Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel 8) Sehr geehrte Damen und Herren, in den unter http://www.landkreis-esslingen.de/ausschreibunglinienbuendel8 eingestellten und ggf. aktualisierten und ergänzten Dateien finden Sie die Verdingungsunterlagen für die europaweite Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Esslingen (Bekanntmachung im Amtsblatt der EU 2016/S 051-085186). 1 Auftraggeber Ausschreibende Stelle ist der Landkreis Esslingen. Durch ihn erfolgt auch die Zuschlagserteilung. 2 Art der Vergabe Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) vergeben. Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrages über Dienstleistungen nach den Vorschriften des 2. Abschnittes der VOL/A. 3 Art, Ort und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (Anhang I zur Leistungsbeschriebung) und umfasst ein Volumen von ca. 1,1 Mio. Fahrplankilometer/Jahr pro Jahr (zzgl. AST-Leistungen). 4 Ausführungszeitraum Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2017 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2024. 5 Nebenangebote und Losvorbehalte Nebenangebote sind ausgeschlossen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. 6 Rückfragen/Ansprechpartner für die Bewerber/Bieter Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen vor seiner Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Rückfragen sind unverzüglich schriftlich in deutscher Sprache per E-Mail unter genauer Angabe des Bezuges zu den Verdingungsunterlagen (Fundstellenangabe) ausschließlich an die unter Nr. 1 bezeichnete ausschreibende Stelle zu richten. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 27.04.2016, 24 Uhr. Später eingegangene Rückfragen können nicht mehr beantwortet werden. Rechtzeitig gestellte Rückfragen werden per E-Mail oder schriftlich beantwortet. Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem eben genannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 7 Aufschrift und Form der Angebote, Fristen und Termine Die geforderten Nachweise und das Angebot müssen bis zum 09.05.2016, 12.00 Uhr (Ende der Angebotsfrist) schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem auf dem Umschlag angebrachten deutlichen Vermerk „Vergabe Busverkehr Landkreis Esslingen - Nicht öffnen -“ dem Auftraggeber vorliegen. Die Adresse lautet: Landkreis Esslingen Landratsamt Esslingen ÖPNV und Schülerbeförderung Zimmer 520 B (Verwaltungssekretariat Amt 46) Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar Die Angebote sind zweifach vorzulegen (1 Original und 1 als solche gekennzeichnete Kopie). Zusätzlich ist der ausgefüllte Vordruck 2 (Preisblätter) auf CD oder DVD in digitaler Version als Excel-Datei ohne Kennwortschutz einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten oder fehlender/fehlerhafter/beschädigter Datei ist das unterschriebene Original (Papierversion) maßgebend. Eine Haftung für Verknüpfungen, etwa bei ExcelDokumenten, übernimmt der Auftraggeber nicht. Dem Angebot sind die in Vordruck 1 genannten Nachweise beizufügen (Auflistung nach § 9 EG Abs. 4 VOL/A). Bei folgenden Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft): die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Vordruck 1) die Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 5) die Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (Vordruck 6) Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Nachweise und Erklärungen sind im Original oder als beglaubigte Kopie beizulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Preise sind in Euro und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Die in den Verdingungsunterlagen zwingend formulierten („ist“, „muss“, „sind“, „hat zu“ etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind. Die aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Die Bindefrist endet am 09.08.2016, 24:00 Uhr (Ende Bindefrist). Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ende der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. 8 Ansprechpartner auf Seiten des Bieters Der Bieter hat in seinem Angebot auf Vordruck 1 einen zur Abgabe von Erläuterungen des Angebotes autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem der Auftraggeber bzw. die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, EMail-Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners. 9 Bietergemeinschaften Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes auf Vordruck 1, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. 10 Einsatz von Subunternehmern Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Vordruck 3 zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 11 dieses Anschreibens genannten Nachweise über die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der ÖDLA. 11 Eignungskriterien Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dieses soll durch Vorlage der nach dem Angebotsvordruck zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise geschehen. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Zudem ist von den Bietern ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen! Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 09.02.2016 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. 12 Angebotskalkulation und Wertungspreis Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung der beigefügten Preisblätter (Vordruck 2) für ein Normjahr mit den auf den Preisblättern vorgegebenen Verkehrstagen. Der Bieter kalkuliert seine Preise ohne Umsatzsteuer (netto) nach den Vorgaben des Vordrucks 2. P1 Fahrzeugabhängige Kosten Diesem Bestandteil sind insb. sämtliche fahrzeugabhängigen Kosten für die Vorhaltung und Bereitstellung der für die Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge zuzuordnen. Dazu gehören insbesondere Kapitalkosten für die Anschaffung der Fahrzeuge, Verzinsung, Abschreibung/Miete/Leasing für Fahrzeuge, Versicherungen, Stellplatz, Werkstatt. Diese Kosten sind pro eingesetztes Fahrzeug zu kalkulieren, wobei die Kosten für etwaige Ersatzbusse im Kostensatz einzupreisen sind. P2 Zeitabhängige Kosten Diesem Bestandteil sind insb. sämtliche fahrzeitabhängigen Kosten insbesondere die Kosten für das Fahrpersonal zuzuordnen. P3 fahrleistungsabhängige Kosten Dieser Bestandteil enthält insbesondere sämtliche fahrleistungsbezogenen Kosten. Darunter fallen insbesondere die Kosten für Kraftstoffe, Hilfsstoffe, Verschleiß- und Ersatzteile sowie fahrleistungsabhängige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. P4 Regiekosten Dieser Bestandteil enthält die Jahrespauschale für Regie- und Verwaltungsaufgaben. P5 Preis für Anruf-Sammel-Taxi-Leistungen Dieser Bestandteil enthält die Besetzkilometerpreise für abgerufene Fahrleistungen im ASTVerkehr und die sich daraus mit der erwarteten jährlich abgerufenen Besetztkilometerleistung ergebende Kostenbelastung. Die Preisbestandteile werden addiert und ergeben in der Summe den Vollkostenpreis VP. Neben dem Vollkostenpreis VP laut Preisblatt wird bei der Bildung des Wertungspreises die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen P2 (zeitbezogene Kosten) und P3 (fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2017-2024) um 12 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 12 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Vollkostenpreis VP + 0,12 * (Preisbestandteil P2 + Preisbestandteil P3) = Wertungspreis Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 13 Besondere Vertragsbedingungen Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den in den Vergabeunterlagen beiliegenden Verkehrsvertrag „ÖDLA“ ab. Er ist zur Einhaltung der „Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreueund Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)“ (siehe Anlage 1 zum ÖDLA) verpflichtet. 14 Nachprüfungsbehörde Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bewerber/Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Telefon: +49 7219260 Fax: +49 7219263985 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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