnqualität ergibt.
Eine zusätzliche Belastung der Grundstückseigentümer stellen die Ausgleichsbeträge letztlich nicht
dar. Anders als im Normalfall wird bei durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen finanzierten
Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) kein Erschließungsbeitrag erhoben.