PowerPoint-Präsentation

Inklusive Hilfen am
Arbeitsmarkt für Menschen
mit psychischer Erkrankung
Leistungen an Arbeitnehmer
Prävention/BEM & Kündigungsschutz
Leistungen an Arbeitgeber
• Technische Arbeitshilfen
• Arbeitsassistenz
• Berufliche Fort-/Weiterbildu.
• KFZ-Hilfen
2014 ca. 3,5 Mio € für sbM
Abwägung schützenswerter Interessen des
schwerbehinderten Arbeitnehmers und
Berücksichtigung berechtigter Interessen
des Arbeitgebers unter Ausschöpfung
sämtlicher Unterstützungsmöglichkeiten
• Schaffung neuer Arbeitsplätze
• Behindertengerechte Ausstattung
• Außergewöhnliche Belastungen
2014 ca. 24,2 Mio. € für Arbeitgeber
 Technische Beratung,
Integrationsfachdienst
 Begleitende Hilfen
Sonderprogramme
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Initiative Inklusion
Chancen schaffen (I bis III)
Integrationsunternehmen
Unternehmen des 1.
Arbeitsmarktes, in denen
besonders schwer betroffene
Menschen arbeiten
Integrationsfachdienst
§ 27 SchwbAV
Leistungen bei außergewöhnlichen
Belastungen
Personelle Unterstützung
Behinderungsbedingte
Unterstützung von schwerbehinderten Mitarbeitern durch Kollegen
Hilfen
• zur Ausübung der Beschäftigung
• intensive, immer wiederholende Unterweisungen / Kontrollen
• allgemeine Hilfestellungen
Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich einer Minderleistung
• Vorrangige Kostenträger (v.a. EGZ-SB)
• Wesentlich verminderte Arbeitsleistung im Vergleich zu
einem nicht behinderten Kollegen (Zumutbarkeitsgrenze
30 % für den Arbeitgeber)
• Einschätzung durch Technischen Berater oder IFD
Beispiel
• Technischer Zeichner
• GdB 50 „seelische Erkrankung“
• seit 2003 Förderung durch das Integrationsamt
• ca. 50 % Minderleistung
• ca. 1 Stunde Betreuung
• Betreuung durch den IFD seit 2003
• aktuell alle 4 Wochen Gespräche
Integrationsfachdienste
Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden können.
Auftraggeber:
 Integrationsämter
 Agenturen für Arbeit
 Jobcenter
 Rehabilitationsträger
(Rentenversicherungsträger, BG usw.)
Besondere Zielgruppe sind schwerbehinderte Menschen
insbesondere mit geistiger oder seelischer Behinderung
In 23 Bezirken der bayerischen Arbeitsagenturen arbeiten 11 IFD
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IFD Oberpfalz
IFD Unterfranken (3)
IFD Mittelfranken
IFD Oberfranken
IFD Niederbayern
IFD Oberbayern (3)
IFD Schwaben
vertreten in Bayern durch
die LAG ifd Bayern e.V.
Zusammenarbeit ist wichtig!
Das betriebliche
Integrationsteam:
Personalverantwortliche
Betriebliche Fachkräfte
• Beauftragter des
Arbeitgebers
• Schwerbehindertenvertretung
(Betriebs-) Ärzte
Integrationsamt
• Betriebs-/Personalrat
Agentur für Arbeit
Rehabilitationsträger
Integrationsfachdienst
Ich bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit
und wünsche Ihnen
noch einen schönen Tag !