Az.: 8809.01-10/14 Ausschreibung „Konzeption, Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines landesweiten Jugendkongresses mit Bezug zum Themenfeld Nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Jugendinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg.“ Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Stand: 27.03.2015 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund der Ausschreibung 3 2 Gegenstand der Ausschreibung 3 3 Auftraggeber 4 4 Leistungszeitraum 4 5 Rahmenbedingungen 4 6 Inhaltliche Kriterien 5 7 Losbildung 5 8 Grundlagen 5 9 Meilensteine des Ausschreibungsverfahrens 6 10 Formale Anforderungen an das Angebot 6 10.1 Notwendiger Angebotsinhalt 6 10.2 Kostenkalkulation 7 10.3 Vollständigkeit des Angebote 7 11 Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung 8 11.1 Benennung eines Ansprechpartners 8 11.2 Ausschlussgründe 8 11.3 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 8 11.4 Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit 8 12 Erstattung von Aufwendungen 9 13 Nachweise bei Bietergemeinschaften 9 14 Zuschlagskriterien 9 15 Vertragsbedingungen 10 16 Vergütung 10 17 Gerichtsstand 10 Seite 2 von 10 1 Hintergrund der Ausschreibung Als künftige Entscheidungsträger nehmen junge Erwachsene eine relevante Rolle in der Konsumgesellschaft ein. Beispielsweise nahm ihre Kaufkraft in den letzten Jahrzehnten konstant zu, sodass die Jugendlichen eine sehr begehrte Zielgruppe für Marketing und Werbung darstellen. Ihr individueller Lebensstill definiert sich unter anderem über den Konsum, welcher Bestandteil der Bedürfnisbefriedigung im Alltag ist. Das Potenzial durch Bildungsinhalte einer Veränderung hin zu einem nachhaltigeren (Konsum)Verhalten zu erreichen, ist bei den Heranwachsenden/jungen Erwachsenen deutlich höher als bei erwachsenen Personen, da diese meist bereits sehr festgelegt in ihren Handlungsweisen sind. Vor diesem Hintergrund besteht das Bildungsziel des Kongresses in der (kritischen) Auseinandersetzung Jugendlicher bzw. junger Erwachsener mit aktuellen Themen der Nachhaltigen Entwicklung. Es sollen praxisnahe Handlungsempfehlungen bzw. Aktionspläne für unterschiedliche Adressaten (Jugend, Schulen, Politik, Verwaltung, etc.) gemeinsam entwickelt werden, die diese künftig praktizieren und in ihr Umfeld hineintragen. Der Jugendkongress soll einen Beitrag des Landes Baden-Württemberg zum Weltaktionsprogramm der UNESCO „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ leisten. Darin werden Jugendliche als wichtige Akteure des Wandels und als besonders unterstützenswerte Zielgruppe hervorgehoben. 2 Gegenstand der Ausschreibung Durch den vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes ausgeschriebenen Jugendkongress sollen sich junge Menschen im Alter zwischen 14 und 26 Jahren über das Event hinaus mit dem Thema Nachhaltige Entwicklung in seiner Vielseitigkeit auseinandersetzen. Der Kongress bietet den Jugendlichen Raum zur Bewusstmachung und zum Erleben diverser Möglichkeiten, in ihrer Alltagswelt durch kleinere oder größere Verhaltensänderungen, zum Beispiel in den Bedürfnisfeldern Ernährung, Kleidung, Mobilität oder Energie, einen wertvollen Beitrag hin zu nachhaltigerem Gesellschaftshandeln anzustoßen. Seite 3 von 10 Die detaillierten Aufgaben des Dienstleisters können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. 3 Auftraggeber Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart Ansprechpartnerin: Barbara Becker, Referat Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, Nachhaltiges Wirtschaften Tel. 0711/126-2941, Fax 126-2867, E-Mail: [email protected] 4 Leistungszeitraum Der Jugendkongress soll am 21. Juli 2015 stattfinden. Ein gemeinsames finales Vorbereitungs- und Kennenlerntreffen zwischen Organisationsteam, dem Jugendbeirat der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie den Workshopleitungen soll, zusätzlich zu den bilateralen Abstimmungsgesprächen im Vorfeld, am 20. Juli 2015 durchgeführt werden. 5 Rahmenbedingungen a) Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 26 Jahren aus Baden-Württemberg sowie ausgewählte und in das Programm und Thema des Kongresses passende Initiativen und Akteure aus BadenWürttemberg und ggf. aus ähnlichen Jugendinitiativen anderer Bundesländer b) Angestrebte Teilnehmerzahl: 150 – 200 Jugendliche c) Teilnehmende Akteure/ Institutionen: Schulische und außerschulische Jugendeinrichtungen (allgemein- und berufsbildende Schulen/Klassenverbände, Landesjugendverbände, Kirchen, Jugendhäuser, etc.) mit Sitz in Baden- Württemberg sowie interessierte Privatpersonen. d) Veranstaltungsort soll, aufgrund der guten Erreichbarkeit per ÖPNV, Stuttgart sein. e) Es gelten für den Auftragnehmer folgende zeitliche Vorgaben: o Start der on- und offline Werbemaßnahmen: Mai 2015 o Festlegung der Workshops (Inhalte + Leiter) bis 12. Juni 2015 Seite 4 von 10 6 Inhaltliche Kriterien a) Zusammenarbeit mit lokalen oder regionalen Partnern (bspw. Biobauern, Weltläden, nicht-kommerzielle Institutionen wie Vereine, etc.) ist in jeglicher Hinsicht ausdrücklich erwünscht. Über diese Kontakte können bereits im Vorfeld, aber auch im Nachgang der Veranstaltung außerschulische Lehreinheiten und Unterrichtskomponenten (Besichtigungen von Einrichtungen, Ausstellungen, Exkursionen) generiert werden. b) Ablauf und Inhalte des Vorbereitungstreffens am 20. Juli und des Events am 21. Juli 2015 sollen in enger Abstimmung und unter Mitwirkung der Jugendbeiräte der Nachhaltigkeitsstrategie stattfinden. 7 Losbildung Eine Vergabe in Losen erfolgt nicht. 8 Grundlagen Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber (AG) verpflichtet ist, dem Auftrag die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)“ zu Grunde zu legen. Eventuell davon abweichende Vertragsbedingungen des Auftragnehmers (AN) können nicht anerkannt werden. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des AG nicht gestattet. Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der AG, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Seite 5 von 10 9 Meilensteine des Ausschreibungsverfahrens a) Angebote müssen spätestens bis 27. April 2015, 11:00 Uhr in Papierform und separat auf einem Datenträger beim AG eingegangen sein. Die Angebote müssen verschlossen und mit dem Hinweis Nicht öffnen! Angebot „Jugendkongress ‚Warten bringt nichts‘ im Rahmen der Jugendinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg“ Bitte unverzüglich an Referat 21 weiterleiten versehen sein. Angebote, die zum angegebenen Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt. b) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so ist der AG unverzüglich schriftlich per E-Mail ([email protected]) vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich per E-Mail gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. c) Die Angebotseröffnung erfolgt am 27. April 2015 beim AG. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. d) Der AG behält sich die Durchführung von Bietergesprächen im Anschluss an die Angebotseröffnung vor, sofern bei der Angebotsprüfung entsprechender Bedarf festgestellt wird. e) Bieter sind bis zum 15. Mai 2015 an ihr Angebot gebunden. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag bis spätesten zu diesem Tag zu erteilen. 10 Formale Anforderungen an das Angebot 10.1 Notwendiger Angebotsinhalt Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein und Folgendes umfassen: a) Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, b) Bestätigung der Bindefrist, Seite 6 von 10 c) Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Aufgabenbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Ausschreibungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, d) Kostenkalkulation des Bieters in einer übersichtlichen tabellarischen Form (siehe auch 10.2 Kostenkalkulation), e) Zeitplan mit Angabe der Arbeitsschritte und Meilensteine, f) geforderte Erklärungen, Referenzen und Nachweise, g) Verpflichtung zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen. 10.2 Kostenkalkulation a) Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind die Kalkulationen zu den einzelnen Positionen (Arbeitspakete 1-7) der Leistungsbeschreibung detailliert (mit anfallendem Zeitaufwand und Stundensatz) darzustellen. b) Mit dem Angebot sind alle eigenen Sachkosten und alle durch Subunternehmen / Drittdienstleister entstehenden Fremdkosten (z.B. Grafik, Druck, etc.) getrennt auszuweisen und zu erläutern. c) Für die Abrechnung der Fremdkosten muss jeweils das wirtschaftlichste von drei Angeboten ausgewählt werden. Vor der Auftragsvergabe soll eine Abstimmung mit dem Umweltministerium erfolgen. Die Angebote sind dem Auftraggeber auf Anfrage als Nachweis vorzulegen. d) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 10.3 Vollständigkeit des Angebote a) Das Angebot muss vollständig sein. b) Das Angebot muss die Gesamtvergütung und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. c) Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. d) Das Angebot hat sich an der Struktur der Arbeitspakete zu orientieren. e) Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Seite 7 von 10 11 Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung 11.1 Benennung eines Ansprechpartners Jeder Bieter muss für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) verantwortliche(n) Ansprechpartner(in) benennen. 11.2 Ausschlussgründe a) Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden, bei denen Gründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen. Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5a) bis 5d) VOL/A auf ihn nicht zutreffen. b) Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. c) Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Bestechung, Betrug oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt worden sind. d) Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 11.3 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass er/sie finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen. 11.4 Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen/ Bescheinigungen vorzulegen: a) Benennung von Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für öffentliche und/oder private Auftraggeber unter namentlicher Angabe der entsprechenden Ansprechpartner. b) Nachweis ausreichender personeller und sachlicher Ausstattung zur Ausführung des Auftrags. Nachweis der fachlichen Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Tätigkeit) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Seite 8 von 10 Mitarbeiter. Benennung und Qualifikation der Ausführenden für den in Rede stehenden Werkvertragsnehmer. c) Angabe darüber, ob und ggf. in welchem Umfang Dritte beschäftigt werden sollen - soweit sich dies nicht bereits aus den Unterlagen ergibt. Der AG behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die Bietern bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 13 Nachweise bei Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Darüber hinaus ist mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 14 Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände vorteilhafteste Angebot erteilt. a) Fachliche Qualifikation, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (60 Prozent) o Erfahrung hinsichtlich Konzeption und Durchführung von Jugendkongressen/Veranstaltungen sowie zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit o Eigene Vernetzung und Netzwerkarbeit im Jugendbereich Seite 9 von 10 o Inhaltliche und didaktisch-pädagogische Expertise hinsichtlich der Konzeptionierung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. o Methodische Kompetenzen o Durchführung durch eigene Mitarbeiter b) Gesamtpreis (40 Prozent) 15 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Werden in Zusammenhang mit der Vergabe keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen, werden kumulativ die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Ausschreibungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters Bestandteil des Vertrages. Die Ausfertigung des Vertrages erfolgt nach Zuschlagserteilung. 16 Vergütung Die Vergütung erfolgt zu einem Festpreis (Gesamtvergütung). Abschlagszahlungen werden vertraglich vereinbart. 17 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Stuttgart. Seite 10 von 10
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