Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis
Esslingen (Linienbündel 8)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den unter http://www.landkreis-esslingen.de/ausschreibunglinienbuendel8 eingestellten
und ggf. aktualisierten und ergänzten Dateien finden Sie die Verdingungsunterlagen für die
europaweite Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Esslingen
(Bekanntmachung im Amtsblatt der EU 2016/S 051-085186).
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Auftraggeber
Ausschreibende Stelle ist der Landkreis Esslingen. Durch ihn erfolgt auch die
Zuschlagserteilung.
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Art der Vergabe
Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verdingungsordnung
für Leistungen Teil A (VOL/A) vergeben. Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrages
über Dienstleistungen nach den Vorschriften des 2. Abschnittes der VOL/A.
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Art, Ort und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Der
dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich
aus den Fahrplänen (Anhang I zur Leistungsbeschriebung) und umfasst ein Volumen von ca.
1,1 Mio. Fahrplankilometer/Jahr pro Jahr (zzgl. AST-Leistungen).
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Ausführungszeitraum
Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2017 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2024.
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Nebenangebote und Losvorbehalte
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
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Rückfragen/Ansprechpartner für die Bewerber/Bieter
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat
dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen vor seiner
Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Rückfragen sind unverzüglich schriftlich in deutscher Sprache per E-Mail unter genauer
Angabe des Bezuges zu den Verdingungsunterlagen (Fundstellenangabe) ausschließlich an
die unter Nr. 1 bezeichnete ausschreibende Stelle zu richten.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 27.04.2016, 24 Uhr. Später
eingegangene Rückfragen können nicht mehr beantwortet werden.
Rechtzeitig gestellte Rückfragen werden per E-Mail oder schriftlich beantwortet.
Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in
anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem eben genannten Link zur
Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte
Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen
Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den
Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht
werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in
dieser Form nicht erteilt.
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Aufschrift und Form der Angebote, Fristen und Termine
Die geforderten Nachweise und das Angebot müssen bis zum
09.05.2016, 12.00 Uhr (Ende der Angebotsfrist)
schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem auf dem Umschlag angebrachten deutlichen
Vermerk
„Vergabe Busverkehr Landkreis Esslingen - Nicht öffnen -“
dem Auftraggeber vorliegen.
Die Adresse lautet:
Landkreis Esslingen
Landratsamt Esslingen
ÖPNV und Schülerbeförderung
Zimmer 520 B (Verwaltungssekretariat Amt 46)
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Die Angebote sind zweifach vorzulegen (1 Original und 1 als solche gekennzeichnete
Kopie).
Zusätzlich ist der ausgefüllte Vordruck 2 (Preisblätter) auf CD oder DVD in digitaler
Version als Excel-Datei ohne Kennwortschutz einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen
den Dokumenten oder fehlender/fehlerhafter/beschädigter Datei ist das unterschriebene
Original (Papierversion) maßgebend. Eine Haftung für Verknüpfungen, etwa bei ExcelDokumenten, übernimmt der Auftraggeber nicht.
Dem Angebot sind die in Vordruck 1 genannten Nachweise beizufügen (Auflistung nach § 9
EG Abs. 4 VOL/A).
Bei folgenden Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft):

die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Vordruck 1)

die Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 5)

die Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (Vordruck
6)
Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und
Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Nachweise und Erklärungen sind im
Original oder als beglaubigte Kopie beizulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original
auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beizulegen. Hierfür
entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die
korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Preise sind in Euro und ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und
Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Die in den Verdingungsunterlagen zwingend formulierten („ist“, „muss“, „sind“, „hat zu“ etc.)
Leistungs- und Qualitätsstandards sind für den Bieter bindend. Angebote, die diese
Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass
der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu
vertreten sind.
Die aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für
die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen
des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist.
Die Bindefrist endet am 09.08.2016, 24:00 Uhr (Ende Bindefrist).
Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zum
Ende der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer
angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
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Ansprechpartner auf Seiten des Bieters
Der Bieter hat in seinem Angebot auf Vordruck 1 einen zur Abgabe von Erläuterungen des
Angebotes autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem der Auftraggeber bzw. die
von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen
Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die
sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, EMail-Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners.
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Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche
Bieter
(im
Folgenden:
Bietergemeinschaften)
ist
vorbehaltlich
etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1
einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung
des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
als Ansprechpartner dient.
Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes auf Vordruck 1, so liegt kein rechtsverbindliches
Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung
auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die
Unterschrift dieses Mitgliedes.
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Einsatz von Subunternehmern
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe
vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu
ist Vordruck 3 zu verwenden.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von
Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 11
dieses Anschreibens genannten Nachweise über die Zuverlässigkeit und die fachliche
Eignung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen.
Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese
Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der ÖDLA.
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Eignungskriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dieses soll durch Vorlage der nach dem
Angebotsvordruck zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise
geschehen.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass
der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die
finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung
des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist
insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur
Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die
zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Zudem ist von den Bietern ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins
Deutsche beizubringen! Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 09.02.2016 datieren.
Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung
beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit
und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug
aus dem Handelsregister (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer
Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Angebotskalkulation und Wertungspreis
Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung der beigefügten Preisblätter (Vordruck
2) für ein Normjahr mit den auf den Preisblättern vorgegebenen Verkehrstagen. Der Bieter
kalkuliert seine Preise ohne Umsatzsteuer (netto) nach den Vorgaben des Vordrucks 2.
P1 Fahrzeugabhängige Kosten
Diesem Bestandteil sind insb. sämtliche fahrzeugabhängigen Kosten für die Vorhaltung und
Bereitstellung der für die Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge zuzuordnen. Dazu
gehören insbesondere Kapitalkosten für die Anschaffung der Fahrzeuge, Verzinsung,
Abschreibung/Miete/Leasing für Fahrzeuge, Versicherungen, Stellplatz, Werkstatt. Diese
Kosten sind pro eingesetztes Fahrzeug zu kalkulieren, wobei die Kosten für etwaige
Ersatzbusse im Kostensatz einzupreisen sind.
P2 Zeitabhängige Kosten
Diesem Bestandteil sind insb. sämtliche fahrzeitabhängigen Kosten insbesondere die Kosten
für das Fahrpersonal zuzuordnen.
P3 fahrleistungsabhängige Kosten
Dieser Bestandteil enthält insbesondere sämtliche fahrleistungsbezogenen Kosten. Darunter
fallen insbesondere die Kosten für Kraftstoffe, Hilfsstoffe, Verschleiß- und Ersatzteile sowie
fahrleistungsabhängige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
P4 Regiekosten
Dieser Bestandteil enthält die Jahrespauschale für Regie- und Verwaltungsaufgaben.
P5 Preis für Anruf-Sammel-Taxi-Leistungen
Dieser Bestandteil enthält die Besetzkilometerpreise für abgerufene Fahrleistungen im ASTVerkehr und die sich daraus mit der erwarteten jährlich abgerufenen Besetztkilometerleistung ergebende Kostenbelastung.
Die Preisbestandteile werden addiert und ergeben in der Summe den Vollkostenpreis VP.
Neben dem Vollkostenpreis VP laut Preisblatt wird bei der Bildung des Wertungspreises die
zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen P2 (zeitbezogene Kosten) und P3
(fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt:
Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen
Preisbestandteilen zu erwarten. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der
Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2017-2024) um 12 Prozent über dem
Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag
von 12 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote
vorgenommen.
Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt:
Vollkostenpreis VP
+ 0,12 * (Preisbestandteil P2 + Preisbestandteil P3)
= Wertungspreis
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Besondere Vertragsbedingungen
Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den in den
Vergabeunterlagen beiliegenden Verkehrsvertrag „ÖDLA“ ab. Er ist zur Einhaltung der
„Besonderen
Vertragsbedingungen
zur
Erfüllung
der
Tariftreueund
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)“ (siehe
Anlage 1 zum ÖDLA) verpflichtet.
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Nachprüfungsbehörde
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die
Bewerber/Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag